5 – Rechte nicht garantiert
Der Globale Rechtsindex des IGB

Kasachstan

Die Mitgliedsorganisationen des IGB in Kasachstan sind der Bund Unabhängiger Gewerkschaften Kasachstans (CNTUK) und der Bund der Gewerkschaften der Republik Kasachstan (FPRK).

Kasachstan ratifizierte im Jahr 2000 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und im Jahr 2001 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).

Praxis

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Kasachische Regierung hat nicht die Absicht, Streiks zu entkriminalisieren31-12-2019

Entgegen den Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation sieht Artikel 402 des Strafgesetzbuches eine strafrechtliche Haftung für öffentliche Aufrufe zur Teilnahme an einem Streik Streik Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.

vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
vor, der auf gerichtlichem Weg für rechtswidrig erklärt wurde. Diese Bestimmung wird von den kasachischen Behörden vielfach geltend gemacht, um öffentliche Versammlungen und Streiks zu unterbinden. Der jüngste Fall betraf Nurbek Kuschakbajew, den stellvertretenden CNTUK-Vorsitzenden, der im Jahr 2017 einen Streik Streik Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.

vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
in der Ölindustrie organisiert hatte.

Im Juli 2018 wurden geringfügige Änderungen an Artikel 402 vorgenommen, aber sie waren bedeutungslos und befanden sich nicht im Einklang mit internationalem Recht. Von den Behörden im Jahr 2019 vorgeschlagene neue Änderungen werden nicht für die Achtung des Streikrechtes sorgen. Der vorgeschlagene Gesetzentwurf sieht eine Verkürzung der Haftstrafen für öffentliche Aufrufe zur Teilnahme an einer Arbeitskampfaktion, die von einem Gericht für rechtswidrig erklärt wurde, von einem bis drei Jahre auf 50 Tage oder 200 Stunden Zwangsarbeit vor. Die Teilnahme an bzw. der Aufruf zu friedlichen Streiks ist weiterhin strafrechtlich zu ahnden, wenn diese Streiks von einem Gericht für rechtswidrig erklärt wurden.

Unabhängige Gewerkschaften auf lokaler Ebene nach wie vor nicht zugelassen 31-12-2019

In Kasachstan ist es der unabhängigen Gewerkschaftsbewegung nicht möglich, eine Gewerkschaftsorganisation auf einer niedrigeren Ebene formell anzumelden. Im September 2018 hatten Aktivist*innen aus der Region Mangistau, die zuvor dem unabhängigen Gewerkschaftsbund CNTUK angehört hatten, vergeblich versucht, eine örtliche Gewerkschaft namens Öffentliche Vereinigung “Unabhängige Ortsgewerkschaft” anzumelden. Die zuständige Zulassungsstelle bemängelte die Satzung der Gewerkschaft, die nach Ansicht der Beamten keine vollständige Liste ihrer Aufgaben enthielt, sowie einige andere satzungsmäßige Bestimmungen bezüglich der Funktionsweise ihrer Gremien. Es wurden jedoch keine konkreten Empfehlungen ausgesprochen, um die Satzung in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu bringen.

Gewerkschaftsaktivist*innen, die zuvor dem CNTUK angehört hatten, halten die für die Zulassungsverweigerung genannten Gründe für weit hergeholt und willkürlich und haben die Hoffnung auf eine Zulassung ihrer Gewerkschaft vorerst aufgegeben, da jegliche diesbezügliche Bemühungen von den Behörden vereitelt würden.

Aktiven Gewerkschaftsmitgliedern zufolge habe die Regierung trotz ihrer Zusage, das Problem hinsichtlich der Zulassung unabhängiger Gewerkschaften im Rahmen eines international vereinbarten Fahrplans zu lösen, keinerlei Schritte in diese Richtung unternommen.

Artikel 489 des Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten besagt, dass führende Vertreter und Mitglieder öffentlicher Vereinigungen, einschließlich Gewerkschaften, verwaltungsrechtlich haftbar gemacht werden können für Aktionen, die über die in den Satzungen dieser öffentlichen Vereinigungen festgelegten Ziele und Zwecke hinausgehen, ebenso wie ganz allgemein für Gesetzesverstöße. Diese breit gefasste und vage Bestimmung ermöglicht es den kasachischen Behörden, aus nahezu jedem Grund ein Verfahren gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen einzuleiten.

