Malasia - HSBC verstößt gegen tarifvertragliche Bestimmungen

Die Hong Kong and Shanghai Bank Corporation Malaysia ist durch Tarifverträge mit der Bankangestelltengewerkschaft NUBE, einer Mitgliedsorganisation des Gewerkschaftsbundes MTUC, und die Branchenvereinbarung mit der Malayan Commercial Banks Association (MCBA) rechtlich verpflichtet, die Gewerkschaft in Beschäftigungsfragen, einschließlich Outsourcing, zu konsultieren.

Im Jahr 2019 wurde nach drei Jahren, in denen die Bank immer wieder Verzögerungstaktiken angewandt und versucht hatte, verschiedene in der Branchenvereinbarung vorgesehene Leistungen zu verwässern, schließlich ein neuer Tarifvertrag unterzeichnet. Die Bank hat sich zudem geweigert, die im Jahr 2010 mit der NUBE unterzeichnete ONE-HSBC-Outsourcing- und Umstrukturierungsvereinbarung einzuhalten, die das Konsultationsverfahren im Rahmen der Branchenvereinbarung mit Blick auf Outsourcing und Stellenabbau festlegt.

Das Beschäftigungsgesetz 1955 besagt, dass der Arbeitgeber 30 Tage vor der Inkraftsetzung eines sogenannten Voluntary Separation Scheme (VSS), bei dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine freiwillige Trennung verständigen, ein entsprechendes Mitteilungsformular einreichen muss. Der Verhaltenskodex für Arbeitsfrieden, den das Ministerium für Humanressourcen, der malaysische Rat von Arbeitgeberorganisationen und der MTUC angenommen haben, sieht Konsultationen mit den Gewerkschaften vor, bevor über Stellenstreichungen entschieden wird. Die Bank hat diese rechtlichen Verpflichtungen ignoriert.

Um das VSS zu begünstigen, wurden die Stellen von mehr als 500 in der Kundenberatung tätigen Bankangestellten abgebaut, wobei die NUBE später festgestellt hat, dass diese Stellen zu malaysischen Anbietern im Besitz von HSBC in Großbritannien sowie Dienstleistern in Indien und Sri Lanka ausgelagert wurden.

Am 21. Oktober 2019 hat das Arbeitsgericht aufgrund einer verfahrensrechtlichen Frage (die ONE-HSBC-Vereinbarung war nicht eingetragen worden) den Antrag der NUBE auf eine einstweilige Verfügung zur Verhinderung des VSS abgewiesen, das nach Ansicht der Gewerkschaft gegen die Vereinbarung verstoße. Seit einem Streikposten der Gewerkschaft im Jahr 2018 sind Fälle im Zusammenhang mit gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen führender und betrieblicher Gewerkschaftsvertreter*innen anhängig. Neunzehn Mitglieder haben Drohbriefe erhalten, um sie von Gewerkschaftsaktivitäten abzuhalten. Die Bank weigert sich, an Schlichtungssitzungen teilzunehmen.

© ITUC-CSI-IGB 2013 | www.ituc-csi.org | Contact Design by Pixeleyes.be - maps: jVectorMap