Kongo, Republik

Die Mitgliedsorganisationen des IGB in der Republik Kongo sind die Confédération des Syndicats Libres et Autonomes du Congo (COSYLAC), die Confédération Syndicale Congolaise (CSC) und die Confédération Syndicale des Travailleurs du Congo (CSTC).
Der Kongo ratifizierte 1960 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und 1999 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Die Vereinigungsfreiheit ist arbeitsrechtlich geregelt.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Das Gesetz untersagt gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung, enthält aber keinen angemessenen Schutz.
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Beschränkungen des Grundsatzes ungehinderter und freiwilliger Verhandlungen
- Ausschluss bestimmter Themen von Tarifverhandlungen (z.B. Löhne, Arbeitszeit)
- Über die Frage des Abzugs der Gewerkschaftsbeiträge von den Löhnen darf nach wie vor nicht verhandelt werden.
- Obligatorisches verbindliches Schiedsverfahren
Schiedsverfahren
Ein Mittel zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch die Einschaltung einer neutralen dritten Partei, die entweder eine Einzelperson oder ein Schiedsgremium sein kann. Bei einem unverbindlichen Schiedsverfahren steht es den Konfliktparteien frei, die daraus resultierende Empfehlung abzulehnen, während sie sich im Falle eines verbindlichen Verfahrens an den Schiedsspruch halten müssen. Als obligatorisches Schiedsverfahren wird ein Prozess bezeichnet, bei dem sich die Parteien nicht freiwillig dafür entscheiden, sondern bei dem es gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Behörden beschlossen wird.
vgl. Schlichtung, Vermittlung
im Falle von Konflikten während laufender Verhandlungen in nicht wesentlichen Diensten - Abschnitt 245 des Arbeitsgesetzes sieht vor, dass der Empfehlungsausschuss, wenn er mit einem kollektiven Konflikt befasst wird, innerhalb von sieben Tagen einen Bericht erstellt, der Empfehlungen an den Arbeitsinspektor oder den zuständigen Beamten enthält. Abschnitt 246 des Arbeitsgesetzes sieht vor, dass die von dem Konflikt betroffenen Parteien über eine Frist von vier Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt ihrer Benachrichtigung über den Bericht verfügen, um diesen anzufechten, und dass der Bericht in Ermangelung einer Anfechtung verbindlich wird.
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht ist in der Verfassung verankert.
Das Streikrecht ist arbeitsrechtlich geregelt.
Verbot oder Einschränkungen bestimmter Arten von Streiks
- Beschränkungen hinsichtlich des Streikziels (z.B. Arbeitskonflikte, wirtschaftliche und soziale Fragen, politische, Sympathie- und Solidaritätsstreiks)
- Politische Streiks und Solidaritätsstreiks werden als gesetzwidrig oder missbräuchlich betrachtet, wenn die daran beteiligten Beschäftigten in keiner Weise von den Streikgründen betroffen sind. (Artikel 248-4 des Arbeitsgesetzes)
- Beschränkungen hinsichtlich der Art des Streiks (z.B. Streikposten
Streikposten
Personen, die vor den Toren der betroffenen Betriebe auf einen Arbeitskonfliktoder einen Streik aufmerksam machen und versuchen, andere Beschäftigte dazu zu veranlassen, den Betrieb nicht zu betreten bzw. die Verbraucher davon abzuhalten, den Arbeitgeber zu unterstützen. Die Aufstellung von Streikposten vor einem nicht direkt an dem Konflikt beteiligten, neutralen Betrieb zielt darauf ab, indirekt Druck auf den Arbeitgeber, der die eigentliche Zielscheide der Aktion ist, auszuüben.
, wilde Streiks, Dienst nach Vorschrift
Dienst nach Vorschrift
Eine Form des Arbeitskampfes, bei der sich die Beschäftigten streng an sämtliche für ihre Arbeit geltenden Gesetze, Regeln und Prinzipien halten, was einem Bummelstreik gleichkommt.
, Sitzstreik
Sitzstreik
Eine Form des Arbeitskampfes, bei der sich die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz hinsetzen, jedoch keine Arbeit verrichten.
vgl. Streik , Bummelstreik Bummelstreik Eine Form des Arbeitskampfes, wobei die Beschäftigten das Arbeitstempo absichtlich vermindern, um das Arbeitsergebnis zu verringern.
