Hong Kong (RAE - China) - Keine Anerkennung des Rechtes auf Tarifverhandlungen (2012)

Einen institutionellen Rahmen für die Anerkennung von Gewerkschaften und Tarifverhandlungen gibt es nicht. Arbeitgeber weigern sich allgemein immer noch, Gewerkschaften anzuerkennen und bereits ausgehandelte Tarifvereinbarungen umzusetzen. Zwar sind fast 23% der Beschäftigten gewerkschaftlich organisiert, aber Gewerkschaften sind nicht in der Lage, die Unternehmensleitungen zur Aufnahme von Tarifverhandlungen zu zwingen Weniger als ein Prozent aller Arbeitsverhältnisse werden von Tarifverträgen erfasst, die im Übrigen nicht rechtsverbindlich sind. Ohne einen gesetzlichen Schutz, der diese Rechte garantiert, sind die Beschäftigten den willkürlichen und einseitig beschlossenen Maßnahmen der Arbeitgeber ausgesetzt, was dazu führt, dass weder ihr Arbeitsplatz noch ihre Einkommen sicher sind.

Der Gewerkschaftsbund HKCTU ist nicht zum Labour Advisory Board (LAB), dem von der Regierung eingerichteten dreigliedrigen Beratungsgremium, zugelassen, an dem jedoch regierungsnahen Gewerkschaftsorganisationen beteiligt sind. Das bedeutet, dass ihm das Recht zur Teilnahme an dreigliedrigen Verhandlungen über Arbeitsgesetze und Arbeitspolitik verweigert wird und dass er von Gremien wie dem Ausschuss, der der IAO über die Anwendung der internationalen Arbeitsnormen berichtet, ausgeschlossen ist Arbeitgeber versuchen häufig, das Ungleichgewicht und die politische Spaltung zwischen den Gewerkschaften zu ihren eigenen Gunsten zu nutzen. Hierzu zählt auch die Trennung zwischen dem demokratiefreundlichen Gewerkschaftsbund HKCTU und dem pekingfreundlichen Gewerkschaftsbund Hong Kong Federation of Trade Unions (HKFTU).

© ITUC-CSI-IGB 2013 | www.ituc-csi.org | Contact Design by Pixeleyes.be - maps: jVectorMap