Kongo (Demokratische Republik)
Die Mitgliedsorganisationen des IGB in der Demokratischen Republik Kongo sind die Confédération Démocratique du Travail (CDT), die Confédération Syndicale du Congo (CSC) und die Union Nationale des Travailleurs du Congo (UNTC).
Die Demokratische Republik Kongo ratifizierte 2001 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und 1969 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist arbeitsrechtlich geregelt.
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Das Gesetz untersagt gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung, enthält aber keinen angemessenen Schutz.
Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Organisation ihrer Verwaltung
- Beschränkungen des Rechtes auf die Wahl ihrer Vertreter/innen und auf ungehinderte Selbstverwaltung
- Ausländische Beschäftigte müssen laut Arbeitsgesetz 20 Jahre lang in dem Land gelebt haben, bevor sie sich in ein gewerkschaftliches Führungsamt wählen lassen können. (Arbeitsgesetz, Artikel 241)
- Behördliche Befugnis, Gewerkschaften im Alleingang aufzulösen, vorübergehend zu verbieten oder deren Zulassung aufzuheben
- Laut Arbeitsgesetz kann eine Gewerkschaft von Rechts wegen aufgelöst werden, wenn der Zweck, zu dem sie gegründet wurde, erfüllt ist oder wenn zwei Drittel der Mitglieder bei einer Vollversammlung für die Auflösung stimmen. (Arbeitsgesetz, Artikel 251)
Gruppen von Beschäftigten, die Gewerkschaften laut Gesetz weder gründen noch beitreten oder ein Gewerkschaftsamt bekleiden dürfen bzw. nur mit Einschränkungen
- Sonstige Beamte oder öffentlich Bedienstete
- Das Arbeitsgesetz gilt nicht für Richter und Staatsbedienstete, die die Beamtenlaufbahn eingeschlagen haben und unter das Beamtenrecht oder unter spezifische gesetzliche Bestimmungen fallen. (Arbeitsgesetz, Artikel 1)
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Beschränkungen des Grundsatzes ungehinderter und freiwilliger Verhandlungen
- Ausschluss bestimmter Themen von Tarifverhandlungen (z.B. Löhne, Arbeitszeit)
- Im öffentlichen Sektor legt die Regierung die Löhne und Gehälter per Erlass fest. Die Regierung ist verpflichtet, die Gewerkschaften vorab zu konsultieren, nicht jedoch, mit ihnen zu verhandeln, so dass sie deren Empfehlungen ignorieren kann. (Ministerialerlass Nr. 12/CAB.MIN/TPS/ar/NK/054 vom 12. Oktober 2004)
- Verbot oder Einschränkung von Tarifverhandlungen auf bestimmter Ebene (örtlich, regional, national; Betrieb, Industrie, Branche oder allgemein)
- Die Verordnung zur Festlegung der Funktionsweise der paritätischen Ausschüsse, die in Abschnitt 284 des Arbeitsgesetzes über Tarifverhandlungen auf Branchenebene vorgesehen ist, muss noch verabschiedet werden.
Bestimmungen, die Tarifverhandlungen und deren Wirksamkeit untergraben
- Fehlen eines geeigneten Verfahrens zur Unterstützung und Förderung des Tarifprozesses
- Das Gesetz Nr. 16/013 vom 15. Juli 2016 über die Arbeitsbedingungen der ständigen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sieht keinen Mechanismus für Tarifverhandlungen über die Arbeitsbedingungen vor.
Einschränkungen oder Verbot von Tarifverhandlungen in bestimmten Sektoren
- Sonstige Beamte und öffentlich Bedienstete
- Die Beschäftigten dezentralisierter Verwaltungseinheiten (städtischer, regionaler und sektoraler), eine Untergruppe der Beamten, sind laut Arbeitsgesetz nicht tarifverhandlungsberechtigt. (Arbeitsgesetz, Artikel 1)
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht ist in der Verfassung verankert.
Das Streikrecht ist arbeitsrechtlich geregelt.
