2 – Wiederholte Rechtsverletzungen
Der Globale Rechtsindex des IGB

Frankreich

Die Mitgliedsorganisationen des IGB in Frankreich sind die Confédération Française Démocratique du Travail (CFDT), die Confédération Française des Travailleurs Chrétiens (CFTC), die Confédération Générale du Travail (CGT), die Confédération Générale du Travail - Force Ouvrière (CGT-FO), die Confédération Générale du Travail de la Réunion (CGTR) und die Union Interprofessionnelle de la Réunion (UIR-CFDT).

Frankreich ratifizierte 1951 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und 1951 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).

Praxis

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Gewerkschaftsfeindliche Repressionen während der Mobilisierung gegen die Rentenreform 29-01-2020

Während der Demonstrationen gegen die Rentenreform im Dezember 2019 verzeichnete die CGT 31 Fälle gewerkschaftsfeindlicher Repression. Dazu gehörten zahlreiche willkürliche Verhaftungen durch die Sicherheitskräfte und Polizeigewahrsam.

Nach einer Kundgebung in Paris am 16. Januar 2020 wurde die Begleiterin des Generalsekretärs des Syndicat national des journalistes in der CGT (SNJ-CGT) von Beamten der Einheit für Kriminalitätsbekämpfung (BAC) auf der Place d’Italie festgenommen, offenbar weil sie sich friedlich gegen die Verhaftung von zwei jungen Leuten gewehrt hatte, die sich leise miteinander unterhielten. Mehrere Stunden lang war es für die CGT unmöglich, Informationen über den Ort zu erhalten, an dem die Demonstrantin festgehalten wurde, da die Polizei sich weigerte, dazu Angaben zu machen. Die CGT fand die Demonstrantin schließlich in der Polizeistation des 5. Arrondissements. Ihr wurde Gewalt gegen die Polizei vorgeworfen. Sie wurde schließlich am Samstag, den 18. Januar 2020, nach zwei Nächten in einer Zelle und nicht ohne eine Verwarnung freigelassen.

Darüber hinaus beziehen sich mindestens 13 der im Jahr 2019 von der CGT eingelegten Berufungen auf Opfer von Polizeigewalt bei Gewerkschaftskundgebungen.

Mutwillige Beschädigung der Büroräume der CFDT 20-01-2020

Während der sozialen Bewegungen vom Dezember 2019 und 20. Januar 2020 wurden die Räumlichkeiten der CFDT in Paris und Dijon mutwillig zerstört. In Paris überfielen mehrere Vermummte die Büros des Gewerkschaftsbunds und unterbrachen die Stromversorgung. Der Gewerkschaftsbund erstattete Anzeige.

Bericht des Bürgerbeauftragten zeigt Häufigkeit von gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung 19-09-2019

„Fast jeder dritte Erwerbstätige (29%) und jedes zweite Gewerkschaftsmitglied (52%) ist der Ansicht, dass gewerkschaftliche Diskriminierung häufig oder sehr häufig vorkommt“. Dies geht aus dem 12. Barometer des Bürgerbeauftragten über die Wahrnehmung von Diskriminierungen in der Beschäftigung hervor, der 2019 das Thema gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung zum Schwerpunkt hatte.
Der am 19. September 2019 veröffentlichte Bericht des Bürgerbeauftragten macht außerdem deutlich, dass ein Drittel der Erwerbsbevölkerung „glaubt, dass die Furcht vor Repressalien seitens der Unternehmensleitung der wichtigste Faktor ist, der Arbeitnehmer von Gewerkschaftsaktivitäten abhält.“
Bei einem stärker sichtbaren Engagement für Gewerkschaftsaktivitäten (Langzeitmitgliedschaft, Streiks, Verteilen von Flugblättern, Ausübung einer Funktion in der Gewerkschaft, Teilnahme an Verhandlungen usw.) erhöht sich das Risiko einer Diskriminierungserfahrung deutlich. Insbesondere Gewerkschaftsvertreter vermelden eine deutlich höhere Anfälligkeit für Diskriminierung und schlechter werdende Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus berichten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten oder Personen, die pflegebedürftige Angehörigen betreuen, von mehr Diskriminierung als andere. Diese Diskriminierung äußert sich in Form von „fehlender beruflicher Entwicklung bzw. Beförderung, mangelnden Fortschritten bei der Entlohnung sowie einer Verschlechterung des Arbeitsklimas oder der Arbeitsbedingungen“.
Schließlich haben fast acht von zehn Gewerkschaftsmitgliedern, die der Meinung sind, dass sie diskriminiert wurden, versucht, der Situation ein Ende zu bereiten, insbesondere, indem sie sich an ihre Gewerkschaft und/oder ihren Arbeitgeber wandten. Beinahe vier von zehn Personen haben den Eindruck, dass ihr Arbeitgeber aufgrund dieses Vorgehens Vergeltungsmaßnahmen gegen sie ergriffen hat. Vier von zehn Personen hielten die Schwierigkeiten, dies entsprechend zu beweisen, davon ab, Schritte zu unternehmen, um ihre Rechte geltend zu machen.

