4 – Systematische Rechtsverletzungen
Der Globale Rechtsindex des IGB

Dschibuti

Die Mitgliedsorganisation des IGB in Dschibuti ist die Union Djiboutienne du Travail (UDT).

Dschibuti ratifizierte 1978 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).

Praxis

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Repressive Maßnahmen gegen Eisenbahner 09-07-2019

Bei der China Civil Engineering Construction Company (CCECC) beschäftigte Eisenbahner mussten eine mehrwöchige Suspendierung hinnehmen, nachdem sie gegen niedrige Löhne, unsichere Arbeitsplätze und schlechte Arbeitsbedingungen einschließlich des Mangels an Trinkwasser, Toiletten und Unterkünften protestiert hatten. Das chinesische Staatsunternehmen weigerte sich, sich an Dschibutis Arbeitsgesetzgebung zu halten und reagierte nicht auf eine Anfrage des nationalen Gewerkschaftsdachverbands UDT zur Erörterung und Lösung der Probleme.

„Dschibuti hat hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte eine sehr schlechte Bilanz vorzuweisen, da Beschäftigte, die sich um eine Gewerkschaftsvertretung bemühen, häufig Opfer von Rechtsverletzungen werden, und die Gewerkschaftsführer von UDT und UGTD kontinuierlich unterdrückt werden. Der IGB fordert die Regierung auf, die inhaftierten Lehrkräfte unverzüglich freizulassen und die erfundenen Anklagen gegen sie fallen zu lassen. Ferner muss sichergestellt werden, dass die Eisenbahner wieder eingestellt und entschädigt werden und dass das chinesische Konglomerat, das sie beschäftigt, faire Löhne zahlt und für menschenwürdige Arbeitsbedingungen sorgt,” so IGB-Generalsekretärin Sharan Burrow.

Lehrkräfte zu Unrecht inhaftiert 26-06-2019

Sechs Lehrkräfte wurden in Dschibuti mit der Anschuldigung verhaftet, den Inhalt der Abiturprüfungen 2019 offengelegt zu haben. Bei diesen Lehrkräften handelt es sich um Mohamed Samireh, Abdoul-Mahin Hassan, Youssouf Mohamed Hamid, Moussa Djama Ali, Abdourazak Ibrahim und Kassim Abdoulkader. Sie blieben mehrere Wochen in Haft, obwohl das Gericht nach einer Berufung des Staatsanwalts eine einstweilige Entlassungsverfügung erlassen hatte.
Eine siebte Lehrkraft, Oumalkhaire Farah Robleh, brachte über soziale Medien ihre Unterstützung für ihre inhaftierten Kollegen zum Ausdruck und wurde wegen Verleumdung zu drei Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt. Sie entging der Gefängnisstrafe nur, weil sie im achten Monat schwanger war.
Das Comité Syndical Francophone de l’Education et de la Formation (Frankofones Gewerkschaftskomitee für Bildung und Ausbildung, CSFEF), eine Organisation von Bildungsgewerkschaften aus der französischsprachigen Welt und Teil der Bildungsinternationale (BI), wurde von den beiden der BI in dem Land angeschlossenen Bildungsgewerkschaften, dem Syndicat des Enseignants et Personnels de l´éducation (SEP) und dem Syndicat des Professeurs des Collèges et Lycées de Djibouti (SYNESED), zusammen mit der Union Djiboutienne des Travailleurs (UDT) über die Festnahmen in Kenntnis gesetzt. Nach Ansicht dieser Gewerkschaften sind die Vorwürfe völlig unbegründet.
„Diese Lehrkräfte, von denen vier aktive Gewerkschafter sind, sind hochkompetente und dienstbeflissene Fachkräfte, die an Gymnasien in Dschibuti unterrichten. Sie hatten keine Möglichkeit, im Voraus Zugang zu den Inhalten der Abiturprüfung zu erhalten“, betonte der CSFEF-Vorsitzende Jean-Hervé Cohen in einer Pressemitteilung vom 23. Juni 2019.
Der stellvertretende Generalsekretär der SEP und Gründer der Dschibutianischen Liga für Menschenrechte, Omar Ali Ewado, sagte: „...diese Lehrer wurden zu Sündenböcken gemacht. Die Prüfungsinhalte wurden nie über die sozialen Medien veröffentlicht. Sie versuchten nicht, durch Veröffentlichung dieser Inhalte in sozialen Medien eine ’Destabilisierung des Bildungssystems’ herbeizuführen.“ Dschibuti hat eine sehr schlechte Bilanz in Bezug auf Arbeitnehmerrechte und insbesondere die Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
.
Zusätzlich zu den Strafverfahren, die gegen sie eingeleitet wurden, haben die sieben Lehrkräfte erfahren, dass ihnen auch disziplinarische Maßnahmen drohen, die zu ihrer Entlassung führen könnten.
In einem gemeinsamen Brief an den Präsidenten von Dschibuti, Ismaïl Omar Guelleh, forderten BI und CSFEF zusammen mit SEP und SYNESED die sofortige Freilassung der Lehrkräfte, die Einstellung des gegen sie eingeleiteten Disziplinarverfahrens und die Verpflichtung zur Wahrung der Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
aller Lehrer in Dschibuti.

