Pakistán - Gewerkschaftern droht Gerichtsverfahren wegen Protesten

Die Wasser- und Elektrizitätsbehörde (Water and Power Development Authority) hat am 9. Mai 2015 Beschwerde gegen die für die Branche zuständige Gewerkschaft APWHECLU (All Pakistan Wapda Hydro Electric Central Labour Union) erhoben, die einige Tage zuvor eine Anti-Privatisierungskundgebung organisiert hatte. Der „Erste Informationsbericht“ an die Polizei nennt 18 Personen, einschließlich der führenden Vertreter der Gewerkschaft, wegen Erregung eines Ärgernisses. Der Bericht bezog sich auf drei Paragrafen des Strafgesetzbuchs, darunter Paragraf 188, der im Falle von Verhaftungen wegen „Missachtung einer amtlichen Anordnung“ eine Haftstrafe von bis zu einem Monat, ein Bußgeld in Höhe von 6.000 PKR oder beides vorsieht. Die Haftstrafe kann auf maximal sechs Monate verlängert werden, wenn die Missachtung der Anordnung die Gefährdung von Menschenleben oder der menschlichen Gesundheit zur Folge haben kann.
Osama Tariq, der stellvertretende APWHECLU-Generalsekretär, der zu den 18 in dem Bericht an die Polizei genannten Personen gehörte, ging davon aus, dass die Aktivisten dadurch von der Fortsetzung ihrer Kampagne gegen die Privatisierung der Elektrizitätsgesellschaften abgeschreckt werden sollten.

APWHECLU-Generalsekretär Khurshid Ahmed hat darauf hingewiesen, dass es der Gewerkschaft lediglich darum gehe, die Regierung zu einem Dialog zu veranlassen und die Befürchtungen der Beschäftigten hinsichtlich des Privatisierungsvorschlages ernst zu nehmen.

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