Entlassungen nach Streik 07-05-2018

Die Gewerkschaftsorganisation Confédération française démocratique du travail (CFDT) berichtet über die ungerechtfertigte Entlassung von drei Beschäftigten im Jahr 2017, die sich an einem Streik beteiligt hatten und zur Strafe entlassen wurden.

CGT berichtet über zahlreiche Fälle gewerkschaftsfeindlicher Repressionen20-01-2018

Die Gewerkschaftsorganisation Confédération générale du travail (CGT) hat während des Jahres 2017 zahlreiche Fälle beobachtet, in denen aktive CGT-Mitglieder aufgrund ihrer Gewerkschaftsaktivitäten diskriminiert oder sogar strafrechtlich belangt wurden. Sie hat dabei die nachstehenden Fälle besonders hervorgehoben:
-  Ein CGT-Mitglied der Bauarbeitervereinigung wurde am 16. Oktober 2017 zu einer Geldstrafe in Höhe von 17.500 Euro verurteilt, weil er bei einer Demonstration im Jahr 2014 Flugblätter verteilt und Konfetti geworfen hatte. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.
-  Am 10. März 2017 hat sich ein SUD-Rail-Gewerkschafter bei der Arbeit das Leben genommen. Der Gewerkschaftsvertreter hatte wegen gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung und Schikanen mehrere Gerichtsurteile gegen die staatliche Eisenbahngesellschaft SNCF erwirkt, die jedoch im September 2016 vom Berufungsgericht aus formalen Gründen aufgehoben worden waren. Der Gewerkschafter hat die Gründe für seinen Selbstmord klar genannt. Es wurde eine interne Untersuchung eingeleitet.
-  Am 28. November 2017 haben sich 100 Beschäftigte und CGT-Mitglieder des Unternehmens GEODIS-Calberson in Gennevilliers über die täglichen Schikanen seitens der Betriebsleitung gegenüber Gewerkschaftsvertretern beschwert, darunter Entlassungen wegen der Verteilung von Flugblättern auf dem Betriebsgelände. Der Fall wurde vor das Arbeitsgericht gebracht.
-  Bei LIDL wurde ein gewählter CGT-Personalvertreter schließlich auf richterliche Anordnung wieder eingestellt. Er war das erste Mal im Jahr 2015 entlassen worden und nach der Aufhebung des Entlassungsbeschlusses ein zweites Mal im Jahr 2017. Die kaum verschleierten Gründe für diese Entlassungen waren seine Gewerkschaftsaktivitäten und seine Rolle als Personalvertreter.
-  Bei einer Demonstration für Arbeitskräfte ohne Papiere am 6. Juli 2017 wurden zwei beim Arbeitsministerium beschäftigte CGT-Gewerkschafter beschuldigt, den Demonstranten Zugang zum Ministerium verschafft zu haben. Sie hatten ein Treffen mit der Arbeitsministerin gefordert. Die Gewerkschafter erhielten eine offizielle Verwarnung.
-  Gegen eine der CGT angehörende Arbeitsinspektorin wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil sie mit ihrer Kritik an der geplanten Reform der Arbeitsaufsicht ihre Verschwiegenheitspflicht verletzt habe.
-  Ein der CGT angehörender Arbeitsinspektor hatte sich im Jahr 2016 in seiner Funktion als Gewerkschaftsvertreter an einer öffentlichen Diskussion und Kritik am Arbeitsgesetz beteiligt. Im Jahr 2017 erhielt er deswegen schriftliche Verwarnungen und eine Ordnungsstrafe.
-  Die Gewerkschaften CGT et SUD Industrie haben am 7. Juli 2017 einen Streik beim Automobilhersteller PSA Normandie organisiert, woraufhin die Konzerngeschäftsführung von PSA die Bestimmungen bezüglich des Zutritts zu den Gewerkschaftsräumen für diese beiden Organisationen verschärft hat.
-  Im April 2017 wurde der Posten eines CGT-Vertreters, der bei einer Gemeinde in der Picardie für technische Dienste zuständig war, vom Bürgermeister angeblich aus Kostengründen gestrichen. Tatsächlich ging es jedoch darum, sich eines Gewerkschaftsvertreters zu entledigen.
-  Bei einer Vereinigung in Puy de Dôme wurden drei gewählte Vertreter der CGT und der CGT-FO, die dem Arbeitsschutzausschuss angehörten, entlassen, weil sie der Geschäftsführung Fragen gestellt und Gewerkschaftsaktivitäten verrichtet hatten.
-  Am 22. Februar 2017 wurde die Schikanierung und Diskriminierung eines CGT-Vertreters, der bei einem Käsehersteller im Jura beschäftigt war, schließlich von einem Gericht bestätigt. Es ging dabei um seine Arbeitsbedingungen (unterirdisch), seinen Lohn und ungerechtfertigte Disziplinarmaßnahmen (zwei versuchte Entlassungen).
-  Im November 2017 hat das Arbeitsgericht in der Frage der Pausenregelung für Fahrer und Müllwerker von Coved in der Normandie zugunsten der CGT entschieden. Das Unternehmen hat darauf im Februar 2018 mit der Entlassung der drei Gewerkschafter reagiert, die als Urheber des Konfliktes ausfindig gemacht worden waren.
-  Die Leitung eines Krankenhauses hat drei CGT-Personalvertreter wegen angeblich schweren Fehlverhaltens entlassen. Die Gewerkschaftsvertreter haben die extrem gewerkschaftsfeindlichen Repressionen verurteilt und sich an das Arbeitsgericht gewandt.