Gesetzliche Hindernisse für rechtmäßige Streiks
- Obligatorische Schieds- oder langwierige Schlichtungs- und Vermittlungsverfahren vor einem Streik
- Das Arbeitsgesetz und das Gesetz Nr. 016/2002 (über die Einrichtung, Organisation und Funktionsweise der Arbeitsgerichte) besagen, dass eine der an einem Arbeitskonflikt beteiligten Parteien einseitig das Arbeitsgericht anrufen kann, um die Streitigkeit klären zu lassen. Die Anrufung des Gerichtes hat die Aussetzung des Streiks zur Folge.
Verbot oder Einschränkungen bestimmter Arten von Streiks
- Beschränkungen hinsichtlich der Art des Streiks (z.B. Streikposten, wilde Streiks, Dienst nach Vorschrift, Sitzstreik, Bummelstreik)
- Abschnitt 11 der Verordnung Nr. 12/CVAB.MIN/TPS/113/2005 vom 26. Oktober 2005 verbietet streikenden Arbeitnehmern das Betreten und den Aufenthalt auf dem vom Streik betroffenen Betriebsgelände.
Bestimmungen, die die Streikmöglichkeiten oder die Wirksamkeit eines Streiks untergraben
- Übermäßige zivil- oder strafrechtliche Sanktionen für Beschäftigte oder Gewrkschaften, die sich an nicht genehmigten Streiks beteiligen
- Ein Verstoß gegen die für die Wahrnehmung des Streikrechts geltenden Bedingungen kann laut Arbeitsgesetz mit einer Haftstrafe von maximal sechs Monaten geahndet werden. (Arbeitsgesetz, Artikel 326)
- Sonstige gesetzliche Bestimmungen, die das Streikrecht untergraben
- Streikende dürfen die bestreikten Betriebe nicht betreten bzw. dort verbleiben. (Erlass Nr. 12/CVAB.MIN/TPS/113/2005 vom 26. Oktober 2005)
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren
- Übertriebene Beschränkungen für „Staatsbedienstete“
- Gemäß § 93 des Gesetzes No. 16/013 kann die Ausübung des Streikrechts durch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nur unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen eingeschränkt werden, insbesondere um die normale Erbringung von "öffentlichen Diensten von lebenswichtigem Interesse, die keinerlei Unterbrechung erleiden dürfen", zu gewährleisten. Ein Dekret des Premierministers legt die Liste der Dienstleistungen von lebenswichtigem Interesse fest, ebenso wie die Einzelheiten des Mindestdienstes in diesen Diensten. Dieser Erlass wurde noch nicht veröffentlicht.
Praxis
Seit 2011 verweigert das Unternehmen Somika Mining die Durchführung von Gewerkschaftswahlen im Unternehmen und verstößt somit offen gegen die Vereinigungsfreiheit. Darüber hinaus beklagen die Gewerkschaften der Bergbaubranche die Einmischung von lokalen Behörden in der Provinz Lualaba. Sie sollen versucht haben, die Durchführung von Gewerkschaftswahlen im Unternehmen Tenke Fungurume Mining in Lualaba für den Zeitraum 2018-2021 zu unterbinden.
Etwa 80 Journalisten des privaten Fernsehsenders Télé 50, der von Kinshasa aus sendet, wurden von der Polizei festgenommen und der Staatsanwaltschaft von Kinshasa vorgeführt. Laut Eric Lukoki, Mitglied im vorläufigen Gewerkschaftsausschuss bei Télé 50, protestierten die Journalisten gegen die Weigerung des Generaldirektors, innerhalb des Unternehmens Télé 50 eine Gewerkschaft zuzulassen. Die Journalisten wurden am Abend freigelassen.
Angaben der CSC zufolge begünstigen einige Unternehmen, darunter Lignes maritimes congolaises (LMC), die Brauerei Bracongo und die staatliche Rundfunk- und Fernsehanstalt, bestimmte Gewerkschaften, und das Arbeitsministerium versuche, die CSC, die die Mehrheit der Beschäftigten auf nationaler Ebene vertritt, zu umgehen und mit einer kleineren Gewerkschaft zu verhandeln.
