4 – Systematische Rechtsverletzungen
Der Globale Rechtsindex des IGB

Libanon

Der IGB hat im Libanon keine Mitgliedsorganisation. Der Union Coordination Committee ist der wichtigste Dachverband des Landes.

Der Libanon hat 1977 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen ratifiziert, nicht aber das Übereinkommen Nr. 87 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen

Praxis

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Gewerkschaftlich organisierte Wanderarbeitskräfte festgenommen13-12-2016

Zwei nepalesische Hausangestellte, Sujana Rana (bekannt als Zogana Rana) und Roja Linmbu (bekannt als Rosie Limbaugh), beide aktive Mitglieder der libanesischen Hausangestelltengewerkschaft, wurden von den libanesischen Behörden Ende November/Anfang Dezember fünf Tage lang inhaftiert, weil sie sich an einer Kampagne für menschenwürdige Arbeitsbedingungen für die ausländischen Hausangestellten in dem Land beteiligt hatten.

Die Verhaftung der beiden Frauen war eindeutig diskriminierend und eine Vergeltungsmaßnahme. Sie kämpften für bessere Arbeitsbedingungen für die 250.000 überwiegend aus Äthiopien, den Philippinen, Nepal und Sri Lanka stammenden ausländischen Hausangestellten in dem Land, die oft von ihren Arbeitgebern körperlich und seelisch misshandelt werden und zum Teil das Haus nicht verlassen dürfen oder keinen einzigen freien Tag haben.

Streik syrischer Flüchtlinge in Deir al-Ahmar verboten26-07-2016

Der Bürgermeister der libanesischen Ortschaft Deir al-Ahmar hat einen Streik Streik Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.

vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
verboten, zu dem syrische Vertriebene aufgerufen hatten, wobei er mit der Repatriierung derjenigen Arbeiter drohte, die sich an dem Streik Streik Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.

vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
beteiligten. Mit der kollektiven Aktion sollten die inhumanen, entwürdigenden und diskriminierenden Bedingungen syrischer Beschäftigter verurteilt werden, ebenso wie ihre Diskriminierung seitens der Ortschaft selbst, der Sicherheitskräfte und einiger Einwohner.

Arbeitsministerium erkennt Hausangestelltengewerkschaft nicht an25-01-2015

Am 29. Dezember 2014 haben sechs libanesische Beschäftigte beim Arbeitsministerium die Gründung einer Gewerkschaft für Hausangestellte beantragt, die gegenwärtig nicht durch das libanesische Arbeitsgesetz geschützt sind. Der Gewerkschaft würden Hausangestellte und andere angehören, die Pflegedienste für ältere und behinderte Menschen erbringen, Reinigungsarbeiten verrichten oder ähnliche Berufe ausüben.

Am 25. Januar 2015 haben sich mit Unterstützung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO Internationale Arbeitsorganisation Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.

vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
), des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) und der Gewerkschaftsorganisation FENASOL im Libanon ca. 350 Hausangestellte verschiedener Nationalitäten zum Gründungskongress der Gewerkschaft versammelt. Laut Gewerkschaftsmitgliedern haben sie jedoch keine Antwort auf ihren Antrag erhalten, und Arbeitsminister Sejaan Azzi habe die Gewerkschaft Medienberichten zufolge als illegal bezeichnet.

Das libanesische Arbeitsgesetz aus dem Jahr 1946 schließt sowohl libanesische als auch ausländische Hausangestellte ausdrücklich von seinem Geltungsbereich aus und verweigert ihnen Schutzmaßnahmen, die für andere Beschäftigte gelten. Im Libanon sind schätzungsweise 250.000 ausländische Hausangestellte beschäftigt, hauptsächlich aus Sri Lanka, Äthiopien, den Philippinen und Nepal. Gemäß Artikel 92 des Arbeitsgesetzes wird allen ausländischen Arbeitskräften das Recht, Gewerkschaftsvertreter zu wählen oder sich selbst als Gewerkschaftsvertreter wählen zu lassen, explizit verweigert.

