Malasia - 10.000 Beschäftigten das Tarifverhandlungsrecht verweigert (2012)

Am 28. September legte der Gewerkschaftsbund Malaysian Trade Union Congress (MTUC) dem malaysischen Arbeitsministerium (Ministry of Human Resources Malaysia, MOHR) ein Memorandum vor, in dem der Kampf der Gewerkschaften um das Tarifverhandlungsrecht in neun Unternehmen, an dem über 10.000 Beschäftigte beteiligt waren, ausführlich geschildert wurde. Laut dem MTUC ist die Anerkennung von Gewerkschaften, die eine Vorbedingung für das Tarifverhandlungsrecht ist, wegen des Versagens und der Ineffizienz des MOHR seit sieben Jahren ein ungelöstes Problem. Der MTUC verlangte eine Überprüfung der Vorschriften, die oft herangezogen würden, um die Anträge von Gewerkschaften auf Anerkennung zu verzögern und abzulehnen.

Viele Arbeitgeber ignorieren Aufforderungen seitens des Ministeriums für Arbeitsbeziehungen (Department of Industrial Relations, DGIR) und des Ministeriums für Gewerkschaften (Department of Trade Unions, DGTU), Auskunft über die Arbeitsbeziehungen ihres Unternehmens zu geben und eine Liste mit den Namen ihrer Beschäftigten vorzulegen - trotz der 2008 vorgenommenen Änderungen des Arbeitsbeziehungsgesetzes aus dem Jahre 1967, mit dem zahlreiche Schwächen beseitigt und Anerkennungsansprüche geregelt werden sollten. In einigen Fällen weigern sich Arbeitgeber sogar, Beamten des DGIR und des DGTU Zutritt zum Unternehmen zu gewähren.

Weiterhin wurden die Gewerkschaften nach der Abfassung der Umsetzungsvorschriften nicht richtig über die Einreichungsvorschriften laut den neuen Bestimmungen informiert. Dies trotz der Tatsache, dass dem DGIR zufolge die Verwendung des alten Vordrucks den Anspruch ungültig macht; die Gewerkschaften müssen dann den Antrag zurückziehen und sechs Monate warten, bevor sie einen neuen Antrag stellen können. Diese Regelung hält der MTUC für rechtswidrig.
Viele willkürliche Entscheidungen des DGIR machten die Anerkennungsanträge mehrerer Gewerkschaften ungültig. Dies war z.B. bei Renesas Semiconductor (vormals NEC) der Fall. Trotz des Einlieferungsbelegs und der Bestätigung des Erhalts durch das Unternehmen entschied das DGIR, dass der Antrag der Gewerkschaft ungültig sei, weil er vom Vorsitzenden der Gewerkschaft persönlich überbracht worden sei. Die Gewerkschaft unternahm vier erfolglose Versuche, den Antrag per Post zu übermitteln. Die Gewerkschaft informierte dann das DGIR, dass sich Renesas Semiconductor geweigert habe, den Antrag entgegenzunehmen.
Der Antrag der Elektrogewerkschaft Electrical Industry Workers’ Union auf Anerkennung bei den Unternehmen Formosa Prosonic Manufacturing und Liebherr Appliances blieb fast vier Jahre liegen, und das DGIR behauptete, dass es nichts tun könne.

Schließlich verhängten MOHR und DGIR ein Verbot von Streikposten und jeglicher Form von Protestkundgebungen gegen die Weigerung der Arbeitgeber, die Anerkennung zu erteilen.

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