Alarmschläger
Ein/e Arbeitnehmer/in, der/die eine Gesetzwidrigkeit oder ein Fehlverhalten eines Arbeitgebers anzeigt.
Ein/e Arbeitnehmer/in, der/die eine Gesetzwidrigkeit oder ein Fehlverhalten eines Arbeitgebers anzeigt.
Die Bestimmung einer Gewerkschaft durch die zuständige staatliche Stelle zur Tarifpartei für die Beschäftigten in einer gegebenen Tarifeinheit
Tarifeinheit
Eine Gruppe von Beschäftigten innerhalb eines bestimmten Unternehmens, einer Einrichtung, Branche oder Berufsgruppe, die eine geeignete Einheit für Tarifverhandlungszwecke darstellt.
vgl. Verhandlungsführer/in
oder die Akzeptanz der kollektiven Vertretung der Beschäftigten durch eine Gewerkschaft seitens des Arbeitgebers.
Ein Zusammenschluss von Arbeitgebern zum kollektiven Schutz und zur kollektiven Vertretung ihrer Interessen; kann Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften oder Gewerkschaftsorganisationen führen.
Eine Behörde, die für die Einhaltung der Arbeitsgesetze und der gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz zuständig ist und zu diesem Zweck Betriebsinspektionen durchführt.
Die individuellen und kollektiven Beziehungen und Kontakte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern am Arbeitsplatz sowie die institutionelle Interaktion zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und auch der Regierung.
Ein Konflikt zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezüglich der Arbeitsbedingungen oder -umstände; kann zu Arbeitskampfmaßnahmenführen.
Eine Aktionsform einer Gruppe von Beschäftigten, einer Gewerkschaft oder eines Arbeitgebers während eines Arbeitskonfliktes, mit der der anderen Partei Zugeständnisse abgerungen werden sollen, z.B. Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
, Bummelstreikoder Überstundensperre
Überstundensperre
Eine Form des Arbeitskampfes, bei der die Beschäftigten ihre normale Arbeit verrichten, jedoch Überstunden verweigern.
bzw. Aussperrung
aussperrung
Eine Form des Arbeitskampfes, bei der der Arbeitgeber seinen Beschäftigten die Arbeitsaufnahme verweigert oder den Betrieb vorübergehend schließt.
seitens des Arbeitgebers.
Eine Form des Arbeitskampfes, bei der der Arbeitgeber seinen Beschäftigten die Arbeitsaufnahme verweigert oder den Betrieb vorübergehend schließt.
Ein System, bei dem der Arbeitgeber die Gewerkschaftsbeiträge automatisch von den Löhnen der Beschäftigten abzieht und an die jeweilige Gewerkschaft überweist.
Vertritt die Mitglieder einer Gewerkschaft gegenüber dem Arbeitgeber; häufig von den Gewerkschaftsmitgliedern des Betriebes gewählt.
Damit kann entweder eine Unternehmensgewerkschaft Unternehmensgewerkschaft Eine Gewerkschaft, die nur in einem bestimmten Unternehmen Mitglieder hat, manchmal als Betriebsgewerkschaftbezeichnet; nicht zu verwechseln mit einer gelben Gewerkschaft. oder eine gelbe Gewerkschaft Gelbe Gewerkschaft Eine Gewerkschaft, die vom Arbeitgeber ins Leben gerufen und/oder kontrolliert wird, um die Gründung einer wirklichen Gewerkschaft zu verhindern. gemeint sein
1. Ein gewähltes Gremium, das die Arbeitnehmerinteressen im Betrieb durch Kommunikation und Konsultationen mit dem Arbeitgeber vertritt, beispielsweise in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und Fragen des Arbeitsschutzes. 2. Ein sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgebervertretern bestehendes paritätisches Gremium, das betriebliche Diskussionen über Fragen von gemeinsamem Interesse führt.
