Kolumbien - 2012
Hauptstadt: Bogotá

29 Zwangsarbeit (1930) 87 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 98 Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen (1949) 100 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 105 Abschaffung der Zwangsarbeit (1957) 111 Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (1958) 138 Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973)
gemeldete Verletzungen - 2012
Hintergrund
Am 7. April unterzeichnete Präsident Santos gemeinsam mit US-Präsident Obama einen Aktionsplan über Arbeitsrechte. Darin verpflichtete sich die kolumbianische Regierung zur Beendigung des Systems der Arbeitskooperativen, zum Schutz von Gewerkschaftsmitgliedern sowie zum Ergreifen von Maßnahmen gegen gewerkschaftsfeindliche Gewalt. Außerdem soll die Regierung erneut ein Arbeitsministerium einführen, das von der früheren Regierung abgeschafft worden war. Auf der Grundlage einer Teilerfüllung dieses Aktionsplans ratifizierte der US-Kongress das Freihandelabkommen mit Kolumbien.
Im Mai wurde eine dreigliedrige Vereinbarung zwischen Regierung, Arbeitgebern und einem der kolumbianischen Gewerkschaftverbänden unterzeichnet. Allerdings kommen in der Vereinbarung eine Reihe von wichtigen Themen gar nicht vor, wie z. B. die Einführung einer Regelung für die Gewährleistung von Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst.
29 Zwangsarbeit (1930) 87 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 98 Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen (1949) 100 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 105 Abschaffung der Zwangsarbeit (1957) 111 Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (1958) 138 Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973)
Hauptstadt: Bogotá

gemeldete Verletzungen- 2012
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Bei der Lage der Gewerkschaftsrechte hat sich in den letzten Jahren einiges zum Besseren gewendet, vor allem im Hinblick auf die Autonomie und Unabhängigkeit der Gewerkschaftsorganisationen. Durch neue Gesetze und Gerichtsurteile sind die Gewerkschaften nun besser gegen Diskriminierung und Einmischung geschützt. Dies wirkte sich auch positiv auf die Anerkennung
Anerkennung
Die Bestimmung einer Gewerkschaft durch die zuständige staatliche Stelle zur Tarifpartei für die Beschäftigten in einer gegebenen Tarifeinheit oder die Akzeptanz der kollektiven Vertretung der Beschäftigten durch eine Gewerkschaft seitens des Arbeitgebers.
von Gewerkschaften und die Durchführung von Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst aus. Das Instrument der Zwangsschlichtung wurde deutlich eingeschränkt. Die Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
ist als Grundrecht in der Verfassung verankert. Dennoch gibt es Probleme im Zusammenhang mit verschiedenen Vertragspraktiken wie z. B. die Gründung sogenannter Arbeitskooperativen (cooperativas de trabajo asociado, CTA) sowie der Abschluss von Dienstverträgen (contratos de prestación de servicios) und zivilrechtlichen oder handelsrechtlichen Verträgen, welche die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse verschleiern und es den Beschäftigten nicht erlauben, Gewerkschaften zu gründen oder diesen beizutreten. Im Zusammenhang mit den Arbeitskooperativen hat die Regierung 2011 ein Dekret verabschiedet, demzufolge kein Beschäftigter, auch nicht diejenigen in den Arbeitskooperativen ohne diese gesetzlich verankerten Arbeitsrechte eingestellt werden darf. Darüber hinaus sind auch für den Fall der Arbeitsvermittlung strenge Sanktionen vorgesehen.
Das Recht auf Tarifverhandlungen ist zwar gesetzlich anerkannt, doch fällt das Rentensystem nicht unter die Tarifverhandlungen. Angesichts der Möglichkeit, direkt mit den Arbeitnehmern/innen sogenannte „Kollektivverträge“ (pactos colectivos) abzuschließen, um so die Position der Gewerkschaften zu schwächen, wurde 2011 ein Gesetz verabschiedet, das eine Strafe für Fälle vorsieht, in denen solche Verträge abgeschlossen werden, mit denen nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten bessere Bedingungen angeboten werden, als das, was in den Tarifabkommen mit den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des selben Unternehmens vereinbart worden ist. Wie einige Mitglieder betonten sei die Anwendung dieser Bestimmung dennoch komplex, und sie hänge davon ab, wie der Richter die Löhne „insgesamt“ bewertet.
