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Der Globale Rechtsindex des IGB

Macao (Sonderverwaltungsregion China)

Der IGB hat in Macau keine Mitgliedsorganisation.

Praxis

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Keine Rechte für Wanderarbeitskräfte 30-11-2010

Wanderarbeitskräften werden die grundlegendsten Schutzmaßnahmen verwehrt. Sie können keine Tarifverhandlungen führen und im Falle einer ungerechtfertigten Entlassung keine wirksamen Rechtsmittel einlegen. Die meisten verdienen generell weniger als die Hälfte des Lohns, den einheimische Beschäftigte für dieselbe Arbeit erhalten, und die Verträge werden eher zwischen Arbeitsvermittlern und Arbeitgebern abgeschlossen als direkt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Zudem findet kaum eine Überwachung der Vermittlungsagenturen statt, die häufig exorbitante Gebühren von den Arbeitsmigranten verlangen.

Das neue Gesetz über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer vom Oktober 2009 bleibt diskriminierend und zu ungenau. Das Gesetz schreibt eine Abgabe für Arbeitgeber vor, die ausländische Arbeitskräfte beschäftigen, verhängt eine Sechsmonatsfrist, innerhalb derer Beschäftigte nach Ablauf ihres Vertrages nicht wieder einreisen dürfen und verbietet die Versetzung in andere Tätigkeitsgruppen. Die Regierung gab im November 2011 bekannt, dass sie bezüglich des sechsmonatigen Eireiseverbots neue Ausnahmen plane. Sie erwägt die Lockerung des Verbots, um es ausländischen Beschäftigten zu ermöglichen, unverzüglich ihren Arbeitsplatz zu wechseln, solange sie innerhalb derselben Branche bleiben.

Einseitige Beschäftigungsverhältnisse30-11-2010

In Macau ist es allgemein üblich, dass Arbeitnehmer keine schriftlichen Verträge von ihren Arbeitgebern erhalten. Somit wird der Willkür der Arbeitgeber, die Löhne und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten einseitig zu ändern oder ihr Arbeitsverhältnis zu beenden, keinerlei Einhalt geboten. Angesichts dieser Macht der Arbeitgeber und des fehlenden gesetzlichen und institutionellen Rahmens für Tarifverhandlungen oder gar für Arbeitsverträge ist es leicht, die Beschäftigten aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit einzuschüchtern und zu diskriminieren. Es wird verstärkt auf befristete Verträge zurückgegriffen, wodurch noch mehr Beschäftigte Missbrauch und Einschüchterungen schutzlos ausgeliefert sind. Die vielen Subunternehmer im Baugewerbe verschärfen das Problem weiter. Im Juli 2011 wurde über 33 Beschäftigte berichtet, deren Löhne ihren Angaben zufolge nicht gezahlt worden waren und denen man gesagt hatte, dass sie nicht mehr bei ihrem ursprünglichen Arbeitgeber beschäftigt seien (mit dem sie keinen Vertag hatten), sondern bei einem Subunternehmer, der kein Geld habe, um sie zu bezahlen.

Mehr Lohnrückstände und längere Rechtsmittelverfahren31-12-2010

Angesichts steigender ausländischer Investitionen in der Sonderverwaltungsregion, des verstärkten Rückgriffs auf Subunternehmen und des vermehrten Einsatzes von weniger geschützten Wanderarbeitskräften entstand vor allem im Baugewerbe das Problem zunehmender Lohnrückstände. Verfahren wegen ausstehender Lohnzahlungen vor dem Arbeitsamt sind langwierig und umständlich. Der Staatsbedienstetengewerkschaft zufolge kann die Behandlung eines einfachen Arbeitskonfliktes seitens des Arbeitsamtes unter Umständen ein Jahr dauern, gefolgt von zwei weiteren Jahren bei Gericht. Die meisten Arbeitsmigranten können nicht so lange warten und viele verlassen das Land wieder, bevor ihr Fall geklärt wurde.