Behörden verhindern Besuch einer internationalen Gewerkschaftsdelegation 10-10-2017

Ein Besuch des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB), der bei der Internationalen Arbeitskonferenz der IAO Internationale Arbeitsorganisation Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.

vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
im Juni 2017 mit dem Arbeitsministerium vereinbart worden war, wurde am 26. September, d.h. nur wenige Tage vor dem für den 2. – 4. Oktober 2017 geplanten Besuch, vom Ministerium auf einen späteren, unbestimmten Termin verschoben.
Auch ein Vertreter des Comité syndical francophone de l’éducation et de la formation (CSFEF) und eine Vertreterin der Bildungs-Internationale (BI) konnten das Land nicht besuchen. Jean Hervé Cohen vom CSFEF bekam kein Visum von der dschibutischen Botschaft in Paris, und Dominique Marlet von der BI wurde am Flughafen zurückgewiesen, obwohl sie im Besitz eines von der dschibutischen Botschaft in Brüssel ausgestellten gültigen Visums war.

Klage bei der Internationalen Arbeitsorganisation erhoben02-07-2017

Die dschibutischen Gewerkschaftsbünde Union djiboutienne du travail (UDT) und Union générale des travailleurs djiboutiens (UGTD) haben bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO Internationale Arbeitsorganisation Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.

vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
) in Genf Klage gegen die dschibutische Regierung wegen der Manipulation der Gewerkschaftsdelegation bei der Internationalen Arbeitskonferenz der IAO Internationale Arbeitsorganisation Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.

vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
im Juni 2017 erhoben. In einem Brief vom 22. Mai haben die Generalsekretäre der UDT, Adan Mohamed Abdou, und der UGTD, Kamil Diraneh Hared, die Tatsache verurteilt, dass die Regierung selbst Delegierte nominiert habe, die den beiden Gewerkschaftsbünden überhaupt nicht angehören, obwohl dem Arbeitsministerium eine Liste der beiden von den Gewerkschaften benannten Delegierten zugeschickt worden war.

Gewerkschafter wegen Unterstützung türkischer Gewerkschaften verhaftet 30-03-2017

Omar Ali Ewado, stellvertretender Generalsekretär der Grundschullehrergewerkschaft SEP, und Ahmed Khadar Nour, SEP-Generalsekretär, wurden am 19. bzw. 20. März von den dschibutischen Sicherheitskräften verhaftet.
Beiden wird Verleumdung und Beleidigung vorgeworfen, nachdem sie über die türkische Botschaft in Dschibuti einen Brief an den türkischen Präsidenten geschickt hatten. Dieser von der Bildungs-Internationale (BI) verfasste Brief fiel in den Rahmen einer internationalen Kampagne aus Solidarität mit der türkischen Bildungsgewerkschaft Egitim-Sen sowie aus Protest gegen die Entlassungen und Verhaftungen von Lehrkräften in der Türkei seit dem gescheiterten Putschversuch vom Juli 2016. Der Bildungsminister soll zudem ein Disziplinarverfahren wegen „Abwesenheit vom Arbeitsplatz“ während ihrer Inhaftierung eingeleitet haben.
Dank einer groß angelegten Mobilisierung internationaler Bildungsgewerkschaften wurden die beiden Gewerkschafter schließlich am 27. März freigelassen, nachdem sie acht Tage hinter Gittern verbracht hatten. Diese Verhaftungen fallen in den Rahmen einer ganzen Serie von Festnahmen in den Reihen der Opposition und der Zivilgesellschaft und spiegeln die äußerst beunruhigende Gewerkschaftsfeindlichkeit in dem Land wider. Die Behörden haben keinerlei Erklärung für die Verhaftungen abgegeben.