vgl. Dienst nach Vorschrift ) - Folgendes wird als grobes Fehlverhalten während eines Streiks betrachtet, wobei die Liste nicht vollständig ist und vom Urteil des zuständigen Gerichts abhängt: Besetzung von Einrichtungen. (Artikel 248-11)
Bestimmungen, die die Streikmöglichkeiten oder die Wirksamkeit eines Streiks untergraben
- Übermäßige zivil- oder strafrechtliche Sanktionen für Beschäftigte oder Gewrkschaften, die sich an nicht genehmigten Streiks beteiligen
- Das Arbeitsgesetz besagt, dass die Besetzung von Einrichtungen ein grobes Fehlverhalten während eines Streiks darstellt (Artikel 248-11 des Arbeitsgesetzes). Die Teilnahme an einem illegalen Streik gilt ebenfalls als grobes Fehlverhalten und kann strafrechtlich geahndet werden. (Artikel 248-11 und 248-12 des Arbeitsgesetzes)
- Sonstige gesetzliche Bestimmungen, die das Streikrecht untergraben
- Der Arbeitgeber hat das Recht, anteilsmäßig für die Dauer des Streiks Abzüge von allen Zulagen und Leistungen vorzunehmen, die direkt mit der erbrachten Arbeitsleistung zusammenhängen. (Artikel 248-7 des Arbeitsgesetzes)
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren
- Unangemessene oder willkürliche Festlegung (d.h. ohne Verhandlungen mit den Sozialpartnern bzw. Fehlen eines unabhängigen Gremiums für Streitfälle) des im Falle von Streiks im öffentlichen Dienst zu garantierenden „Mindestdienstes“
- Das Gesetz sieht die Aufrechterhaltung eines Mindestdienstes in öffentlichen Diensten vor, 'die für den Schutz des allgemeinen Interesses unerlässlich sind'. Dieser Mindestdienst wird vom Arbeitgeber organisiert, und eine Dienstverweigerung wird als grobes Fehlverhalten betrachtet. (Artikel 248-15 des Arbeitsgesetzes)
Praxis
Amour Anaclet Singou, Gewerkschafter und Vorsitzender der Jurastudierendenvereinigung „Union libre des étudiants de la faculté de droit“ (ULEFD), wurde am 15. Februar 2018 festgenommen, nachdem die Studierendenvertretung an der Universität Marien Ngouabi eine Mitteilung veröffentlicht hatte, in der die Rechte der Studierenden eingefordert wurden und zum Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
aufgerufen wurde. Drei weitere Studierendenvertreter, Bouet Beranger, Nelson Apanga und Yobi Pagel, wurden zwischen dem 9. und dem 15. Februar 2018 ebenfalls festgenommen und bei der Generaldirektion für die Überwachung des Staatsgebietes (DGST) festgehalten. Sie wurden am 2. März 2018 in die Haftanstalt in Brazzaville verlegt und schließlich am 16. März nach einer Mobilisierung zivilgesellschaftlicher Organisationen auf freien Fuß gesetzt.
Der Anführer eines Lehrerstreiks und Mitglied der CRPE, Dominique Ntsienkoulou, fiel am 9. April 2013 einem ersten, missglückten Entführungsversuch zum Opfer. Als seine Entführer ihn nicht zu Hause antrafen, begaben sie sich zum Haus seiner Schwester, durchwühlten es und nahmen Schmuck und Bargeld mit, das nie zurückgegeben wurde.
In der Nacht vom 4. auf den 5. Juni wurde er von Mitarbeitern der Regionaldirektion für die Überwachung des Staatsgebietes (DDST) im Schlaf überrascht und in deren Büros gebracht, ohne dass ihm ein Grund für seine Verhaftung genannt wurde. Sein Aufenthaltsort ist seither selbst seiner Familie nicht bekannt.
Am 25. Februar begann ein Lehrerstreik, nachdem sich die Verhandlungen zwischen den Behörden und den Gewerkschaften über die Rechtsstellung der Lehrkräfte im öffentlichen Dienst festgefahren hatten.
Hilaire Eyima, Leiter der Abteilung Französisch am Gymnasium „la Révolution“, wurde am 18. April bei sich zu Hause von Polizisten in Zivil verhaftet, weil er Informationen über den Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
per SMS verschickt hatte. Er wurde auf der Generaldirektion für die Überwachung des Staatsgebietes (DGST) festgehalten.
Claude Nzingoula, Dozent an der medizinischen Hochschule in der Hauptstadt Brazzaville, wurde am 19. April bei der Arbeit verhaftet und ebenfalls auf die DGST gebracht.
Berichten zufolge durften sie sich keinen Anwalt ihrer Wahl nehmen und wurden eine Woche lang festgehalten, ohne dass Anklage erhoben wurde.
Daniel Ngami, der Co-Vorsitzende der CPRE (Concertation pour la Revalorisation de la Profession d’Enseignant) wurde am 1. April von staatlichen Sicherheitsbeamten verhaftet. Luc Mba Monga, ebenfalls Mitglied der CPRE, wurde am Tag darauf festgenommen.
