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Der Globale Rechtsindex des IGB

Kuba

Der IGB hat in Kuba keine Mitgliedsorganisation.

Kuba ratifizierte 1952 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und 1952 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).

Praxis

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Neues Reformpaket der Regierung31-12-2011

Die Regierung tritt das Recht auf Tarifverhandlungen, auf gewerkschaftliche Vereinigungsfreiheit sowie auf eine unabhängige Interessenvertretung der kubanischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Füßen. Sie hat die Massenentlassung von Hunderttausenden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beschlossen und eine Verschärfung der repressiven und disziplinarischen Maßnahmen in den Betrieben angekündigt. Die Regierung favorisiert ein Modell, das die Essenz des Systems möglichst bewahren soll: Kollektivismus, staatlicher Besitz der Produktionsmittel, Zentralisierung der Entscheidungen, Planwirtschaft und Verbot der individuellen Akkumulation von Reichtum. Gleichzeitig verlangt sie jedoch von den Betrieben und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern höhere Produktivität, verweigert aber wirtschaftliche, politische und kulturelle Freiheit und setzt stattdessen auf mehr Kontrolle und Repression.

Das Plenum des Nationalen Rates des kubanischen Gewerkschaftsbundes CTC hat verkündet, dass „der Welt bewiesen werden muss, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, als Rückgrat der kubanischen Gesellschaft, solange voranschreiten werden, bis die derzeitige wirtschaftliche Konjunktur überwunden ist, in der sicheren Überzeugung, dass sie den einzig möglichen, richtigen und gerechten Weg beschreiten“. Der Generalsekretär des CTC, Salvador Valdés, betonte auch, wie wichtig es sei, dass beim Plan für 2011 Lehren aus dem Jahr 2010 gezogen werden. „Die großen wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen unser Land steht, rufen die Gewerkschaftsbewegung dazu auf, ihre Methoden und ihren Stil zu verändern, um den Verstößen und Übertretungen, die im Zuge der geplanten Änderungen nach und nach auftreten können, auf gesunde Weise entgegenzuwirken“.

Die Ergebnisse, die in diesem Prozess teilweise erzielt wurden, zeigen, dass trotz einer Vorbereitung auf diese Veränderungen weiterhin Probleme bestehen, die es zu lösen gilt. Auch wenn dies ein im Wesentlichen administrativer Prozess ist, kann die Gewerkschaft nicht neutral bleiben. Es muss vielmehr ihr ureigenstes Interesse sein, dafür zu sorgen, dass den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit ihren Problemen Beachtung geschenkt wird und sie nicht schutzlos bleiben.

Repressive Maßnahmen verhindern die Ausübung der Arbeitsrechte30-11-2011

Bis November 2010 sind 1.224 politisch motivierte Festnahmen dokumentiert. Dies hemmt die Gründung unabhängiger Gewerkschaften, da die Ausübung des Rechts auf gewerkschaftliche Vereinigungsfreiheit von den kubanischen Behörden mit einer politischen Aktivität gleichgesetzt wird.

Gesetzgebung statt Gewerkschaftsgesetzgebung31-12-2010

Es wurden keine Änderungen am kubanischen Arbeitsrecht vorgenommen. Die Gewerkschaftsbewegung wird vom kubanischen Staat kontrolliert. Die Gewerkschaftsführer des kubanischen Gewerkschaftsbundes CTC werden nicht von den Arbeitnehmer(inne)n gewählt sondern vom kubanischen Staat und der Kommunistischen Partei Kubas (PCC) ernannt.

Arbeitnehmerrechte werden weiterhin verletzt10-06-2009

Am 10. Juni prangerte der ehemalige kubanische politische Häftling José Ramón Castillo vor der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen verschiedene Verletzungen der Gewerkschaftsrechte in Kuba an. Er war von Amnesty International zum Gewissensgefangenen erklärt worden und sagte vor der Kommission als Opfer der Unterdrückung auf Kuba aus. Er erklärte, dass das Recht auf Selbstbestimmung der kubanischen Arbeitnehmer auf der Insel nicht respektiert werde. Die Arbeitnehmer haben nicht das Recht, unabhängige Gewerkschaften zu bilden, und fünf Kubaner befinden sich derzeit in Haft, weil sie versucht hatten, unabhängige Gewerkschaften zu gründen. Dies wurde umfassend von den zuständigen internationalen Behörden dokumentiert.

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