Uganda
Die Mitgliedsorganisation des IGB in Uganda ist die National Organisation of Trade Unions (NOTU).
Uganda ratifizierte 2005 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und 1983 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich geregelt.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung ist gesetzlich verboten.
Gesetzliche Hindernisse für die Gründung von Organisationen
- Sonstige Formalitäten oder Bestimmungen, die die Gründung einer Organisation übermäßig verzögern oder erheblich behindern
- Gemäß Abschnitt 18 des Gewerkschaftsgesetzes muss das Verfahren zur Eintragung einer Gewerkschaft innerhalb von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt des Antragseingangs erfolgen.
Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Organisation ihrer Verwaltung
- Beschränkungen des Rechtes auf die Wahl ihrer Vertreter/innen und auf ungehinderte Selbstverwaltung
- Die Registrierstelle kann einem Gewerkschaftsfunktionär oder einer als Gewerkschaftsfunktionär auftretenden Person das Amt verweigern oder kann diese Person suspendieren, wenn die Registrierstelle der Ansicht ist, dass der Gewerkschaftsfunktionär oder die Person gerichtlich verurteilt wurde oder gegen ihn oder sie Ermittlungen laufen im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Gewerkschaftsmitteln oder vorsätzlicher oder wiederholter Nichterfüllung der vorschriftsmäßigen Einhaltung von Weisungen der Registrierstelle im Sinne des Gewerkschaftsgesetzes (Abschnitt 23 Gewerkschaftsgesetz). Abschnitt 31(1) erfordert, dass Gewerkschaftsfunktionäre (im Gegensatz zum Generalsekretär und dem Schatzmeister) weiterhin in einer Branche oder einem Tätigkeitsbereich beschäftigt sein müssen, mit denen die Gewerkschaft direkt befasst ist. Abschnitt 33 ermächtigt die Registrierstelle, die Jahresversammlung einer Gewerkschaftsorganisation einzuberufen oder zu leiten und gibt zusätzliche oder nachbereitende Anweisungen im Zusammenhang mit der Einberufung, Abhaltung oder Durchführung der Sitzung. Gemäß Abschnitt 51 kann die Registrierstelle jederzeit Einsicht in die Buchführung oder Mitgliederlisten einer Gewerkschaft erhalten. Nach Abschnitt 53 kann die Registrierstelle außerdem verlangen, dass detaillierte Berichte abgeliefert werden, wenn sie einen begründeten Verdacht hat, dass eine Unregelmäßigkeit vorliegt.
- Behördliche Befugnis, Gewerkschaften im Alleingang aufzulösen, vorübergehend zu verbieten oder deren Zulassung aufzuheben
- Die Registrierstelle kann die Eintragung einer Gewerkschaft annullieren, wenn sie der Ansicht ist, dass einer der Zwecke der Gewerkschaft oder ihre Satzung unrechtmäßig geworden sind oder die Gewerkschaft vorsätzlich und auf Hinweis der Registrierstelle gegen eine Bestimmung des Gewerkschaftsgesetzes verstoßen hat (Abschnitt 20 Gewerkschaftsgesetz). Das Gewerkschaftsgesetz gibt nicht an, was beispielsweise ein unrechtmäßiger Zweck für eine Gewerkschaft ist.
Gruppen von Beschäftigten, die Gewerkschaften laut Gesetz weder gründen noch beitreten oder ein Gewerkschaftsamt bekleiden dürfen bzw. nur mit Einschränkungen
- Sonstige Beamte oder öffentlich Bedienstete
- Das Haftanstaltsgesetz von 1958 verbietet es den Mitarbeitern des Justizvollzugsdienstes von Uganda Gewerkschaftsmitglied zu werden bzw. an Sitzungen von Gewerkschaften oder sonstigen Vereinigungen teilzunehmen, deren Absicht es ist, Löhne, Gehälter, Renten oder Dienstbedingungen zu kontrollieren oder zu beeinflussen (Abschnitt 19, Haftanstaltsgesetz von 1958).