Eingriff in Streik und gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung19-08-2013
Einschüchterung von Streikführern19-08-2013

Das Haus des Generalsekretärs der Union of Djibouti Workers steht unter ständiger polizeilicher Überwachung. Die Familie des Generalsekretärs wurde wiederholt bedroht und sah sich gezwungen, nach Äthiopien zu ziehen.

Besetzung von Gewerkschaftsbüro19-08-2013

Das Büro der Union of Djibouti Workers wurde ein Jahr lang vom Ministerium für Jugend und Sport besetzt.

Kein Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln19-08-2013

Gewerkschaftsanwälte werden eingeschüchtert und bedroht, so dass die Gewerkschaften nur begrenzt auf Anwälte zurückgreifen können, um sie im Falle von Rechtsverletzungen vor Gericht zu vertreten.

Keine Vereinigungsfreiheit19-08-2013

Beschäftigte von Betrieben wie Machida Transit und Taxifahrer wurden an der Gründung einer Gewerkschaft gehindert. Das Zivilpersonal in der französischen Armee durfte keine Gewerkschaft gründen.

Förderung gelber Gewerkschaften durch die Regierung19-08-2013

Die Regierung gewährt gelben Gewerkschaften, die in dreigliedrigen Gremien und auf internationaler Ebene vertreten sind, finanzielle Unterstützung.

Sperrung von Gewerkschaftskonten19-08-2013

Die Regierung ist Anteilseignerin vieler Banken und hat Gewerkschaftskonten gesperrt sowie verhindert, dass Gewerkschaften externe Mittel erhalten konnten.

Verletzung der Grundfreiheiten30-06-2013

Der Generalsekretär der Union of Djibouti Workers wurde im Juni 2012 vom Präsidenten Dschibutis daran gehindert, nach Genf zu reisen.

Gewerkschaften schikaniert und bis zur Funktionsunfähigkeit geschwächt31-12-2011

Wie in den Vorjahren brachte die IAO Internationale Arbeitsorganisation Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.

vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
ihre tiefe Besorgnis hinsichtlich der offenkundig fehlenden Bereitschaft der Regierung zum Ausdruck, mehreren Fällen von Verletzungen der Gewerkschaftsrechte nachzugehen. Gewerkschaftsaktivisten und -mitglieder werden seitens der Machthaber kontinuierlich schikaniert. Die Regierung bezichtigt die Gewerkschaftsaktivisten der Staatsfeindlichkeit und lässt sie deswegen festnehmen, inhaftieren, versetzen oder entlassen. Streiks werden brutal niedergeschlagen. Die einzelnen Organisationen sind nicht registriert oder aber dermaßen geschwächt, dass sie teilweise nicht mehr funktionsfähig sind.

Gewerkschaftsaktivitäten in Unternehmen unter Freizonen-Status unmöglich31-12-2010

In den Unternehmen, die unter den Freizonen-Status fallen – wie beispielsweise Port Secure Djibouti, Djibouti Container Services und Djibouti Labour Service – werden Gewerkschaftsaktivitäten unmöglich gemacht. Fehlende gesetzliche Bestimmungen zur Regelung von Arbeitsverhältnissen in der Freizone, sowohl in der nationalen Gesetzgebung als auch im spezifischen Freizonenrecht, machen diese Unternehmen zum rechtsfreien Raum. Unter Wahrung der Anonymität berichteten Beschäftigte, dass ihr Arbeitgeber ihnen jeden Kontakt zu Gewerkschaften verbietet und dass sie es nicht wagen, bessere Arbeitsbedingungen einzufordern, da jeder Anflug von Protest unweigerlich zur Entlassung führe.

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