Malasia - Holzbetrieb erkennt Gewerkschaft nach wie vor nicht an

Sabah Forest Industries (SFI) hat am 14. Mai 2015 eine gerichtliche Überprüfung beantragt, um einen Ministerialerlass zur Stimmberechtigung seiner Beschäftigten bei einer geheimen Urabstimmung darüber, ob sie von der Gewerkschaft Sabah Timber Industry Employees Union (STIEU) vertreten werden wollen, aufzuheben. Die Beschäftigten von SFI hatten seit 24 Jahren für die Anerkennung ihrer Gewerkschaft gekämpft, was das Unternehmen jedoch stets durch verschiedene juristische Manöver umgangen hatte. Zwei frühere Anerkennungsanträge der inzwischen nicht mehr existierenden Sabah Forest Industries Employees Union während des Jahres 2013 und der STIEU im Jahr 2010 hatten mit einer von der SFI-Geschäftsführung beantragten erfolgreichen gerichtlichen Überprüfung geendet. Aus der geheimen Urabstimmung der STIEU im Jahr 2010 im Anschluss an ihre Anerkennungsforderung ging jedoch hervor, dass sie die Unterstützung von 85,9 Prozent der SFI-Beschäftigten hatte.

Wie dringend notwendig eine Gewerkschaft zum Schutz der Beschäftigten ist, wurde am 12. Juli 2015 deutlich, als der in der Späneherstellung des SFI-Werkes in Sipitang beschäftigte Yiki Janing, 51, ums Leben kam, als er eine Maschine bediente, weil es der Betrieb Berichten zufolge versäumt habe, eine Absperrung anzubringen. Im Dezember 2015 wurde formell Anzeige gegen das Unternehmen wegen unterlassenen Arbeitsschutzes erstattet.

Bis Ende 2015 war die STIEU immer noch nicht anerkannt worden. Unterdessen hat sie berichtet, dass SFI versuche, die nicht mehr existierende Betriebsgewerkschaft wiederzubeleben und einige Beschäftigte dazu zu drängen, gegen die STIEU vorzugehen, um die Mitglieder zu spalten und die Gewerkschaftsführer zu schikanieren.

Im Anschluss an weitere Beschwerden der Bau- und Holzarbeiterinternationale (BHI) hat unterdessen eine Untersuchung des Forest Stewardship Council (FSC) und der Beschwerdestelle der Weltbank (Compliance Advisor/Ombudsman, CAO) bei dem Betrieb begonnen, wobei es um dessen gewerkschaftsfeindliche Praktiken und das Versäumnis geht, die IAO-Übereinkommen 87 und 98 einzuhalten, wie im Rahmen der Zertifizierungssysteme und der Leistungsstandards gefordert.

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