Burkina Faso
Die Mitgliedsorganisationen des IGB in Burkina Faso sind die Confédération Nationale des Travailleurs Burkinabé (CNTB), die Confédération Syndicale Burkinabé (CSB), die Organisation Nationale des Syndicats Libres (ONSL) und die Union Syndicale des Travailleurs du Burkina (USTB).
Burkina Faso ratifizierte 1960 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und 1962 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist arbeitsrechtlich geregelt.
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Das Gesetz untersagt gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung, enthält aber keinen angemessenen Schutz.
Gesetzliche Hindernisse für die Gründung von Organisationen
- Exzessive Mindestmitgliederzahl für die Gründung einer Gewerkschaft erforderlich
- Artikel 28 des Gesetzes Nr. 10-92/ADP vom 15. Dezember 1992 zur Vereinigungsfreiheit besagt: Beschäftigte, die eine Gewerkschaft gründen wollen, 'müssen eine aus mindestens 20 Mitgliedern bestehende Gründungsversammlung einberufen.'
Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Organisation ihrer Verwaltung
- Beschränkungen des Rechtes auf die Wahl ihrer Vertreter/innen und auf ungehinderte Selbstverwaltung
- Gemäß Artikel 40, Absatz 1 der Allgemeinen Vorschriften für den öffentlichen Dienst müssen die Mitglieder der Verwaltung oder der Leitung einer Gewerkschaft burkinabéische Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines ausländischen Staates sein, mit dem Niederlassungsabkommen abgeschlossen wurden, die Gegenseitigkeit bei den Gewerkschaftsrechten vorsehen.
Gruppen von Beschäftigten, die Gewerkschaften laut Gesetz weder gründen noch beitreten oder ein Gewerkschaftsamt bekleiden dürfen bzw. nur mit Einschränkungen
- Sonstige Berufsgruppen
- Artikel 283 des Arbeitsgesetzes sieht vor, dass Kinder ab 16 Jahren einer Gewerkschaft beitreten können, sofern ihr Vater, ihre Mutter oder ihr Vormund keine Einwände erhebt.
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Einschränkungen oder Verbot von Tarifverhandlungen in bestimmten Sektoren
- Sonstige Beamte und öffentlich Bedienstete
- Während die nationale Gesetzgebung Beamten die Möglichkeit einräumt, Berufsverbände oder Gewerkschaften zu gründen, sowie das Streikrecht im Rahmen der geltenden einschlägigen Gesetzestexte (Artikel 69 und 70 des Gesetzes Nr. 081-2015/CNT vom 24. November 2015 über das allgemeine Statut des öffentlichen Dienstes), wird das Recht auf Tarifverhandlungen für Beamte, die nicht in der staatlichen Verwaltung beschäftigt sind, nicht ausdrücklich anerkannt.
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht ist arbeitsrechtlich geregelt.
Gesetzliche Hindernisse für rechtmäßige Streiks
- Übermäßig lange Ankündigungs- oder Abkühlungsfristen
- Vor einem Streik müssen Beamte das Kabinett des Vorsitzenden des Ministerrates schriftlich über die Gründe, das Ausmaß, die Dauer, das Datum und die Uhrzeit des Streiks in Kenntnis setzen und eine Ankündigungsfrist von mindestens fünf Tagen einhalten. (Artikel 3 und 5 des Gesetzes Nr. 45-60 AN vom 25. Juli 1960 zur Regelung des Streikrechtes von Beamten und Staatsbediensteten)
Verbot oder Einschränkungen bestimmter Arten von Streiks
- Beschränkungen hinsichtlich des Streikziels (z.B. Arbeitskonflikte, wirtschaftliche und soziale Fragen, politische, Sympathie- und Solidaritätsstreiks)
- Artikel 5 des Gesetzes Nr. 45-60 /AN vom 25. Juli 1960 zur Regelung des Streikrechtes von Beamten und Staatsbediensteten besagt: 'Jeder Streik, bei dem es nicht um die Vertretung beruflicher oder kollektiver Interessen geht, kann vom Vorsitzenden des Ministerrates untersagt werden.'