Beide wurden fünf Tage lang festgehalten, ohne dass Anklage erhoben wurde. Nach seiner Freilassung musste Daniel Ngami in den staatlichen Medien eine Erklärung verlesen, in der die Lehrkräfte zur Rückkehr an ihren Arbeitsplatz aufgefordert wurden.
Andere CPRE-Mitglieder wurden ebenfalls belästigt und eingeschüchtert und sind nach der Durchsuchung ihrer Häuser ohne Durchsuchungsbefehl untergetaucht.
Seit dem Beginn eines Streiks am 25. Februar 2013 werden Gewerkschafter/innen und Lehrkräfte von den politischen und staatlichen Behörden bedroht und eingeschüchtert, vor allem von der Direction générale de la surveillance du territoire (DGST), der Direction départementale de la surveillance du territoire (DDST) und vom Präsidialamt.
Am 5. März 2013, als die führenden Vertreter der CPRE eine Sitzung in einem der Räume des INRAP (Institut national de recherche à l’appui pédagogique) abhielten, stürmte Polizeisprecher Jean Aive Alakoua in den Raum und drohte den Gewerkschaftern, dass Jagd auf jeden einzelnen von ihnen gemacht werde, wenn der Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
nicht beendet werde.
Einem Bericht des Kongolesischen Observatoriums für Menschenrechte (OCDH) zufolgte gibt die Lage der kongolesischen Pygmäen Anlass zu größter Besorgnis. Diese indigenen Bevölkerungsgruppen, die nicht mehr als 2 Prozent der Bevölkerung ausmachen, sind Diskriminierung und Ausnutzung durch die Bantu-Mehrheit ausgesetzt. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Praxis der Zwangsarbeit und der Abarbeitung von Schulden bis heute fortdauert, obwohl 2011 nach achtjähriger Vorbereitungszeit diesbezüglich ein Gesetz verkündet wurde, das jedoch immer noch nicht in Kraft getreten ist.
2011 wurde ein Nationalkomitee für sozialen Dialog eingerichtet, an dessen Arbeiten die Leitungen der wichtigsten Gewerkschaftsorganisationen teilnehmen. Tatsächlich prangerten die Branchengewerkschaften jedoch vielfach den mangelnden Dialog mit ihrem Aufsichtsminister sowie die Einschüchterungsversuche, denen sie ausgesetzt waren, an. Die Mehrheit der Arbeitnehmer ist im Übrigen nicht vertreten.
Der soziale Dialog macht kaum Fortschritte. In den vergangenen Jahren gab es wiederholt Friedenspflicht, aber auch nicht eingelöste Versprechen und Warnungen gegenüber zu widerspenstigen Gewerkschaften. Anfang Mai hat die Regierung die Gewerkschaften auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Zahlungsfähigkeit des Staates nicht zu gefährden. Florent Tsiba, der Staatsminister, zeigte sich „empört“ wegen des Streiks der Gewerkschaft für Arbeitnehmer in Wissenschaft, Sport, Bildung, Information und Kultur (Fédération des travailleurs de la science, des sports, de l’enseignement, de l’information et de la culture, FETRASSEIC) im April; nach seinen Angaben hätte dieser Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
zu „einer gefährlichen Verkrampfung und Funktionsstörung“ der FETRASSEIC führen können.
Der fehlende Wille seitens der Arbeitgeber zu Absprachen hat gelegentlich zu sehr langen Streiks geführt, beispielsweise im Zementwerk Société nouvelle des ciments du Congo (SONOCC). Für 2011 wurde die Einrichtung eines nationalen Komitees für den sozialen Dialog angekündigt, das die Kommission für Friedenspflicht ersetzen soll.
Die Ankündigung weiterer Sparmaßnahmen seitens der Regierung bei der Vorlage des Haushalts 2010 im November beschwor den Zorn der Gewerkschaften herauf, da die Behörden ihnen immer wieder im Laufe des Jahres versprochen hatten, ihren Lohnforderungen angemessen nachzukommen. Am 9. Dezember hatten die beiden branchenübergreifenden Gewerkschaften „Confédération syndicale des travailleurs du Congo“ (CSTC) und „Confédération syndicale congolaise“ (CSC) zusammen mit dem Lehrergewerkschaftsbund „Collège des syndicats des enseignants“ zum Generalstreik am Jahresende aufgerufen. Noch am gleichen Abend wurden die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Regierung wieder aufgenommen. Als die Behörden einige Tage später versprachen, die Reformen voranzutreiben, wurde erneut eine soziale Waffenruhe ausgerufen. Seit Jahren üben die Gewerkschaften Kritik an den von der Regierung praktizierten sozialen Ungerechtigkeiten, insbesondere im Bereich des öffentlichen Dienstes, in dem Erlasse aus dem Jahre 1994 über die Aussetzung von Prämien und anderen Leistungen die Kaufkraft der Arbeitnehmer stark geschmälert haben.