Tarifverträge missachtet20-01-2018

Angaben der Gewerkschaftsorganisation Confédération française démocratique du travail (CFDT) zufolge hatten 16 Beschäftigte eines Betriebes im Jahr 2017 Probleme mit ihrer Betriebsleitung, als diese sich weigerte, Pausenzeiten zu vergüten, wie im Tarifvertrag vorgesehen. In einem anderen Fall hat ein Krankenhaus die Arbeitszeitregelung ignoriert, was dazu führte, dass die Beschäftigten nahezu 20 bis 25 zusätzliche Stunden pro Jahr arbeiten mussten.

Aktive CFDT-Mitglieder diskriminiert 20-01-2018

Die Gewerkschaftsorganisation Confédération française démocratique du travail (CFDT) hat während des Jahres 2017 mehrfach festgestellt, dass ihre aktiven Mitglieder schikaniert und bei Beförderungen übergangen wurden. Ein Beschäftigter mit mehreren Gewerkschaftsämtern (Personalvertreter, stellvertretendes Betriebsratsmitglied, CFDT-Vertreter im Arbeitsschutzausschuss) wurde ständig von seinem Arbeitgeber beobachtet und kritisiert, wenn er seine Arbeit unterbrach. In einem anderen Fall berichtet die CFDT über drei ihrer aktiven Mitglieder, die Schwierigkeiten in ihrem Betrieb hatten, marginalisiert und schikaniert wurden und deren Arbeitgeber wiederholt beantragte, sie entlassen zu dürfen, was die Arbeitsaufsicht jedoch verweigerte.

CGT und CGT-FO erheben Klage bei der IAO wegen Verletzung des Tarifverhandlungsrechtes30-01-2017

Am 30. Januar 2017 haben die Gewerkschaftsorganisationen Confédération générale du travail (CGT) und CGT-Force ouvrière Klage bei der IAO gegen die französische Regierung wegen des Verstoßes gegen die IAO-Übereinkommen 87, 98 und 158 erhoben.

Die Gewerkschaftsorganisationen sind der Ansicht, dass die Umkehr der Normenhierarchie durch das Arbeitsgesetz und die damit einhergehenden Verordnungen aus dem Jahr 2017 einen ernsthaften Verstoß gegen die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen darstellt (Übereinkommen 87 und 98). Kraft dieses Gesetzes werden Tarifverhandlungen systematisch auf die betriebliche Ebene verlagert und Ausnahmeregelungen, zum Nachteil der Beschäftigten, begünstigt. Verhandlungen auf höherer Ebene, wie etwa auf Branchenebene, sind zwar nach wie vor möglich, in der Praxis aber wirkungslos. Das Gesetz besagt, dass, sobald eine betriebliche Vereinbarung existiert, diese Vorrang vor der Branchenvereinbarung hat, wenn es um die Arbeitszeitregelung, Urlaubsansprüche und Ruhezeiten geht.

Die Klage stützt sich vor allem auf die Auslegung der Übereinkommen 87 und 98 durch den IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit, wie etwa im Jahr 2012, als er in einem sehr ähnlichen Fall im Zusammenhang mit einem Reformvorhaben der griechischen Regierung zur Dezentralisierung der Tarifverhandlungen auf die betriebliche Ebene zu entscheiden hatte. Damals hatte er erklärt, dass die Einführung von Verfahren, die systematisch dezentralisierte Verhandlungen über Ausnahmeregelungen, die wesentlich ungünstiger als die Bestimmungen auf höherer Ebene sind, begünstigen, zu einer generellen Destabilisierung des Tarifprozesses sowie der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerorganisationen führen könnte und somit die Vereinigungsfreiheit und die Tarifverhandlungen entgegen den Grundsätzen der Übereinkommen 87 und 98 untergraben würde.