- Beschränkungen hinsichtlich der Art des Streiks (z.B. Streikposten
Streikposten
Personen, die vor den Toren der betroffenen Betriebe auf einen Arbeitskonfliktoder einen Streik aufmerksam machen und versuchen, andere Beschäftigte dazu zu veranlassen, den Betrieb nicht zu betreten bzw. die Verbraucher davon abzuhalten, den Arbeitgeber zu unterstützen. Die Aufstellung von Streikposten vor einem nicht direkt an dem Konflikt beteiligten, neutralen Betrieb zielt darauf ab, indirekt Druck auf den Arbeitgeber, der die eigentliche Zielscheide der Aktion ist, auszuüben.
, wilde Streiks, Dienst nach Vorschrift
Dienst nach Vorschrift
Eine Form des Arbeitskampfes, bei der sich die Beschäftigten streng an sämtliche für ihre Arbeit geltenden Gesetze, Regeln und Prinzipien halten, was einem Bummelstreik gleichkommt.
, Sitzstreik
Sitzstreik
Eine Form des Arbeitskampfes, bei der sich die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz hinsetzen, jedoch keine Arbeit verrichten.
vgl. Streik , Bummelstreik Bummelstreik Eine Form des Arbeitskampfes, wobei die Beschäftigten das Arbeitstempo absichtlich vermindern, um das Arbeitsergebnis zu verringern.
vgl. Dienst nach Vorschrift ) - Artikel 386 des Arbeitsgesetzes besagt: 'Die Wahrnehmung des Streikrechtes darf unter keinen Umständen mit der Besetzung eines Betriebes oder seiner unmittelbaren Umgebung einhergehen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung drohen strafrechtliche Sanktionen.'
Übermäßige Eingriffe der Behörden oder der Arbeitgeber während eines Streiks
- Rückbeorderung von Streikenden an ihren Arbeitsplatz (außerhalb wesentlicher Dienste)
- Artikel 384 des Arbeitsgesetzes besagt: 'Die zuständige Verwaltungsbehörde kann Beschäftigte von privaten Betrieben sowie öffentlichen Dienststellen und Einrichtungen, deren Arbeit unerlässlich für die Sicherheit von Personen und Gütern, für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, für die Kontinuität des öffentlichen Dienstes oder die Deckung der Grundbedürfnisse der Gemeinschaft ist, jederzeit an ihren Arbeitsplatz zurückbeordern.' Artikel 6 des Gesetzes 45-60 besagt. 'Um die Kontinuität der Verwaltung, die Sicherheit von Personen und Gütern zu gewährleisten, können Beamte und Staatsbedienstete verpflichtet werden, ihre Aufgaben zu erfüllen.' Dies erfolgt im Prinzip durch 'individuelle Anordnungen', und 'sofern die Umstände dies erfordern, ist eine kollektive Rückbeorderung der Beamten und Staatsbediensteten einer oder mehrerer staatlicher Verwaltungs- oder Dienststellen, Einrichtungen oder Unternehmen möglich.' Die Verordnung vom 18. Dezember 2009, die gemäß Artikel 384 des Arbeitsgesetzes erlassen wurde, listet die Betriebe auf, die beschlagnahmt werden können, um im Falle eines Streiks einen Mindestdienst zu gewährleisten. Bestimmte in der Liste aufgeführte Dienste können nicht als wesentliche Dienste angesehen werden oder erfordern die Aufrechterhaltung eines Mindestdienstes im Falle eines Streiks, insbesondere die Dienste von Bergwerken und Steinbrüchen, öffentlichen und privaten Schlachthöfen und Universitätsarbeitszentren.
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren
- Übertriebene Beschränkungen für „Staatsbedienstete“
- Artikel 36 des für die Justiz geltenden Organgesetzes Nr. 036-2001/AN vom 13. Dezember 2001 besagt: 'Jede konzertierte Aktion, die die Arbeit der Gerichte unterbindet oder behindert, ist verboten. Richtern ist die Wahrnehmung des Streikrechtes untersagt.'
- Sonstige Einschränkungen (z.B. in FEZ Freie Exportzone Ein besonderes Industriegebiet eines Landes, in dem importierte Materialien vor ihrer erneuten Ausfuhr verarbeitet werden; soll vor allem ausländische Investoren anziehen, denen besondere Anreize wie die Ausnahme von bestimmten Handelsbarrieren, Steuern, Regeln und/oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen geboten werden. )
- Artikel 74 des Gesetzes Nr. 013/98/AN vom 28. April 1998 zur Rechtsordnung für Beamte und Staatsbedienstete besagt: 'Beamte in der Probezeit können das Streikrecht nicht wahrnehmen.'
