Burundi
Die politischen Unruhen in Burundi nahmen 2015 eine tödliche Wendung, nachdem der ehemalige Präsident Pierre Nkurunziza angekündigt hatte, eine dritte Amtszeit anzustreben. Straßenproteste führten zu gewaltsamen Zusammenstößen, und Hunderttausende flohen auf der Suche nach Sicherheit in benachbarte Länder.
Nkurunziza starb im Juni 2020, wenige Tage nachdem Évariste Ndayishimiye nach den Präsidentschaftswahlen im Mai 2020 die Macht in Burundi übernommen hatte. Die ernste Menschenrechtslage im Land blieb jedoch weitgehend unverändert. Oppositionelle und vermeintliche Regierungsgegner waren weiterhin Angriffen durch die Behörden und Mitglieder der Regierungspartei ausgesetzt.
Die im September 2016 eingesetzte UN-Untersuchungskommission für Burundi ist der einzige verbleibende internationale Untersuchungsmechanismus, der in Burundi tätig ist, wenn auch ohne Zugang zum Land. Seit ihrer Einsetzung hat die Kommission jedes Jahr schwere Menschenrechtsverletzungen dokumentiert, die in einigen Fällen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten können.
Laut ihrem im September 2020 veröffentlichten Bericht ist der demokratische Raum nach wie vor sehr eng, die Straflosigkeit hält an, und es gibt keine Anzeichen dafür, dass das Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen unter der neuen Regierung nachgelassen hat. Korruption und illegale Finanzströme haben die Ressourcen des Staates verringert und alle Menschenrechte in einem Land beeinträchtigt, in dem 74 % der Bevölkerung in mehrdimensionaler Armut leben.
In ihrer Aktualisierung vom März 2021 erklärte die Kommission, dass die Partner Burundis konkrete, objektive Faktoren heranziehen sollten, um die Fortschritte der burundischen Regierung bei der Bewältigung der katastrophalen Menschenrechtslage zu bewerten.
Die Mitgliedsorganisationen des IGB in Burundi sind die Confédération des Syndicats du Burundi (COSYBU) und die Confédération Syndicale du Burundi (CSB).
Burundi ratifizierte 1993 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und 1997 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Das Gesetz untersagt gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung, enthält aber keinen angemessenen Schutz.
Gesetzliche Hindernisse für die Gründung von Organisationen
- Vorherige Genehmigung oder Billigung der Behörden für die Gründung einer Gewerkschaft erforderlich
- Das Gesetz Nr. 1/015 zur Regelung des Vereinigungsrechts und des Streikrechts im öffentlichen Dienst besagt, dass Staatsbedienstetengewerkschaften, um anerkannt zu werden, beim Ministerium für den Staatsdienst registriert sein müssen. Für die Gewerkschaften im privaten Sektor ist keine vorherige Genehmigung erforderlich, aber sie erlangen ihre Rechtspersönlichkeit nur, wenn sie im Rahmen des Arbeitsgesetzes registriert sind. (Artikel 265 und 278, Arbeitsgesetz)
- Exzessive Mindestmitgliederzahl für die Gründung einer Gewerkschaft erforderlich
- Alle Gewerkschaften, d.h. sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft, müssen mindestens 50 Mitglieder haben. (Artikel 270, Arbeitsgesetz; Abschnitt 8, Gesetz Nr. 1/015 zur Regelung des Vereinigungsrechts und des Streikrechts im öffentlichen Dienst)
- Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Gründung von Ortsverbänden, Vereinigungen oder Dachverbänden oder auf den Beitritt zu nationalen oder internationalen Organisationen
- Die Gewerkschaften im öffentlichen Dienst können nur Verbänden oder Dachverbänden von Staatsbediensteten beitreten, nicht jedoch Organisationen, die Beschäftigte im privaten Sektor vertreten. (Abschnitt 21, Gesetz Nr. 1/015)
Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Organisation ihrer Verwaltung
- Beschränkungen des Rechtes auf die Wahl ihrer Vertreter/innen und auf ungehinderte Selbstverwaltung
- Beschäftigte im privaten Sektor dürfen der Verwaltung oder Führungsspitze einer Gewerkschaft nur angehören, wenn sie: 1.) mindestens 25 Jahre alt sind; 2.) lesen und schreiben können; 3.) zu keiner mehr als sechsmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden; und 4.) mindestens ein Jahr lang in dem jeweiligen Sektor gearbeitet haben (Artikel 275, Arbeitsgesetz). Beschäftigte im öffentlichen Dienst können nur in die Führungsspitze einer Gewerkschaft gewählt werden, wenn sie mindestens drei Jahre lang im öffentlichen Dienst tätig gewesen sind (Abschnitt 10, Gesetz Nr. 1/015). Abschnitt 7 des Gesetzes Nr. 1/015 besagt zudem für den Fall eines Konfliktes innerhalb der Führungsspitze einer Gewerkschaft, dass der Minister für den Staatsdienst die Angelegenheit der Verwaltungskammer des Obersten Gerichtshofes vorlegen kann.