CGT und CGT-FO sind daher der Ansicht, dass die Tatsache, dass das Gesetz dezentralisierte Verhandlungen auf betrieblicher Ebene vorschreibt, die zu ungünstigeren Regelungen für die Beschäftigten als die auf höherer Ebene (wie der Branche) führen, einen Angriff auf die Vereinigungsfreiheit und das Tarifverhandlungsrecht darstellt. Die Klage wird noch vom Ausschuss geprüft.

Rechtswidriger Rückgriff auf Zeitarbeitskräfte während eines Streiks und Entlassung eines Gewerkschaftsvertreters01-02-2016

Im Februar 2016 wurde Frédéric Willemain, Gewerkschaftsvertreter der CGT bei Start People, einer Zeitarbeitsagentur, wegen grober Fahrlässigkeit entlassen. Es wird ihm vorgeworfen, am 16. Dezember 2015 Zeitarbeitskräfte am Betreten der Post in Rivesaltes (Pyrénées-Orientales) gehindert und den Postdirektor angegriffen zu haben, was der Gewerkschafter nachdrücklich dementiert. Er war im Auftrag der CGT zu der Post gekommen, um die streikenden Postbediensteten zu unterstützen und den Zeitarbeitskräften ihre Rechte zu erläutern. Letztere waren in rechtswidriger Weise eingestellt worden, um die Streikenden zu ersetzen, was die Arbeitsaufsicht im Übrigen zur Kenntnis genommen hat.

Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung und Repressionen25-11-2015

Nach jahrelangen Gerichtsverfahren wurden während des Jahres 2015 die französische Eisenbahngesellschaft SNCF und das Unternehmen Air Liquide wegen Diskriminierung von Gewerkschaftsmitgliedern sowohl bei der Vergütung als auch bei der Beförderung zu hohen Geldstrafen verurteilt. Auch die Presseagentur Agence France Presse (AFP) wurde wegen gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung eines Mitgliedes der Journalistengewerkschaft SNJ-CGT verurteilt, dem eine Beförderung stets ohne Begründung verweigert worden war. Dies bestätigt einen deutlichen Trend in Frankreich: GewerkschaftsvertreterInnen werden im Vergleich zu ihren KollegInnen weniger häufig befördert und verdienen im Durchschnitt 10% weniger als in Bezug auf das Alter, die Ausbildung und Betriebszugehörigkeit gleichgestellte MitarbeiterInnen. Vierzig Prozent der GewerkschaftsvertreterInnen geben darüber hinaus an, dass ihre Gewerkschaftstätigkeit ihre Karriere gebremst hat, obwohl das neue Gesetz über den sozialen Dialog aus dem Jahr 2015 u.a. Bestimmungen enthält, die verhindern sollen, dass ArbeitnehmervertreterInnen diskriminiert werden. Viele Beschäftigte treten zudem aus Angst vor Repressionen keiner Gewerkschaft bei.

Im August hat die französische Online-Zeitung Mediapart aufgedeckt, dass ein Personalchef von Atos, einem führenden Anbieter von digitalen Dienstleistungen, Abteilungsleiter im Zusammenhang mit zu besetzenden Stellen angewiesen hatte, weder Gewerkschafter/innen noch Personen über 55 oder mit Behinderungen auszuwählen.

Im letzten Bericht des „Observatoire de la discrimination et de la répression syndicale“ werden weitere Facetten gewerkschaftsfeindlicher Repressionen aufgedeckt: Erpressung, Einschüchterungen, Disziplinarmaßnahmen, Belästigungen und Entlassungen. Im September beispielsweise wurde McDonald’s verurteilt, weil das Unternehmen im Jahr 2014 einen Vertreter der Gewerkschaft CGT entlassen hatte, der während der Arbeitszeit an einer Gewerkschaftsschulung teilgenommen hatte. Seine Bitte um Beurlaubung war abgelehnt worden. McDonald’s hatte ihn wegen einer Verspätung von „zwei Stunden und 13 Minuten“ entlassen. Am 22. September wurde Julien Sanchez, Bürgermeister von Beaucaire (Gard) und Mitglied der rechtsextremistischen Partei Front national, wegen Hassparolen gegen eine Gewerkschafterin der CGT während des Jahres 2014 verurteilt.