- Ausländische oder Wanderarbeitskräfte
- Ausländer können nicht Vorstandsmitglied einer Gewerkschaft werden (Abschnitt 76, ugandisches Gesetz für Staatsbürgerschaft und Einwanderungskontrolle).
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht ist in der Verfassung verankert.
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Beschränkungen des Grundsatzes ungehinderter und freiwilliger Verhandlungen
- Verbot oder Einschränkung von Tarifverhandlungen auf bestimmter Ebene (örtlich, regional, national; Betrieb, Industrie, Branche oder allgemein)
- Gemäß Abschnitt 7 des Gewerkschaftsgesetzes Nr. 7 von 2006 haben Gewerkschaftsverbände nicht das Recht, Tarifverhandlungen zu führen.
- Obligatorisches verbindliches Schiedsverfahren
Schiedsverfahren
Ein Mittel zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch die Einschaltung einer neutralen dritten Partei, die entweder eine Einzelperson oder ein Schiedsgremium sein kann. Bei einem unverbindlichen Schiedsverfahren steht es den Konfliktparteien frei, die daraus resultierende Empfehlung abzulehnen, während sie sich im Falle eines verbindlichen Verfahrens an den Schiedsspruch halten müssen. Als obligatorisches Schiedsverfahren wird ein Prozess bezeichnet, bei dem sich die Parteien nicht freiwillig dafür entscheiden, sondern bei dem es gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Behörden beschlossen wird.
vgl. Schlichtung, Vermittlung
im Falle von Konflikten während laufender Verhandlungen in nicht wesentlichen Diensten - Jede an einem andauernden oder befürchteten Arbeitskampf beteiligte Partei kann den Konflikt an den für Arbeitsfragen zuständigen Regierungsbeamten verweisen. Wird der Konflikt nicht durch Schlichtung oder gemäß den vom Regierungsbeamten empfohlenen Regeln für die Beilegung innerhalb von 4 Wochen nach dem Verweis gelöst, muss der Konflikt auf Antrag einer der Parteien und anhand von vereinbarten Konfliktbeilegungsverfahren an das Arbeitsgericht verwiesen werden. Das Arbeitsgericht entscheidet unverzüglich über den Arbeitskampf (Abschnitte 3-8, Gesetz über Arbeitskonflikte, Schiedsgerichts- und Streitbeilegungsverfahren).
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht ist in der Verfassung verankert.
Das Streikrecht wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen.
Gesetzliche Hindernisse für rechtmäßige Streiks
- Obligatorische Schieds- oder langwierige Schlichtungs- und Vermittlungsverfahren vor einem Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik - Jede an einem andauernden oder befürchteten Arbeitskampf beteiligte Partei kann den Konflikt an den für Arbeitsfragen zuständigen Regierungsbeamten verweisen. Wird der Konflikt nicht durch Schlichtung oder gemäß den vom Regierungsbeamten empfohlenen Regeln für die Beilegung innerhalb von 4 Wochen nach dem Verweis gelöst, muss der Konflikt auf Antrag einer der Parteien und anhand von vereinbarten Konfliktbeilegungsverfahren an das Arbeitsgericht verwiesen werden. Das Arbeitsgericht entscheidet unverzüglich über den Arbeitskampf (Abschnitte 3-8, Gesetz über Arbeitskonflikte, Schiedsgerichts- und Streitbeilegungsverfahren).
- Fehlen eines unabhängigen Gremiums, das darüber entscheidet, ob ein Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik legal ist oder nicht - Die Regierung kann gemäß Abschnitt 29(2) des Arbeitskonfliktgesetzes (Schiedsgerichts- und Streitbeilegungsverfahren) einen Streik für rechtswidrig erklären.
Übermäßige Eingriffe der Behörden oder der Arbeitgeber während eines Streiks
- Befugnis der Behörden oder Arbeitgeber, einen Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik einseitig zu verbieten, zu begrenzen, auszusetzen oder zu beenden - Ein Streik oder andere Arbeitskampfmaßnahmen können für einen Zeitraum von bis zu drei Wochen für rechtswidrig erklärt werden, wenn ein für Arbeitsfragen zuständiger Beamter einen Arbeitskampf durch Schlichtung beizulegen versucht (Abschnitt 28(5) des Gesetzes über Arbeitskonflikte, Schiedsgerichts- und Streitbeilegungsverfahren). Ein für Arbeitsfragen zuständiger Beamter kann auf Antrag einer der Parteien einen Konflikt durch Schlichtung beilegen (Abschnitt 5, Gesetz über Arbeitskonflikte, Schiedsgerichts- und Streitbeilegungsverfahren).