- Behördliche Befugnis, Gewerkschaften im Alleingang aufzulösen, vorübergehend zu verbieten oder deren Zulassung aufzuheben
- Artikel 289 des Arbeitsgesetzes besagt zwar, dass Gewerkschaften nicht auf administrativem Weg aufgelöst oder vorübergehend verboten werden können, aber in Artikel 288 heißt es, dass eine Gewerkschaft mindestens 50 Mitglieder haben muss, um existenzfähig zu sein.
- Sonstige gesetzlich zulässige externe Eingriffe
- Artikel 283 des Arbeitsgesetzes verpflichtet die Gewerkschaften im privaten Sektor dazu, dem Arbeitsminister alle von ihm angeforderten Informationen im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten zur Verfügung zu stellen. Das Arbeitsgesetz schränkt die Art der Informationen, die der Minister anfordern kann bzw. Häufigkeit, mit der ihm dies möglich ist, in keiner Weise ein.
Gruppen von Beschäftigten, die Gewerkschaften laut Gesetz weder gründen noch beitreten oder ein Gewerkschaftsamt bekleiden dürfen bzw. nur mit Einschränkungen
- Sonstige Berufsgruppen
- Beschäftigte unter 18 Jahren dürfen einer Gewerkschaft nur mit ausdrücklicher Erlaubnis ihrer Eltern oder ihres Vormunds beitreten. (Artikel 271, Arbeitsgesetz)
- Sonstige Beamte oder öffentlich Bedienstete
- Artikel 14 des Arbeitsgesetzes schließt Beamte und Richter von seinem Geltungsbereich aus. Vgl. die übrigen für Staatsbedienstete geltenden Beschränkungen des Rechtes auf Vereinigungsfreiheit gemäß Gesetz Nr. 1/015 oben.
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Gesetzliche Hindernisse für die Anerkennung von Tarifparteien
- Keine bzw. willkürliche, unklare oder unsinnige Kriterien für die Bestimmung repräsentativer Organisationen
- Bei der Entscheidung über den repräsentativen Charakter einer Gewerkschaft berücksichtigt der Minister folgende Kriterien: • organisatorische Erfahrungen und Seniorität; • Umfang und Beschaffenheit ihrer Aktivitäten; • ihre Beschäftigten; • ihre Unabhängigkeit; • die Wahlergebnisse ihrer VertreterInnen. (Artikel 15(l), Arbeitsgesetz)
- Umgehung repräsentativer Gewerkschaften und direkte Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern möglich
- Laut Artikel 224 des Arbeitsgesetzes können Tarifverträge zwischen einer oder mehreren Gewerkschaften, Berufsgruppen oder der Belegschaft eines Betriebes einerseits und einer oder mehreren Arbeitgeberorganisationen, Arbeitgebergruppen oder einzelnen Arbeitgebern andererseits abgeschlossen werden. In Artikel 242 des Arbeitsgesetzes heißt es jedoch, dass ein Tarifvertrag auf betrieblicher Ebene nur zwischen einem oder mehreren Arbeitgebern und den Vertretern der Gewerkschaft bzw. der Belegschaft, falls es keine Gewerkschaft gibt, abgeschlossen werden kann.