Streikrechtsverletzungen bei Sodexo und ID Logistics25-11-2015

Am 25. November 2015 hat die Geschäftsführung des Catering-Unternehmens Sodexo in Marseille 23 streikende Fahrer wegen „Verlassen des Arbeitsplatzes“ und „grober Fahrlässigkeit“ entlassen. Nach zwei Streiktagen hatten sich die Geschäftsführung und die Mehrheit der Personalvertretung auf die Beendigung des Streiks verständigt, aber die 23 Fahrer hatten die Vereinbarung abgelehnt, weil sie die zugesagten Lohnerhöhungen für völlig unzureichend hielten. Obwohl der Regionaldirektor von Sodexo über die Fortsetzung des Streiks dieser 23 Beschäftigten unterrichtet worden war, wurden sie entlassen. Mitte Dezember erhielten 19 von ihnen ihre Kündigungsschreiben, die übrigen vier Beschäftigten durften unter der Bedingung bleiben, dass sie sich von der Aktion distanzierten. Angesichts des Medienrummels und der Ankündigung erneuter Protestaktionen hat die Geschäftsführung von Sodexo Frankreich im Januar 2016 direkt mit der CGT über die Beendigung des Konfliktes und die Wiedereinstellung von 11 der 19 Streikenden verhandelt und eine Vereinbarung erzielt.

Am 17. Dezember 2015 sind die Ordnungskräfte beim Logistikunternehmen ID Logistics in Lisses im Departement Essone gegen einen Streikposten vorgegangen, den das Gewerkschaftsbündnis aus CFDT, CGT, FO und CFTC organisiert hatte, um gegen die Verschlechterung des Zulagensystems zu protestieren. Anschließend hat der Arbeitgeber ein Kündigungsverfahren gegen 35 Streikende, darunter elf Gewerkschaftsvertreter, eingeleitet.

Gewerkschaftsaktionen kriminalisiert25-09-2015

Obwohl es bei Arbeitskonflikten immer seltener zu Ausschreitungen kommt, haben die Gewerkschaften festgestellt, dass ihre Aktionen zunehmend kriminalisiert werden. Die vereinzelten spontanen Zwischenfälle werden gerichtlich verfolgt und häufig schwer bestraft. Die Gewerkschaftsspitzen mögen sich noch so sehr von derartigen Vorfällen, zu denen es stets vor dem Hintergrund echter antisozialer Gewalt kommt, distanzieren; sie werden dennoch hochgespielt, um die Gewerkschaftsbewegung zu stigmatisieren und in Misskredit zu bringen, wie dies bei den folgenden drei Beispielen der Fall war.

Am 23. September 2015 mussten sich fünf aktive Mitglieder der la CGT-Energiegewerkschaft (CGT-Énergie) wegen „Beeinträchtigung des Rechtes auf Arbeit“ vor einem Pariser Strafgericht verantworten. Sie hatten im Jahr 2008 einen Betrieb der Elektrizitätsgesellschaft Electricité de France (EDF) zusammen mit 200 anderen Beschäftigten besetzt, um gegen die Entlassung einer Kollegin zu protestieren, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall ausgesagt hatte, den das Unternehmen verschleiern wollte. Mit dem am 12. Januar ergangenen Urteil wurden zwei der Angeklagten, darunter der Generalsekretär der CGT-Énergie Paris, Cédric Liechti, zu einer Geldstrafe verurteilt.

Am 12. Oktober wurden sechs Beschäftigte von Air France wegen „Gewalttätigkeit“ bei einer Demonstration am 5. Oktober am Konzernsitz der Fluggesellschaft in Roissy vorübergehend verhaftet und in Polizeigewahrsam genommen. Zudem hat Air France ein Disziplinarverfahren gegen rund zwanzig Beschäftigte eingeleitet. Die angesichts des angekündigten Abbaus von 2.900 Stellen im Rahmen einer Umstrukturierung aufgebrachten Beschäftigten hatten eine Sitzung des Gesamtbetriebsrates gestürmt und sollen zwei Spitzenmanager sowie drei Wachleute angegriffen haben. Die Gewerkschaftsvertretung von Air France hat das Gerichtsverfahren als „Farce“ bezeichnet und die Einstellung der Strafverfolgung sowie des Disziplinarverfahrens gefordert. Die Internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) hat sie dabei unterstützt.

Am 12. Januar 2016 hat ein Gericht acht ehemalige Beschäftigte des Goodyear-Werkes in Amiens wegen „Freiheitsberaubung“ zu 24 Monaten Haft, neun davon ohne Bewährung, verurteilt. Die acht Gewerkschafter hatten im Januar 2014 zwei Manager 30 Stunden lang festgehalten, um gegen die Schließung des Werkes einige Tage später zu protestieren. Die Verteidigung berief sich vergeblich auf einen „Wutausbruch“ angesichts einer Geschäftsführung, die auf die soziale Not der 1.142 Beschäftigten von Goodyear in Amiens in keiner Weise reagiert habe. Mit einer Petition für die Aufhebung dieses Urteils im Berufungsverfahren wurden mehr als 1.665.000 Unterschriften gesammelt. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) und der IGB haben sich an dieser Kampagne beteiligt.