Die Gewerkschaftsorganisation CSC (Confédération syndicale du Congo) berichtet über Fälle, in denen ihre Mitglieder diskriminiert wurden, darunter Cicéron Pongo Mapondji, Gewerkschaftsvertreter beim Fonds für Kulturförderung, der aufgrund seiner CSC-Mitgliedschaft entlassen wurde, während die Beschäftigten bei anderen Unternehmen, wie etwa bei Pacific Trading und der staatlichen Rundfunk- und Fernsehanstalt, gedrängt wurden, ihre CSC-Mitgliedschaft aufzugeben.
Jean-Bosco Puna, der Generalsekretär der Gewerkschaft SYNECAT (Syndicat des écoles conventionnées catholiques) und ständiger Sekretär der Zivilgesellschaft, wurde am 18. September 2017 am Sitz der SYNECAT in Kinshasa von fünf Personen in Zivil verhaftet, vermutlich Mitgliedern des staatlichen Nachrichtendienstes ANR und der Polizei. Obwohl die Gewerkschaft die Überreaktionen einige Tage nach der geforderten Verschärfung ihres Streiks während einer Generalversammlung bedauert hatte, wurde Jean-Bosco Puna vorgeworfen, mit seinen Äußerungen Gewalt geschürt zu haben. Nach Ansicht von Christopher Ngoy Mutamba, des Vorsitzenden der Zivilgesellschaft der Demokratischen Republik Kongo, habe man mit dieser Verhaftung nach der Intensivierung des Lehrerstreiks, drei Wochen nach Schulbeginn, Druck auf die Gewerkschaft ausüben wollen. Nach seiner Freilassung zwei Tage später hat Jean-Bosco Puna die schlechten Haftbedingungen verurteilt.
Am 14. Juni 2017 wurde der Fahrer von Guy Mpembele, Internationaler Sekretär des Gewerkschaftsbundes UNTC (Union nationale des travailleurs du Congo) und zuständig für das Kananga-Projekt zur Eingliederung von Frauen in der informellen Wirtschaft, entführt. Er wurde am Tag darauf verwundet und bewusstlos aufgefunden. Einen Tag später wurde Guy Mpembele zur Polizei bestellt und Berichten zufolge drei Tage lang von 8 Uhr morgens bis 22.00 Uhr auf der Wache festgehalten, ohne dass er vernommen wurde. Die Sicherheit von Aktivisten der Zivilgesellschaft ist in der Demokratischen Republik Kongo nach wie gefährdet.
Am 10. April wurde Jean-Pierre Muteba, der Vorsitzende der „Nouvelle dynamique syndicale“, einer der wichtigsten Gewerkschaften in Katanga, und ehemaliger Vorsitzender der Zivilgesellschaft von Katanga, auf der Straße in Lubumbashi wegen „Rebellion“ und „Polizistenbeleidigung“ auf brutale Weise festgenommen, als er alleine auf dem Weg zu einem Regierungsgegner war. Für den selben Tag war eine Oppositionskundgebung geplant, um die Inkraftsetzung der Vereinbarung vom 31. Dezember 2016 zu fordern, obwohl die Behörden alle öffentlichen politischen Versammlungen verboten hatten. Muteba wurde zwei Tage später in das Gefängnis von Kasapa verlegt und am 14. April, nach viertägiger Haft, gegen Kaution in Höhe von 65.000 CDF vorübergehend auf freien Fuß gesetzt.
Obwohl für eine Demonstration nach kongolesischem Recht keine Genehmigung erforderlich ist, sind zahlreiche von der politischen Opposition organisierte Demonstrationen für nicht genehmigt erklärt worden. Demonstrationen von Regierungsanhängern sind hingegen gewöhnlich ohne Probleme verlaufen.
Bei den Verhandlungen über die Privatisierungspläne der Transport- und Hafengesellschaft SCTP (Société commerciale des transports et des ports) wurden die Gewerkschaften marginalisiert, bedroht und eingeschüchtert, obwohl sie lediglich für die Rechte der Beschäftigten eintreten wollten, die im Zuge des Privatisierungsprozesses Gefahr liefen, auf der Strecke zu bleiben. Am 11. November folgten die Beschäftigten dem Aufruf des Gewerkschaftsbündnisses SCTP-SA (Intersyndicale Solidarité syndicale des travailleurs et cadres du Congo) und legten die Arbeit nieder. Die Internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) hat die Privatisierungspläne bereits seit geraumer Zeit verfolgt, und am 6. November hat ITF-Generalsekretär Steve Cotton Präsident Joseph Kabila schriftlich um eine Intervention gebeten, um die Geschäftsführung dazu zu veranlassen, einen konstruktiven Dialog mit den Gewerkschaften zu führen, was schließlich auch geschah. Nach mehreren Streikstunden kam eine Vereinbarung zwischen dem Staat und der SCTP-SA zustande.