- Fehlen eines unabhängigen Gremiums, das darüber entscheidet, ob eine Organisation tarifverhandlungsberechtigt ist oder nicht
- Als repräsentativste Organisation wird diejenige betrachtet, die per Ministerialverordnung des Arbeitsministers als solche anerkannt wird. (Artikel 15(l), Arbeitsgesetz)
Beschränkungen des Grundsatzes ungehinderter und freiwilliger Verhandlungen
- Ausschluss bestimmter Themen von Tarifverhandlungen (z.B. Löhne, Arbeitszeit)
- Verhandlungen über die Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst sind nicht zulässig.
- Obligatorisches verbindliches Schiedsverfahren
Schiedsverfahren
Ein Mittel zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch die Einschaltung einer neutralen dritten Partei, die entweder eine Einzelperson oder ein Schiedsgremium sein kann. Bei einem unverbindlichen Schiedsverfahren steht es den Konfliktparteien frei, die daraus resultierende Empfehlung abzulehnen, während sie sich im Falle eines verbindlichen Verfahrens an den Schiedsspruch halten müssen. Als obligatorisches Schiedsverfahren wird ein Prozess bezeichnet, bei dem sich die Parteien nicht freiwillig dafür entscheiden, sondern bei dem es gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Behörden beschlossen wird.
vgl. Schlichtung, Vermittlung
im Falle von Konflikten während laufender Verhandlungen in nicht wesentlichen Diensten - Ein an einem kollektiven Arbeitskonflikt beteiligter Arbeitgeber muss den Arbeitsinspektor unverzüglich über den Konflikt informieren (Artikel 192, Arbeitsgesetz). Wenn die Parteien die Angelegenheit nicht auf dem Verhandlungsweg klären können, leitet der Inspektor ein Schlichtungsverfahren ein. Kann auch hier keine Einigung erzielt werden, setzt der Minister ein dreigliedriges Schiedsgremium ein (Artikel 193-199, Arbeitsgesetz).
- Befugnis der Behörden, in die Vorbereitung von Tarifverträgen einzugreifen
- Tarifverhandlungen finden auf Antrag einer der beteiligten Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisationen im Rahmen einer paritätischen Kommission statt, an der auch zwei Vertreter des Arbeitsministers in beratender Funktion beteiligt sind. (Artikel 227, Arbeitsgesetz)
- Befugnis der Behörden oder Arbeitgeber, den Inhalt und den Geltungsbereich von Tarifverträgen einseitig aufzuheben, abzuändern oder auszuweiten
- Der Arbeitsminister kann die Streichung oder Änderung jeder Klausel eines Tarifvertrages anordnen, die im Widerspruch zu den geltenden Gesetzen oder Vorschriften steht. (Artikel 229, Arbeitsgesetz)
Beschränkungen des Geltungsbereichs und der Rechtswirksamkeit abgeschlossener Tarifverträge
- Beschränkungen der Laufzeit, des Anwendungs- oder Geltungsbereichs von Tarifverträgen
- Artikel 234 des Arbeitsgesetzes besagt, dass ein Tarifvertrag befristet oder unbefristet gelten kann, wobei es weiter heißt, dass er mindestens für zwei Jahre und maximal für fünf Jahre abgeschlossen werden kann.
- Behördliche Billigung freiwillig abgeschlossener Tarifverträge
- Tarifverträge müssen vom Arbeitsminister genehmigt werden. (Artikel 229, Arbeitsgesetz)
Bestimmungen, die Tarifverhandlungen und deren Wirksamkeit untergraben
- Arbeitgeber haben das Recht, Verhandlungen mit repräsentativen Gewerkschaften zu verweigern
- Das Arbeitsgesetz sieht keinen Rechtsmechanismus vor, mit dem eine repräsentative Gewerkschaft einen Arbeitgeber zum Beginn von Tarifverhandlungen mit ihr verpflichten kann.