- Befugnis der Behörden oder Arbeitgeber, einen Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik zu verhindern oder zu beenden, indem der Konflikt einem Schiedsverfahren Schiedsverfahren Ein Mittel zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch die Einschaltung einer neutralen dritten Partei, die entweder eine Einzelperson oder ein Schiedsgremium sein kann. Bei einem unverbindlichen Schiedsverfahren steht es den Konfliktparteien frei, die daraus resultierende Empfehlung abzulehnen, während sie sich im Falle eines verbindlichen Verfahrens an den Schiedsspruch halten müssen. Als obligatorisches Schiedsverfahren wird ein Prozess bezeichnet, bei dem sich die Parteien nicht freiwillig dafür entscheiden, sondern bei dem es gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Behörden beschlossen wird.
vgl. Schlichtung, Vermittlung
unterzogen wird - Ein Streik oder andere Arbeitskampfmaßnahmen können über einen Zeitraum von bis zu drei Wochen für rechtswidrig erklärt werden, wenn ein für Arbeitsfragen zuständiger Beamter oder der Minister den Konflikt an das Arbeitsgericht zur Schlichtung verweist. Ein für Arbeitsfragen zuständiger Beamter muss auf Antrag einer der Konfliktparteien einen Konflikt an ein Arbeitsgericht verweisen, oder wenn der für Arbeitsfragen zuständige Beamte der Ansicht ist, dass eine gültige Kollektivvereinbarung die Streitsache klären kann. Der Minister darf einen Konflikt an das Arbeitsgericht verweisen, wenn eine oder mehrere Konfliktparteien die Empfehlungen eines vom Minister ernannten Untersuchungsausschuss nicht befolgen (Abschnitte 5, 27 und 28 des Gesetzes über Arbeitskonflikte, Schiedsgerichts- und Streitbeilegungsverfahren).
Bestimmungen, die die Streikmöglichkeiten oder die Wirksamkeit eines Streiks untergraben
- Übermäßige zivil- oder strafrechtliche Sanktionen für Beschäftigte oder Gewrkschaften, die sich an nicht genehmigten Streiks beteiligen
- Beratende Tätigkeit oder das Herbeiführen eines Streiks oder einer anderen Arbeitskampfmaßnahme, die bereits Gegenstand einer gültigen Entscheidung des Arbeitsgerichts war, oder bei der der Regierungsbeamte die Maßnahme für unrechtmäßig erklärt hat, gelten als Straftat und können mit einem Bußgeld von 480.000 Schilling oder einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr belegt werden (Abschnitt 29, Gesetz über Arbeitskonflikte, Schiedsgerichts- und Streitbeilegungsverfahren). Darüber hinaus begehen Organisatoren öffentlicher Versammlungen, die die Anforderungen des Public Order Management Act 2013 nicht einhalten, einen Akt des Ungehorsams gegenüber der gesetzlichen Pflicht, der nach dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird. Zu diesen Anforderungen gehören strenge Zeitrahmen für die Ankündigung der Versammlungen und Zeitlimits, während derer öffentliche Versammlungen stattfinden können.
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren
- Willkürliche Festlegung oder übermäßig lange Liste „wesentlicher Dienste“, in denen Streiks untersagt oder stark eingeschränkt sind
- Die Behörde für zivile Luftfahrt gilt als ein wesentlicher Dienst. Zwar sind Streikmaßnahmen für Beschäftigte in wesentlichen Diensten nicht verboten, doch muss eine beabsichtigte Teilnahme zwischen 14 und 22 Tage vorher entweder einzeln oder kollektiv (bei Vertretung durch eine Gewerkschaft, bei der sie Mitglied sind) angemeldet werden. Der Minister kann die Streikankündigung für ungültig erklären, indem er den Konflikt innerhalb von 14 Tagen ans Arbeitsgericht verweist (Abschnitt 34 und Plan 2, Gesetz über Arbeitskonflikte, Schiedsgerichts- und Streitbeilegungsverfahren).
