Kosovo
Die Mitgliedsorganisation des IGB im Kosovo ist der Bashkimi I Sindikatave të Pavarura të Kosovës (BSPK).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich geregelt.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Die Beschäftigten sind vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung nicht ausdrücklich gesetzlich geschützt.
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht wird gesetzlich anerkannt.
Praxis
Hasan Abazi, der Vorsitzende der Industriegewerkschaft
Industriegewerkschaft
Eine Gewerkschaft, die Mitglieder in einer bestimmten Branche vertritt, ungeachtet ihres Berufes oder ihrer Qualifikationen.
vgl. Unternehmensgewerkschaft
SPMK, wurde am 28. März 2012 in Südserbien verhaftet, als er sich auf dem Weg nach Zagreb befand, um an einer Sitzung dreier europäischer branchengewerkschaftsverbände teilzunehmen. Er wurde mehr als zwei Tage lang rechtswidrig festgehalten, ohne Haftbefehl und ohne Rechtsbeistand. Nach über 50 Stunden illegaler Inhaftierung wurde er schließlich in Vranje vor Gericht gestellt, das weitere 30 Tage Untersuchungshaft anordnete. Am 20. April 2012 wurde er nach 28 Tagen Haft gegen eine Kaution in Höhe von 20.000 Euro freigelassen.
Weder die Arbeitnehmer noch die Arbeitgeber sind mit dem neuen Arbeitsgesetz und dessen Konsequenzen bisher wirklich vertraut, während es sowohl der Arbeitsaufsicht Arbeitsaufsicht Eine Behörde, die für die Einhaltung der Arbeitsgesetze und der gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz zuständig ist und zu diesem Zweck Betriebsinspektionen durchführt. als auch den Gerichten an den erforderlichen Kapazitäten fehlt, um die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft zu setzen und diesen Prozess zu überwachen. Die Arbeitsaufsicht Arbeitsaufsicht Eine Behörde, die für die Einhaltung der Arbeitsgesetze und der gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz zuständig ist und zu diesem Zweck Betriebsinspektionen durchführt. verfügt über rund 50 Beamte, die für mehr als 100.000 gemeldete Betriebe zuständig sind. Es gehen nach wie vor unverhältnismäßig wenige Beschwerden ein, da die Beschäftigten entweder Angst vor Repressalien seitens ihrer Arbeitgeber haben oder sich der vorhandenen Rechtsmittel überhaupt nicht bewusst sind.
Die Ineffizienz der Gerichte, denen seit 2008 über 130.000 arbeitsbezogene Fälle vorgelegt wurden, von denen sie lediglich etwa 14.000 geklärt haben, hat zur Folge, dass die Beschäftigten häufig gar nicht erst versuchen, auf gerichtlichem Weg zu ihrem Recht zu kommen. Selbst die bindenden Entscheide des unabhängigen Aussichtsgremiums, das sich mit Beschwerden von öffentlich Bediensteten befasst, werden oft nicht in Kraft gesetzt. In allen Bereichen, auch in internationalen Organisationen, kommt es nach wie vor zu einer Vielzahl von Verstößen gegen die Arbeitnehmerrechte, obwohl die Situation im privaten Sektor am gravierendsten ist. Insgesamt stellen die Überwachung und die Inkraftsetzung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen, einschließlich des Vereinigungsrechtes, die Institutionen und Gewerkschaften des Landes weiterhin vor eine ernsthafte Herausforderung.
Obwohl das neue Arbeitsgesetz im Januar 2011 in Kraft trat und das Gewerkschaftsgesetz im Juli verabschiedet wurde, ist der private Sektor nach wie vor so gut wie nicht gewerkschaftlich organisiert. Die unzureichende Inkraftsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und das Fehlen eines wirksamen Schutzes durch die Gerichte haben zur Folge, dass den Beschäftigten weiterhin mit Entlassung oder anderen Formen gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung gedroht wird, falls sie einer Gewerkschaft beitreten. Nach dem Beginn der Privatisierung staatlicher Unternehmen haben die Verletzungen der Arbeitnehmerrechte in den letzten Jahren zugenommen. Rund 30% aller Beschäftigten arbeiten in der informellen Wirtschaft, in der nicht einmal die grundlegendsten Arbeitnehmerrechte garantiert sind.
Durch das Fehlen eines Arbeitsgesetzes bis zum November 2010 stand es Arbeitgebern völlig frei, Beschäftigten, die einer Gewerkschaft beitreten wollten, mit Entlassung zu drohen oder sonstige Formen gewerkschaftsfeindlicher Maßnahmen gegen sie anzuwenden. Dies führte zu einem kompletten Fehlen gewerkschaftlicher Organisationen im privaten Sektor. Nur eine kleine Zahl von Unternehmen respektierte Regeln, die gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Gewerkschaftsfeindliche diskriminierung
Jede Praxis, die eine/n Beschäftigte/n oder eine Gruppe von Beschäftigten aufgrund einer früheren, gegenwärtigen oder zukünftigen Gewerkschaftsmitgliedschaft, legitimer Gewerkschaftsaktivitäten oder der Inanspruchnahme von Gewerkschaftsdiensten benachteiligt; beinhaltet Entlassungen, Versetzungen, Degradierungen, Belästigungen und Ähnliches
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
verbieten. Eine große Zahl von Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte, einschließlich tätlicher Angriffe, kommen nach wie vor in allen Bereichen vor, auch in internationalen Organisationen, obwohl die Situation im privaten Sektor am gravierendsten ist.