- Sonstige gesetzliche Bestimmungen, die Tarifverhandlungen untergraben
- In Abwesenheit oder bis zum Abschluss eines Tarifvertrages kann der Arbeitsminister, nachdem er den Nationalen Arbeitsrat konsultiert hat, die Arbeitsbedingungen für eine Berufsgruppe bzw. für eine oder mehrere Branchen per Ministerialverordnung festlegen. (Artikel 245, Arbeitsgesetz)
Einschränkungen oder Verbot von Tarifverhandlungen in bestimmten Sektoren
- Sonstige Beamte und öffentlich Bedienstete
- Artikel 14 des Arbeitsgesetzes schließt Beamte und Richter von seinem Geltungsbereich aus.
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht ist in der Verfassung verankert.
Gesetzliche Hindernisse für rechtmäßige Streiks
- Vorherige Genehmigung oder Billigung der Behörden für einen rechtmäßgen Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik erforderlich - Ein Streik ist nur dann gesetzmäßig, wenn das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit davon überzeugt ist, dass die gesetzlichen Konfliktbeilegungsverfahren ausgeschöpft wurden. (Artikel 208 und 215, Arbeitsgesetz)
- Übertriebene Vorschriften hinsichtlich des erforderlichen Quorums oder der bei einer Streikurabstimmung erforderlichen Mehreheit
- Artikel 213 des Arbeitsgesetzes besagt, dass es für einen rechtmäßigen Streik einer einfachen Mehrheit der Beschäftigten eines Betriebes oder Unternehmens bedarf.
- Fehlen eines unabhängigen Gremiums, das darüber entscheidet, ob ein Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik legal ist oder nicht
Verbot oder Einschränkungen bestimmter Arten von Streiks
- Beschränkungen hinsichtlich des Streikziels (z.B. Arbeitskonflikte, wirtschaftliche und soziale Fragen, politische, Sympathie- und Solidaritätsstreiks)
- Solidaritätsstreiks sind im öffentlichen Dienst untersagt. (Abschnitt 39, Gesetz Nr. 1/015 zur Regelung des Vereinigungsrechts und des Streikrechts im öffentlichen Dienst)
Übermäßige Eingriffe der Behörden oder der Arbeitgeber während eines Streiks
- Befugnis der Behörden oder Arbeitgeber, einen Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik zu verhindern oder zu beenden, indem der Konflikt einem Schiedsverfahren Schiedsverfahren Ein Mittel zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch die Einschaltung einer neutralen dritten Partei, die entweder eine Einzelperson oder ein Schiedsgremium sein kann. Bei einem unverbindlichen Schiedsverfahren steht es den Konfliktparteien frei, die daraus resultierende Empfehlung abzulehnen, während sie sich im Falle eines verbindlichen Verfahrens an den Schiedsspruch halten müssen. Als obligatorisches Schiedsverfahren wird ein Prozess bezeichnet, bei dem sich die Parteien nicht freiwillig dafür entscheiden, sondern bei dem es gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Behörden beschlossen wird.
vgl. Schlichtung, Vermittlung
unterzogen wird - Laut Gesetz Nr. 1/015 zur Regelung des Vereinigungsrechts und des Streikrechts im öffentlichen Dienst kann ein Konflikt, von dem Beschäftigte im öffentlichen Dienst betroffen sind, von einer der Konfliktpartien allein an ein Schiedsgremium verwiesen werden. (Abschnitt 35, Gesetz Nr. 1/015)
Bestimmungen, die die Streikmöglichkeiten oder die Wirksamkeit eines Streiks untergraben
- Übermäßige zivil- oder strafrechtliche Sanktionen für Beschäftigte oder Gewrkschaften, die sich an nicht genehmigten Streiks beteiligen
- Ein Streik, bei dem gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen wird, gilt als grobes Fehlverhalten, das zur Beendigung des Vertrages berechtigt, ab dem Datum der Arbeitseinstellung und, abgesehen von den bis zu diesem Tag erworbenen Lohn- und Urlaubsgeldansprüchen, ohne weitere Rechte. (Artikel 219, Arbeitsgesetz)
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren
- Übertriebene Beschränkungen für „Staatsbedienstete“
- Im Falle eines Streiks von Staatsbediensteten müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein, damit er als gesetzmäßig gilt, u.a.: (1.) In der Streikankündigung muss die Dauer des Streiks angegeben werden (Abschnitt 30, Gesetz Nr. 1/015); und (2.) der Streikaufruf muss von einer Gruppe von Staatsbediensteten kommen, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht, nachdem sich die absolute Mehrheit der MitarbeiterInnen in dem betroffenen Dienst dafür ausgesprochen hat (Abschnitt 31, Gesetz Nr. 1/015).
