Mosambik
Die Mitgliedsorganisation des IGB in Mosambik ist die Organizaçâo dos Trabalhadores de Moçambique (OTM).
Mosambik ratifizierte 1996 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich geregelt.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Das Gesetz untersagt gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung, enthält aber keinen angemessenen Schutz.
Gesetzliche Hindernisse für die Gründung von Organisationen
- Vorherige Genehmigung oder Billigung der Behörden für die Gründung einer Gewerkschaft erforderlich
- Laut Arbeitsgesetz hat die zentrale Arbeitsverwaltungsbehörde 45 Tage Zeit, um eine Arbeitnehmer- Organisation zuzulassen (Artikel 150 des Arbeitsgesetzes).
- Exzessive Mindestmitgliederzahl für die Gründung einer Gewerkschaft erforderlich
- Wie der IAO-Sachverständigenausschuss festgestellt hat, sind die Schwellenwerte im öffentlichen Sektor für die Repräsentativität bei der Gründung von Provinzverbänden, nationalen Verbänden und Konföderationen besonders hoch.
Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Organisation ihrer Verwaltung
- Beschränkungen des Rechtes auf die Wahl ihrer Vertreter/innen und auf ungehinderte Selbstverwaltung
- 18(2) des Gesetzes über das Recht, sich im öffentlichen Dienst zu organisieren, sieht vor, dass nur Mitglieder, die gemäß dem Gesetz den Status eines öffentlichen Bediensteten haben, als Gewerkschaftsvertreter benannt werden können. Wie vom IAO-Sachverständigenausschuss unterstrichen, scheint dieser Artikel den Zugang zur Funktion der Gewerkschaftsvertretung auf einen bestimmten beruflichen Status zu beschränken und pensionierte Staatsbedienstete auszuschließen.
- Behördliche Befugnis, Gewerkschaften im Alleingang aufzulösen, vorübergehend zu verbieten oder deren Zulassung aufzuheben
- Abschnitt 17(c) des Gesetzes über das Recht, sich im öffentlichen Dienst zu organisieren, sieht vor, dass eine Gewerkschaft auf Antrag des Generalstaatsanwalts durch gerichtliche Entscheidung aufgelöst werden kann, und zwar nicht nur, wenn festgestellt wird, dass die wahren Ziele der Organisation rechtswidrig sind, sondern auch, wenn sie gegen die öffentliche Moral verstoßen oder sich stark von den in ihrer Satzung festgelegten Zielen unterscheiden.
Gruppen von Beschäftigten, die Gewerkschaften laut Gesetz weder gründen noch beitreten oder ein Gewerkschaftsamt bekleiden dürfen bzw. nur mit Einschränkungen
- Sonstige Beamte oder öffentlich Bedienstete
- Abschnitt 4 des Gesetzes über das Vereinigungsrecht im öffentlichen Dienst (Gesetz Nr. 18/2014) sieht vor, dass die Ausübung der Vereinigungsfreiheit durch 16 Kategorien von Staatsbediensteten (einschließlich der Beamten der Polizei, der Streitkräfte, der Strafvollzugsdienste, der Migrationsdienste, der öffentlichen Hilfsdienste, der Richter und verschiedener Kategorien von Staatsbediensteten, die leitende Funktionen oder Vertrauensstellungen ausüben) durch spezielle Gesetze geregelt wird. Abschnitt 57 des Gesetzes sieht vor, dass alle Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, wenn sie dies wünschen, Gewerkschaftsorganisationen gründen und ihnen beitreten können, mit Ausnahme der in den Unterabschnitten (d) und (e) von Abschnitt 4 genannten Beamten, die sich auf Beamte in Vertrauensstellungen, diplomatische Posten und Offiziere der paramilitärischen Streitkräfte, einschließlich Forstwächter und Inspektoren, beziehen.
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen.
Gesetzliche Hindernisse für rechtmäßige Streiks
- Sonstige übermäßig komplexe oder zeitaufwendige Formalitäten vor einem Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik - Abschnitt 207 des Arbeitsgesetzes sieht vor, dass in der Streikankündigung die Dauer des Streiks anzugeben ist.
- Obligatorische Schieds- oder langwierige Schlichtungs- und Vermittlungsverfahren vor einem Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik - Abschnitt 212 des Arbeitsgesetzes sieht vor, dass ein Streik durch eine Entscheidung der Schlichtungs- und Schiedsstelle beendet werden kann.