CNTUK immer noch nicht offiziell zugelassen31-12-2019

Seit der Aufhebung seiner Zulassung am 28. März 2017 wird der Bund Unabhängiger Gewerkschaften Kasachstans (CNTUK) von der Regierung an einer Neuzulassung unter einem anderen Namen gehindert.

Zwischen Juli und September 2018 hatten die Gewerkschaftsgründer drei Anläufe unternommen, um ihre Gewerkschaft bei den Behörden anzumelden, aber jedes Mal wurde ihr Antrag abgelehnt. Am 6. and 27. August 2018 hat das Justizministerium die Zulassung der Organisation unter ihrem neuen Namen, Kongress Freier Gewerkschaften Kasachstans, aufgrund der Namensähnlichkeit mit einer anderen juristischen Person verweigert. Am 4. September 2018 hat die Regierung einen anderen vorgeschlagenen Namen akzeptiert: Bund Freier Gewerkschaften. Die Zulassung wurde aufgrund der Tatsache, dass gegen eins der Gründungsmitglieder wegen einer nicht bezahlten Strom-, Wasser- oder Gasrechnung ein Gerichtsverfahren lief, jedoch erneut abgelehnt.

Die Zulassung ist nach wie vor nicht erfolgt, so dass der Bund keine Gewerkschaftsaktivitäten verrichten kann. Diese willkürliche und ungerechte bürokratische Maßnahme zielt darauf ab, die Zulassung einer legitimen Gewerkschaftsorganisation zu verhindern.

Gewerkschaftsvorsitzender zum zweiten Mal wegen Gewerkschaftsaktivitäten inhaftiert 19-12-2019

Erlan Baltabay, der Vorsitzende der unabhängigen Öl- und Energiearbeitergewerkschaft Kasachstans, wurde erneut verhaftet und zu weiteren fünf Monaten Gefängnis aufgrund von Gewerkschaftsaktivitäten und der Nichtzahlung eines Bußgeldes verurteilt, das bei einer früheren Freilassung aus humanitären Gründen im August 2019 gegen ihn verhängt worden war, nachdem ihn Kasachstans Präsident Kassym-Schomart Tokajew begnadigt hatte. Baltabay war im Juli 2019 wegen angeblicher Veruntreuung von Gewerkschaftsmitgliedsbeiträgen in Höhe von umgerechnet rund 28.000 US-Dollar ursprünglich zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Baltabay selbst sagt, dass sich das Geld nach wie vor in seinem Besitz befinde, von Veruntreuung aber keine Rede sein könne, da er das Geld nach der Zwangsauflösung seiner Gewerkschaft für die Beschäftigten in der petrochemischen Industrie (‘Menschenwürdige Arbeit‘) im Jahr 2015 für seine Mitglieder habe schützen wollen.

Im August 2019 wurde er vom Präsidenten begnadigt und aus der Haft entlassen. Im Gegenzug für den Hafterlass wurde ein Bußgeld in unbekannter Höhe gegen ihn verhängt. Baltabay beteuerte seine Unschuld und weigerte sich, das Bußgeld zu zahlen bzw. die Begnadigung durch den Präsidenten anzuerkennen. Baltabay und sein Anwalt argumentierten vor Gericht, dass seine Strafverfolgung wegen groß angelegter Veruntreuung von Geldern politisch motiviert und von Anfang an unbegründet gewesen sei. Sie beriefen sich darauf, dass die Person, die die Anschuldigung vorgebracht hatte, dazu nach kasachischem Recht nicht berechtigt gewesen sei und dass die Behörden die Klage hätten abweisen sollen, anstatt ein Strafverfahren gegen Baltabay einzuleiten. Am 19. Dezember 2019 hat das Gericht Baltabays Einspruch abgewiesen.

Internationale Gewerkschaftsorganisationen und Menschenrechtsgruppen haben die Verurteilung Baltabays scharf kritisiert. Strafverfahren wie dieses sowie die gegen Larisa Kharkowa, Amin Jeleusinow und Nurbek Kuschakbajew vom CNTUK dienen dazu, die führenden Vertreter*innen unabhängiger Gewerkschaften zum Schweigen zu bringen und zu verhindern, dass andere eine aktive Rolle bei der Durchsetzung wirklicher Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
in dem Land übernehmen.

