5 – Rechte nicht garantiert
Der Globale Rechtsindex des IGB

Katar

Der IGB hat in Katar keine Mitgliedsorganisation.

Katar hat weder das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) noch das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949) ratifiziert.

Praxis

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Neues Gesetz verbessert die Situation ausländischer Arbeitskräfte kaum 16-04-2017

Katar verweigert vielen ausländischen Arbeitskräften aus Indien, Nepal und Bangladesch nach wie vor die Rückkehr in ihre Heimatländer, obwohl im Dezember 2016 ein neues Gesetz verabschiedet wurde.

Gewerkschafter und Aktivisten haben jedoch die Tatsache verurteilt, dass weiterhin eine Ausreisegenehmigung der Regierung erforderlich ist, um das Land verlassen zu können. Zahlen der staatlichen Qatar News Agency zufolge habe der zur Prüfung der Anträge eingerichtete Ausschuss 213 der bis zum 15. Februar 2017 gestellten 760 Anträge ohne Angabe von Gründen abgelehnt.

Eine weitere Bestätigung dafür, dass sich in dem Golfstaat nichts geändert hat, war der jüngste Fall eines Arbeiters aus Nepal, der von seinem Bruder tot aufgefunden wurde. Sharan Mandal (40) war erkrankt und hatte um die Genehmigung gebeten, in sein Heimatland zurückkehren zu dürfen, um sich dort behandeln und unterstützen zu lassen. Die Genehmigung wurde jedoch nicht erteilt, und am 16. April erlag er seiner Krankheit.

Bangladeschische Gewerkschaften schließen sich Klage gegen die FIFA an11-12-2016

Im Oktober 2016 hat ein Mann aus Bangladesch, der 21-jährige Nadim Shariful, einen Prozess gegen die FIFA angestrengt, weil sie es angeblich versäumt habe, ihren Einfluss geltend zu machen, um beim Bau der Sportstätten für die Fußball-WM 2022 die Achtung grundlegender Arbeitnehmerrechte zu gewährleisten. Das Verfahren wurde mit Unterstützung des größten niederländischen Gewerkschaftsbundes FNV in Zürich, der Heimatstadt der FIFA, angestrengt. Nadim Shariful verlangt eine Entschädigung in Höhe von 11.500 $ für die 4.000 $, die er einem Vermittler für eine Arbeit in Katar gezahlt hat, wo ihm anschließend der Pass abgenommen wurde und er unter unerträglichen Bedingungen 18 Monate lang gearbeitet hat.

Dies ist jedoch leider kein Einzelfall, da auch internationale Organisationen wie Amnesty International Praktiken wie die Konfiszierung der Pässe, die Nichtzahlung der Löhne und Drohungen am Arbeitsplatz verurteilt haben, die in dem Golfstaat bei seinen Vorbereitungen auf die WM auf Kosten ausgebeuteter Wanderarbeitskräfte die Regel sind. Einige von ihnen sind so verzweifelt, dass sie Selbstmord begehen, wie beispielsweise der junge Inder, der sich am 29. September 2016 im Untergeschoss des Kongresszentrums von Doha erhängt hat. Andere sterben infolge von Krankheiten, Müdigkeit und Unterernährung.

Reformvorschläge beinhalten nicht das Recht, Gewerkschaften zu gründen oder beizutreten 31-10-2015

Trotz wiederholt zugesagter Reformen zur Verbesserung der Rechte von Wanderarbeitskräften hat sich die Regierung damit weiterhin Zeit gelassen. Im März 2015 hat der Verwaltungsrat der IAO Internationale Arbeitsorganisation Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.

vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
darauf bestanden, dass Katar das Kafala- oder Bürgen-System bis spätestens November 2015 reformiert. Sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebervertreter bei der IAO Internationale Arbeitsorganisation Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.

vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
haben Katar aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um das System abzuschaffen, das die extreme Ausbeutung und Unterdrückung ausländischer Arbeitskräfte ermöglicht. Zudem haben sie grundlegende Arbeitnehmerrechte, einschließlich des Rechtes auf eine Gewerkschaftsmitgliedschaft, gefordert.