vgl. Gutgläubige Verhandlungen/Verhandlungen in gutem Glauben
Eine kollektive Weigerung, Waren oder Dienstleistungen eines Arbeitgebers zu kaufen bzw. in Anspruch zu nehmen, um die Missbilligung seiner Praktiken zum Ausdruck zu bringen. Direkte Boykotte dienen der Ausübung unmittelbaren Drucks auf einen Arbeitgeber, während sich ein indirekter oder mittelbarer Boykott Boykott Eine kollektive Weigerung, Waren oder Dienstleistungen eines Arbeitgebers zu kaufen bzw. in Anspruch zu nehmen, um die Missbilligung seiner Praktiken zum Ausdruck zu bringen. Direkte Boykotte dienen der Ausübung unmittelbaren Drucks auf einen Arbeitgeber, während sich ein indirekter oder mittelbarer Boykott gegen einen neutralen Arbeitgeber richtet, um ihn davon abzuhalten, den Arbeitgeber, der die eigentliche Zielscheide des Boykotts ist, zu unterstützen. gegen einen neutralen Arbeitgeber richtet, um ihn davon abzuhalten, den Arbeitgeber, der die eigentliche Zielscheide des Boykotts ist, zu unterstützen.
Eine Form des Arbeitskampfes, wobei die Beschäftigten das Arbeitstempo absichtlich vermindern, um das Arbeitsergebnis zu verringern.
Eine Praxis, bei der der Arbeitgeber einen Teil seiner Geschäfte einem externen Auftragnehmer übergibt, auch Outsourcing Outsourcing vgl. Contracting Out oder Auslagerung genannt; nicht zu verwechseln mit Unterauftragsvergabe (die weitere Arbeitsdelegation seitens des externen Auftragnehmers).
Eine Form des Arbeitskampfes, bei der sich die Beschäftigten streng an sämtliche für ihre Arbeit geltenden Gesetze, Regeln und Prinzipien halten, was einem Bummelstreik
Bummelstreik
Eine Form des Arbeitskampfes, wobei die Beschäftigten das Arbeitstempo absichtlich vermindern, um das Arbeitsergebnis zu verringern.
vgl. Dienst nach Vorschrift
gleichkommt.
Prinzip der Beteiligung von und Interaktion zwischen drei gleichberechtigten Parteien, und zwar der Sozialpartner Sozialpartner Gewerkschaften und Arbeitgeber bzw. deren repräsentative Verbände. und der Regierung.
vgl. sozialer Dialog
Sozialer Dialog
Diskussion und Zusammenarbeit unter den Sozialpartnernin Fragen von gemeinsamem Interesse, z.B. bezüglich wirtschafts- und sozialpolitischer Themen; beinhaltet im Falle dreigliedriger Verfahren die Beteiligung des Staates.
, Internationale Arbeitsorganisation
Internationale Arbeitsorganisation
Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.
vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
Eine gerichtliche Anordnung, mit der ein bestimmtes Aktionsmittel wie ein Streikaufruf oder die Fortsetzung eines Streiks verboten oder verhindert werden soll.
Ein besonderes Industriegebiet eines Landes, in dem importierte Materialien vor ihrer erneuten Ausfuhr verarbeitet werden; soll vor allem ausländische Investoren anziehen, denen besondere Anreize wie die Ausnahme von bestimmten Handelsbarrieren, Steuern, Regeln und/oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen geboten werden.
Nicht zum Lohn gehörende Zuwendungen des Arbeitgebers an die Beschäftigten wie etwa Fahrgeld, Versicherungen und bezahlter Urlaub.
Eine Gewerkschaft, die vom Arbeitgeber ins Leben gerufen und/oder kontrolliert wird, um die Gründung einer wirklichen Gewerkschaft zu verhindern.
Dachorganisation auf nationaler, regionaler oder Bezirksebene, die sich aus ihren Mitgliedsgewerkschaften zusammensetzt; bezeichnet häufig einen Verband oder Dachverband eines Landes.
Jede Praxis, die eine/n Beschäftigte/n oder eine Gruppe von Beschäftigten aufgrund einer früheren, gegenwärtigen oder zukünftigen Gewerkschaftsmitgliedschaft, legitimer Gewerkschaftsaktivitäten oder der Inanspruchnahme von Gewerkschaftsdiensten benachteiligt; beinhaltet Entlassungen, Versetzungen, Degradierungen, Belästigungen und Ähnliches
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
Eine Gewerkschaft, die Mitglieder in einer bestimmten Branche vertritt, ungeachtet ihres Berufes oder ihrer Qualifikationen.
