Laos (Demokratische Volksrepublik)
Der IGB hat in Laos keine Mitgliedsorganisation.
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Die Vereinigungsfreiheit wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen. Die Vereinigungsfreiheit wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Das Gesetz untersagt gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung, enthält aber keinen angemessenen Schutz.
Gesetzliche Hindernisse für die Gründung von Organisationen
- Vorherige Genehmigung oder Billigung der Behörden für die Gründung einer Gewerkschaft erforderlich
- Für die Tätigkeit von Gewerkschaften und den Abschluss von Tarifverträgen ist eine vorherige staatliche Genehmigung erforderlich.
- Verhängung von Strafen für die Gründung von oder den Beitritt zu einer nicht offiziell anerkannten Organisation
- Das Strafgesetz sieht ein- bis fünfjährige Haftstrafen für diejenigen vor, die einer Organisation beitreten, die zu Protesten, Demonstrationen oder anderen Aktionen aufruft, die zu "Unruhen und sozialer Instabilität" führen könnten.
Beschränkungen des Rechtes der Beschäftigten auf die Gründung von und den Beitritt zu Organisationen ihrer eigenen Wahl
- Gesetzlich vorgeschriebenes Gewerkschaftsmonopol und/oder ein System, das die Organisierung Organisierung Der auf die Gründung von oder den Beitritt zu einer Gewerkschaft hinauslaufende Prozess bzw. Bemühungen darum, dass andere Beschäftigte eine Gewerkschaft gründen oder einer Gewerkschaft beitreten. auf einer bestimmten Ebene (Betrieb, Branche/Sektor, regional, gebietsbezogen, national) verbietet oder einschränkt
- Gewerkschaften müssen Mitglied des vom Staat sanktionierten Gewerkschaftsbundes, der Lao Federation of Trade Unions (LFTU), sein, die als Massenorganisation geführt und direkt von der Laotischen Revolutionären Volkspartei (LRVP) kontrolliert wird.
Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Organisation ihrer Verwaltung
- Beschränkungen des Rechtes auf die ungehinderte Festlegung ihrer Satzungen und Bestimmungen
- Das Gewerkschaftsgesetz schreibt den Status, die Rechte und Pflichten sowie das System, die Struktur und die Finanzverwaltung der Gewerkschaften auf allen Ebenen vor und nimmt den Beschäftigten damit das Recht, die Strukturen, Regeln, Verwaltungsabläufe und Aktivitäten ihrer Organisationen festzulegen.
- Beschränkungen des Rechtes auf die Wahl ihrer Vertreter/innen und auf ungehinderte Selbstverwaltung
- Das Gewerkschaftsgesetz schreibt den Status, die Rechte und Pflichten sowie das System, die Struktur und die Finanzverwaltung der Gewerkschaften auf allen Ebenen vor und nimmt den Beschäftigten damit das Recht, die Strukturen, Regeln, Verwaltungsabläufe und Aktivitäten ihrer Organisationen festzulegen. Artikel 13 des Gewerkschaftsgesetzes sieht vor, dass Gewerkschaftsführer von den Mitgliedern in Generalversammlungen gewählt werden müssen. Artikel 32 dieses Gesetzes sieht jedoch auch eine weitgehende Einschränkung vor, die es jeder Organisation oder Einzelperson untersagt, Mitglieder des Vorstandes der Gewerkschaft einer bestimmten Ebene ohne die vorherige Zustimmung der Gewerkschaftsführer einer höheren Gewerkschaftsebene auszuschließen.
- Beschränkungen des Rechtes auf die ungehinderte Organisation von Aktivitäten und die Formulierung von Programmen
- Das Gewerkschaftsgesetz schreibt den Status, die Rechte und Pflichten sowie das System, die Struktur und die Finanzverwaltung der Gewerkschaften auf allen Ebenen vor und nimmt den Beschäftigten damit das Recht, die Strukturen, Regeln, Verwaltungsabläufe und Aktivitäten ihrer Organisationen festzulegen. Artikel 30 des Gewerkschaftsgesetzes untersagt es Gewerkschaftsmitgliedern, "illegale Gruppen, Versammlungen oder Proteste und Handlungen" zu organisieren, wenn festgestellt wurde, dass sie nicht nur der Gewerkschaft schaden, sondern auch den Interessen des Staates oder dem kollektiven Interesse.
Gruppen von Beschäftigten, die Gewerkschaften laut Gesetz weder gründen noch beitreten oder ein Gewerkschaftsamt bekleiden dürfen bzw. nur mit Einschränkungen
- Sonstige Berufsgruppen
- Kinder im Alter von 14 Jahren dürfen vom Gesetz her arbeiten, aber das Gewerkschaftsgesetz besagt, dass Beschäftigte, die einer Gewerkschaft beitreten wollen, über 18 sein müssen.
- Sonstige Beamte oder öffentlich Bedienstete
- Beamte "in der staatlichen Verwaltung und im technischen Dienst, in der Landesverteidigung, in der öffentlichen Ordnung und Massenorganisationen" sind vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen.
- Ausländische oder Wanderarbeitskräfte
- Artikel 20 des Gewerkschaftsgesetzes beschränkt die Gewerkschaftsmitgliedschaft auf Personen mit laotischer Staatsbürgerschaft.
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt, jedoch nicht angemessen begünstigt und gefördert.
Gesetzliche Hindernisse für die Anerkennung von Tarifparteien
- Vorherige Genehmigung oder Billigung der Behörden für Tarifverhandlungen erforderlich
- Für die Tätigkeit von Gewerkschaften und den Abschluss von Tarifverträgen ist eine vorherige staatliche Genehmigung erforderlich.
Streikrecht
Streikrecht
Streiks sind verboten.
Praxis
Angesichts der engen Bindung zwischen dem Laotischen Gewerkschaftsbund Lao Federation of Trade Unions (LFTU) und der Laotischen Revolutionären Volkspartei (LRVP) stellt die LFTU faktisch eher ein Organ zur Kontrolle der Arbeitnehmer durch die Einheitspartei dar. In ihren offiziellen Erklärungen betont die LFTU häufig ihre Rolle bei der Zusammenarbeit mit der Regierung hinsichtlich der Anwendung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Diese Rolle besteht im Schutz der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberrechte sowie in der Ausarbeitung von Gesetzen und Rechtsvorschriften im Arbeitsbereich. Diese quasi offizielle Funktion der LFTU lässt sie eine doppelte Aufgabe erfüllen, einerseits die Kontrolle, andererseits den Schutz der Arbeitswelt.
Die Vertreter der LFTU in den Fabriken sind im Allgemeinen auch Vertreter der LRVP und/oder sie gehören der Geschäftsleitung von Unternehmen an. Nichts lässt darauf schließen, dass die LFTU wirklich in der Lage ist, die Arbeitnehmerrechte zu schützen, insbesondere nicht in Privatunternehmen.
Die Regierung legt die Löhne und Gehälter für die Regierungsangestellten einseitig fest, und es finden keine Tarifverhandlungen statt. Im Falle der Beschäftigten im privaten Sektor haben die Gewerkschaften laut Arbeitsgesetz das Recht, mit den Arbeitgebern über die Löhne zu verhandeln. Es gibt jedoch keinerlei arbeitsrechtliche Bestimmung, die die Arbeitgeber zu Verhandlungen verpflichtet oder sie bei einer Verweigerung von Verhandlungen bestraft.