Malawi
Die Mitgliedsorganisation des IGB in Malawi ist der Malawi Congress of Trade Unions (MCTU).
Malawi ratifizierte 1999 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und 1965 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich geregelt.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung ist gesetzlich verboten.
Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Organisation ihrer Verwaltung
- Beschränkungen des Rechtes auf die ungehinderte Festlegung ihrer Satzungen und Bestimmungen
- Beschränkungen des Rechtes auf die Wahl ihrer Vertreter/innen und auf ungehinderte Selbstverwaltung
Gruppen von Beschäftigten, die Gewerkschaften laut Gesetz weder gründen noch beitreten oder ein Gewerkschaftsamt bekleiden dürfen bzw. nur mit Einschränkungen
- Sonstige Berufsgruppen
- Strafvollzugsbeamte
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Gesetzliche Hindernisse für die Anerkennung von Tarifparteien
- Vorherige Genehmigung oder Billigung der Behörden für Tarifverhandlungen erforderlich
- Um als Tarifpartei anerkannt zu werden, muss eine Gewerkschaft zugelassen sein (Arbeitsbeziehungsgesetz von 1996, Abschnitt 11), wobei es sich aber lediglich um eine Formalität handelt, da das Verfahren klar und einfach ist.
- Übermäßige Bestimmungen bezüglich der Repräsentativität oder Mindestmitgliederzahl von Gewerkschaften mit Blick auf Tarifverhandlungen
- Eine Gewerkschaft muss in dem Betrieb/den Betrieben bzw. unter den Gruppen von Beschäftigen, für die sie Tarifverhandlungen führen will, mindestens 20 Prozent der Belegschaft vertreten. (Arbeitsbeziehungsgesetz von 1996, Abschnitt 25)
- Übertriebene Bestimmungen bezüglich der Struktur, Zusammensetzung und Mitgliedschaft von Gewerkschaften
- Es gibt eine recht umfangreiche Liste von Voraussetzungen, die die Statuten einer Gewerkschaft erfüllen müssen, damit sie zugelassen werden kann (Arbeitsbeziehungsgesetz von 1996, Abschnitt 13), wobei diese jedoch größtenteils angemessen und zumutbar sind.
Einschränkungen oder Verbot von Tarifverhandlungen in bestimmten Sektoren
- Sonstige Gruppen
- Strafvollzugsbeamte (Arbeitsbeziehungsgesetz von 1996, Abschnitt 3)
Streikrecht
Streikrecht
Keine informationen vorhanden. .
Gesetzliche Hindernisse für rechtmäßige Streiks
- Übermäßig lange Ankündigungs- oder Abkühlungsfristen
- Ein Streik muss sieben Tage im Voraus angekündigt werden, was in Verbindung mit einem 21-tägigen Schlichtungsverfahren als übertrieben lang betrachtet werden könnte. (Arbeitsbeziehungsgesetz von 1996, Abschnitte 43-44)
- Sonstige übermäßig komplexe oder zeitaufwendige Formalitäten vor einem Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik - In Abschnitt 46 (3) des Arbeitsbeziehungsgesetzes heißt es: "Eine an einem Konflikt beteiligte Partei, die einen Streik oder eine Aussperrung beabsichtigt, muss die andere Partei und den für Arbeit zuständigen Hauptsekretär mindestens sieben Tage vor einer solchen Maßnahme schriftlich benachrichtigen.
- Obligatorische Schieds- oder langwierige Schlichtungs- und Vermittlungsverfahren vor einem Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik - Wie vorstehend erwähnt, könnten die Schlichtungs- und Ankündigungsfristen als übertrieben lang betrachtet werden.
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren
- Willkürliche Festlegung oder übermäßig lange Liste „wesentlicher Dienste“, in denen Streiks untersagt oder stark eingeschränkt sind
- In der Labour Relations (Amendment) Bill, 2021, heißt es: "Abschnitt 47 wurde geändert, um das Erfordernis abzuschaffen, dass das Arbeitsbeziehungsgericht bestimmt, ob ein Dienst wesentlich ist. Der Minister veröffentlicht eine Liste der wesentlichen Dienste, die nicht bestreikt oder ausgesperrt werden dürfen, und bietet Ausgleichsgarantien für die aufgelisteten wesentlichen Dienste; (...)". Subsection (2) wird wie folgt ersetzt: "Der Minister veröffentlicht durch eine Bekanntmachung im Amtsblatt die Liste der wesentlichen Dienste, auf die dieser Abschnitt Anwendung findet".
