Montenegro, República de - Gewerkschaftsbund Montenegros bittet um internationale Unterstützung gegen Konkursrecht, das Beschränkungen der Arbeitnehmerrechte zulässt

Der Gewerkschaftsbund USSCG (engl. Union of Free Trade Unions of Montenegro, UFTUM) hat auf das Konkursrecht des Landes aufmerksam gemacht, das bei einem beginnenden Konkursverfahren eine erhebliche Begrenzung der individuellen und kollektiven Rechte der Beschäftigten ermöglicht. Dieses Problem ist in den letzten fünf Jahren besonders akut geworden, da in dieser kurzen Zeit 2.363 montenegrinische Betriebe ein Konkursverfahren begonnen haben.

Die Rechte der Beschäftigten dieser Betriebe werden trotz ihrer explizierten Anerkennung im Arbeitsrecht und in anderen Bestimmungen untergraben. Die Beschäftigten bankrotter Betriebe scheinen keine andere Wahl zu haben, als im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen diskriminierende Bedingungen zu akzeptieren. An individuellen Rechten wird ihnen beispielsweise das Recht auf Jahresurlaub, auf Lohnfortzahlung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, auf bezahlte Überstunden, auf Arbeitsschutz, auf eine 40-Stunden-Woche und auf arbeitsfreie Wochenenden verweigert. Zudem kommt es zu Lohndiskriminierung, da es das Konkursrecht den Konkursverwaltern ermöglicht, im Falle einer Vollzeitbeschäftigung den Mindestlohn zu zahlen und somit geltende Tarifverträge und andere branchenspezifische Lohnregelungen zu ignorieren. Aber auch kollektive Rechte können im Falle eines Konkursverfahrens beschränkt werden. Eine Gewerkschaft kann beispielsweise keine Organisierungsarbeit verrichten oder in den betroffenen Betrieben aktiv werden, und die Beschäftigten haben kein Vereinigungsrecht.

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