Prinzipien und Normen im Zusammenhang mit Arbeitsfragen, die hauptsächlich in den Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO
Internationale Arbeitsorganisation
Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.
vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
)verankert sind; dazu gehören Kernarbeitsnormen wie die Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und das Vereinigungsrecht, das Recht auf Kollektivverhandlungen und das Streikrecht, die alle unter die IAO
Internationale Arbeitsorganisation
Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.
vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
-Übereinkommen 87 und 98 fallen.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.
vgl. Dreigliedrigkeit
Dreigliedrigkeit
Prinzip der Beteiligung von und Interaktion zwischen drei gleichberechtigten Parteien, und zwar der Sozialpartner und der Regierung.
vgl. sozialer Dialog, Internationale Arbeitsorganisation
, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
Ein Verfahren, bei dem über für beide Seiten akzeptable Beschäftigungsumstände und -bedingungen verhandelt wird und die Arbeitsbeziehungen
Arbeitsbeziehungen
Die individuellen und kollektiven Beziehungen und Kontakte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern am Arbeitsplatz sowie die institutionelle Interaktion zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und auch der Regierung.
vgl. sozialer Dialog
zwischen einem oder mehreren Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaften oder Gewerkschaftsdachverbänden einerseits und einem Arbeitgeber, einer Gruppe von Arbeitgebern oder einem bzw. mehreren Arbeitgeberverbänden andererseits geregelt werden.
Einem/Einer Arbeitnehmer/in für eine frühere Beschäftigung zustehende Löhne oder Leistungen; häufig im Falle einer ungerechtfertigten Entlassung zugesprochen; nicht zu verwechseln mit einer rückwirkenden Zahlung (einer verzögerten Zahlung für Tätigkeiten, die zuvor zu einem niedrigeren Satz verrichtet wurden)
Ortsverband einer Gewerkschaft auf höherer Ebene wie etwa eines Dachverbandes.
Eine Gewerkschaft, die nur eine Minderheit der Beschäftigten in einer Tarifeinheit
Tarifeinheit
Eine Gruppe von Beschäftigten innerhalb eines bestimmten Unternehmens, einer Einrichtung, Branche oder Berufsgruppe, die eine geeignete Einheit für Tarifverhandlungszwecke darstellt.
vgl. Verhandlungsführer/in
vertritt.
Die Arbeiten, die in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung während eines Streiks erforderlich sind, gewöhnlich um zu verhindern, dass das Leben oder die grundlegenden Bedürfnisse der Bevölkerung aufs Spiel gesetzt werden oder dass irreversible Schäden entstehen.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
vgl. Beamte/Staatsbedienstete
Der auf die Gründung von oder den Beitritt zu einer Gewerkschaft hinauslaufende Prozess bzw. Bemühungen darum, dass andere Beschäftigte eine Gewerkschaft gründen oder einer Gewerkschaft beitreten.
Verkleinerung der Belegschaft eines Unternehmens, gewöhnlich in dem Bemühen, die Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern.
Ein Prozess zwischen Schlichtung
Schlichtung
Der Versuch einer neutralen dritten Partei, eines Schlichters, bei der Beilegung eines Arbeitskonfliktes behilflich zu sein, indem die Kommunikation verbessert wird, Ratschläge gegeben werden und bei der Interpretation strittiger Fragen geholfen wird, um die Konfliktparteien so weit zu bringen, dass sie ihre Differenzen beilegen können. Ein Schlichter spielt keine so aktive Rolle wie ein Vermittler oder ein Schiedsmann.
vgl. Schiedsverfahren, Vermittlung
und Schiedsverfahren
Schiedsverfahren
Ein Mittel zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch die Einschaltung einer neutralen dritten Partei, die entweder eine Einzelperson oder ein Schiedsgremium sein kann. Bei einem unverbindlichen Schiedsverfahren steht es den Konfliktparteien frei, die daraus resultierende Empfehlung abzulehnen, während sie sich im Falle eines verbindlichen Verfahrens an den Schiedsspruch halten müssen. Als obligatorisches Schiedsverfahren wird ein Prozess bezeichnet, bei dem sich die Parteien nicht freiwillig dafür entscheiden, sondern bei dem es gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Behörden beschlossen wird.