Praxis
Am 17. Januar 2019 hat der Rektor der Universität Makerere, Professor Barnabas Nawangwe, Dr. Deus Kamunyu Muhwezi, den Vorsitzenden der Vereinigung des akademischen Personals der Universität (Makerere University Academic Staff Association, MUASA), wegen angeblicher Disziplinlosigkeit und Aufwiegelung des Personals suspendiert. Zuvor waren bereits Bennet Magara, der Vorsitzende der Vereinigung des Verwaltungspersonals der Universität Makerere, und sein Generalsekretär Joseph Kalema suspendiert worden, ebenfalls wegen angeblicher Disziplinlosigkeit und Aufwiegelung des Personals.
Die drei Suspendierungen erfolgten im Anschluss an Unstimmigkeiten zwischen den Personalvereinigungen und der Universitätsverwaltung in verschiedenen Fragen, u.a. bezüglich Gehaltserhöhungen.
Sam Lyomoki, einer der Arbeitnehmervertreter im nationalen Parlament, hat erklärt, dass die Personalvertreter nicht suspendiert worden seien, weil sie schlechte Arbeit geleistet hätten, sondern, weil sie für die Rechte der Beschäftigten eingetreten seien, wie etwa für Gehaltserhöhungen, und auf Unregelmäßigkeiten an der Universität hingewiesen hätten.
Die Personalvertretungen an der Universität haben zu einem universitätsweiten Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
für die Wiedereinstellung ihrer Vertreter aufgerufen. Sie fordern zudem ein Ende der Angriffe auf die Personalvertretungen und deren Mitglieder seitens des Rektors sowie den Abzug von Dr. Thomas Tayebwa und Bruce Balaba Kabaasa aus dem Hochschulrat, da ihre Mitgliedschaft regelwidrig sei.
Parlamentsmitglieder, die Arbeitnehmer vertreten, haben erklärt, dass sie bezüglich der Makerere-Suspendierungen eine Petition beim Sprecher einreichen und mit den Parlamentsmitgliedern Strategien festlegen würden, um sich mit den Unregelmäßigkeiten an der Universität Makerere auseinanderzusetzen.
Am 21. Oktober mussten mehr als 80 Beschäftigte der niederländischen Blumenfarm Royal Van Zanten wegen verschiedener Gesundheitsbeschwerden behandelt werden, nachdem sie in einem der Gewächshäuser in Wakiso giftigen Chemikalien ausgesetzt worden waren. Angaben der Gewerkschaft Uganda Horticultural Industrial Services Provider and Allied Workers Union (UHISPAWU) und des Anwältinnen-Verbandes Ugandan Association of Women Lawyers (FIDA-Uganda) zufolge hätten die Verwalter der Farm am Vormittag des 21. Oktober eine Gruppe von rund 40 Beschäftigten in ein zwei Tage zuvor mit Pestiziden desinfiziertes Gewächshaus geschickt, um Blumen zu schneiden, obwohl die Sicherheitsbestimmungen eine Wartezeit von mindestens fünf Tagen vorsehen. Als die erste Gruppe bereits schwere Vergiftungssymptome aufwies (krampfhaftes Erbrechen, akute Kopf- und Unterleibsschmerzen, schwere Haut- und Augenreizungen usw.), wurde eine zweite Gruppe in das Gewächshaus geschickt, um die Arbeit fortzusetzen. Bei diesen Beschäftigten traten dieselben Symptome auf. Trotz ihrer schweren Vergiftungen wurden die Betroffenen nicht in ein Krankenhaus gebracht, sondern in der betriebseigenen Klinik und zum Teil in einer nahe gelegenen Klinik behandelt. Die Beschäftigten bekamen vorwiegend Schmerzmittel und wurden später ohne medizinische Unterlagen entlassen. Royal Van Zanten hat sämtliche Rechnungen beglichen. Vier Beschäftigte erhielten jeweils 40.000 Schilling (etwa 10 USD) zur Deckung weiterer medizinischer Kosten. Nachdem die Beschäftigten auf Initiative der UHISPAWU und des FIDA-Uganda in ein Krankenhaus gebracht worden waren, wurden chemische Vergiftungen nachgewiesen. Mehrere Beschäftigte waren einen Monat später immer noch im Krankenhaus.
