Kirgisistan

Massive Angriffe auf Journalisten trübten die Wochen vor der Präsidentenwahl am 23. Juli. Unter mannigfachen Problemen und Unregelmäßigkeiten wurde der amtierende Präsident Bakiyev mit einem Votum wiedergewählt, das von Beobachtern scharf kritisiert wurde. Die Internationale Liga für Menschenrechte meldete ernsthafte Verletzungen der Rechte von Arbeitsmigranten und Flüchtlingen. Geschlechterdiskriminierung, einschließlich Gewalt gegen Frauen, ist weiterhin ein größeres Problem.
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Die Vereinigungsfreiheit wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen. Die Vereinigungsfreiheit wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Die Beschäftigten sind vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung nicht ausdrücklich gesetzlich geschützt.
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Gesetzliche Hindernisse für die Anerkennung von Tarifparteien
- Umgehung repräsentativer Gewerkschaften und direkte Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern möglich
- Gemäß den Abschnitten 3, 5 und 10 des Gesetzes über Tarifverträge werden die Arbeitnehmer bei Tarifverhandlungen durch Gewerkschaften und andere Arbeitnehmervertreter, einschließlich Betriebsräten, vertreten. Darüber hinaus werden gemäß den Abschnitten 29, 31 und 38 des Arbeitsgesetzes von 2004 die Interessen der Arbeitnehmer, auch bei Tarifverhandlungen, von Gewerkschaften und anderen gewählten Gremien vertreten, und es können andere Vertreter gewählt werden, wenn keine Gewerkschaft mindestens 50 Prozent der Belegschaft vertritt. Diese Bestimmungen untergraben die Position einer repräsentativen Gewerkschaft, wenn sie nicht 50 Prozent der Belegschaft vertritt, zugunsten von gewählten Vertretern im Tarifverhandlungsprozess.
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht wird gesetzlich anerkannt.
Gesetzliche Hindernisse für rechtmäßige Streiks
- Übertriebene Vorschriften hinsichtlich des erforderlichen Quorums oder der bei einer Streikurabstimmung erforderlichen Mehreheit
- Gemäß Abschnitt 437 des Arbeitsgesetzes sollte die Entscheidung, einen Streik auszurufen, von einer Versammlung (Konferenz) der Arbeitnehmer getroffen werden, bei der mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Arbeitnehmer (Delegierte) anwesend sein sollten, und die Entscheidung über einen Streik sollte von mindestens der Hälfte der anwesenden Arbeitnehmer getroffen werden. Das für einen Streik festgelegte Quorum ist daher zu hoch und kann möglicherweise die Durchführung eines Streiks verhindern, insbesondere in großen Betrieben.
Praxis
Einige Arbeitgeber haben die Arbeit der Gewerkschaften dadurch behindert, dass sie Gewerkschaftern den Zutritt zu dem Betrieb, in dem ihre Mitglieder beschäftigt waren, verweigerten. In Betrieben, die sich in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, droht die Betriebsleitung häufig mit Konkurs, um Gewerkschaftstätigkeiten zu verhindern. Tarifverträge werden nicht immer eingehalten, und die Arbeitsaufsicht Arbeitsaufsicht Eine Behörde, die für die Einhaltung der Arbeitsgesetze und der gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz zuständig ist und zu diesem Zweck Betriebsinspektionen durchführt. ist größtenteils unwirksam, zumal die möglichen Bußgelder im Falle von Gewerkschaftsrechtsverletzungen nicht hoch genug sind, um die Einhaltung der Gesetze zu fördern.