Oberster Gerichtshof bestätigt ungerechtes Urteil gegen Larisa Kharkowa 22-05-2019

Im Juli 2017 wurde Larisa Kharkowa, die Vorsitzende des Bundes Unabhängiger Gewerkschaften Kasachstans (CNTUK), aufgrund fingierter Anklagepunkte im Zusammenhang mit Veruntreuung von Gewerkschaftsgeldern und Betrug für schuldig befunden und vom Bezirksgericht Schymkent zu 100 Sozialstunden und vier Jahren eingeschränkter Freizügigkeit verurteilt. Zudem wurde ihr fünf Jahre lang verboten, eine Führungsposition in einer nichtstaatlichen Organisation wie etwa einer Gewerkschaft zu übernehmen. Das Berufungsgericht hat dieses Urteil im September 2017 bestätigt. Im Januar 2018 konnte Kharkowa die Verurteilung zu Sozialstunden mit Erfolg anfechten, aber die anderen Beschränkungen blieben in Kraft. Am 22. Mai 2019 hat der Oberste Gerichtshof der Republik Kasachstan das Urteil bestätigt.

Gemäß Artikel 44 des Strafgesetzbuches der Republik Kasachstan untersteht sie während der Verbüßung ihrer gesamten Strafe der Kontrolle des Staates. Kharkowa muss sich zwei Mal pro Monat bei den Behörden melden und darf das Haus nach 20:00 Uhr nicht mehr verlassen. Zudem steht es ihr nicht frei, ihren Wohnort und ihren Arbeitsplatz zu wechseln, ohne die zuständige staatliche Behörde zu unterrichten. Auf behördliche Anordnung darf sie bestimmte Orte und Treffpunkte nicht aufsuchen, und sie kann die Stadt nicht verlassen, ohne die Behörden darüber zu informieren.

19 Arbeitskräfte wegen Kundgebungen zur Forderung nach Lohnerhöhungen festgenommen 15-03-2019

In der kasachischen Stadt Schangaösen haben seit dem 22. Februar 2019 Arbeiterkundgebungen stattgefunden, um Lohnerhöhungen für die unteren Lohngruppen auf 150.000 Tenge (395 US-Dollar), Arbeitsplätze für die Arbeitslosen und die uneingeschränkte Durchführung von Gewerkschaftsaktivitäten zu fordern. Die kasachischen Behörden haben daraufhin 19 Menschen festgenommen.

Diese Festnahmen waren die letzten in einer langen Reihe von harten Durchgriffen im Falle von Gewerkschaftsaktivitäten in dem Land, die sowohl von der internationalen Gewerkschaftsbewegung als auch von Menschenrechtsgruppen verurteilt wurden.

Journalistin wegen Streikberichterstattung inhaftiert und mit Geldstrafe belegt 12-03-2019

Die preisgekrönte Journalistin Sanija Toiken wurde am 11. März in Gewahrsam genommen und über Nacht von der Polizei in der Stadt Schangaösen in Westkasachstan festgehalten, nachdem sie über eine Kundgebung Arbeitsloser berichtet hatte, die sich versammelt hatten, um ihren Unmut über ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten zum Ausdruck zu bringen. Später wurde berichtet, dass eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet 113 US-Dollar gegen sie verhängt worden sei, weil sie angeblich die Anweisungen der Polizei nicht befolgt habe.

Die Polizei nahm Toiken nach einem Handgemenge in einem Café fest, in dem sie etwas gegessen hatte. Es hieß, dass ihre Festnahme mit dem Handgemenge in Verbindung stehe und nicht politisch motiviert sei. Andere an dem Zwischenfall Beteiligte wurden jedoch sofort wieder freigelassen, während Toiken sechs Stunden lang in Gewahrsam genommen wurde.

Zuvor hatte Toiken am 11. März über eine Kundgebung vor dem Amtssitz des Bürgermeisters berichtet, an der mehrere Dutzend Einwohner von Schangaösen teilgenommen hatten, um gegen das Versäumnis der Regierung zu protestieren, etwas für die Arbeitslosen zu tun. Die Menge wollte zudem persönlich mit dem Bürgermeister, Adilbek Daujlbajew, sprechen. Die Kundgebung war eine von vielen, die seit Februar 2019 in der entlegenen Ölstadt organisiert worden waren. Die meisten, die daran teilgenommen haben, waren Ölarbeiter, die sich darüber beklagten, dass es nicht genügend Arbeit für alle in ihrem Fachgebiet gebe.