- Fehlen von Alternativen für Gruppen von Beschäftigten, denen das Streikrecht verweigert wird
- Willkürliche Festlegung oder übermäßig lange Liste „öffentlicher Versorgungsbetriebe“, in denen im Falle eines Streiks die Aufrechterhaltung eines Mindestdienstes gefordert werden kann
- Abschnitt 217 des Arbeitsgesetzes besagt, dass während eines Streiks ein Mindestdienst in dem betroffenen Betrieb zu gewährleisten ist.
- Unangemessene oder willkürliche Festlegung (d.h. ohne Verhandlungen mit den Sozialpartnern bzw. Fehlen eines unabhängigen Gremiums für Streitfälle) des im Falle von Streiks im öffentlichen Dienst zu garantierenden „Mindestdienstes“
- Was unter einem Mindestdienst zu verstehen ist, wird in Artikel 217 des Arbeitsgesetzes definiert. Es handelt sich um Dienstleistungen, die für die Sicherheit und Instandhaltung der Geräte und Anlagen des Betriebes unerlässlich sind, um sicherzustellen, dass die Arbeit nach der Beendigung des Streiks normal fortgesetzt werden kann. In Artikel 218 heißt es ferner, dass der Arbeitgeber in Rücksprache mit der Gewerkschaft bzw. mit dem Betriebsrat, falls es keine Gewerkschaft gibt, festlegt, welche Beschäftigten für die Gewährleistung der jeweiligen Dienstleistungen oder Aktivitäten zuständig sind.
Praxis
Der Vorsitzende des Syndicat général du personnel enseignant de l’éducation du Burundi (SYGEPEBU) hat vor Kurzem erstmals eine Nacht in den Kerkern der Polizeistation der Provinz Rutana verbracht.
Laut dem Vorsitzenden des Syndicat des enseignants professionnels de l’éducation (SEPEDUC) Gérard Niyongabo, wurde der Vorsitzende des Syndicat général du personnel enseignant de l’éducation du Burundi (SYGEPEBU) Antoine Manuma, am Abend des 8. Januar 2020 vom Geheimdienstchef der Provinz Rutana verhaftet. Niyongabo selbst befürchtet, jeden Moment verhaftet zu werden: „Man wirft uns vor, dass wir gegen die erzwungene Einbehaltung von 500 BIF von den Konten der Lehrer durch COSSESSONA [die als politisches Instrument der Regierungspartei CNDD-FDD geltende neue Lehrergewerkschaft (Anm. d.Übers.)] sind“, so Niyongabo.
Der SEPEDUC-Vorsitzende beruhigt alle Lehrerinnen und Lehrer und bittet sie, ihre tägliche Arbeit trotz dieser ernsten Situation fortzusetzen. Er fordert sie außerdem dringend auf, die Online-Petition der Gewerkschaften SYGEPEBU und SEPEDUC gegen die von COSSESSONA erzwungenen Gehaltsabzüge zu unterzeichnen und an andere weiterzuleiten.
Die Verantwortlichen von COSSESSONA bittet Niyongabo, das Gesetz zu respektieren. „Wenn sie uns verhaften wollen, ist das nicht ihre Aufgabe“. Er fordert von der Justiz, dass sie ihre Arbeit tut.
Der COSSESSONA-Vorsitzende Victor Ndabaniwe sagte auf Anfrage, er habe tatsächlich die Staatsanwaltschaft gebeten, die Führer der beiden Gewerkschaften zu verhaften. Ihm zufolge gebe es angeblich Straftaten, für die sie sich vor Gericht verantworten müssten.
