Ucrania - FPU gerichtlich verfolgt (2010)

In verschiedenen Regionen der Ukraine, insbesondere in Dnipropetrovsk, Kirovohrad und Mykolaev, haben gewisse Einzelpersonen Gerichtsverfahren gegen Organisationen eingeleitet, die dem Ukrainischen Gewerkschaftsbund (FPU) angehören, sowie gegen Gewerkschaftsführer, im Bemühen, Gewerkschaftsentscheidungen rückgängig zu machen, führende Vertreter zu suspendieren und die Organisationen aufzulösen. Insgesamt wurden im Laufe des Jahres 106 Klagen eingereicht.
Alle Kläger ersuchten das Gericht, dem Beklagten die Vorlage von gewerkschaftsinternen Unterlagen wie Sitzungsprotokollen, Zertifikaten und Urkunden aufzuerlegen und den Fall ohne die Teilnahme des Beklagten zu prüfen. Die meisten Klagen waren genau identisch, selbst wenn sie bei verschiedenen Gerichten eingelegt wurden, und die meisten Kläger waren keine Gewerkschaftsmitglieder. Viele der Anträge enthielten gefälschte Adressen, unkorrekte Angaben zum Beruf des Klägers und falsche Verweise auf Entscheidungen von Gewerkschaftsorganen, welche die Rechte des Klägers verletzt haben sollen.
Unregelmäßigkeiten wurden in den Anfangsphasen der Gerichtsverfahren festgestellt. So leitete beispielsweise am 3. Februar das Leninskiy-Bezirksgericht in Kirovohrad Gerichtsverfahren zu 11 Klagen ein und führte am selben Tag die Vorverhandlung durch, ohne den Beklagten eine Kopie der Klagen oder den Gerichtsbeschluss zum Datum der Hauptverhandlung zukommen zu lassen. Im Juni kündigte das Zavodsky-Bezirksgericht in Mikolaiv in einer örtlichen Zeitung die Einleitung von Verfahren zu 12 Klagen an, statt die Beklagten direkt zu informieren. Die Vorverhandlungen wurden im Büro des Richters durchgeführt, in Anwesenheit sämtlicher 36 Klageparteien. Am 20. November gingen beim Kirovsky-Bezirksgericht in Dnipropetrovsk 18 identische Klagen von Klägern aus verschiedenen Regionen ein, und zwar gegen unterschiedliche Beklagte. Der Richter setzte die Vorverhandlung in allen Fällen auf den 24. November an. Der Gewerkschaftsbund FPU wandte sich an den Obersten Gerichtshof und weitere Behörden, um Unterstützung zu erhalten.
Letztendlich waren per 1. Dezember 104 der Fälle zugunsten des FPU oder ihr angeschlossener Organisationen entschieden worden. Die Gerichtsverfahren bedeuteten für die Gewerkschaften jedoch einen erheblichen Zeit- und Energieaufwand, der zu Lasten ihrer normalen Gewerkschaftsarbeit ging. Da die Klagen eindeutig auf ein abgestimmtes Vorgehen ohne solide sachliche Grundlage zurückzuführen waren, sind die Gewerkschaften überzeugt, dass es sich dabei um eine Aktion zur Unterminierung des FPU und der ihm angeschlossenen Organisationen handelt.

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