Probleme bei der Registrierung von Organisationen und Gewerkschaften31-12-2010

Viele Arbeitnehmergruppen und Gewerkschaften haben praktische Schwierigkeiten, sich als Organisation anerkennen zu lassen, und inoffizielle Arbeitnehmergruppen dürfen nicht existieren. In vielen Fällen werden die Organisatoren aufgefordert, vor der Eintragung die Namen potenzieller Mitglieder zu übermitteln. Da jedoch die Befürchtung vor Schikane und schwarzen Listen besteht, sind viele nicht bereit, genaue Angaben zu machen.

Chinas Einfluss auf Gewerkschaftsaktivitäten31-12-2010

Es wird allgemein davon ausgegangen, dass die Regierung der Volksrepublik China großen Einfluss auf die lokale Gewerkschaftsarbeit hat, u.a. auch auf die Wahl der Führungsspitze des größten Gewerkschaftsbundes im Privatsektor (FTU). Fast alle der sechs großen Gewerkschaften des privaten Sektors gehören diesem pekingfreundlichen Verband an. Dadurch wird die Unabhängigkeit der Gewerkschaften untergraben, da in erster Linie die politischen Interessen der Zentralregierung vertreten werden (wie etwa: so wenig Störungen des Betriebsablaufes wie möglich), statt die Rechte und die Interessen der Gewerkschaftsmitglieder zu schützen. Es wurde berichtet, dass diejenigen, die Kritik sowohl an der Politik der Regierung in Peking als auch an den Arbeitnehmerrechten üben, eingeschüchtert werden. Die Zivilgesellschaft ist schwach, aber kleinere und sich deutlicher artikulierende Gewerkschaften und Gruppierungen in der Zivilbevölkerung nehmen zu.

Schwarze Listen für Gewerkschafter und Verweigerung der Wiedereinreise nach Macau30-11-2009

Es wird vermutet, dass Macau eine schwarze Liste Schwarze Liste Eine von Arbeitgebern zusammengestellte und unter ihnen zirkulierte Liste von Gewerkschaftsmitgliedern und aktiven Gewerkschafter(inne)n, die als Arbeitskräfte boykottiert oder auf andere Weise bestraft werden sollten. über einheimische Arbeiter führt, die lokale Streiks unterstützen, und verweigert „Unruhestiftern“ regelmäßig die Einreise. Im März wurden fünf Abgeordnete aus Hongkong, darunter Lee Cheuk Yan, Generalsekretär des Gewerkschaftsbundes Hong Kong Confederation of Trade Unions, an der Einreise gehindert. Nach Angaben von Lee Cheuk Yan wurde ihm kürzlich dreimal nacheinander die Einreise verweigert.

Grenzen der Organisation30-11-2009
Fehlende Gewerkschaftsgesetz haben fatale Auswirkungen31-12-2008

Der vom Gewerkschafter und Abgeordneten Jose Pereira Coutinho vorgelegte Gesetzentwurf fiel 2009 zum dritten Mal mangels Unterstützung durch. Dieses Ergebnis war angesichts des Fehlens unabhängiger Abgeordneter in der gesetzgebenden Körperschaft nicht weiter überraschend. Die Tatsache, dass Macau kein Gewerkschaftsgesetz hat, hat einen sehr negativen Einfluss auf die Arbeiter, die sich häufig der Rolle von Gewerkschaften gar nicht bewusst sind und die sich an ihrem Arbeitsplatz nicht informieren können. Die meisten Arbeiter mit arbeitsrechtlichen Problemen müssen sich beim Arbeitsamt beschweren oder allein versuchen, mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Sowohl das Arbeitsamt als auch die Arbeiter haben wenig Gewicht in Verhandlungen mit Arbeitgebern, die im Allgemeinen die Beschwerdeführer und ihre Beschwerden einfach ignorieren. In einigen Fällen versucht das Arbeitsamt sogar, die Beschwerdeführer davon abzuhalten.

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