Orpea bespitzelt Mitarbeiter und Gewerkschaft13-01-2015

Am 13. Januar begann eine gerichtliche Untersuchung der Überwachungspraktiken des Unternehmens Orpea, nachdem sich die Gewerkschaft CGT im Dezember 2014 darüber beschwert hatte. Der französisch-kanadische Konzern, der Kliniken und Seniorenheime betreibt und zu den Marktführern in diesem Bereich gehört, hatte das Unternehmen Groupe Synergie Globale (GSG) damit beauftragt, das Personal von drei Kliniken während des Jahres 2010 zu bespitzeln, wobei drei angebliche Mitarbeiter über ein Jahr lang in den drei Kliniken spionierten, um die Geschäftsführung über das soziale Klima im Allgemeinen und das Verhalten und Vorgehen der Gewerkschafter im Besonderen auf dem Laufenden zu halten. Einer dieser Spitzel ließ sich sogar zum Vertreter der CGT wählen und nahm an Sitzungen und Arbeitsgruppen der Gewerkschaft teil.

Nach Bekanntwerden dieser Überwachungsaktion hat Orpea der CGT zahlreiche Zugeständnisse gemacht, um einen Prozess zu vermeiden, was die Gewerkschaft jedoch 2014 abgelehnt hat. Anzumerken ist, dass derartige Überwachungsmethoden auch bei Ikea angewandt wurden.

Disziplinarverfahren gegen eine Gewerkschaftssekretärin der CGT wegen ihrer Gewerkschaftsarbeit24-09-2013

Sylvie Delmas, Sekretärin der Gewerkschaft CGT bei einem Krankenhaus in Arcachon, musste sich im September vor dem Disziplinarrat des Krankenhauses verantworten. Zur Last gelegt wurde ihr die „Verletzung ihrer Pflicht zur Zurückhaltung", weil sie interne Mängel kritisiert hatte. Sie hatte sich jedoch in ihrer Funktion als Gewerkschaftsvertreterin geäußert und somit nicht gegen ihre berufliche Schweigepflicht verstoßen.

Gerichtliche Maßnahmen gegen fünf Gewerkschafter30-05-2013

Fünf aktive Mitglieder der CGT in Roanne wurden am 19. November 2012 verurteilt, weil sie während des Rentenkonfliktes 2010 Sprüche auf eine Mauer geschrieben hatten. Sie wurden für schuldig befunden, aber ihre Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die fünf Verurteilten haben sich geweigert, eine DNA-Probe zur Aufnahme in die nationale DNA-Datenbank, in der Kriminelle erfasst werden, abzugeben.
Zwei von ihnen wurden am 23. Mai 2013 auf das Polizeirevier gebracht und in Untersuchungshaft genommen, um sie zur Abgabe einer DNA-Probe zu zwingen, was sie erneut abgelehnt haben.
Die übrigen drei CGT-Mitglieder haben sich selbst bei der Polizei gemeldet, eine DNA-Probe aber ebenfalls verweigert.

Die fünf CGT-Mitglieder müssen sich am 5. November 2013 in Roanne vor Gericht verantworten. Die Verweigerung der Entnahme von biologischem Material stellt ein Delikt dar, das mit einer Höchststrafe von einem Jahr Haft und einer Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro geahndet werden kann.

Die Justizministerin hat unterdessen eine Überprüfung des Artikels 706-56 des Strafgesetzbuchs zugesagt, um sämtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit Gewerkschaftsaktivitäten aus der DNA-Datenbank herauszuhalten.

Fragen zur Repräsentativität15-01-2012

Mehrere Gewerkschaften fochten die neuen Repräsentativitätsregeln an, die von den beiden größten Dachverbänden, dem Arbeitnehmerverband CFDT und dem Gewerkschaftsbund CGT, gebilligt wurden. Der Dachverband CGT-FO reichte eine Klage bei der IAO ein: Ihm zufolge verstößt das 2008 verabschiedete Gesetz über die Sozialdemokratie gegen die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen. Das Kriterium der Gefolgschaft spielt seit der Einführung von Schwellenwerten für die Repräsentativität eine wesentliche Rolle: Bei den Wahlen für Arbeitnehmervertreter müssen die Gewerkschaften und Vertreter mindestens 10% der Stimmen erreichen, und 30% sind erforderlich, um Tarifvereinbarungen abzusegnen. Kritisiert wurden insbesondere die Art der Bestimmung des Gewerkschaftsvertreters, die Bemessung der Gefolgschaft im Falle einer Umstrukturierung, die Ungewissheit in der Übergangsphase, die Dauer der Mandate und die ständige „Wahlkampfsituation“, die sich letztendlich schwächend auf den sozialen Dialog, der durch das Gesetz verbessert werden sollte, auswirken könnte.

