2 – Wiederholte Rechtsverletzungen
Der Globale Rechtsindex des IGB

Litauen

Die Mitgliedsorganisationen des IGB in Litauen sind die Litauische Gewerkschaftsvereinigung (LDF), die Litauische Gewerkschaft “SOLIDARUMAS” (LPSS) und der Litauische Gewerkschaftsbund (LPSK).

Litauen ratifizierte 1994 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).

Praxis

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Streikverbot für Fahrer öffentlicher Verkehrsbetriebe in Vilnius 20-11-2012

Am 13. November 2012 wurde es den Fahrern der öffentlichen Verkehrsbetriebe in Vilnius kraft gerichtlicher Anordnung untersagt, zu streiken. Das Gericht befand den geplanten Warnstreik für gesetzwidrig, obwohl alle gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren eingehalten worden waren.

Breite Auslegung wesentlicher Dienste 31-03-2012

Im März 2012 kam der Oberste Gerichtshof zu dem Schluss, dass Brauereien als wesentliche Dienste Wesentliche Dienste Dienste, deren Unterbrechung das Leben, die persönliche Sicherheit oder Gesundheit der gesamten oder eines Teils der Bevölkerung gefährden würde; kann Krankenhäuser, die Elektrizitäts- und Wasserwirtschaft sowie die Luftraumüberwachung beinhalten. Streiks können in wesentlichen Diensten eingeschränkt und sogar verboten werden.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
zu betrachten seien und erklärte einen Streik Streik Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.

vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
der Gewerkschaft der Lebensmittelproduzenten (LPMS) aus diesem Grund für gesetzwidrig. Im Juni 2011 hatte die Gewerkschaft für einen Streik Streik Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.

vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
gestimmt, um ihre Forderung nach einem Unternehmenstarifvertrag zu untermauern. Um den Streik Streik Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.

vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
zu verhindern, hatte die Betriebsleitung bei Gericht beantragt, Streiks in Brauereien für gesetzwidrig zu erklären.

Unwirksamer Rechtsschutz30-11-2009

Das Rechtssystem arbeitet in Fällen ungerechtfertigter Entlassungen langsam. Es gibt keine Arbeitsgerichte oder auf Arbeitskonflikte spezialisierte Richter. Darüber hinaus muss der Gewerkschaftsorganisator beweisen, dass er aufgrund seiner Gewerkschaftsarbeit entlassen wurde, was in den meisten Fällen nicht möglich ist.

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