Toiken ist im Westen Kasachstans wegen ihrer Bemühungen um die Dokumentation des harten Lebens in der ölreichen, aber finanzschwachen Region sehr bekannt. Ihre Arbeit hat ihr jedoch regelmäßig unliebsame Aufmerksamkeit seitens der Polizei eingebracht. Dies war das zweite Mal innerhalb eines Monats, dass sie in Polizeigewahrsam genommen wurde.

Gewerkschafter nach brutalem Angriff im Krankenhaus 10-11-2018

Dmitry Senjawskii, der Ortsverbandsvorsitzende der Energiearbeitergewerkschaft FEWU in der Region Karaganda, wurde am 10. November 2018 von zwei unbekannten Angreifern bei sich zu Hause in Schachtinsk überfallen. Er wurde anschließend mit schweren Verletzungen, u.a. einem gebrochenen Arm und einer Gehirnerschütterung, in ein Krankenhaus eingeliefert und konnte nicht zu einem Treffen mit Vertretern des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) und der Arthur-Svensson-Stiftung, die Gewerkschaftsaktivitäten unterstützt, nach Astana reisen.

Die kasachischen Behörden haben den Überfall als willkürlichen Zufall bezeichnet, obwohl es angesichts Senjawskiis Gewerkschaftsarbeit wahrscheinlich ist, dass er politisch motiviert und ein gezielter Versuch war, sein Treffen mit dem IGB zu verhindern.

Senjawskii und seine Familie waren bereits zuvor belästigt worden. Am 17. Oktober, etwa einen Monat nach seiner Rückkehr von einem internationalen Gewerkschaftstreffen in Bosnien und Herzegowina, hatte ein Unbekannter mitten in der Nacht ein Fenster in seiner Wohnung eingeschlagen. Eine Woche später rief eine unbekannte Person bei Senjawskiis Frau an und beschuldigte ihn, sie während seiner Reise betrogen zu haben.

Richter weist Einspruch von Larisa Kharkowa ab07-11-2018

Am 7. November 2018 hat der Oberste Gerichtshof Kasachstans die Verurteilung und das Strafmaß von Larisa Kharkowa, der früheren Vorsitzenden des Bundes Unabhängiger Gewerkschaften Kasachstans (CNTUK), bestätigt.

Am 25. Juli 2017 hatte das Bezirksgericht Enbekschinskii in Schymkent, einer Stadt in Südkasachstan, Kharkowa des Amtsmissbrauchs für schuldig befunden und zu 400 Sozialstunden verurteilt. Zudem wurde ihr fünf Jahre lang verboten, eine Führungsposition in einer nichtstaatlichen Organisation wie etwa einer Gewerkschaft zu übernehmen, und auch ihre Freizügigkeit wurde eingeschränkt, so dass sie vier Jahre lang nicht frei entscheiden kann, wo sie leben und arbeiten will.

Ihre Verurteilung wird allgemein als schwerer Schlag gegen die unabhängige Gewerkschaftsbewegung Kasachstans gewertet und ist von internationalen Gewerkschaftsorganisationen und Interessengruppen scharf kritisiert worden.

Politisch motivierte Ermittlungen gegen Gewerkschaftsvorsitzenden wegen angeblicher Veruntreuung von Gewerkschaftsgeldern 25-09-2018

In Schymkent haben die Behörden ein Ermittlungsverfahren gegen Erlan Baltabay, den Vorsitzenden der örtlichen Gewerkschaft für die Beschäftigten in der petrochemischen Industrie, wegen angeblicher Veruntreuung von Gewerkschaftsgeldern eingeleitet. Der Vorwurf basiert auf der Beschwerde eines Gewerkschaftsmitglieds, das Baltabay beschuldigt hatte, 28.000 US-Dollar an Mitgliedsbeiträgen gestohlen zu haben. Baltabay selbst sagt, dass ihm die Gelder, die sich nach wie vor in seinem Besitz befinden, als Gewerkschaftsvorsitzender übergeben worden seien und er Rechenschaft darüber ablegen könne.
Im Zuge der Ermittlungen wurde Baltabay wiederholt von den Behörden zur Befragung einbestellt. Sein Haus und sein Büro wurden durchsucht, Gewerkschaftsunterlagen und der Stempel der Gewerkschaft wurden konfisziert. Formelle Aktivitäten seiner Gewerkschaft sind dadurch praktisch unmöglich geworden. Die Ermittlungen laufen noch.
Dieses Ermittlungsverfahren ist vermutlich politisch motiviert und eine Vergeltungsmaßnahme dafür, dass Baltabay die Gewerkschaftslage in Kasachstan mehrfach kritisiert hatte, u.a. bei der Internationalen Arbeitskonferenz 2017 in Genf.

