5 – Rechte nicht garantiert
Der Globale Rechtsindex des IGB

Laos (Demokratische Volksrepublik)

Der IGB hat in Laos keine Mitgliedsorganisation.

Praxis

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Gewerkschaft und Partei Hand in Hand30-12-2011

Angesichts der engen Bindung zwischen dem Laotischen Gewerkschaftsbund Lao Federation of Trade Unions (LFTU) und der Laotischen Revolutionären Volkspartei (LRVP) stellt die LFTU faktisch eher ein Organ zur Kontrolle der Arbeitnehmer durch die Einheitspartei dar. In ihren offiziellen Erklärungen betont die LFTU häufig ihre Rolle bei der Zusammenarbeit mit der Regierung hinsichtlich der Anwendung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Diese Rolle besteht im Schutz der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberrechte sowie in der Ausarbeitung von Gesetzen und Rechtsvorschriften im Arbeitsbereich. Diese quasi offizielle Funktion der LFTU lässt sie eine doppelte Aufgabe erfüllen, einerseits die Kontrolle, andererseits den Schutz der Arbeitswelt.

Die Vertreter der LFTU in den Fabriken sind im Allgemeinen auch Vertreter der LRVP und/oder sie gehören der Geschäftsleitung von Unternehmen an. Nichts lässt darauf schließen, dass die LFTU wirklich in der Lage ist, die Arbeitnehmerrechte zu schützen, insbesondere nicht in Privatunternehmen.

Keine wirksamen Tarifverhandlungen30-11-2009

Die Regierung legt die Löhne und Gehälter für die Regierungsangestellten einseitig fest, und es finden keine Tarifverhandlungen statt. Im Falle der Beschäftigten im privaten Sektor haben die Gewerkschaften laut Arbeitsgesetz das Recht, mit den Arbeitgebern über die Löhne zu verhandeln. Es gibt jedoch keinerlei arbeitsrechtliche Bestimmung, die die Arbeitgeber zu Verhandlungen verpflichtet oder sie bei einer Verweigerung von Verhandlungen bestraft.

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