Das Streikrecht ist ebenfalls verfassungsrechtlich verankert, doch ist es Gewerkschaftsverbänden und -dachverbänden nach wie vor gesetzlich verboten, Streiks auszurufen. Gesetzesvorschriften aus den Jahren 1956 und 1990, die Streiks bei einer sehr breiten Palette öffentlicher Dienste untersagen, bei denen es sich aber durchaus nicht immer um wesentliche Dienstleistungen handelt, haben immer noch Gültigkeit.
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Grundsätze
Vereinigungsfreiheit :
- >Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
- >Die Vereinigungsfreiheit ist arbeitsrechtlich geregelt.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung:
- >Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung ist gesetzlich verboten.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 1309 im Jahr 2009 wurde u.a. festgelegt, dass alle Personen, die eine rechtmäßige Sitzung oder die Wahrnehmung der im Arbeitsgesetz verankerten Rechte verhindern oder beeinträchtigen bzw. legitime Streiks, Sitzungen oder Zusammenkünfte mit Repressalien erwidern, mit einer Geldstrafe in Höhe des 100- bis 300-fachen gesetzlichen monatlichen Mindestlohns belegt werden können. Im Falle von gegen Gewerkschaftsmitglieder gerichteten Drohungen oder Einschüchterungen erhöht sich die Geldbuße um ein Drittel.
Beschränkungen
Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Organisation ihrer Verwaltung:
- >Sonstige gesetzlich zulässige externe Eingriffe
- Mit verschiedenartigen Vertragsformen wie Arbeits- und Dienstgemeinschaften, zivilrechtlichen oder kommerziellen Verträgen, die es den Beschäftigten nicht erlauben, Gewerkschaften zu gründen oder beizutreten, werden tatsächliche Arbeitsverhältnisse verschleiert. Das im Juli 2008 verabschiedete neue Gesetz über Arbeitskooperativen hat laut IAO nicht zu einer Lösung dieses Problems geführt.
Tarifverhandlungsrecht
Grundsätze
Tarifverhandlungsrecht:
- >Das Tarifverhandlungsrecht ist in der Verfassung verankert.
- >Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Beschränkungen
Beschränkungen des Grundsatzes ungehinderter und freiwilliger Verhandlungen:
- >Ausschluss bestimmter Themen von Tarifverhandlungen (z.B. Löhne, Arbeitszeit)
- Das Rentensystem ist von Traifverhandlungen ausgenommen.
Bestimmungen, die Tarifverhandlungen und deren Wirksamkeit untergraben:
- >Sonstige gesetzliche Bestimmungen, die Tarifverhandlungen untergraben
- Die IAO hat gefordert, sicherzustellen, dass direkt mit den Beschäftigten abgeschlossene Kollektivverträge die Position der Gewerkschaften weder schwächen noch die Möglichkeit des Abschlusses von Tarifverträgen mit den Gewerkschaften in der Praxis einschränken.
Streikrecht
Grundsätze
Streikrecht:
- >Das Streikrecht ist in der Verfassung verankert.
- >Das Streikrecht ist arbeitsrechtlich geregelt.