CNTUK an offizieller Zulassung gehindert31-08-2018

Seit der Aufhebung seiner Zulassung am 28. März 2017 wird der Bund Unabhängiger Gewerkschaften Kasachstans (CNTUK) von der Regierung an einer Neuzulassung unter einem anderen Namen gehindert. Am 6. and 27. August 2018 hat das Justizministerium die Zulassung der Organisation unter ihrem neuen Namen, Kongress Freier Gewerkschaften Kasachstans, verweigert. Am 4. September 2018 hat die Regierung einen anderen vorgeschlagenen Namen akzeptiert: Bund Freier Gewerkschaften. Die Zulassung wurde aufgrund der Tatsache, dass gegen eins der Gründungsmitglieder wegen einer nicht bezahlten Strom-, Wasser- oder Gasrechnung ein Gerichtsverfahren lief, jedoch erneut abgelehnt. Diese willkürliche bürokratische Maßnahme zielt darauf ab, die Zulassung einer legitimen Gewerkschaftsorganisation zu verhindern.

Zwei prominente Gewerkschafter aus der Haft entlassen31-05-2018

Zwei prominente Gewerkschafter wurden im Mai 2018 auf Bewährung aus der Haft entlassen, ein Jahr nach ihrer Verurteilung wegen der Organisation eines Streiks aus Protest gegen die Auflösung des Bundes Unabhängiger Gewerkschaften Kasachstans (CNTUK). Amin Jeleusinow, der frühere Vorsitzende der Gewerkschaft bei der kasachischen Oil Construction Company (OCC), wurde am 22. Mai nach einem Entscheid des örtlichen Gerichts vom 4. Mai aus dem Gefängnis in Pawlodar entlassen. Nurbek Kuschakbajew, der stellvertretende CNTUK-Vorsitzende und Arbeitsinspektor der Gewerkschaft bei der Oil Construction Company (OCC), wurde am 28. Mai aus dem Gefängnis in Pawlodar entlassen, nachdem das Gericht am 10. Mai entschieden hatte, ihn auf Bewährung auf freien Fuß zu setzen.
Kuschakbajew und Jeleusinow waren im Januar 2017 festgenommen worden, nachdem Hunderte OCC-Beschäftigte aus Protest gegen die Auflösung des CNTUK einen Hungerstreik begonnen hatten. Der Streik Streik Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.

vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
wurde beendet, nachdem ein Gericht in Astana ihn für rechtswidrig erklärt hatte. Kuschakbajew wurde wegen Anstiftung zu einem rechtswidrigen Ölarbeiterstreik im April 2017 zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Jeleusinow wurde im Mai 2017 wegen Veruntreuung und öffentlicher Beleidigung, Bedrohung und Missachtung der Anordnungen eines Vertreters des Staates zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt.
Menschenrechtsaktivisten in Kasachstan und im Ausland hatten die Verurteilungen damals scharf kritisiert und sie als politisch motiviert bezeichnet. Trotz der von Interessengruppen begrüßten Freilassung der beiden Gewerkschafter wurden die ursprünglichen Urteile nicht gekippt, und es besteht daher weiterhin Besorgnis angesichts der Unterdrückung von Gewerkschaftsaktivitäten in Kasachstan.

Zwei Gewerkschafter verhaftet, Gründung und Existenz von Gewerkschaften durch das Gewerkschaftsgesetz von 2014 gefährdet20-01-2017

Am 21. Januar 2017 wurden zwei führende Gewerkschaftsvertreter, Nurbek Kuschakbajew, der stellvertretende Vorsitzende des unabhängigen Gewerkschaftsbundes CNTUK, und Amin Jeleusinow, der Vorsitzende der CNTUK-Mitgliedsorganisation im Ölsektor, verhaftet, weil sie zu einem Streik Streik Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.

vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
aufgerufen hatten.

Jeleusinow und Kuschakbajew hatten zu dem Streik Streik Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.

vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
aufgerufen, nachdem ein Wirtschaftsgericht in Schymkent im Süden des Landes die Auflösung des CNTUK bis zum 4. Februar 2017 angeordnet hatte, weil er es versäumt habe, seine Provinzverbände in mindestens neun der 16 Regionen des Landes registrieren zu lassen. Vor diesem Entscheid hatte das Gericht die Bitte der Gewerkschaft abgelehnt, die Anhörung zu vertagen, um der Verteidigung eine Vorbereitung zu ermöglichen, und sämtliche Anträge der Gewerkschaft abgewiesen, wie beispielsweise auf die Befragung von Zeugen.

