Sri Lanka - Einzelstaatliche Vertretungsgremien können Rechte in FEZ nur schwer durchsetzen (2010)

Die Arbeitsaufsicht in den Freie Exportzonen (FEZ) ist deutlich unzureichend, die staatlichen Inspektoren haben insbesondere nicht das Recht auf unangekündigte Kontrollen. Im Übrigen erscheinen Arbeitgeber in Klageverfahren wegen Rechtsverletzungen nur sehr selten zu den Verhandlungen und verletzen auch dann häufig die Bestimmungen der Vergleiche oder Schiedssprüche, aber auch die Regierung erweist sich als unfähig, diese Urteile umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Entscheidung des zuständigen Regierungsbeamten (Commissioner General of Labour) bezüglich der Unternehmen New Design Manufacturing Ltd. und Ceyenergy Electronic (PVT) Ltd. In anderen Fällen ignorieren die Behörden schlichtweg Anträge von Gewerkschaften auf Vermittlung, beispielsweise bei Smart Shirts Lanka Ltd.

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