Praxis
Im Bergbausektor, wo die Beschäftigung hauptsächlich über Zeitarbeitsfirmen und Subunternehmen erfolgt, werden Arbeitnehmer, die sich für einen Gewerkschaftsbeitritt entscheiden, von ihrem Arbeitgeber entweder eingeschüchtert, zwangsversetzt oder sogar entlassen. Dies ist insbesondere bei den von Iamgold SA bewirtschaftete Goldminen, Bissa Gold SA, Norgold SA, Avocet Mining und Andover Mining der Fall.
Darüber hinaus beklagen die burkinischen Gewerkschaften die Haltung der Arbeitgeber im Bergbausektor, die bei Tarifverhandlungen Verzögerungstaktiken anwenden. Infolgedessen zieht sich die Revision des Arbeitsgesetzes seit drei Jahren hin, weil die Arbeitgeber nicht dafür sind, während sich die Bergbauunternehmen wie insbesondere ESSAKANE SA, SMB SA, SOMITA SA und SEMAFOSA sich weigern, die Betriebsvereinbarungen zu verlängern.
In Burkina Faso ist es für bestimmte Kategorien von Beschäftigten wie Hausangestellte, Beschäftigte im informellen Sektor sowie einige Vertragsarbeitskräfte nicht erlaubt, einer Gewerkschaft beizutreten. Nach Angaben von burkinischen Gewerkschaften verlieren diese Beschäftigten ihren Arbeitsplatz, sobald ihre Arbeitgeber über ihre Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft informiert werden. Dies gilt auch für Beschäftigte in Vermittlungs- und Zulieferbetrieben. Für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es daher unmöglich, Tarifverhandlungen zu führen oder zu streiken.
Ein friedlicher Marsch, zu dem mehr als 20 zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Confédération générale du travail du Burkina (CGT-B) und die Unité d’action syndicale (UAS) aufgerufen hatten, wurde von der Polizei gewaltsam unterdrückt. Diese setzte nur wenige Minuten nach Beginn der Versammlung Tränengas ein. Bei den Protesten ging es darum, die Misswirtschaft des Landes anzuprangern. Es wurden mehrere Verletzungen gemeldet. Nach Angaben des Bürgermeisteramtes von Ouagadougou und der burkinischen Regierung war der Marsch rechtswidrig, weil die Organisatoren die Genehmigung der Demonstration nicht fristgerecht beantragt hatten.
Am 14. November 2018 hat der Ministerrat sämtliche Aktivitäten der Syndicat National de la Garde de Sécurité Pénitentiaire (SYNAGSP) wegen des „Verstoßes gegen die für Gewerkschaftsaktivitäten geltenden gesetzlichen Bestimmungen“ verboten, woraufhin alle Gewerkschaften des Landes die Regierung aufgefordert haben, ihren Beschluss umgehend zu überdenken. Nach Ansicht des Ausschusses für Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO
Internationale Arbeitsorganisation
Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.
vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
) stellt das Verbot oder die Auflösung von Gewerkschaften auf administrativem weg einen ernsthaften Verstoß gegen die Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
dar (Artikel 4 des IAO
Internationale Arbeitsorganisation
Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.
vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
-Übereinkommens Nr. 87).
Im Mai haben 18 Gewerkschaften Verletzungen ihrer Rechte seitens der Regierung verurteilt, vor allem im Zusammenhang mit der verbreiteten Praxis von Sitzstreiks zur Bekundung ihrer Unzufriedenheit und zur Wahrnehmung ihrer Gewerkschaftsrechte. Nach einer Sitzung des Ministerrates hat die Regierung am 2. Mai sämtliche Sitzstreiks für rechtswidrig erklärt, und zu Beginn ihres 120-stündigen landesweiten Streiks wurden die Beschäftigten des Wirtschafts- und Finanzministeriums von der Polizei daran gehindert, einen Streikposten Streikposten Personen, die vor den Toren der betroffenen Betriebe auf einen Arbeitskonfliktoder einen Streik aufmerksam machen und versuchen, andere Beschäftigte dazu zu veranlassen, den Betrieb nicht zu betreten bzw. die Verbraucher davon abzuhalten, den Arbeitgeber zu unterstützen. Die Aufstellung von Streikposten vor einem nicht direkt an dem Konflikt beteiligten, neutralen Betrieb zielt darauf ab, indirekt Druck auf den Arbeitgeber, der die eigentliche Zielscheide der Aktion ist, auszuüben. auf dem Gelände des Ministeriums aufzustellen.