Mit Gesetz Nr. 1210 (Änderungsgesetz zu Art. 451 des Arbeitsgesetzes) vom Juli 2008 wurde die Zuständigkeit für die Erklärung der Illegalität eines Streiks von der Verwaltung auf die Gerichte verlagert. Mit diesem Gesetz werden zudem beträchtliche Änderungen des Arbeitsgesetzes bezüglich obligatorischer Schiedsverfahren vorgenommen, da der Antrag jetzt von beiden Parteien beim Schiedsgericht zu stellen ist, wenn der Konflikt nicht innerhalb der festgelegten Frist beigelegt wurde. Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht die Befugnis des Präsidenten, die Beendigung eines Streiks anzuordnen und ein Schiedsverfahren einzuleiten, wenn der Streik die Gesundheit und Sicherheit der gesamten oder eines Teils der Bevölkerung, die öffentliche Ordnung oder die Wirtschaft ernsthaft beeinträchtigen könnte, für verfassungswidrig erklärt.
Beschränkungen
Verbot oder Einschränkungen bestimmter Arten von Streiks:
- >Beschränkungen hinsichtlich des Umfangs oder der Reichweite eines Streiks (z.B. Betrieb, Industrie und/oder Branche, regional, national)
- Im Widerspruch zu IAO-Übereinkommen 87 ist es Gewerkschaftsbünden und -dachverbänden weiterhin gesetzlich untersagt, zum Streik aufzurufen.
Bestimmungen, die die Streikmöglichkeiten oder die Wirksamkeit eines Streiks untergraben:
- >Übermäßige zivil- oder strafrechtliche Sanktionen für Beschäftigte oder Gewrkschaften, die sich an nicht genehmigten Streiks beteiligen
- Das Gesetz ermöglicht die Entlassung von Arbeitnehmern, die an einem für illegal erklärten Streik teilgenommen haben, auch wenn die Erklärung dieser Illegalität im Widerspruch zu den Grundsätzen der Vereinigungsfreiheit steht.
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren:
- >Willkürliche Festlegung oder übermäßig lange Liste "wesentlicher Dienste", in denen Streiks untersagt oder stark eingeschränkt sind
- Gesetze aus der Zeit zwischen 1956 und 1990, die Streiks in einer breiten Skala von öffentlichen Diensten untersagen, die nicht unbedingt wesentlichen Charakter haben, sind nach wie vor gültig, was den diesbezüglichen Grundsätzen der IAO widerspricht.
29 Zwangsarbeit (1930) 87 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 98 Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen (1949) 100 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 105 Abschaffung der Zwangsarbeit (1957) 111 Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (1958) 138 Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973)
Hauptstadt: Bogotá

gemeldete Verletzungen - 2012
Praxis
Die Diskriminierung und Kriminalisierung von Streiks zeigen, wie bestimmte Praktiken den sozialen Dialog gefährden. Einer dieser Fälle ist Campo Rubiales. Hier hielt der kanadische Konzern Pacific Rubiales seine Leiharbeiter/innen unter erbärmlichen Bedingungen.
Am 19. Juli 2011 traten 1.100 Leiharbeiter bei Montajes JM in den Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
. Die Polizei ging daraufhin gewaltsam gegen die Streikenden vor. Einige Tage später wurden 19 Arbeiter entlassen, weil man sie mit Gewerkschafts-Infoblättern gesehen hat. Am 18. September wurde erneut ein Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
ausgerufen, an dem in 16 verschiedenen Werken 11.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilnahmen. Protestiert wurde damit gegen die Nichteinhaltung der Vereinbarung, mit der die vorhergegangen Arbeitsniederlegung beendet worden war, sowie gegen die unzureichenden Arbeitsschutzmaßnahmen.
vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte -Delegation, die Belege für die Rechtsverletzungen sah, unter denen die kolumbianische Gewerkschaftsbewegung seit langen leidet. Sie hat eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, in denen auch bestimmte Fristen zur Durchführung und Maßnahmen zum Schutz der gewerkschaftlichen Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte enthalten waren. Allerdings stand auch nach Ablauf der Fristen die Umsetzung einer großen Zahl dieser Empfehlungen Ende 2011 noch aus.