- Willkürliche Festlegung oder übermäßig lange Liste „öffentlicher Versorgungsbetriebe“, in denen im Falle eines Streiks die Aufrechterhaltung eines Mindestdienstes gefordert werden kann
Praxis
Am 19. September 2017 hat der Innenminister die Verhaftung von 14 Beschäftigten des staatlichen Registrierungsbüros angeordnet, die in Mzuzu eine Sitzung im Zusammenhang mit seit Mai 2017 ausstehenden Gehaltszahlungen abgehalten hatten. Auf Anweisung des Ministers wurden sie der widerrechtlichen Versammlung und Verschwörung zu einer Straftat beschuldig, später aber von der Polizei gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt. Am 25. September hat der Gewerkschaftsbund Malawi Congress of Trade Unions (MCTU) ihre Verhaftung verurteilt und eine öffentliche Entschuldigung des Ministers gefordert. Die Beschäftigten haben Klage auf Schadenersatz wegen unrechtmäßiger Verhaftung erhoben.
Das Mimosa Court Hotel, das Landwirtschaftsminister Peter Mwanza gehört, entließ 21 Beschäftigte, weil sie eine Lohnerhöhung gefordert hatten. Die Beschäftigten beschwerten sich zudem darüber, dass Überstunden nicht bezahlt würden, obwohl viele von ihnen 11-Stunden-Schichten pro Tag verrichten. Die Beschäftigten hatten die Hotelleitung am 25. Mai 2013 schriftlich über ihre Forderungen unterrichtet und für den Fall, dass sie nicht erfüllt würden, mit Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
gedroht.
Gewerkschaften sind in den Ausschüssen, die die Regierung für Stellungnahmen zu gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragen eingesetzt hat, nicht vertreten. Die gewerkschaftliche Organisation ist gering, und viele Beschäftigte, insbesondere in der lukrativen Tabakindustrie, können nicht lesen und schreiben und wissen nicht, dass sie Rechte haben. Der MCTI konnte jedoch an dem von der UN vermittelten Dialog teilnehmen, der nach den Protesten im Juli eingeleitet wurde.
Beschäftigte in der informellen Wirtschaft haben sich in einer Gewerkschaft organisiert, der Malawi Union for the Informal Sector (MUFIS), und wurden in den Dachverband Malawi Congress of Trade Unions (MCTU) aufgenommen. Die Registrierung der MUFIS beim Arbeitsministerium dauerte über zwei Jahre, weil festgestellt wurde, dass die Gewerkschaft keine Verhandlungspartner hätte. Der MCTU hat in den letzten Jahren über eine Reihe von Fällen berichtet, in denen die Beschäftigten schwer misshandelt wurden und sich die Arbeitgeber anscheinend nicht darüber im Klaren waren, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich verankerte Rechte am Arbeitsplatz haben.
Nur 12% der Beschäftigten sind in der offiziellen Wirtschaft beschäftigt. Für die kleine Minderheit, die einer formellen Beschäftigung nachgeht, gelten Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und Tarifverhandlungen nur in eingeschränktem Maße, weil einige Arbeitgeber und die Regierung sich weigern, diese Rechte anzuerkennen. Im Juni 2009 erklärte Ronald Mbewe, Generalsekretär der Transportarbeitergewerkschaft Transport and General Workers Union (TGWU) vor der Presse, dass die meisten Arbeitgeber nur widerstrebend mit Gewerkschaften zusammenarbeiten. Dies bestätigte auch Mary Dzinyemba, Generalsekretärin der Handels- und Industriegewerkschaft
Industriegewerkschaft
Eine Gewerkschaft, die Mitglieder in einer bestimmten Branche vertritt, ungeachtet ihres Berufes oder ihrer Qualifikationen.
vgl. Unternehmensgewerkschaft
Commercial Industrial and Allied Workers Union (CIAWU), der zufolge Arbeitgeber Beschäftigte bevorzugen, die ihre Rechte nicht kennen. Auch viele Betriebe in den Freien Exportzonen (FEZ
Freie Exportzone
Ein besonderes Industriegebiet eines Landes, in dem importierte Materialien vor ihrer erneuten Ausfuhr verarbeitet werden; soll vor allem ausländische Investoren anziehen, denen besondere Anreize wie die Ausnahme von bestimmten Handelsbarrieren, Steuern, Regeln und/oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen geboten werden.
) lehnen gewerkschaftliche Tätigkeiten strikt ab, und den Gewerkschaften zufolge ist der Kontakt zu den Arbeitnehmern in den FEZ
Freie Exportzone
Ein besonderes Industriegebiet eines Landes, in dem importierte Materialien vor ihrer erneuten Ausfuhr verarbeitet werden; soll vor allem ausländische Investoren anziehen, denen besondere Anreize wie die Ausnahme von bestimmten Handelsbarrieren, Steuern, Regeln und/oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen geboten werden.
schwierig.
Gesetzliche Unklarheiten bezüglich der Anwendung des Streikrechts machen dessen Wahrnehmung äußerst schwer. Es ist beispielsweise nicht eindeutig gesetzlich festgelegt, welche Dienste als wesentlich betrachtet werden, so dass die Behörden freie Hand haben, einen Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
für rechtswidrig zu erklären. Auch die Länge des Verfahrens ist problematisch.