Eritrea
Die Mitgliedsorganisation des IGB in Eritrea ist die National Confederation of Eritrean Workers (NCEW).
Eritrea ratifizierte im Jahr 2000 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Die Vereinigungsfreiheit wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen. Die Vereinigungsfreiheit wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Das Gesetz untersagt gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung, enthält aber keinen angemessenen Schutz.
Gesetzliche Hindernisse für die Gründung von Organisationen
- Vorherige Genehmigung oder Billigung der Behörden für die Gründung einer Gewerkschaft erforderlich
- Das Arbeits- und Wohlfahrtsministerium muss Gruppen von 20 oder mehr Personen, die eine Gewerkschaft gründen wollen, eine besondere Genehmigung erteilen, wobei sich die Regierung gewöhnlich jedoch nicht gegen eine solche Gründung stellt.
Gruppen von Beschäftigten, die Gewerkschaften laut Gesetz weder gründen noch beitreten oder ein Gewerkschaftsamt bekleiden dürfen bzw. nur mit Einschränkungen
- Sonstige Beamte oder öffentlich Bedienstete
- Nicht in der Staatsverwaltung beschäftigte Beamte werden das Vereinigungsrecht erhalten, wenn der Entwurf der Proklamation für den öffentlichen Dienst verabschiedet wird.
Sonstige Beschränkungen
- Sonstige Beschränkungen
- Es sind keine politischen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen erlaubt, außer denen, die von der Volksfront für Demokratie und Gerechtigkeit (PFDJ) kontrolliert werden. Es gibt keine Vereinigungsfreiheit: Alle Gewerkschaften - einschließlich der National Confederation of Eritrean Workers (NCEW) und ihrer Mitgliedsorganisationen - werden von der Regierung streng überwacht. Nicht-staatliche öffentliche Versammlungen von mehr als sieben Personen sind verboten.
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird weder gesetzlich anerkannt noch begünstigt oder gefördert.
Einschränkungen oder Verbot von Tarifverhandlungen in bestimmten Sektoren
- Sonstige Beamte und öffentlich Bedienstete
- Beamte in der zentralen Personalverwaltung (CPA) haben kein Recht auf Tarifverhandlungen.
- Sonstige Beschränkungen
- Es sind keine politischen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen erlaubt, außer denen, die von der Volksfront für Demokratie und Gerechtigkeit (PFDJ) kontrolliert werden. Es gibt keine Vereinigungsfreiheit: Alle Gewerkschaften - einschließlich der National Confederation of Eritrean Workers (NCEW) und ihrer Mitgliedsorganisationen - werden von der Regierung streng überwacht. In der Praxis gibt es keine freien Tarifverhandlungen.
Streikrecht
Streikrecht
Streiks sind verboten.
- Sonstige Beschränkungen
- Nicht-staatliche öffentliche Versammlungen von mehr als sieben Personen sind verboten.
Praxis
Der Oberste Gerichtshof von British Columbia hat sich für zuständig erklärt, ein Urteil bezüglich der von eritreischen Opfern gegen Nevsun Resources Ltd, ein kanadisches Bergbauunternehmen, dem gemeinsam mit der Regierung Eritreas die Bisha-Minen gehören, eingereichten Klage wegen mutmaßlicher Komplizenschaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Zwangsarbeit und Folter zu fällen. Der Eritrean National Mining Corp. gehören 40% der Bisha Mine Co. Begründet hat das kanadische Gericht seine Zuständigkeit mit dem fehlenden Zugang zur Justiz in Eritrea. Die UN-Untersuchungskommission für Eritrea hat im Jahr 2015 erklärt, dass die Justiz des Landes nicht unabhängig und die Rechtspflege „vollkommen unzureichend“ sei.
Es sind keine politischen oder gesellschaftlichen Organisationen außer den von der regierenden People’s Front for Democracy and Justice (PFDJ) von Präsident Isaia kontrollierten erlaubt. Es herrscht keine Vereinigungsfreiheit: Alle Gewerkschaften - einschließlich des Gewerkschaftsbundes National Confederation of Eritrean Workers (NCEW) und seiner Mitgliedsorganisationen - werden von der totalitären Regierung streng überwacht. Nicht von der Regierung organisierte öffentliche Versammlungen von mehr als sieben Personen sind verboten. In der Praxis finden keine freien Tarifverhandlungen statt.
Die Aktivitäten des Gewerkschaftsdachverbandes des Landes, der National Confederation of Eritrean Workers (NCEW), werden von der Regierung streng überwacht. Auch einige ihrer Mitgliedsgewerkschaften wie die Lehrergewerkschaft, die Frauengewerkschaft und die Jugendgewerkschaft werden von der Regierung und der regierenden Partei, der Volksfront für Demokratie und Gerechtigkeit, streng kontrolliert. Freie Tarifverhandlungen sind somit bedeutungslos. Im November veranstaltete die NCEW eine Konferenz anlässlich ihres 30-jährigen Bestehens.