Obwohl die Geschäftsführung der Farm eine Erklärung veröffentlicht hat, in der Treffen von Vertretern des Unternehmens, der Beschäftigten und des Arbeitsministeriums erwähnt wurden, weist sie jede Verantwortung für den Vorfall zurück. Die Geschäftsführung argumentiert, dass die Beschäftigten die Sicherheitsvorschriften nicht beachtet und das Gewächshaus vor Ablauf der vorgeschriebenen Frist betreten hätten. Sie behauptet ferner, dass alle erforderlichen medizinischen Verfahren und Tests für die Beschäftigten durchgeführt worden seien und ergeben hätten, dass keine bleibenden Schäden entstanden seien.
Das Handelsministerium hat sich auf die Seite des Unternehmens gestellt und bestritten, Beschwerden der Beschäftigten gehört zu haben. Das Ministerium hat zudem bekannt gegeben, dass es sich gemeinsam mit dem Arbeitsministerium um die Angelegenheit kümmern werde, „um sicherzustellen, dass Uganda seinen Exportmarkt für Blumen nicht verliert“.
Laut UHISPAWU erhalten die Beschäftigten von Royal Van Zanten Löhne zwischen 100.000 Schilling (27 US$) und 200.000 Schilling (54 US$) pro Monat. Obwohl sie täglich gefährlichen Chemikalien ausgesetzt sind, erhalten sie abgesehen von Gummistiefeln und Schürzen keinerlei sonstige Schutzausrüstung. Fahrlässige Expositionen sind nicht unüblich. Ein ähnlicher Vorfall hatte sich bereits ein Jahr zuvor ereignet, und zu einem weiteren kam es 10 Tage nach dem Vorfall von Wakiso bei einer anderen Farm von Royal van Zanten in Mukono. Die Geschäftsführung gab wieder den Beschäftigten die Schuld, die mit den Chemikalien „in unverantwortlicher Weise“ umgegangen seien und die Anweisungen nicht befolgt hätten.
Verhaftungen von Gewerkschaftern sind keine Seltenheit. Ezra Kanyana von der Künstlergewerkschaft und Basra Stephen von den Gartenbaugewerkschaften wurden verhaftet, als sie die Einführung eines Mindestlohns forderten. Demonstrationen werden häufig verboten. Am 1. Mai 2013 wurden die Führungsspitzen der Central Organisation of Free Trade Unions (COFTU) und der National Organisation of Trade Unions (NOTU) während der Feierlichkeiten zum Tag der Arbeit festgenommen, als sie einen Mindestlohn forderten. Sie wurden zwei Tage lang auf dem Polizeirevier von Kampala festgehalten, bevor man sie gegen Kaution freiließ.
Die National Organisation of Trade Unions (NOTU) berichtete im November, sie habe beim Generalinspektor der Polizei, Generalmajor Kale Kayihura, eine Petition bezüglich der Arbeitsbedingungen privater Sicherheitskräfte eingereicht. Mehr als 35 private Sicherheitsunternehmen sind bei der Polizei registriert, viele davon mit mehr als 250 Beschäftigten. Die Wachmänner beklagten sich, dass die in den Tarifabschlüssen festgelegten Bedingungen, darunter Entschädigung für Verletzungen und korrekte Verfahrensweisen bei Entlassungen, nicht respektiert würden. Sie beklagten außerdem, dass in einigen Fällen Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten, verweigern.
Im öffentlichen Dienst durfte keine einzige Gewerkschaft über die Löhne und Gehälter oder die Arbeitsbedingungen verhandeln, die de facto von der Regierung festgelegt wurden (betroffen waren auch medizinisches Personal und Lehrkräfte).