Mit aggressiven Maßnahmen haben skrupellose Arbeitgeber auf die jüngsten Fortschritte in Gesetzgebung und Rechtsprechung reagiert, und wollen das Enstehen von Gewerkschaften verhindern oder deren Arbeit torpedieren. Allgemein wird eine gewerkschaftsfeindliche Kultur deutlich. Auch fehlen wirksame Mechanismen zum Schutz von Gewerkschaften. Sowohl Arbeitsaufsicht Arbeitsaufsicht Eine Behörde, die für die Einhaltung der Arbeitsgesetze und der gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz zuständig ist und zu diesem Zweck Betriebsinspektionen durchführt. als auch Richter benötigen Jahre für die Bearbeitung von Streitfällen, was sehr negative Folgen auf die Mitgliedschaft in den Gewerkschaften hat.
Im Jahre 2011 gab es in Kolumbien 480 Fälle von Verletzung des Rechtes von Gewerkschaftsmitgliedern auf Leben, Freiheit und auf körperliche Unversehrtheit: 35 Morde, drei Personen, die gewaltsam verschwunden sind, 10 Mordversuche, 342 Bedrohungen, 43 Belästigungen, 34 Zwangsvertreibungen, 16 willkürliche Festnahmen, zwei Fälle von Folter und ein Fall von Entführung. Diese Bilanz der immer noch andauernden Gewalt beeinträchtigt nach wie vor die Ausübung der Rechte und Gewerkschaftsfreiheiten durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In 337 Fällen sind die mutmaßlichen Täter unbekannt. Von den 143 übrigen Fällen wurden 104 (72,7%) von paramilitärischen Gruppen begangen, 34 (23,8%) von staatlichen Einrichtungen, drei (2,1%) von Guerrillagruppen sowie ein Fall (0,7%) von einem gewöhnlichen Verbrecher bzw. von einem Arbeitgeber.
Im Jahr 2011 gab es ein für die Gewerkschaftsbewegung wichtiges Gerichtsurteil im Zusammenhang mit dem Mord an Professor Alfredo Correa de Andreis, dem Vorsitzenden der gerkschaftlichen Vereinigung der Universitätsprofessoren (ASPU), vom September 2004. Zwar gab es in der Vergangenheit bereits Urteile, mit denen die für die Planung und Durchführung von Morden verantwortlichen Täter verurteilt wurden. Dies ist jedoch der erste Fall, in dem der Staat für schuldig befunden wurde. In diesem Urteil wird anerkannt, dass der Gewerkschafter systematisch verfolgt, strafrechtlich belangt und dann von einem Bündnis aus paramilitärischen Gruppen und der Abteilung für Nationale Sicherheit (Departamento Administrativo de Seguridad, DAS) ermordet wurde.
29 Zwangsarbeit (1930) 87 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 98 Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen (1949) 100 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 105 Abschaffung der Zwangsarbeit (1957) 111 Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (1958) 138 Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973)
Hauptstadt: Bogotá

gemeldete Verletzungen - 2012
Rechtsverletzungen
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte an, doch die Gerichtsentscheidung wurde von der Arbeitgeberseite nicht beachtet, was wiederum dazu geführt hat, dass eine Missachtungsklage vor dem städtischen Zivilgericht 65 eingereicht wurde. In einem Urteil vom 14. September 2011 ordnete ein Gericht zusätzlich zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 5 gesetzlichen Mindestlöhnen auch den Schutz des Rechtes auf Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte an. Desgleichen wurde das Unternehmen zur Wiedereinstellung der unrechtmäßig entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte . Abgesehen von den ständigen Entlassungen hat das Unternehmen mit gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten Treffen abgehalten, bei denen diese überredet werden sollten, aus der Gewerkschaft auszutreten. In Fällen, wo dies nicht gelungen ist, hat das Unternehmen zur Einschüchterung mit Entlassungsverfahren begonnen, was in einigen Fällen auch zu tatsächlichen Entlassungen geführt hat.
29 Zwangsarbeit (1930) 87 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 98 Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen (1949) 100 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 105 Abschaffung der Zwangsarbeit (1957) 111 Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (1958) 138 Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973)
Hauptstadt: Bogotá
