2 – Wiederholte Rechtsverletzungen
Der Globale Rechtsindex des IGB

Tschechische Republik

Die Mitgliedsorganisation des IGB in der Tschechischen Republik ist der Gewerkschaftsbund CMKOS.

Die Tschechische Republik ratifizierte 1993 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und 1993 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).

Praxis

Browse by:

Gesetzesänderungen26-08-2014

Der tschechisch-mährische Gewerkschaftsbund (CMKOS) berichtet, dass Gesetze und politische Maßnahmen, einschließlich des neuen Zivilgesetzbuchs, entgegen der besten Praxis ohne vorherige Anhörung der Gewerkschaften angenommen wurden. Die fehlende soziale Kohäsion im Hinblick auf die Richtung, die mit der Regierungspolitik eingeschlagen wird, hat sich negativ auf Beschäftigung und Armut ausgewirkt. Die seit 2011 ergriffenen Sparmaßnahmen betreffen Kürzungen der Arbeitslosenleistungen, Renten und Geburtenzulagen.

Mit dem Gesetz über Kapitalgesellschaften (Gesetz Nr. 90/2012) und dem neuen Zivilgesetzbuch wurde die Pflicht zur Aufnahme von Gewerkschaftsvertretern in die Vorstände von Aktiengesellschaften abgeschafft. Die Gewerkschaften haben gegen die Behauptung ptotestiert, dass Unternehmen mit Gewerkschaftsvertretern in ihren Vorständen weniger wettbewerbsfähig seien, wobei auf einschlägige Studien der EU verwiesen wurde. Diese Veränderungen werden die Interessen der Aktionäre zulasten der Beschäftigten und der Demokratie am Arbeitsplatz stärken.

Durch die Arbeitsgesetzänderungen von 2013 wird die Rolle der Betriebsräte gegenüber den Gewerkschaften gestärkt, da sie im Hinblick auf Konsultationen gleichgestellt werden. Ein Tarifvertrag Tarifvertrag Eine gewöhnlich schriftliche Vereinbarung, die die Ergebnisse von Kollektiv-/Tarifverhandlungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern enthält.

vgl. Kollektiv-/Tarifverhandlungen
kann nun mit sechsmonatiger Frist gekündigt werden, und Beschäftigte von Kleinstunternehmen sind vom Recht auf einen Gewerkschaftsbeitritt ausgeschlossen. Durch diese Modifizierung wurden die Bedingungen für Gewerkschaftstätigkeiten in einem Unternehmen folgendermaßen geändert: Mindestens drei Mitglieder müssen in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Arbeitgeber stehen und die Satzung der Gewerkschaftsorganisation muss eine Genehmigung enthalten, nach der sie im eigenen Namen handeln darf. Im Falle kleiner Unternehmen mit lediglich einem oder zwei Beschäftigten bedeutet die Änderung, dass der Gewerkschaftsschutz nicht mehr gegeben ist.

Unterlassene Konsultation behindert den sozialen Dialog31-12-2010

Gemäß dem Arbeitsgesetzbuch des Landes sind Gesetzesvorlagen, die Beschäftigung sowie wirtschaftliche oder soziale Bedingungen betreffen, einer zuständigen Gewerkschaft und den Arbeitgeberorganisationen zur Konsultation vorzulegen. Dass die Regierung beim sozialen Dialog nur oberflächlich vorgeht, wurde jedoch dadurch deutlich, wie sie im Herbst die neue Arbeitsgesetzgebung handhabte, als Gewerkschaften de facto jeglicher Möglichkeit beraubt wurden, einen Einfluss auf Vorschläge zu nehmen, die wichtige Konsequenzen für die Arbeitnehmer haben.

Am 8. Dezember riefen die Gewerkschaften zu einem eintägigen Proteststreik auf, der sich gegen die von der Regierung eingeführten restriktiven Maßnahmen sowie gegen die Lohnkürzungen im öffentlichen Dienst und der öffentlichen Verwaltung richtete. Durchgreifende Änderungen der Vergütungssysteme im öffentlichen Dienst und der öffentlichen Verwaltung wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2011 eingeführt.

Freie Tarifverhandlungen mit Hindernissen30-11-2009

Arbeitnehmer agieren bei Tarifverhandlungen nicht immer in gutem Glauben: Gewerkschaften berichten, dass die Informationen zur Tarifverhandlung seitens der Unternehmen vielfach unzulänglich sind oder zu spät gegeben werden. Unternehmen kommen oft ihrer gesetzlichen Verpflichtung, die Arbeitnehmervertreter in Arbeitsfragen zu konsultieren, nicht nach.

Im Gesundheitssektor werden die Tarifverhandlungen dadurch erschwert, dass die Entscheidungskompetenz nicht mehr bei der Geschäftsführung, sondern bei der staatlichen Verwaltung liegt, wobei letztere präzise und verbindliche Anweisungen darüber gibt, wie Jobs eingestuft und vergütet werden. Auch wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften eine Vereinbarung erzielen, müssen die Arbeitgeber immer noch mit den zentralen Behörden, die die Mittel bereitstellen, verhandeln.

Schwierige Wirtschaftslage erschwert Schutz der Rechte30-11-2009

Der Tschechisch-Mährische Gewerkschaftsbund berichtet, dass Verletzungen von Gewerkschaftsrechten zunehmen, wobei es in der aktuellen Wirtschaftslage schwierig sei, die Rechte zu schützen oder gar spezifische Fälle zu melden. Praktiken wie Mobbing finden oft heimlich statt und sind schwer nachzuweisen. Beschäftigte, die ihren Mund auftun, laufen dabei Gefahr, ihren Job zu verlieren, oder müssen negative Auswirkungen auf ihr Gehalt und ihre Arbeitsbedingungen befürchten. Neue Mitarbeiter werden zudem oft gewarnt, dass eine Gewerkschaftsmitgliedschaft nicht begrüßt wird.

© ITUC-CSI-IGB 2013 | www.ituc-csi.org | Contact Design by Pixeleyes.be - maps: jVectorMap