Infolgedessen wird Tausenden Beschäftigten das Recht auf Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und auf Tarifverhandlungen abgesprochen, und der gesetzliche Schutz für ausländische und einige libanesische Arbeitskräfte ist unzureichend, so dass sie Missbrauch und Ausbeutung ausgeliefert sind.

Zu den häufigsten von den Botschaften der Entsendeländer und von nichtstaatlichen Gruppen dokumentierten Beschwerden gehören Misshandlungen durch Arbeitsvermittler, die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung der Löhne, das Verbot, den Arbeitsplatz zu verlassen, die Verweigerung jeglicher Freizeit, Zwangsarbeit sowie verbale und körperliche Übergriffe. Obwohl Vertreter der libanesischen Regierung wiederholt öffentlich angekündigt haben, dass sie die Bedingungen für Wanderarbeitskräfte verbessern würden, wurden bisher keine nennenswerten Reformen durchgeführt.

Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung bei Spinneys06-06-2013

Berichten zufolge hat die Einzelhandelskette Spinneys, die 1.500 Arbeitskräfte beschäftigt, drei Angestellte wegen ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft entlassen (Samir Tawk, Miled Barakat und Elie Abi Hanna), womit sie gegen Artikel 329 des libanesischen Strafgesetzbuches verstoßen hat. Die Beschäftigten hatten von der Geschäftsführung die Inkraftsetzung der im Februar 2012 beschlossenen Erhöhung des Mindestlohns gefordert, woraufhin Spinneys mit Entlassungen drohte. Der Vorstandsvorsitzende Michael Wright muss sich jetzt vor dem Strafgericht verantworten.

Hanna Gharib während eines Streiks ersetzt 01-04-2013

Die Privatschule Mar Elias Batina in Beirut hat Hanna Gharib, die Vorsitzende des Union Coordination Committee, ersetzt, die im März 2013 einen Lehrerstreik organisiert hatte. Am 1. April 2013 beschloss die Schulleitung, dass Hanna Gharib weiter an der Schule unterrichten könne. Die Lehrkräfte hatten für Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst gestreikt. Das Arbeitsministerium verurteilte die ursprüngliche Entscheidung der Schule und erklärte, dass dies einen Angriff auf die gesamte Gewerkschaftsbewegung darstelle.

Einschüchterung der Beschäftigten19-02-2013

Im Februar organisierte der Union Coordination Committee einen Streik Streik Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.

vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
, an dem sich die Staatsbedienstetenvereinigung und die Gewerkschaft der Lehrkräfte an öffentlichen und privaten Schulen beteiligten, um gegen die Verzögerungstaktiken der Regierung hinsichtlich der Vorlage des Lohngesetzes im Parlament zu protestieren. Die Regierung reagierte darauf mit der Einschüchterung der Beschäftigten durch die Sicherheitskräfte, die gegenüber dem Union Coordination Committee ankündigten, dass während des Streiks alle zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erforderlichen Maßnahmen ergriffen würden.

Einmischung der Regierung30-11-2010

Die Regierung hat häufig in Gewerkschaftsangelegenheiten eingegriffen und Konflikte innerhalb der Gewerkschaftsbewegung angezettelt oder geschürt. Es ist führenden Politikern gelungen, ihre Kandidaten in das Führungsgremium des Gewerkschaftsdachverbandes CGTL zu schleusen, was zu internen Kämpfen führt, wenn sich die Organisation gegen die Regierungspolitik ausspricht. Bei Gewerkschaftswahlen im Januar kam es zu Konflikten im Zusammenhang mit angeblich pro-syrischen Tendenzen.

Palästinensern werden viele Rechte verweigert31-12-2010

Die rund 400.000 palästinensischen Flüchtlinge im Libanon, die 11% der Bevölkerung ausmachen, dürfen keine Gewerkschaften gründen, da eine Gegenseitigkeitsvereinbarung mit ihrem Heimatland bestehen muss. Früher durften sie viele Berufe nicht ausüben, aber kraft eines neuen Gesetzes haben palästinensische Flüchtlinge dieselben Rechte bei der Arbeit erhalten wie andere Ausländer.

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