vgl. Schlichtung, Vermittlung
, bei dem der Vermittler neutral ist und den an einem Arbeitskonfliktbeteiligten Parteien bei einer Einigung hilft, indem er mögliche, unverbindliche Lösungen vorschlägt; wird auch als Mediation bezeichnet.
vgl. Schiedsverfahren
Schiedsverfahren
Ein Mittel zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch die Einschaltung einer neutralen dritten Partei, die entweder eine Einzelperson oder ein Schiedsgremium sein kann. Bei einem unverbindlichen Schiedsverfahren steht es den Konfliktparteien frei, die daraus resultierende Empfehlung abzulehnen, während sie sich im Falle eines verbindlichen Verfahrens an den Schiedsspruch halten müssen. Als obligatorisches Schiedsverfahren wird ein Prozess bezeichnet, bei dem sich die Parteien nicht freiwillig dafür entscheiden, sondern bei dem es gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Behörden beschlossen wird.
vgl. Schlichtung, Vermittlung
, Schlichtung
Schlichtung
Der Versuch einer neutralen dritten Partei, eines Schlichters, bei der Beilegung eines Arbeitskonfliktes behilflich zu sein, indem die Kommunikation verbessert wird, Ratschläge gegeben werden und bei der Interpretation strittiger Fragen geholfen wird, um die Konfliktparteien so weit zu bringen, dass sie ihre Differenzen beilegen können. Ein Schlichter spielt keine so aktive Rolle wie ein Vermittler oder ein Schiedsmann.
vgl. Schiedsverfahren, Vermittlung
Die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitnehmerschaft durch den Ersatz unbefristet beschäftigter Vollzeitkräfte durch Beschäftigte mit befristeten, irregulären Verträgen.
Der Betriebsleitung vorbehaltene Rechte hinsichtlich der Führung eines Unternehmens, die keine echten Themen für Tarifverhandlungen sind, wie z.B. Einstellungen, zeitliche Planung der Produktion und Festlegung der Arbeitsmethoden; auch als Management-Prärogativen bezeichnet.
Die Gewerkschaft, die in einer Tarifeinheit
Tarifeinheit
Eine Gruppe von Beschäftigten innerhalb eines bestimmten Unternehmens, einer Einrichtung, Branche oder Berufsgruppe, die eine geeignete Einheit für Tarifverhandlungszwecke darstellt.
vgl. Verhandlungsführer/in
die meisten Beschäftigten vertritt; kann das alleinige Vertretungsrecht erhalten, so dass sie als einzige Gewerkschaft berechtigt ist, die Beschäftigten bei Tarifverhandlungen zu vertreten.
Die Erteilung einer Anweisung zur Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Ein Mittel zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch die Einschaltung einer neutralen dritten Partei, die entweder eine Einzelperson oder ein Schiedsgremium sein kann. Bei einem unverbindlichen Schiedsverfahren
Schiedsverfahren
Ein Mittel zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch die Einschaltung einer neutralen dritten Partei, die entweder eine Einzelperson oder ein Schiedsgremium sein kann. Bei einem unverbindlichen Schiedsverfahren steht es den Konfliktparteien frei, die daraus resultierende Empfehlung abzulehnen, während sie sich im Falle eines verbindlichen Verfahrens an den Schiedsspruch halten müssen. Als obligatorisches Schiedsverfahren wird ein Prozess bezeichnet, bei dem sich die Parteien nicht freiwillig dafür entscheiden, sondern bei dem es gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Behörden beschlossen wird.
vgl. Schlichtung, Vermittlung
steht es den Konfliktparteien frei, die daraus resultierende Empfehlung abzulehnen, während sie sich im Falle eines verbindlichen Verfahrens an den Schiedsspruch halten müssen. Als obligatorisches Schiedsverfahren
Schiedsverfahren
Ein Mittel zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch die Einschaltung einer neutralen dritten Partei, die entweder eine Einzelperson oder ein Schiedsgremium sein kann. Bei einem unverbindlichen Schiedsverfahren steht es den Konfliktparteien frei, die daraus resultierende Empfehlung abzulehnen, während sie sich im Falle eines verbindlichen Verfahrens an den Schiedsspruch halten müssen. Als obligatorisches Schiedsverfahren wird ein Prozess bezeichnet, bei dem sich die Parteien nicht freiwillig dafür entscheiden, sondern bei dem es gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Behörden beschlossen wird.