Angaben der Holz- und Bauarbeitergewerkschaft SNTBB (Syndicat national des travailleurs du bois et du bâtiment) zufolge greifen die Arbeitgeber auf fadenscheinige Vorwände zurück, um Gewerkschaftsaktivitäten zu behindern. Die SNTBB berichtet, dass sich zahlreiche Arbeitgeber unter dem Vorwand der Arbeitsorganisation weigern, Beschäftigte für Gewerkschaftsaktionen freizustellen. Während des Jahres 2017 hat es das französische multinationale Unternehmen SOGEA-SATOM beispielsweise abgelehnt, den Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, sich an einer von der SNTBB organisierten Sensibilisierungskampagne im Zusammenhang mit den IAO
Internationale Arbeitsorganisation
Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.
vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
-Übereinkommen 87 und 98 zu beteiligen, da man angeblich mit den Bauarbeiten im Verzug sei.
Am 6. November erreichte der Arbeitskonflikt Arbeitskonflikt vgl. Arbeitskampf beim Institut international de l’ingénierie de l’eau et de l’assainissement (2IE) mit der Entlassung von 15 Mitarbeitern, einschließlich sechs Gewerkschaftsvertretern, seinen Höhepunkt. Die Beschäftigten und ihre Gewerkschaft, die Fédération des syndicats nationaux des travailleurs de l’éducation et de la recherche (F-SYNTER), hatten seit Monaten die Einschüchterung der Beschäftigten verurteilt. Die Direktion hat der Gewerkschaft die Anerkennung Anerkennung Die Bestimmung einer Gewerkschaft durch die zuständige staatliche Stelle zur Tarifpartei für die Beschäftigten in einer gegebenen Tarifeinheit oder die Akzeptanz der kollektiven Vertretung der Beschäftigten durch eine Gewerkschaft seitens des Arbeitgebers. verweigert und versucht, sie durch eine von ihr kontrollierte Gruppierung zu ersetzen, und sie hat die negative Stellungnahme der regionalen Arbeitsbehörde im Zusammenhang mit der Entlassung eines Gewerkschaftsvertreters ignoriert. Anfang Dezember gaben die Behörden schließlich den Beschäftigten recht und kündigten die Rücknahme der Kündigungen an.
Am 23. Oktober wurden 110 Beschäftigte nach einem am 9. Oktober begonnenen Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
von Exterhum-Africa entlassen oder suspendiert, der Agentur, die der Bergbaugesellschaft Bissa Gold Arbeitskräfte vermittelt. Im April hatten die Mitglieder der Bergarbeitergewerkschaft SNTMCB (Syndicat national des mines et carrières du Burkina Faso), einer Mitgliedsorganisation des Gewerkschaftsbundes Confédération nationale des travailleurs du Burkina (CNTB), eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen gefordert, was dieses in sechs afrikanischen Ländern tätige Unternehmen, das sich als „wirkliche Alternative zu direkten Beschäftigungsverhältnissen“ präsentiert und angibt, die „lokalen Sozial- und Steuergesetze streng einzuhalten“, jedoch ablehnte. CNTB und IndustriALL Global Union haben eine Intervention der Regierung gefordert, um diese Praktiken zu beenden, die als Verstoß gegen die Übereinkommen der IAO
Internationale Arbeitsorganisation
Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.
vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
bezüglich der Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und des Rechtes auf Tarifverhandlungen gewertet werden.
Am 7. Mai haben die Ordnungskräfte in Bobo-Dioulasso Streikende des Unternehmens Société africaine de pneumatiques (SAP) verfolgt, die sich versammelt hatten, um ein für diesen Tag erwartetes Gerichtsurteil zu hören. Die seit dem 13. Januar streikenden SAP-Beschäftigten forderten die Inkraftsetzung eines Gerichturteils zu ihren Gunsten vom November 2014 im Zusammenhang mit Forderungen aus dem Jahr 2011.
Am 11. September wurden in der Hauptstadt rund 20 Beamte des Finanzministeriums während eines Sitzstreiks verhaftet. Viele weitere wurden innerhalb des Ministeriums von den Ordnungskräften brutal angegriffen. Angaben der Gewerkschaft der Finanzbeamten (Syndicat national des agents des finances, SYNAFI) zufolge sei der Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
vor allem eine Reaktion auf die Missachtung einer vier Jahre zuvor abgeschlossenen Vereinbarung gewesen.