Am 26. November 2014 wurde eine von den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes organisierte Generalsversammlung von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Die Intersyndicale Nationale du Secteur Public und die Syndicats Indépendants de l’Administration Publique hatten ihre Mitglieder zur Teilnahme an einer Generalversammlung auf dem Golgotha-Platz außerhalb des Ministeriums für den öffentlichen Dienst eingeladen, um über eine Reihe von Fragen zu diskutieren, vor allem aber über die Weigerung der Regierung, die Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst zu erhöhen, illegale Abzüge von Bankgebühren und spezifische Zulagen. Die beiden Organisationen hatten das Ministerium für den öffentlichen Dienst, das Innenministerium und den Gouverneur von Kinshasa am 17. und am 26. November schriftlich über die geplante Versammlung informiert.
Kurz vor Beginn der Veranstaltung löste die Polizei die Versammlung auf Anordnung des Ministers für den öffentlichen Dienst, Jean Claude Kibala, mit brutaler Gewalt auf. Zwei Gewerkschafter wurden verhaftet: Jean Bosco Puna Nsasa, der Generalsekretär der katholischen Lehrergewerkschaft SYNECAT, und das Gewerkschaftsmitglied Sylvain Kabuya Mwamba. Jean Bosco Puna Nsasa wurde am nächsten Tag freigelassen, während Sylvain Kabuya Mwamba in Haft blieb.
Am 2. Mai 2014 wurden 12 GewerkschaftsvertreterInnen, die die Beschäftigten der staatlichen Post-und Telekommunikationsgesellschaft (Société Congolaise de Poste et Télécommunications) vertraten, fristlos entlassen. Ihre Entlassung löste eine Protestwelle unter anderen Postangestellten in ganz Afrika aus, die unter Federführung von UNI Global Union eine Kampagne für ihre Wiedereinstellung organisierten. Alle 12 wurden am 19. Juni wieder eingestellt.
Angaben der Confédération Démocratique du Travail (CDT) zufolge konsultiert der Nationale Arbeitsrat die Gewerkschaften nicht, wenn die Tagesordnung für seine Sitzungen festgelegt wird, wodurch ihre Mitwirkung und Einflussnahme auf sozioökonomische Fragen begrenzt wird. Darüber hinaus ist gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung ein weitverbreitetes Problem, vor allem in Unternehmen, die sich in ausländischem Besitz befinden. Die Betriebsleitungen greifen zum Teil in Gewerkschaftswahlen ein, um den von ihnen bevorzugten Kandidaten durchzusetzen. Das Unternehmen Khalico verweigert Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft und verhandelt stattdessen mit einzelnen Beschäftigten, um die Gewerkschaft zu untergraben. Das Bergbauunternehmen Tenke Fungurume Mining hat streikende Beschäftigte durch Leiharbeiter ersetzt, um die Belegschaft einzuschüchtern und den Streik zu brechen.
Berichten der Union Nationale des Travailleurs du Congo zufolge erklären sich die Arbeitgeber zwar zu Tarifverhandlungen bereit, setzen die Gewerkschaften aber unter Druck, die Verhandlungsführer auszuwechseln und drohen, falls sie dies nicht tun, mit dem Abbruch der Verhandlungen.
Im Juli 2012 wurden fünf von der Nationalen Versicherungsgesellschaft entlassene Gewerkschaftsvertreter wieder eingestellt. Die Geschäftsführung hatte Verhandlungen mit den Beschäftigten kategorisch abgelehnt.
Im März 2013 wurde Jean Ngandu, stellvertretender Regionalsekretär der Confédération Démocratique du Travail, aufgrund seiner Gewerkschaftsarbeit entlassen.
Angaben der Union Nationale des Travailleurs du Congo zufolge erfolgt im Falle gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung keinerlei Reaktion der staatlichen Behörden.