Im November gab der IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit seine Schlussfolgerungen bekannt. Er forderte die Regierung auf, Möglichkeiten der Novellierung des Gesetzes bezüglich der Bestimmung des Gewerkschaftsvertreters zu sondieren, und verwies die Untersuchung weiterer Kritikpunkte an eine französische Stelle, den Hohen Rat für den Sozialen Dialog (HCDS). Dieser soll 2013, nach Ablauf des ersten Wahlzyklus seit Inkrafttreten des Gesetzes, eine Stellungnahme zu den Ergebnissen der Bemessung der Gefolgschaft von Gewerkschaften abgeben. Die Schwellenwerte für die Repräsentativität wurden als verträglich mit den Grundsätzen der Vereinigungsfreiheit eingestuft.

Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung regelmäßig gerichtlich verurteilt12-04-2011

Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung wurde 2011 vielfach bestraft. So verurteilte das Berufungsgericht Nîmes die Firma Dell am 12.04.2011 zur Zahlung von Schadensersatz an einen CGT-Vertrauensmann wegen Diskriminierung und Mobbing. Verwiesen wurde dabei auf „ungerechtfertigte Sanktionen nach jedem Vorgehen, das mit der Gewerkschaftsarbeit in Bezug steht, Bewertungen seiner Tätigkeit mit Verweis auf seine Gewerkschaftsaufgaben, physisches Abschieben in Zusammenhang mit dem vollständigen Entzug von Arbeitsaufgaben: Diese Machenschaften erfüllen den Tatbestand des Mobbings bezüglich der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und der damit potenziell zusammenhängenden Verletzung von Rechten und Menschenwürde“. Mehrere Gerichtsentscheidungen gaben ebenfalls Arbeitnehmervertretern Recht, welche offensichtlich aufgrund ihres gewerkschaftlichen Engagements in der Karriereentwicklung gebremst wurden. Dies war der Fall bei Wagon Automotive, Renault, der Allgemeinen Sozialversicherungskasse von La Réunion und der Ortskrankenkasse CPAM.

Klage bei der IAO zu missbräuchlichen Dienstverpflichtungen Ende 201031-01-2011

Im Anschluss an die Dienstverpflichtungen in der Ölindustrie während der massenhaften Mobilisierung gegen die Rentenreform im Oktober 2010 reichte der Gewerkschaftsbund CGT im Februar beim Ausschuss für Vereinigungsfreiheit der IAO eine Klage gegen die französische Regierung ein. Die Haltung der Regierung war bei diesem Anlass nämlich seitens der Gewerkschaften heftig kritisiert worden: Verweigerung jeglicher Verhandlungen, Versuche, die Protestbewegung zu schwächen, missbräuchliche Dienstverpflichtung von Streikenden. Die Gewerkschaft CGT bezifferte die Zahl der zum Dienst verpflichteten Streikenden auf 160. Der CGT zufolge ging es den Behörden nicht etwa darum, in einem wesentlichen Dienst einen Mindestservice aufrechtzuerhalten, sondern eindeutig darum, eine Bewegung zu zerschlagen. Der Ausschuss für Vereinigungsfreiheit forderte im November die Regierung auf, „im Falle der Lähmung eines nicht wesentlichen Dienstes, welcher jedoch rechtfertigt, dass das Aufrechthalten eines Mindestbetriebs auferlegt wird, künftig vorrangig die jeweils betroffenen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen mit einzubeziehen und die entsprechende Maßnahme nicht einseitig aufzuerlegen“.

Wachsende Mobilisierung für die Legalisierung von Arbeitskräften ohne gültige Aufenthaltspapiere 31-12-2010

Das ganze Jahr hindurch organisierten Arbeitnehmer ohne gültige Aufenthaltspapiere in zahlreichen Städten Streikposten und Besetzungen öffentlicher Räume oder kleiner Unternehmen, um ein Bleiberecht einzufordern. Mehrere Büros von Zeitarbeitsfirmen wurden besetzt. Nach entsprechenden Gerichtsentscheidungen wurden die Besetzer oft gezwungen, die Räume zu verlassen, und dies in manchen Fällen auf brutale Art und Weise. Die Unterstützung der Gewerkschaften sowie zahlreicher Verbände zeigte insofern Wirkung, als sie zu Versprechungen der Regierung hinsichtlich der Kriterien und des Verfahrens zur Legalisierung von Arbeitnehmern ohne Aufenthaltsstatus führte. Die Gewerkschaftsdachverbände beschäftigen sich intensiv mit der Lage der Wanderarbeitskräfte. Denjenigen unter ihnen, die sich nicht in einer legalen Situation befinden und deswegen ungeschützt sind, stehen oft nur höchst entwürdigende und sehr schlecht bezahlte Beschäftigungsformen offen. Aufgrund ihrer Lage wird jedwede Gewerkschaftsaktivität besonders erschwert, sodass ihr Zugang zu den Garantien, die durch die IAO-Kernübereinkommen 87 und 98 eingeräumt werden, stark beeinträchtigt ist.

