Über den Internationalen Gewerkschaftsbund

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Internationaler Gewerkschaftsbund
Abteilung Menschen- und Gewerkschaftsrechte
5 Boulevard du Roi Albert II, Bte 1
1210 Brüssel, Belgien

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Der Internationale Gewerkschaftsbund (lGB) ist ein Dachverband nationaler Gewerkschaftsbünde. Er wurde am 1. November 2006 als Zusammenschluss der bisherigen Mitgliedsorganisationen des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften (IBFG) und des Weltverbandes der Arbeitnehmer (WVA) sowie von zahlreichen Gewerkschaftsorganisationen, die damals keinem internationalen Verband angeschlossen waren, gegründet. Der IBFG und der WVA haben sich 2006 aufgelöst und somit den Weg für die Gründung des IGB frei gemacht.

Der neue Dachverband hat 308 Mitgliedsorganisationen in 153 Ländern und Hoheitsgebieten auf allen fünf Kontinenten mit insgesamt 175 Millionen Mitgliedern, davon 40 Prozent Frauen. Der IGB hat drei Regionalorganisationen ‒ die Regionalorganisation für Asien/Pazifik (IGB-AP), die Regionalorganisation für Afrika (IGB-AF) und die Regionalorganisation für Gesamtamerika (IGB-TUCA) ‒ sowie einen Pan-Europäischen Regionalrat (PERR). Der IGB ist außerdem, ebenso wie der Gewerkschaftliche Beratungsausschuss bei der OECD (TUAC) und die Globalen Gewerkschaftsföderationen (GUFs - die internationalen Dachverbände der nationalen Branchengewerkschaften), einer der „Global-Unions“-Partner. Der IGB hat Verbindungsbüros in verschiedenen Ländern weltweit, und er hat generellen Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen.

Gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen, seinen Regionalorganisationen, den Globalen Gewerkschaftsföderationen und nichtstaatlichen Organisationen setzt sich der IGB für die vielfältigen Anliegen der Menschen bei der Arbeit ein. Er organisiert Kampagnen für die universelle Achtung der Gewerkschaftsrechte, wie in den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO Internationale Arbeitsorganisation Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.

vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
) verankert. Der IGB verteidigt Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, wenn ihre grundlegenden Menschenrechte aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit verletzt werden. Er wehrt sich aber auch gegen andere Arbeitnehmerrechtsverletzungen und sonstige Verletzungen der Menschenrechte, vor allem wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon betroffen sind.

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