Dieses harte Urteil war das Ergebnis einer diskriminierenden Anwendung des Verfahrensrechtes und der Inkraftsetzung des im Jahr 2014 verabschiedeten Gewerkschaftsgesetzes, das allgemein kritisiert wird, weil es gegen internationale Arbeitsnormen Internationale Arbeitsnormen Prinzipien und Normen im Zusammenhang mit Arbeitsfragen, die hauptsächlich in den Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)verankert sind; dazu gehören Kernarbeitsnormen wie die Vereinigungsfreiheit und das Vereinigungsrecht, das Recht auf Kollektivverhandlungen und das Streikrecht, die alle unter die IAO-Übereinkommen 87 und 98 fallen.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
bezüglich der Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
verstößt. Das neue Gewerkschaftsgesetz besagt, dass sich Gewerkschaften nach ihrer Gründung auf nationaler Ebene binnen sechs Monaten in mehr als der Hälfte der Provinzen des Landes registrieren lassen müssen.
Im Falle des CNTUK hat sich dieser Registrierungsprozess als voreingenommen erwiesen. Allerdings war dies kein Einzelfall, da in mehr als 25 Fällen die Registrierung von Gewerkschaften ohne juristische Begründung oder Argumente abgelehnt wurde.

Mehrere internationale Beobachter bezeichneten die Registrierungsverweigerung sowie die gerichtlich angeordnete Auflösung des CNTUK als „eklatanten Verstoß“ gegen grundlegende, international garantierte Arbeitnehmerrechte, und es hat Forderungen nach der Aufhebung des Urteils gegeben. Die Beschäftigten begannen angesichts dieser Aushebelung grundlegender Arbeitnehmerrechte verschiedene Aktionen, einschließlich eines Hungerstreiks von 90 Beschäftigten der Oil Construction Company LLP am 5. Januar, dem sich sehr schnell viele weitere Ölarbeiter anschlossen, die in Mangghystau auf den Ölfeldern von Qalamqas und Zhetybai beschäftigt waren, und am 17. Januar betrug die Zahl der Hungerstreikenden mehr als 400.

Überall im Land fordern die Arbeitnehmer/innen von der Regierungspartei Nur Otan die offizielle Wiederzulassung des CNTUK, aber der Nur-Otan-Regionalverband ignoriert dies und bestreitet, je irgendwelche Petitionen der Ölarbeiter erhalten zu haben.

Zwei Gewerkschaften per Gerichtsentscheid aufgelöst 04-01-2017

Am 4. Januar 2017 hat ein Gericht im Rahmen der anhaltenden Angriffe auf die Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und grundlegende Gewerkschaftsrechte die Auflösung von zwei Gewerkschaften angeordnet. Das Urteil bezog sich auf die nationale Gewerkschaft der Beschäftigten im Gesundheitswesen und auf die nationale Hausangestelltengewerkschaft, die beide dem unabhängigen Gewerkschaftsbund CNTUK angehören. Nach dem Gerichtsentscheid wurden sämtliche CNTUK-Dokumente konfisziert, und die Aktivitäten auf nationaler Ebene sind zum Erliegen gekommen.

Der Gerichtsentscheid stützt sich auf das Gewerkschaftsgesetz von 2014 mit seinen zahlreichen Auflagen für die Registrierung von Gewerkschaften auf nationaler Ebene sowie auf ein sehr voreingenommenes und unklares Registrierungsverfahren auf Provinzebene.

Arbeitsministerium verweigert unabhängiger Gewerkschaft bei der Oil Construction Company aus fadenscheinigen Gründen die Zulassung 28-04-2016

Die Gewerkschaft bei der Oil Construction Company hat den Registrierungsprozess am 24. Juni 2015 im Einklang mit dem neuen Gewerkschaftsgesetz von 2014 begonnen, aber ihr Antrag wurde mehrfach abgelehnt. Im Oktober 2015 ging die Gewerkschaft daraufhin vor Gericht, aber der Richter entschied zugunsten des Ministeriums und bestätigte das Urteil im Berufungsverfahren.