Seit der Vergabe der Fußballweltmeisterschaft 2022 an Katar ist das Land wegen der erschreckenden Bedingungen, unter denen ausländische Arbeitskräfte dort leben und arbeiten, immer stärker ins Blickfeld geraten. Die Beschäftigten sind im Rahmen des Kafala-Systems an ihren Arbeitgeber gebunden und können das Land ohne seine Genehmigung nicht verlassen. Sie werden zu langen Arbeitszeiten in extremer Hitze gezwungen, und pro Tag kommt mindestens einer von ihnen ums Leben. Trotz dieser schockierenden Bilanz und der internationalen Empörung über die sklavenähnlichen Bedingungen hat die FIFA kaum etwas unternommen. Lediglich die Unterbringung und das Vergütungssystem wurden leicht verbessert.

Nach wiederholten Verzögerungen hat die Regierung im Oktober 2015 bekannt gegeben, dass ihre Reformen erst Ende 2016 in Kraft treten würden. Diese Reformen werden jedoch nur wenig zur Verbesserung der Situation der Wanderarbeitskräfte beitragen. Mit dem neuen Arbeitsgesetz werden die berüchtigten Ausreisegenehmigungen nicht abgeschafft, und die Beschäftigten benötigen nach wie vor die Erlaubnis ihres Arbeitgebers, um das Land verlassen zu können. Angeblich sollen sie die Möglichkeit haben, sich an das Innenministerium zu wenden, aber die meisten Beschäftigten haben Angst vor diesem Ministerium. Wanderarbeitskräfte haben auch künftig nicht das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten oder sich durch gewählte betriebliche und repräsentative Ausschüsse kollektiv Gehör zu verschaffen. Hausangestellte fallen aus dem Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes vollkommen heraus.

Rund 100 streikende Gastarbeiter verhaftet09-02-2015

Etwa 800 bei zwei Subunternehmen (Qatar Freelance Trading and Contracting und Qatar Middle East Co.) beschäftigte Bauarbeiter legten im November 2014 aus Protest gegen die Missachtung ihrer Arbeitsverträge und Hungerlöhne die Arbeit nieder. Die Arbeiter hatten vor der Abreise aus ihren Heimatländern Verträge unterschrieben, die bei ihrer Ankunft in Katar zerrissen wurden. Darüber hinaus hatte man ihnen ihre Pässe abgenommen. Anschließend wurden sie gezwungen, für Löhne zu arbeiten, die ein Drittel geringer waren als die, die man ihnen versprochen hatte. Augenzeugen haben berichtet, dass ein Aufseher Beschäftigte mit einem Plastikrohr angegriffen habe, als die Polizei mit den Festnahmen begann. Es wird vermutet, dass die Verhafteten in das berüchtigte Haftzentrum von Doha gebracht wurden, wo ausländische Arbeitskräfte vor ihrer Deportation häufig in Isolationshaft festgehalten werden.

Keine Rechte für Gastarbeiter14-08-2013

Wanderarbeitskräfte machen inzwischen rund 94%, d.h. etwa 1,2 Millionen Beschäftigte, der katarischen Erwerbsbevölkerung aus, und diese Zahl wird im Zuge der Vorbereitungen auf die Fußball-WM 2022 weiter ansteigen, da zahlreiche neue Beschäftigte in das Land geholt werden, größtenteils aus Südasien, um die erforderliche Infrastruktur und die Stadien zu bauen. Wie viele andere Arbeitsmigranten in der Golfregion auch sind sie erheblichen diskriminierenden Maßnahmen und Praktiken ausgesetzt, mit denen ihre grundlegenden Menschen- und Arbeitnehmerrechte verletzt werden, einschließlich des Rechtes auf Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
. Selbst katarische Staatsangehörige verfügen nur über begrenzte diesbezügliche Rechte.

Zahlreiche Beschäftigte sind aufgrund kategorischer gesetzlicher Bestimmungen von der Gründung einer Gewerkschaft und von einem Gewerkschaftsbeitritt ausgenommen. In der Praxis sind mehr als 90% der Gesamtarbeitnehmerschaft des Landes von der Wahrnehmung des Rechtes auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Langsame Justiz und unzureichende Arbeitsaufsicht01-03-2011

Die Gerichtsverfahren sind langwierig, so dass die Beschäftigten monatelang ohne Lohn darauf warten müssen, zu ihrem Recht zu kommen. Sehr wenige Wanderarbeitskräfte, die Rechtsverstößen zum Opfer fallen, verfügen über die erforderlichen finanziellen Mittel, um während dieser Wartezeit überleben zu können, weshalb sie wieder in ihre Heimatländer zurückgehen, ohne gerichtliche Schritte einzuleiten.