Angst vor Repressalien als Hindernis für gewerkschaftliches Engagement31-12-2010

Trotz fehlender Auswirkungen auf die Rentenreform wurde demonstriert, dass die Gewerkschaften in der Lage sind, die Bevölkerung massiv zu mobilisieren. Analytikern zufolge geht ihr Image im Übrigen gestärkt aus der Krise hervor. In den Augen der Franzosen erscheinen die Gewerkschaften pragmatischer als in der Vergangenheit. Grundsätzlich soll die „Angst vor Repressalien“ jedoch die Arbeitnehmer noch stärker als vor einigen Jahren hemmen, sich einer Gewerkschaft anzuschließen.

Kontrolle von Gewerkschaftsaktivitäten durch Schaffung von zwei zentralisierten Polizeidateien16-10-2009

Durch zwei Verordnungen vom 16. Oktober 2009 wurden zwei Polizeidateien eingeführt, in denen unter anderem Angaben zu gewerkschaftlichem Engagement gespeichert werden sollen. Gemäß CGT, CFDT, FO und CFTC stellen diese Bestimmungen weiterhin eine Gefahr für die Vereinigungsfreiheit dar, auch wenn aufgrund massiver Bürger- und Gewerkschaftsproteste von der Registrierung sensibler Daten wie Gesundheitszustand und Sexualleben Abstand genommen wurde.

Gemäß der Verordnung 2009-1250 vom 16. Oktober 2009 betreffen die behördlichen Ermittlungen, die im Rahmen von Rekrutierung, Postenzuweisung, Genehmigung, Zulassung oder Ermächtigung vorgesehen sind, Beschäftigungen in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes und des privaten Sektors (Hoheitsgewalt des Staates oder Beschäftigungen, die unter die Bereiche Sicherheit oder Verteidigung fallen; Spiele, Wetten und Wettrennen; Zonen, die aufgrund der dort ausgeübten Tätigkeit geschützt sind [Kernkraftwerke, Flughäfen usw.]; Materialien, Produkte oder Aktivitäten, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen). Artikel 3 zufolge ist die Registrierung von Daten gestattet, die „in einem Ermittlungsbericht enthalten sind und ein Verhalten betreffen, dass mit der Ausübung der relevanten Ämter oder Aufträge nicht vereinbar ist, auch wenn dieses Verhalten auf eine politische, religiöse, weltanschauliche oder gewerkschaftliche Motivation zurückzuführen ist“.

Die Verordnung zur Vermeidung von Risiken für die öffentliche Sicherheit (Verordnung Nr. 2009-1249 vom 16 Oktober 2009) gestattet zur Vermeidung von Risiken für die öffentliche Sicherheit die Erfassung von Zusatzinformationen in Bezug auf „politische, weltanschauliche, religiöse oder gewerkschaftliche Aktivitäten“.
Die Aufbewahrungsfrist der registrierten Daten beträgt in Anwendung der Verordnung maximal 10 Jahre, kann aber „gleitend“ sein: Der Fristbeginn wird nach hinten verschoben, wenn ein neues Element in die Datei eingetragen wird.
Die Verordnung 2009-1250 sieht zwar ein Auskunftsrecht vor, aber kein Recht auf Einspruch oder auf Änderung des Datei-Inhalts. Mitbürger, die in Anwendung der Verordnung 2009-1249 in einer Datei erfasst wurden, verfügen weder über ein Auskunftsrecht (um herauszufinden, ob sie in der Datei aufgeführt sind) noch über ein Recht zur inhaltlichen Änderung der erfassten Daten, noch über ein Einspruchsrecht (also die Weigerung, in der Datei aufgeführt zu sein).

Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung30-11-2008

Jedwede gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung ist in Anbetracht der Umsetzung der EU-Richtlinien 2000/43 vom 29. Juni 2000 und 2000/78 vom 27. November 2000 in französisches Recht grundsätzlich verboten. De facto werden jedoch jedes Jahr zahlreiche Fälle von gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung beobachtet und einige gerichtlich bestraft.

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