Nachdem die Registrierung der vorhandenen Gewerkschaft nicht möglich war, hat die Gewerkschaft bei der Oil Construction Company versucht, eine neue Gewerkschaft registrieren zu lassen, aber auch dieser Versuch wurde bei acht verschiedenen Gelegenheiten aus fadenscheinigen Gründen vereitelt. Begründet wurde die Ablehnung u.a. damit, dass der Begriff „Konferenz“ anstatt „Rat“ oder „Kongress“ verwendet worden sei und dass die Gewerkschaft die Absicht habe, einer internationalen Gewerkschaftsorganisation beizutreten, was im Gesetz weder ausdrücklich erlaubt noch verboten ist. In einem weiteren Ablehnungsbescheid vom 29. April berief sich das Ministerium auf eine im Namen der Gewerkschaft verwendete Abkürzung. Diese fadenscheinigen Argumente wurden wiederholt angeführt, auch gegenüber Gewerkschaften, die ihre Registrierung zum ersten Mal beantragten, wie etwa im Falle von zehn Bergleuten in Scheskasgan, die Ende 2014 ihre neu gegründete Gewerkschaft registrieren lassen wollten und deren Antrag zwischen Februar und März 2015 drei Mal aus technischen Gründen abgelehnt wurde. In der Begründung hieß es u.a., dass die Gewerkschaft angegeben habe, dass sie Ortsverbandsbüros eröffnen werde, was im Gewerkschaftsgesetz weder vorgesehen noch verboten ist, und dass eins der Gründungsmitglieder offene Schulden habe.

Es ist offensichtlich, dass diese Registrierungsverweigerungen aus fadenscheinigen Gründen und ohne rechtliche Grundlage erfolgen und ausschließlich darauf abzielen, die Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und die Gewerkschaftsaktivitäten in dem Land zu untergraben.

Behörden überwachen CNTUK-Vorsitzende bei ihrer Gewerkschaftsarbeit01-03-2016

Im März 2016 hat Larisa Kharkowa, die Vorsitzende des unabhängigen Gewerkschaftsbundes CNTUK, die Tatsache verurteilt, dass sie von den kasachischen Behörden überwacht werde, sogar während einer Dienstreise in Aktau im Westen des Landes. Sie gab an, Tag und Nacht von den Behörden überwacht zu werden, insbesondere bei Treffen mit lokalen Gewerkschaftsvertretern, bei denen sie zudem von Sicherheitsbeamten fotografiert worden sei. Dieses Vorgehen entspricht dem extrem gewerkschaftsfeindlichen Klima, das sich seit der Verabschiedung des kontroversen Gewerkschaftsgesetzes im Jahr 2014 im ganzen Land ausgebreitet hat. Es ist offensichtlich, dass die kasachische Regierung die Absicht hat, die Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
zu untergraben und ein Klima der Feindseligkeit zu schüren, in dem es äußerst schwierig für die Gewerkschaften und ihre Mitglieder ist, ihrer Gewerkschaftsarbeit nachzugehen und ungehindert für die Arbeitnehmerrechte einzutreten.

Keine Gerechtigkeit für getötete, inhaftierte und gefolterte Ölarbeiter31-12-2015

Vier Jahre, nachdem die Polizei in der Ölstadt Schanaosen im Westen Kasachstans am 16. Dezember 2011 mindestens 16 Demonstranten getötet und 60 weitere verletzt hatte, waren diejenigen, die die Aktion organisiert und angezettelt hatten, immer noch nicht vor Gericht gestellt worden. Nach den Zwischenfällen waren lediglich einige niedere Polizeibeamte, die das Feuer eröffnet hatten, inhaftiert worden, und ein paar lokale Beamte wurden wegen Korruption bestraft.
Gewerkschafter und Menschenrechtsaktivisten beschlossen, den vierten Jahrestag des Massakers vom 16. Dezember 2011 zum Anlass zu nehmen, um ihre Forderung nach Antworten zu untermauern. Es war kaum etwas getan worden, um die wahren Verantwortlichen zu finden. Die Erklärungen der kasachischen Behörden bezüglich der in Schanaosen Getöteten widersprechen Augenzeugenberichten und seien laut Aktivisten nur schwer mit Bild- und Tonaufnahmen vom Tag der Vorkommnisse zu vereinbaren.
Im Anschluss an die tragischen Vorfälle wurden im April und Mai 2012 37 Einwohner von Schanaosen wegen ihrer Beteiligung an den Ölarbeiterprotesten vor Gericht gestellt, 13 von ihnen wurden inhaftiert. Der Richter verwies zahlreiche und fundierte vor Gericht geäußerte Vorwürfe im Zusammenhang mit Folter an die Bezirksstaatsanwaltschaft Mangistau, die die Eröffnung eines Strafverfahrens aus Mangel an Beweisen ablehnte, wobei keine Gründe dafür angegeben wurden, warum sie auf die Wahrnehmung ihrer Untersuchungsbefugnisse verzichten wollte.
Die Forderungen der Vereinten Nationen und internationaler Gewerkschaftsorganisationen nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung waren bis Dezember 2015 immer noch nicht erfüllt worden.