Die Behörden fördern seit mehreren Jahren die Gründung Hunderter von Gewerkschaften. Damit wurde die Gewerkschaftsbewegung erheblich und bewusst geschwächt. Es soll knapp 500 offiziell anerkannte Gewerkschaften im Kongo geben. Diese Sachlage wurde durch die repräsentativsten Organisationen beanstandet: Sie halten das Land für das schlimmste Beispiel in Afrika, was die rasante Vermehrung von Gewerkschaften angeht. Unter dem Deckmantel eines politischen Pluralismus war der Grundsatz „Teile und herrsche“ das Leitmotiv der Machthaber. Die Gründung „gelber“ Gewerkschaften und fiktiver Organisationen wurde durch Arbeitgeber und Staat unterstützt. Ein Bericht der IAO von 2010 bestätigte diese anarchische Entwicklung, die als Katastrophe für die Gewerkschaftsbewegung angesehen wird. Diese Tendenz gründet sich auf persönliche Interessen, politische Ambitionen oder unzureichende Kenntnis der wirklichen Werte und Ziele des gewerkschaftlichen Pluralismus. In den meisten Fällen zeichnen sich diese Organisationen durch weit verbreitete Korruption und systematische Verstöße gegen die Rechte der Arbeitnehmer aus.
Die Beschäftigten der dezentralisierten Einheiten (Städte, Gebiete und Bezirke) sind nicht gewerkschaftlich organisiert und haben auch nicht das Recht auf Tarifverhandlungen oder auf die Gründung einer Gewerkschaft. Diese Beschäftigten befinden sich auf der untersten Stufe der staatlichen Verwaltung und stellen eine Untergruppe der Beamten dar.
Der Staat hat sich als Arbeitsgeber oft geweigert, mit den Gewerkschaften zu verhandeln. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben vor allem die Winkelzüge des Ministers für den öffentlichen Dienst angeprangert, welche die Reformen aufhalten sollten. Der Staat hat die Beschlüsse des 2008 eingerichteten CDPS (Cadre permanent du dialogue social) bislang noch nicht berücksichtigt. Diesbezügliche Klagen und Beschwerden der Gewerkschaften blieben bisher ergebnislos. So hat beispielsweise die Centrale congolaise du travail im September 2008 bei der IAO Klage gegen die Regierung eingereicht, weil die folgenreiche Einmischung des Leiters der kongolesischen Zollbehörden im Jahre 2005 letztlich nicht zu seiner Anhörung geführt hatte, obwohl man den Leiter damals entsprechend beschuldigt hatte (er hatte Gewerkschaftsaktivisten entlassen und neue Personalvertreter ernannt).
Das Fehlen echter Gewerkschaften ist in der Privatwirtschaft die Regel. Die meisten Gewerkschaften haben keine aktiven Mitglieder; sie wurden vielmehr von den Arbeitgebern gegründet, um die Arbeitnehmer zu täuschen und um Initiativen zur Gründung echter Gewerkschaften zu vereiteln, vor allem im Sektor Bodenschätze. Menschenrechtsvereinigungen berichten über zahllose Fälle von Verletzungen des Arbeitsrechts in Unternehmen, in denen Gewerkschaftsarbeit keinen Raum bekommt, wie der China Railway Engineering Corporation (CREC), die im Rahmen eines bilateralen Abkommens zwischen China und dem Kongo mit der Sanierung bzw. dem Neubau von Verkehrswegen beauftragt wurde. Die afrikanische Menschenrechtsorganisation ASHADO unterstrich die Machtlosigkeit und die Angst der Arbeitsinspektoren, die sich einfach nicht trauen, gegen diesen Investor vorzugehen, der von den Behörden bevorzugt behandelt wird. Die Société générale industrielle (SGI) mit Sitz in Kasangulu wurde aufgrund der dort vorherrschenden miserablen Arbeitsbedingungen ebenfalls an den Pranger gestellt. Am 29. September wurde Golden Misabiko, ASHADO-Vorsitzender in der Provinz Katanga, zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, weil er auf den Machtmissbrauch und die Nachlässigkeit der örtlichen Behörden angesichts der industriellen und gewerblichen Praktiken in den Uranminen aufmerksam gemacht hatte.