In Katar gibt es zudem nur knapp 150 Arbeitsaufsichtsbeamte, und ihre Inspektionen beinhalten keine Gespräche mit den Beschäftigten selbst. Unter diesen Umständen ist es daher nur schwer vorstellbar, wie die Behörden konkret gedenken, für die Einhaltung ihrer Arbeitsgesetze zu sorgen.

Hausangestellte von Arbeitsgesetzen ausgeschlossen25-01-2011

In Katar sind rund 132.000 weibliche ausländische Hausangestellte beschäftigt. Sie sind noch weniger vor Ausbeutung geschützt als andere Gruppen von Beschäftigten, da die Arbeit in Privathaushalten ausdrücklich von den Arbeitsgesetzen ausgeschlossen ist.

Migranten weiterhin von ihren Arbeitgebern abhängig10-01-2011

Wanderarbeitskräfte werden im Rahmen eines Bürgschaftssystems („Kafala“) vermittelt, d.h. sie benötigen einen lokalen Arbeitgeber, der für sie bürgt und für den sie während ihres gesamten Aufenthalts arbeiten müssen, da sie ihren Arbeitsplatz ohne seine Genehmigung nicht wechseln können. Die IAO Internationale Arbeitsorganisation Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.

vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
hat festgestellt, dass dieses System zu Zwangsarbeit und sogar Menschenhandel führen könne. 2009 hatten die Behörden erklärt, dass sie Migranten im Falle eines Konfliktes mit ihrem Bürgen befristete Genehmigungen für eine andere Arbeitsstelle erteilen könnten, aber nur wenige Wanderarbeitskräfte sind sich dieser Möglichkeit bewusst.

Sehr oft konfiszieren die Arbeitgeber die Pässe der Migranten, um sicherzugehen, dass sie das Land nicht vor Ablauf ihres Vertrages verlassen, auch im Falle von Verstößen gegen die vertraglichen Bedingungen. Diese Einbehaltung der Pässe ist seit 2009 rechtswidrig, wenn sie länger dauert als die Zeit, die für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist, aber die lokale Presse hat im März die Ergebnisse einer Untersuchung unter asiatischen Wanderarbeitskräften veröffentlicht, denen zufolge 88% von ihnen bestätigt hatten, dass sie ihrem Arbeitgeber ihre Pässe aushändigen mussten.

„Konstituierender Arbeitsausschuss“ erweckt kein großes Vertrauen30-11-2010

Im Dezember berichteten die lokalen Medien über die Absicht der Behörden, einen „konstituierenden Arbeitsausschuss" einzurichten, der die erste Phase auf dem Weg zur Gründung eines Gewerkschaftsbundes sein solle und die Aufgabe habe, die Arbeitnehmerrechte zu schützen. Die 50 Mitglieder des Ausschusses sollen die Beschäftigten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor vertreten. Unterdessen deutet nichts darauf hin, dass die Beschäftigten auch nur das geringste Mitspracherecht bei der Ernennung dieser „Vertreter“ haben werden. Vielmehr sieht es so aus, als würde dieser Ausschuss der Kontrolle der Regierung unterstehen.

Keine Mitgliedschaft für katarische Journalisten in unabhängigen Organisationen 30-04-2009

Im Mai 2009 lehnte die Internationale Journalisten-Förderation (IJF) die Teilnahme an Feierlichkeiten zur Pressefreiheit ab, die von der UNESCO und der katarischen Regierung organisiert wurden. „Diese Feierlichkeiten werden in einem Land organisiert, das ein internationales Zentrum für die Freiheit der Medien unterstützt, sich aber weigert, den örtlichen Journalisten das Recht auf Gründung einer eigenen Organisation oder einer unabhängigen Gewerkschaft zu gewähren“, betonte die IJF.

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