Pakistán - Der Mehrheit der Beschäftigten wird ein Gewerkschaftsbeitritt verweigert

Karamat Ali, dem Direktor des Pakistanischen Instituts für Arbeitnehmerbildung und Forschung (PILER), zufolge gehört aufgrund des begrenzten Vereinigungsrechts im Rahmen des Arbeitsbeziehungsgesetzes aus dem Jahr 1969 weniger als ein Prozent der Beschäftigten in Pakistan einer Gewerkschaft an. «Dadurch wurde vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht auf eine Gewerkschaftsmitgliedschaft genommen, und durch spätere Zusätze wurde immer mehr Beschäftigten dieses Recht vorenthalten», sagte er auf einer Konferenz im September 2014. Ali betonte zudem die Notwendigkeit, die Gewerkschaften zu schützen und wenigstens für Mindestlöhne zu sorgen, wobei er die Gründung einer landesweiten Gewerkschaft forderte.

Auf derselben Konferenz vertrat Richter a.D. Rashee A Rizvi die Ansicht, dass die politischen Parteien ihrer Rolle beim Aufbau von Gewerkschaften nicht gerecht geworden seien. Seiner Meinung nach hätten sie ihre Flügel in bereits vorhandenen Gewerkschaften eingerichtet, aber nie versucht, für funktionstüchtige Gewerkschaften in den Betrieben zu sorgen.

Erwerbstätigen Frauen, die nahezu ausschließlich auf Vertragsbasis im informellen Sektor beschäftigt sind, könne das Recht auf Vereinigungsfreiheit besonders leicht vorenthalten werden, da sie aus dem Gesetzesrahmen herausfielen, sich ihrer Rechte nicht bewusst seien und von staatlicher Seite nicht für die Durchsetzung ihrer Rechte gesorgt werde.

Im Oktober 2014 hat die Vereinigung der Heimarbeiterinnen eine Pressekonferenz abgehalten, auf der ihre Generalsekretärin Zehra Khan berichtete, dass in Pakistan mehr als 12 Millionen Heimarbeiterinnen ihre grundlegenden rechte verweigert würden.

«In Anbetracht der sich verändernden Bedingungen sollte der Begriff»Arbeitnehmer/in«neu definiert werden und auch diejenigen umfassen, die nicht in Fabriken oder Betrieben arbeiten, wie etwa Heimarbeitskräfte», so Khan.

Die Exekutivdirektorin der Working Women Organisation, Aima Mahmood, berichtete, dass weniger als ein Prozent der Arbeiterinnen einer Gewerkschaft angehöre und lediglich fünf bis sechs Frauen eine Führungsposition in den leitenden Organen der Gewerkschaften innehätten.

Die Generalsekretärin der Working Women Union, Shaheena Kausar, und die Präsidentin der Pakistan Workers Confederation, Rubina Jamil, erklärten, dass die Arbeitsinspektoren nicht in Gleichstellungsfragen sensibilisiert seien und die Vorankündigung ihrer Inspektionen den Arbeitgebern und nicht den Beschäftigten nütze. Kausar stellte fest, dass ihre Organisation bestrebt sei, die Situation erwerbstätiger Frauen durch ihre gewerkschaftliche Organisierung und die Vermittlung von Tarifverhandlungsgeschick zu verbessern. Sie merkte allerdings auch an, dass Pakistan bei der Umsetzung des IAO-Übereinkommens über die Gleichheit des Entgelts von Männern und Frauen nicht erfolgreich gewesen sei, da Männer für dieselbe Arbeit besser bezahlt würden.

Am 28. Februar 2015 berichtete der stellvertretende Generalsekretär der National Trade Union Federation, Nasir Mansoor, dass etwa 98 Prozent der Gesamterwerbsbevölkerung Pakistans nicht das Recht hätten, ihre eigenen Gewerkschaften zu gründen und dass rund 95 Prozent der Beschäftigten keinerlei Sozialversicherung hätten.

«Pakistan hat die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zwar unterzeichnet, aber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre Rechte nicht wahrnehmen», so Mansoor.

Die Beschränkungen des Rechtes auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ergeben sich aus der Tatsache, dass diese Beschäftigten nicht anerkannt werden oder nicht unter die Gesetze fallen, weil sie informelle und prekäre Tätigkeiten verrichten.

© ITUC-CSI-IGB 2013 | www.ituc-csi.org | Contact Design by Pixeleyes.be - maps: jVectorMap