Kupferunternehmen entlässt 15 aktive Gewerkschaftsmitglieder01-07-2015

Am 1. Juli 2015 hat Kaz Minerals PLC Yerlan Tabynova und 14 seiner Kollegen der Kupferverarbeitungs- und Schmelzanlage von Kazakhmys entlassen. Sie hatten zuvor lautstark gegen ihre erschreckenden Arbeitsbedingungen protestiert, einschließlich kontinuierlich zurückgehender Löhne und unsicherer Arbeitsbedingungen. Nur wenige Beschäftigte der Anlage erreichen das Rentenalter, es gibt zwei Todesfälle pro Monat und viele leiden unter Atemwegs- und Herzerkrankungen. Kaz Minerals hat die Beschwerden seiner Beschäftigten stets ignoriert und jeden ihrer Versuche unterbunden, ihre Ansichten in organisierter Weise vorzutragen und für ihre Gewerkschaftsrechte zu kämpfen. Wenn es die Beschäftigten wagen, offen über ihre Beschwerden zu sprechen, werden sie fristlos entlassen.

Unabhängige Gewerkschaft nicht zugelassen 25-05-2015

Die kasachischen Behörden haben es am 25. Mai 2015 abgelehnt, die Confederation of Free Trade Unions of Kazakhstan (CFTUK), eine Alternative zur vom Staat kontrollierten Vereinigung „gelber“ Gewerkschaften, zuzulassen. Die Zulassungsverweigerung, basierend auf einer Reihe von Argumenten im Zusammenhang mit der Satzung der Organisation, hat deutlich gemacht, wie die gesetzlichen Bestimmungen dazu benutzt werden können, um die Anerkennung Anerkennung Die Bestimmung einer Gewerkschaft durch die zuständige staatliche Stelle zur Tarifpartei für die Beschäftigten in einer gegebenen Tarifeinheit oder die Akzeptanz der kollektiven Vertretung der Beschäftigten durch eine Gewerkschaft seitens des Arbeitgebers. von Gewerkschaften zu erschweren. Die Ablehnung erfolgte zu einem Zeitpunkt, als die Haltung der Regierung gegenüber den Gewerkschaften immer restriktiver wurde.

Eingriff des Arbeitgebers31-01-2013

Im Januar 2013 hat die Berg- und Metallarbeitergewerkschaft der Republik Kasachstan berichtet, dass das Kupferunternehmen Kazakhmys Mitglieder der Gewerkschaft zum Austritt und dazu zwinge, stattdessen der vom Unternehmen kontrollierten Gewerkschaft beizutreten.

Das Unternehmen hat zudem die Überweisung der von den Löhnen abgezogenen Gewerkschaftsbeiträge auf das Konto der Gewerkschaft verboten und die Gewerkschaftsvertretung bei Kazakhmys damit völlig gelähmt.

Verweigerung grundlegender Bürgerrechte30-06-2012

Seit im Dezember 2011 in Zhanaozen 12 Beschäftigte von der Polizei erschossen wurden, haben die staatlichen Behörden führende Ölarbeitervertreter und Aktivisten der Opposition, die die Streikenden unterstützt hatten, ins Visier genommen. Wladimir Koslow, dem Vorsitzenden von Alga!, einer nicht zugelassenen Oppositionspartei, und Muchtar Ablyasow, einem Ölarbeiter und politischen Aktivisten, werden Anstiftung zu sozialen Unruhen und Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung zur Last gelegt. Dreizehn Menschen, die eine aktive Rolle bei dem Streik Streik Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.

vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
gespielt hatten, darunter die kritischsten Ölarbeiter, wurden im Juni 2012 zu Haftstrafen zwischen drei und sieben Jahren verurteilt. Während des Verfahrens sagten sowohl die Angeklagten als auch Zeugen aus, dass man sie gefoltert habe.

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