vgl. Schlichtung, Vermittlung
wird ein Prozess bezeichnet, bei dem sich die Parteien nicht freiwillig dafür entscheiden, sondern bei dem es gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Behörden beschlossen wird.
vgl. Schlichtung
Schlichtung
Der Versuch einer neutralen dritten Partei, eines Schlichters, bei der Beilegung eines Arbeitskonfliktes behilflich zu sein, indem die Kommunikation verbessert wird, Ratschläge gegeben werden und bei der Interpretation strittiger Fragen geholfen wird, um die Konfliktparteien so weit zu bringen, dass sie ihre Differenzen beilegen können. Ein Schlichter spielt keine so aktive Rolle wie ein Vermittler oder ein Schiedsmann.
vgl. Schiedsverfahren, Vermittlung
, Vermittlung
Vermittlung
Ein Prozess zwischen Schlichtung und Schiedsverfahren, bei dem der Vermittler neutral ist und den an einem Arbeitskonfliktbeteiligten Parteien bei einer Einigung hilft, indem er mögliche, unverbindliche Lösungen vorschlägt; wird auch als Mediation bezeichnet.
vgl. Schiedsverfahren, Schlichtung
Der Versuch einer neutralen dritten Partei, eines Schlichters, bei der Beilegung eines Arbeitskonfliktes behilflich zu sein, indem die Kommunikation verbessert wird, Ratschläge gegeben werden und bei der Interpretation strittiger Fragen geholfen wird, um die Konfliktparteien so weit zu bringen, dass sie ihre Differenzen beilegen können. Ein Schlichter spielt keine so aktive Rolle wie ein Vermittler oder ein Schiedsmann.
vgl. Schiedsverfahren
Schiedsverfahren
Ein Mittel zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch die Einschaltung einer neutralen dritten Partei, die entweder eine Einzelperson oder ein Schiedsgremium sein kann. Bei einem unverbindlichen Schiedsverfahren steht es den Konfliktparteien frei, die daraus resultierende Empfehlung abzulehnen, während sie sich im Falle eines verbindlichen Verfahrens an den Schiedsspruch halten müssen. Als obligatorisches Schiedsverfahren wird ein Prozess bezeichnet, bei dem sich die Parteien nicht freiwillig dafür entscheiden, sondern bei dem es gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Behörden beschlossen wird.
vgl. Schlichtung, Vermittlung
, Vermittlung
Vermittlung
Ein Prozess zwischen Schlichtung und Schiedsverfahren, bei dem der Vermittler neutral ist und den an einem Arbeitskonfliktbeteiligten Parteien bei einer Einigung hilft, indem er mögliche, unverbindliche Lösungen vorschlägt; wird auch als Mediation bezeichnet.
vgl. Schiedsverfahren, Schlichtung
Eine von Arbeitgebern zusammengestellte und unter ihnen zirkulierte Liste von Gewerkschaftsmitgliedern und aktiven Gewerkschafter(inne)n, die als Arbeitskräfte boykottiert oder auf andere Weise bestraft werden sollten.
Eine Form des Arbeitskampfes, bei der zahlreiche Beschäftigte wegen angeblicher Krankheit vom Arbeitsplatz fernbleiben.
Eine Form des Arbeitskampfes, bei der sich die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz hinsetzen, jedoch keine Arbeit verrichten.
Diskussion und Zusammenarbeit unter den Sozialpartnernin Fragen von gemeinsamem Interesse, z.B. bezüglich wirtschafts- und sozialpolitischer Themen; beinhaltet im Falle dreigliedriger Verfahren die Beteiligung des Staates.
Gewerkschaften und Arbeitgeber bzw. deren repräsentative Verbände.
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme Arbeitskampfmaßnahme Eine Aktionsform einer Gruppe von Beschäftigten, einer Gewerkschaft oder eines Arbeitgebers während eines Arbeitskonfliktes, mit der der anderen Partei Zugeständnisse abgerungen werden sollen, z.B. Streik, Bummelstreikoder Überstundensperre bzw. Aussperrung seitens des Arbeitgebers. ; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik
Unterbrochener Streik
Eine Form sporadischer Arbeitsniederlegungen, bei der die Beschäftigten abwechselnd normal arbeiten und die Arbeit für kurze Zeit völlig niederlegen; nicht zu verwechseln mit einem rollierenden Streik.