Übermäßige Eingriffe der Behörden oder der Arbeitgeber während eines Streiks
- Befugnis der Behörden oder Arbeitgeber, einen Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik zu verhindern oder zu beenden, indem der Konflikt einem Schiedsverfahren Schiedsverfahren Ein Mittel zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch die Einschaltung einer neutralen dritten Partei, die entweder eine Einzelperson oder ein Schiedsgremium sein kann. Bei einem unverbindlichen Schiedsverfahren steht es den Konfliktparteien frei, die daraus resultierende Empfehlung abzulehnen, während sie sich im Falle eines verbindlichen Verfahrens an den Schiedsspruch halten müssen. Als obligatorisches Schiedsverfahren wird ein Prozess bezeichnet, bei dem sich die Parteien nicht freiwillig dafür entscheiden, sondern bei dem es gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Behörden beschlossen wird.
vgl. Schlichtung, Vermittlung
unterzogen wird - Abschnitt 189 des Arbeitsgesetzes sieht ein obligatorisches Schiedsverfahren für die folgenden Dienste vor, die als wesentlich angesehen werden: die Postdienste, das Be- und Entladen von Tieren und verderblichen Lebensmitteln, die Kraftstoffversorgung, private Sicherheitsdienste und die Freien Exportzonen.
Bestimmungen, die die Streikmöglichkeiten oder die Wirksamkeit eines Streiks untergraben
- Übermäßige zivil- oder strafrechtliche Sanktionen für Beschäftigte oder Gewrkschaften, die sich an nicht genehmigten Streiks beteiligen
- Laut Arbeitsgesetz stellt jeder Verstoß gegen die Artikel bezüglich des Rechtes Nichtstreikender auf Arbeit und der Aufrechterhaltung eines Mindestdienstes ein Disziplinarvergehen dar, so dass Streikende mit zivil- und strafrechtlichen Strafen belegt werden können. Zudem sieht der Entwurf des Staatsbedienstetengesetzes Haft- und Geldstrafen für Fälle vor, in denen ein Streikposten die normalen Arbeitsabläufe behindert (Artikel 268(3) des Arbeitsgesetzes)
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren
- Übertriebene Beschränkungen für „Staatsbedienstete“
- Abschnitt 7(3) des Gesetzes über das Vereinigungsrecht im öffentlichen Dienst sieht vor, dass die Ausübung des Streikrechts durch Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes durch besondere Rechtsvorschriften geregelt wird.
- Willkürliche Festlegung oder übermäßig lange Liste „wesentlicher Dienste“, in denen Streiks untersagt oder stark eingeschränkt sind
- Die in Abschnitt 206 des Arbeitsgesetzes aufgelisteten wesentlichen Dienste umfassen den Postdienst, die Ver- und Entladung von Vieh und verderblichen Lebensmitteln, den meteorologischen Dienst sowie die Brennstoffversorgung, zusätzlich zu Aktivitäten in Freien Exportzonen.
Praxis
Rund 250 mosambikanische Beschäftigte des Kohlebergwerks „Chirodzi“ legten im Januar 2015 wegen Lohndiskriminierung die Arbeit nieder, nachdem ihr Arbeitgeber Verhandlungen verweigert hatte. Die Beschäftigten des Bergwerkes, das von dem indischen Unternehmen „Jindal Mozambique Minerals“ betrieben wird, hatten sich darüber beschwert, dass indische Kipplasterfahrer mehr als 35.000 Metical pro Monat erhielten und mosambikanische Fahrer für dieselbe Arbeit nur 7.500 Metical pro Monat. Als die Streikenden mit der Geschäftsführung über diese Diskriminierung verhandeln wollten, wurde ihnen gesagt, dass es ihnen freistehe, zu gehen, wenn ihnen ihr Lohn nicht passe, da es in Mosambik nicht an Arbeitskräften mangele.
Am 30. April 2014 hat das mosambikanische Parlament einen Gesetzentwurf der Regierung verabschiedet, der den Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung Gewerkschaftsrechte zugesteht. Ausgenommen davon sind diejenigen in der Verteidigung und in Sicherheitsdienten, Gefängnispersonal, die Feuerwehr, Richter und Staatsanwälte, die Steuerverwaltung und die Beschäftigten des Präsidialamtes. Auf das Streikrecht geht der Gesetzentwurf nicht ein, da dies nach Ansicht der Regierung ein separates Thema sei. Renamo, die zu einer politischen Partei gewordene frühere Rebellenbewegung, hatte versucht, einen nahezu identischen Gesetzentwurf einzubringen, der das Streikrecht beinhaltete, da Gewerkschaften ohne Streikrecht bedeutungslos seien, aber der Entwurf wurde abgelehnt.
Im Mai 2013 legten Beschäftigte des Gesundheitswesens zehn Tage lang die Arbeit nieder, um Lohnerhöhungen, eine Standardisierung und die Anpassung der Preise auf der Unfallstation zu fordern. Am 26. Mai 2013 wurde der Vorsitzende der Medizinervereinigung Associação Médica de Moçambique, Dr. Jorge Arroz, von der Polizei verhaftet und wegen der Initiierung des Streiks der Aufwiegelung beschuldigt. Er wurde einige Stunden später wieder freigelassen.
Angaben der Organizaçâo dos Trabalhadores de Moçambique (OTM) vom 24. April 2012 zufolge seien im Vorjahr mindestens 30 Gewerkschaftsmitglieder von ihren Betrieben entlassen worden, weil sie ihre legitimen Arbeitnehmerrechte verteidigt hätten. Alle waren Mitglieder bzw. führende Vertreter der Ortsverbände Maputo der Lebensmittel- und Hotelarbeitergewerkschaft oder der Gewerkschaft der Beschäftigten im Handel.