Während des Putschversuchs Anfang September hat die Gewerkschaftsbewegung zu einem landesweiten Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
aufgerufen, um ihre Opposition gegenüber den Putschisten zum Ausdruck zu bringen. Durch ihre entschiedene und unzweideutige Verurteilung dieses versuchten Umsturzes des Rechtsstaates waren die Gewerkschaften maßgebliche Akteure des Widerstandes der Zivilgesellschaft. Mitte November hatten die Arbeitgeber die Strafen gegen mehrere Arbeitnehmer, die dem Streikaufruf gefolgt waren, jedoch immer noch nicht aufgehoben.
Ministerpräsident Yacouba Isaac Zida hat die Gewerkschaften am 1. April scharf kritisiert und ihnen vorgeworfen, durch ungeordnete Streiks, unüberlegte Forderungen, Betriebsbesetzungen und die Behinderung der Freizügigkeit die Arbeit der Regierung und letztendlich die Abhaltung von Wahlen verhindern zu wollen. Derartigen Destabilisierungsversuchen, egal von welcher Seite, werde man künftig entschieden entgegentreten. Am 14. Juni hat Yamba Georges Koanda, der damalige Vorsitzende des Gewerkschaftsbündnisses Unité d’action syndicale (UAS), dem die sechs Gewerkschaftsdachverbände des Landes angehören, dies bei der Internationalen Arbeitskonferenz zur Sprache gebracht. Im November 2014 hat die Gewerkschaftsbewegung Burkina Fasos den Aufstand begrüßt und sich dadurch mehr demokratische Freiheiten sowie Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und eine ernsthafte Prüfung der Probleme der Arbeitswelt erhofft. Nach Ansicht des Bündnisses UAS werden diese Erwartungen von der Übergangsregierung jedoch größtenteils ignoriert, die die Gewerkschaften stattdessen unverhohlen attackiert und bedroht, auf Kosten repräsentativer Arbeitnehmerorganisationen nicht repräsentative Vereinigungen unterstützt und sich weigert, Gerichtsbeschlüsse zugunsten der Beschäftigten in Kraft zu setzen. Im Juli hat das Gewerkschaftsbündnis UAS die Vertagung eines seit langem geplanten Treffens mit den Gewerkschaften verurteilt, ebenso wie die Weigerung seitens des Ministers für territoriale Verwaltung, Dezentralisierung und Sicherheit (MATDS), den Gewerkschaften nach ihrem ordentlichen Kongress ihre Registrierungsbescheinigung auszustellen, da angeblich neue Vorschriften einzuhalten seien, wie etwa die Überprüfung der Sittlichkeit der Verantwortlichen, was laut UAS in keinem für die Gewerkschaften relevanten Gesetz steht.
Die Gewerkschaft der Arbeitsinspektoren (Syndicat autonome des contrôleurs et inspecteurs du travail, SYNACIT) hat die Behinderung ihrer Arbeit und die Einschüchterung der Beschäftigten bei einer Schlichtungssitzung in Boulmiougou (Ouagadoudou) verurteilt. Am 24. März hat der Direktor des Beratungsbüros Flash Reflets die Sitzung kurz verlassen, um die örtliche Polizei anzurufen. Kurz darauf trafen drei schwer bewaffnete Polizisten ein, um die Beschäftigten zu verhaften, was die Arbeitsinspektoren jedoch verhinderten. Laut SYNACIT war dies nicht der erste Vorfall dieser Art.
Aufgrund ihres Engagements sind in den letzten Jahren mehrere Mitglieder und Funktionäre verschiedener Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes willkürlich entlassen bzw. versetzt und noch immer nicht wiedereingestellt worden. Mehreren Urteilen zugunsten der unrechtmäßig entlassenen Streikenden wurde nicht Folge geleistet. Am 1. Mai haben die Gewerkschaften erneut von den Arbeitgebern gefordert, die willkürliche und gesetzwidrige Bestrafung von Streikenden durch Lohnabzüge einzustellen.
Auch arbeitsrechtliche Vorschriften konnten die Unterdrückung von gewerkschaftlichen Aktivitäten durch zahlreiche Arbeitgeber nicht verhindern, z. B. durch das Verbot der Abhaltung von Wahlen der Belegschaftsvertretungen. Dieses negative Klima hält offenbar die Beschäftigten auch davon ab, sich bei solchen Wahlen aufstellen zu lassen, weil sie Vergeltungsmaßnahmen fürchten. Das Recht der Gewerkschaftsvertreter wurde häufig missachtet.