, rollierender Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
, Sitzstreik
Sitzstreik
Eine Form des Arbeitskampfes, bei der sich die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz hinsetzen, jedoch keine Arbeit verrichten.
vgl. Streik
, Sympathiestreik
Sympathiestreik
Eine kollektive Arbeitsniederlegung von Beschäftigten, die nicht direkt an einem Arbeitskonfliktbeteiligt sind, jedoch Solidarität mit den direkt betroffenen Streikenden bekunden und indirekt Druck auf deren Arbeitgeber ausüben wollen.
, wilder Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
, Bummelstreik
Bummelstreik
Eine Form des Arbeitskampfes, wobei die Beschäftigten das Arbeitstempo absichtlich vermindern, um das Arbeitsergebnis zu verringern.
vgl. Dienst nach Vorschrift
Arbeitnehmer, die während eines Streiks weiterarbeiten oder externe Beschäftigte, die eingestellt werden, um die Streikenden zu ersetzen.
Personen, die vor den Toren der betroffenen Betriebe auf einen Arbeitskonfliktoder einen Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
aufmerksam machen und versuchen, andere Beschäftigte dazu zu veranlassen, den Betrieb nicht zu betreten bzw. die Verbraucher davon abzuhalten, den Arbeitgeber zu unterstützen. Die Aufstellung von Streikposten
Streikposten
Personen, die vor den Toren der betroffenen Betriebe auf einen Arbeitskonfliktoder einen Streik aufmerksam machen und versuchen, andere Beschäftigte dazu zu veranlassen, den Betrieb nicht zu betreten bzw. die Verbraucher davon abzuhalten, den Arbeitgeber zu unterstützen. Die Aufstellung von Streikposten vor einem nicht direkt an dem Konflikt beteiligten, neutralen Betrieb zielt darauf ab, indirekt Druck auf den Arbeitgeber, der die eigentliche Zielscheide der Aktion ist, auszuüben.
vor einem nicht direkt an dem Konflikt beteiligten, neutralen Betrieb zielt darauf ab, indirekt Druck auf den Arbeitgeber, der die eigentliche Zielscheide der Aktion ist, auszuüben.
Eine kollektive Arbeitsniederlegung von Beschäftigten, die nicht direkt an einem Arbeitskonfliktbeteiligt sind, jedoch Solidarität mit den direkt betroffenen Streikenden bekunden und indirekt Druck auf deren Arbeitgeber ausüben wollen.
Eine Gruppe von Beschäftigten innerhalb eines bestimmten Unternehmens, einer Einrichtung, Branche oder Berufsgruppe, die eine geeignete Einheit für Tarifverhandlungszwecke darstellt.
vgl. Verhandlungsführer/in
Eine gewöhnlich schriftliche Vereinbarung, die die Ergebnisse von Kollektiv-/Tarifverhandlungen
Kollektiv-/Tarifverhandlungen
Ein Verfahren, bei dem über für beide Seiten akzeptable Beschäftigungsumstände und -bedingungen verhandelt wird und die Arbeitsbeziehungen zwischen einem oder mehreren Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaften oder Gewerkschaftsdachverbänden einerseits und einem Arbeitgeber, einer Gruppe von Arbeitgebern oder einem bzw. mehreren Arbeitgeberverbänden andererseits geregelt werden.
vgl. Tarifvertrag
zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern enthält.
Eine Form des Arbeitskampfes, bei der die Beschäftigten ihre normale Arbeit verrichten, jedoch Überstunden verweigern.
Eine keinem nationalen Dachverband angehörende Gewerkschaft; kann auch eine nicht von einem Arbeitgeber beherrschte Gewerkschaft bezeichnen.
Eine Form sporadischer Arbeitsniederlegungen, bei der die Beschäftigten abwechselnd normal arbeiten und die Arbeit für kurze Zeit völlig niederlegen; nicht zu verwechseln mit einem rollierenden Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
.
Eine Gewerkschaft, die nur in einem bestimmten Unternehmen Mitglieder hat, manchmal als Betriebsgewerkschaftbezeichnet; nicht zu verwechseln mit einer gelben Gewerkschaft.
