Camboya - Immer noch keine Arbeitsgerichte (2012)

Es gibt immer noch keine Arbeitsgerichte, obwohl sie im kambodschanischen Arbeitsgesetz von 1997 vorgesehen sind. Jede Klage muss daher vor ein Zivil- oder Strafgericht gebracht werden, aber die Verfahren dauern häufig sehr lange (in einigen Fällen bis zu acht Jahren).

Der Schiedsausschuss, ein dreigliedriges, gemäß dem Arbeitsgesetz geschaffenes Organ, hat die Arbeitsgerichte ersetzt. Er hat wegen seiner ausgewogenen und unparteiischen Untersuchungen und Entscheidungen breite Zustimmung gefunden. Allerdings sind die Entscheidungen des Ausschusses nicht endgültig, und Arbeitgeber, denen eine gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung angelastet wurde, legten häufig gegen die Entscheidungen bei den Provinzgerichten Berufung ein. Und die Arbeitgeber entscheiden sich oftmals, den Empfehlungen des Schiedsausschusses nicht zu folgen.

2010 wurde ein wichtiges Abkommen zwischen sechs großen Gewerkschaftsverbänden und der Vereinigung der Bekleidungsproduzenten in Kambodscha (Garment Manufacturers Association in Cambodia, GMAC) unterzeichnet. Es sieht insbesondere vor, dass bei fehlendem Tarifvertrag in einem Unternehmen die Parteien im Falle eines Konflikts über Rechtsfragen auf die verbindlichen Empfehlungen des Schiedsausschusses zurückgreifen; sollte ein Tarifvertrag vorhanden sein, soll der Konflikt über die Anwendung des Tarifvertrages ebenfalls durch ein verbindliches Schiedsverfahren beigelegt werden. Das vorliegende Abkommen ist zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten.

Von den 191 vom Schiedsausschuss behandelten Angelegenheiten betrafen 166 die Textilindustrie. 27% der Entscheidungen sind nicht angewandt worden. Mindestens acht davon ordneten den Arbeitgebern an, missbräuchlich entlassene Gewerkschaftsführer wieder einzustellen.

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