Tharcisse Gahungu, der Vorsitzende des Gewerkschaftsbundes Confédération syndicale du Burundi (COSYBU), einer Mitgliedsorganisation des IGB, wurde am 28. Dezember 2016 gemeinsam mit drei anderen Gewerkschaftern von Beamten des staatlichen Nachrichtendienstes in Ijenda, rund 30 Kilometer von Bujumbura entfernt, festgenommen. Tharcisse Gahungu sollte am Tag darauf eine Versammlung abhalten, um eine Gewerkschaft für die Teewirtschaft zu gründen. Der Direktor der Teebehörde von Burundi hatte die Behörden zuvor schriftlich aufgefordert, „alles Erforderliche zu tun, um die Versammlung zu verhindern“, da „eine Gewerkschaft für Unruhe und Chaos in der Teebranche“ sorgen würde. Einige regierungsnahe Medien haben sodann berichtet, dass der Gewerkschafter vom Westen instrumentalisiert worden sei, um der Teebehörde zu schaden. Nachdem sie drei Nächte im Gefängnis zugebracht hatten, wurden die vier Gewerkschafter am 31. Dezember auf freien Fuß gesetzt.
Angaben des afrikanischen Regionalbüros der Bildungs-Internationale (BI) zufolge, das im Oktober eine Delegation nach Burundi entsandt hat, befanden sich im Jahr 2015 mindestens 250 Lehrkräfte im Exil. Die BI-Mitgliedsgewerkschaft Syndicat des travailleurs de l’enseignement du Burundi (STEB) habe zahlreiche Mitglieder verloren und sei mit einem Klima der Angst konfrontiert, das ihre Mitglieder davon abhalte, sich offen zu äußern. Besonders beunruhigt war die Delegation über das Schicksal von STEB-Mitglied Oscar Ndabazaniye, der seit dem 6. Juli in Haft sitzt und einige Monate zuvor an einem von der BI und der Friedrich-Ebert-Stiftung in Dakar organisierten Workshop für junge Lehrkräfte teilgenommen hatte. Im Dezember musste die STEB zusammen mit anderen Entwicklungs-, Kommunikations- und Menschenrechtsorganisationen auf den Beschluss des Innenministers hin ihre Aktivitäten einstellen.
Die Behörden haben die Schließung des führenden Radiosenders Radio Publique Africaine (RPA) in Bujumbura angeordnet und ihn der „Aufwiegelung“ beschuldigt, weil er über die Proteste in der Hauptstadt vor den umstrittenen Parlamentswahlen berichtet hatte. Außerdem wurde Bob Rugurika, ein RPA-Journalist und Mitglied der Journalistengewerkschaft, wegen der Übertragung eines Mordgeständnisses festgenommen, bei dem die Sicherheitsdienste impliziert wurden. Drei römisch-katholische Nonnen im Alter zwischen 75 und 83 Jahren wurden im September 2014 in einem Kloster nördlich von Bujumbura getötet.
Nachdem die Regierung nicht auf ihre Proteste gegen die Treibstoff- und Telefonkosten reagiert hatte, riefen die beiden IGB-Mitgliedsorganisationen, die Confédération des syndicats du Burundi (COSYBU) und die Confédération syndicale du Burundi (CSB), die im Rahmen des Bündnisses gegen die hohen Lebenshaltungskosten zusammenarbeiten, für den 5. März zum Generalstreik auf. Einen Tag davor erhielten die beiden Gewerkschaftsbünde ein Einschüchterungsschreiben der zuständigen Ministerin, in dem es hieß, dass der Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
ein schweres Vergehen darstellen würde und mit Entlassungen geahndet werden könne.
