Zentralafrikanische Republik
Im März 2013 eroberte die Rebellenallianz Seleka die Hauptstadt und stürzte Präsident François Bozizé. Seitdem versinkt das Land in ethno-religiöser Gewalt.
Im Februar 2019 unterzeichneten die Regierung und vierzehn bewaffnete Gruppen ein politisches Abkommen für Frieden und Versöhnung und im Dezember 2020 sollten Wahlen abgehalten werden. Doch die Hoffnungen auf die Wiederherstellung des demokratischen Prozesses wurden durch die Angriffe der Koalition der Patrioten für den Wandel, einer neuen Rebellenkoalition, auf größere Städte außerhalb der Hauptstadt Bangui zunichte gemacht.
Im Januar 2021 wurde Präsident Faustin-Archange Touadera wiedergewählt, obwohl aufgrund der Bedrohung durch bewaffnete Gruppen nur etwa ein Drittel der Wählerschaft ihre Stimme abgeben konnte. Die Regierung kämpft darum, die Kontrolle über die Hauptstadt aufrechtzuerhalten und ist auf die Unterstützung von Friedenstruppen und anderen internationalen Kräften angewiesen. Die Zentralafrikanische Republik gehört nach wie vor zu den ärmsten Ländern der Welt. Jeder vierte Zentralafrikaner ist Binnenvertriebener oder hat im Ausland Zuflucht gesucht.
Die Mitgliedsorganisationen des IGB in der Zentralafrikanischen Republik sind die Confédération Nationale des Travailleurs de Centrafrique (CNTC) und die Confédération Syndicale des Travailleurs de Centrafrique (CSTC).
Die Zentralafrikanische Republik ratifizierte 1960 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und 1964 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung ist gesetzlich verboten.
Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Organisation ihrer Verwaltung
- Beschränkungen des Rechtes auf die Wahl ihrer Vertreter/innen und auf ungehinderte Selbstverwaltung
- Das Gesetz besagt, dass ausländische Staatsangehörige, die einer Gewerkschaft angehören, ein Amt innerhalb der Gewerkschaftsverwaltung oder -führung übernehmen können, wenn sie sich drei Jahre lang in dem Land aufgehalten haben und wenn ihr Heimatland Staatsangehörigen der Zentralafrikanischen Republik dasselbe Recht zugesteht.
Gruppen von Beschäftigten, die Gewerkschaften laut Gesetz weder gründen noch beitreten oder ein Gewerkschaftsamt bekleiden dürfen bzw. nur mit Einschränkungen
- Sonstige Berufsgruppen
- Selbstständige sind aus dem Geltungsbereich des im Januar 2009 verabschiedeten neuen Arbeitsgesetzes ausgeschlossen. Der Gewerkschaftsführung dürfen zudem nicht angehören: zu einer Haftstrafe verurteilte Personen, Vorbestrafte und Personen, die aufgrund eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses ihr Recht darauf verwirkt haben.
- Ausländische oder Wanderarbeitskräfte
- Ausländische Staatsangehörige können einer Gewerkschaft beitreten, wenn sie sich mindestens zwei Jahre lang in dem Land aufgehalten haben und wenn ihr Heimatland Staatsangehörigen der Zentralafrikanischen Republik dasselbe Recht zugesteht.
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Gesetzliche Hindernisse für die Anerkennung von Tarifparteien
- Umgehung repräsentativer Gewerkschaften und direkte Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern möglich
- Gewerkschaftsvertreter und Berufsverbände sind gleichgestellt und können Tarifverhandlungen führen.
Beschränkungen des Grundsatzes ungehinderter und freiwilliger Verhandlungen
- Obligatorisches verbindliches Schiedsverfahren im Falle von Konflikten während laufender Verhandlungen in nicht wesentlichen Diensten
- Kollektive Konflikte, die nicht mittels einer Schlichtung beigelegt werden, werden von einem Schiedsrat behandelt.
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht ist in der Verfassung verankert.
Gesetzliche Hindernisse für rechtmäßige Streiks
- Obligatorische Schieds- oder langwierige Schlichtungs- und Vermittlungsverfahren vor einem Streik
- Streiks sind verboten, wenn die Schlichtungs- und Schiedsverfahren noch nicht beendet wurden oder wenn damit gegen die Bestimmungen einer verbindlichen Schlichtungsvereinbarung oder eines Schiedsspruchs verstoßen wird. Das obligatorische Schlichtungs- bzw. Schiedsverfahren kann mehr als einen Monat dauern.
Verbot oder Einschränkungen bestimmter Arten von Streiks
- Beschränkungen hinsichtlich des Streikziels (z.B. Arbeitskonflikte, wirtschaftliche und soziale Fragen, politische, Sympathie- und Solidaritätsstreiks)
- Ein Streik ist nur dann zulässig, wenn er der Vertretung beruflicher Interessen gilt.
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren
- Sonstige Einschränkungen (z.B. in FEZ)
- Die Regierung behält sich das Recht vor, die Beschäftigten im "allgemeinen Interesse" an ihren Arbeitsplatz zurückzubeordern.
Praxis
Da es an Mitteln und Personal fehlt, findet Arbeitsaufsicht quasi nicht statt. Wie die Regierung selbst zugibt, werden Reisekosten nicht erstattet. Deshalb sind Inspektoren selten und Inspektionsberichte werden im Übrigen nie erstellt.
Aufgrund fehlender finanzieller und personeller Mittel gibt es praktisch keine Arbeitsaufsicht. Reisekosten werden nicht zurückerstattet, wie die Regierung selbst zugibt. Infolgedessen führt die Arbeitsaufsicht nur selten Inspektionen durch und es werden keine Berichte darüber erstellt