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
Ein/e zu Tarifverhandlungen im Namen der Beschäftigten einer Tarifeinheit
Tarifeinheit
Eine Gruppe von Beschäftigten innerhalb eines bestimmten Unternehmens, einer Einrichtung, Branche oder Berufsgruppe, die eine geeignete Einheit für Tarifverhandlungszwecke darstellt.
vgl. Verhandlungsführer/in
befugte/r Arbeitnehmervertreter/in.
vgl. Kollektiv-/ Tarifverhandlungen
Ein Prozess zwischen Schlichtung
Schlichtung
Der Versuch einer neutralen dritten Partei, eines Schlichters, bei der Beilegung eines Arbeitskonfliktes behilflich zu sein, indem die Kommunikation verbessert wird, Ratschläge gegeben werden und bei der Interpretation strittiger Fragen geholfen wird, um die Konfliktparteien so weit zu bringen, dass sie ihre Differenzen beilegen können. Ein Schlichter spielt keine so aktive Rolle wie ein Vermittler oder ein Schiedsmann.
vgl. Schiedsverfahren, Vermittlung
und Schiedsverfahren
Schiedsverfahren
Ein Mittel zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch die Einschaltung einer neutralen dritten Partei, die entweder eine Einzelperson oder ein Schiedsgremium sein kann. Bei einem unverbindlichen Schiedsverfahren steht es den Konfliktparteien frei, die daraus resultierende Empfehlung abzulehnen, während sie sich im Falle eines verbindlichen Verfahrens an den Schiedsspruch halten müssen. Als obligatorisches Schiedsverfahren wird ein Prozess bezeichnet, bei dem sich die Parteien nicht freiwillig dafür entscheiden, sondern bei dem es gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Behörden beschlossen wird.
vgl. Schlichtung, Vermittlung
, bei dem der Vermittler neutral ist und den an einem Arbeitskonfliktbeteiligten Parteien bei einer Einigung hilft, indem er mögliche, unverbindliche Lösungen vorschlägt; wird auch als Mediation bezeichnet.
vgl. Schiedsverfahren
Schiedsverfahren
Ein Mittel zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch die Einschaltung einer neutralen dritten Partei, die entweder eine Einzelperson oder ein Schiedsgremium sein kann. Bei einem unverbindlichen Schiedsverfahren steht es den Konfliktparteien frei, die daraus resultierende Empfehlung abzulehnen, während sie sich im Falle eines verbindlichen Verfahrens an den Schiedsspruch halten müssen. Als obligatorisches Schiedsverfahren wird ein Prozess bezeichnet, bei dem sich die Parteien nicht freiwillig dafür entscheiden, sondern bei dem es gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Behörden beschlossen wird.
vgl. Schlichtung, Vermittlung
, Schlichtung
Schlichtung
Der Versuch einer neutralen dritten Partei, eines Schlichters, bei der Beilegung eines Arbeitskonfliktes behilflich zu sein, indem die Kommunikation verbessert wird, Ratschläge gegeben werden und bei der Interpretation strittiger Fragen geholfen wird, um die Konfliktparteien so weit zu bringen, dass sie ihre Differenzen beilegen können. Ein Schlichter spielt keine so aktive Rolle wie ein Vermittler oder ein Schiedsmann.
vgl. Schiedsverfahren, Vermittlung
Dienste, deren Unterbrechung das Leben, die persönliche Sicherheit oder Gesundheit der gesamten oder eines Teils der Bevölkerung gefährden würde; kann Krankenhäuser, die Elektrizitäts- und Wasserwirtschaft sowie die Luftraumüberwachung beinhalten. Streiks können in wesentlichen Diensten eingeschränkt und sogar verboten werden.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
Eine spontane oder nicht angekündigte Arbeitsniederlegung der Beschäftigten ohne Genehmigung ihrer Gewerkschaft.
Versuche eines Arbeitgebers, die Gründung einer Gewerkschaft zu verhindern oder eine bereits vorhandene Gewerkschaft loszuwerden, beispielsweise durch die Entlassung der Gewerkschaftsmitglieder, die gerichtliche Belangung der Gewerkschaft oder die Gründung einer gelben Gewerkschaft.