Sri Lanka - Arbeitsgesetz bleibt hinter Mindestnormen der IAO zurück (2013)

Unlautere Arbeitspraktiken wie gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung werden vor Amtsgerichten verhandelt, aber nur das Arbeitsministerium kann eine Beschwerde vor Gericht vorbringen. Die einzige Möglichkeit, die die Gewerkschaften haben, um den Prozess zu beeinflussen, ist die Erwirkung einer gerichtlichen Verfügung, ein zeitaufwendiges und kostspieliges juristisches Unterfangen. Das Arbeitsministerium hat seit Inkrafttreten des Gesetzes nur wenige Fälle vor das Amtsgericht gebracht, und die IAO hat wiederholt betont, dass die Gewerkschaften direkten Zugang zu den Gerichten haben sollten.

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