Die Zahl der Zeit- und Leiharbeitskräfte hat sich seit den Arbeitsgesetzänderungen im Jahr 2007 erhöht, da es dadurch leichter wurde, Beschäftigte mit Kurzzeitverträgen einzustellen. Als die mosambikanische Chemiearbeitergewerkschaft im September 2010 einen Betrieb in Maputo besuchte, stellte sie fest, dass nahezu die Hälfte der 1.700 Beschäftigten Zeitarbeitskräfte waren, während ein anderer Betrieb ausschließlich mit Leiharbeitskräften arbeitete.
Obwohl alle Beschäftigten über dieselben gesetzlich verankerten Rechte verfügen, lassen die Unternehmen Zeit- und Leiharbeitskräfte gerne über ihre Rechte im Unklaren und schicken Gewerkschaftsvertreter weg. Da sich diese Beschäftigten ihrer Rechte nicht bewusst sind, sind sie leichter auszubeuten, erhalten keine Lohnerhöhungen, die Arbeitgeber überweisen keine Sozialversicherungsbeiträge und setzen sich über Schutzmaßnahmen hinweg.
In einem Fall hatte ein Leiharbeiter einen Unfall in einer Chemiefabrik, als der Sack, den er trug, riss und die chemischen Stoffe seine Haut verbrannten. Sowohl das Unternehmen als auch die Leiharbeitsfirma weigerten sich, für seine Behandlung aufzukommen und wiesen jede Verantwortung von sich. Der Beschäftigte erlag letztendlich seinen Verletzungen. Die Gewerkschaften bemühen sich darum, Zeit- und Leiharbeitskräfte mithilfe eines ICEM-Projektes zu unterstützen und zu organisieren.
Die Organização dos trabalhadores moçambicanos – Central Sindical (OTM-CS) hat die Diskriminierung von Gewerkschaftern in den Freien Exportzonen (FEZ
Freie Exportzone
Ein besonderes Industriegebiet eines Landes, in dem importierte Materialien vor ihrer erneuten Ausfuhr verarbeitet werden; soll vor allem ausländische Investoren anziehen, denen besondere Anreize wie die Ausnahme von bestimmten Handelsbarrieren, Steuern, Regeln und/oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen geboten werden.
) beklagt, in denen es zu Entlassungen von Aktivisten und Mitgliedern bzw. zu Verstößen gegen Tarifverträge kommt, sofern solche bestehen. Zudem kann das Streikrecht in der Praxis kaum wahrgenommen werden, weil für die Zonen das Gesetz für wesentliche Dienste
Wesentliche Dienste
Dienste, deren Unterbrechung das Leben, die persönliche Sicherheit oder Gesundheit der gesamten oder eines Teils der Bevölkerung gefährden würde; kann Krankenhäuser, die Elektrizitäts- und Wasserwirtschaft sowie die Luftraumüberwachung beinhalten. Streiks können in wesentlichen Diensten eingeschränkt und sogar verboten werden.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
gilt.
Auch wenn die Organização dos trabalhadores moçambicanos – Central Sindical (OTM-CS) die Beziehungen zu den Sozialpartnern auf nationaler Ebene als gut betrachtet, hat sie unter Verweis auf die bislang mangelnde Transparenz darum gebeten, stärker in die Gehaltsreform im öffentlichen Dienst eingebunden zu werden. Auf betrieblicher Ebene liegen die Dinge nicht so gut, da sich die Gewerkschaften nicht weiterentwickeln konnten. Die Arbeitgeber machen weiterhin keinen Hehl aus ihrer Feindseligkeit gegenüber Arbeitnehmervertretern, und gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Gewerkschaftsfeindliche diskriminierung
Jede Praxis, die eine/n Beschäftigte/n oder eine Gruppe von Beschäftigten aufgrund einer früheren, gegenwärtigen oder zukünftigen Gewerkschaftsmitgliedschaft, legitimer Gewerkschaftsaktivitäten oder der Inanspruchnahme von Gewerkschaftsdiensten benachteiligt; beinhaltet Entlassungen, Versetzungen, Degradierungen, Belästigungen und Ähnliches
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
bleibt ein Problem, weil das Arbeitsgesetz von 2007 keine hinreichend abschreckenden Strafen enthält. Die gesetzlichen Auflagen für private Zusammenkünfte und Arbeitnehmerversammlungen am Arbeitsplatz sind sehr streng. Tarifverträge sind die Ausnahme und werden ständig verletzt, was zu mehreren Arbeitskämpfen geführt hat. Die Regierung hat es immer wieder versäumt, auf die Bitten der IAO
Internationale Arbeitsorganisation
Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.
vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
um Berichte über die zur Förderung ungehinderter und freiwilliger Tarifverhandlungen ergriffenen Maßnahmen zu reagieren.