In den Tagen nach dem Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
folgten Repressionen gegen zahlreiche Streikende. Am Stadtrand und auf einem Markt der Hauptstadt hinderte der Direktor des Marktes in Begleitung von jungen Mitgliedern der Regierungspartei Fahrer und Händler, die dem Streikaufruf gefolgt waren, an der Arbeit. Während des Streiks waren geschlossene Stände und Geschäfte mit einem Kreuz markiert und Autokennzeichen notiert worden. Auch im Bildungs- und Gesundheitswesen wurden Streikende bedroht und eingeschüchtert. In der Provinz hat der Direktor des Krankenhauses in Rumonge Anzeige gegen die Krankenschwester Claudine Nkurikiye, die örtliche Vertreterin der Gewerkschaft Syndicat national du personnel médical et aide-soignant (SYNAPA), erstattet, weil sie die Gesundheitsversorgung destabilisiert habe, obwohl sie für die Aufrechterhaltung eines Mindestdienstes gesorgt hatte. Angesichts der zahlreichen Repressionen und Einschüchterungen hat die COSYBU Klage beim IAO
Internationale Arbeitsorganisation
Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.
vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
erhoben.
David Dusabe, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Fédération nationale des travailleurs du transport du social et de l’informel (FNTT-SI) und Rechtsberater der COSYBU, wurde am 15. Mai in Kirundo verhaftet, weil er zu Demonstrationen gegen die dritte Amtszeit des Präsidenten aufgerufen hatte. Er wurde am 28. Mai aus der Haft entlassen. Zahlreiche Gewerkschaften und Organisationen in anderen Ländern hatten sich für seine Freilassung eingesetzt.
Im Februar hat die burundische Richtergewerkschaft (Syndicat des magistrats du Burundi, SYMABU) eine Versetzungswelle verurteilt, von der ihre Mitglieder und vor allem Richter, die ihrem Vorstand angehören, betroffen waren. Nicht weniger als acht ihrer führenden Vertreter wurden in häufig weit von ihrem Wohnort entfernte Gegenden versetzt. Der unmittelbare Anlass dafür waren die Gehaltsforderungen der SYMABU, aber sie war bereits seit mehreren Jahren ständig von der Regierung attackiert worden, durch von den Behörden forcierte Ernennungen unter Missachtung der Gewaltenteilung zwischen der Exekutive und der Judikative, durch Versuche, die Gewerkschaft zu unterwandern, durch eine Verwaltungsstrafe gegen den Richter Jean-Pierre Munyembari, der auch Generalsekretär der SYMABU ist, sowie durch Hindernisse bezüglich der Anerkennung Anerkennung Die Bestimmung einer Gewerkschaft durch die zuständige staatliche Stelle zur Tarifpartei für die Beschäftigten in einer gegebenen Tarifeinheit oder die Akzeptanz der kollektiven Vertretung der Beschäftigten durch eine Gewerkschaft seitens des Arbeitgebers. der Gewerkschaft.
Seit mehr als einem Jahr bemühen sich Journalist(inn)en um die Zulassung ihrer Gewerkschaft, die vom Ministerium abgelehnt wurde. Fünf Gewerkschaften in der informellen Wirtschaft warten auf ihre Zulassung.
Das Unternehmen Sosuno hat Gewerkschaftsmitglieder wegen ihrer Beteiligung an einem Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
entlassen.
Den Lehrkräften, die sich an einem drei bis fünf Tage dauernden Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
im Juni 2013 beteiligt hatten, wurden unter dem Vorwand, dass sie keiner Gewerkschaft angehörten, zwei bis drei Monatsgehälter abgezogen.
Am 8. Februar 2013 hat die Regierung die Zulassung der Syndicat général des commerçants „SGYECO“ ausgesetzt, diesen Beschluss jedoch am 26. Februar 2013 nach Verhandlungen mit der unabhängigen Menschenrechtskommission des Landes aufgehoben.
Die Behörden haben nur sehr teilweise auf die Forderungen der Gewerkschaften im öffentlichen Sektor geantwortet und oft nach langen und kräftezehrenden Streiks. Zudem wurden anlässlich der Streiks im September missbräuchliche Lohnabzüge bei Lehrern vorgenommen. In den letzten Jahren erklärte die Regierung mehrere Streiks für illegal, insbesondere unter Bezugnahme auf deren negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft. Gewerkschaften werden regelmäßig bezichtigt, im Sold der Oppositionsparteien zu stehen.