Mali
Die Mitgliedsorganisationen des IGB in Mali sind die Confédération Syndicale des Travailleurs du Mali (CSTM) und die Union Nationale des Travailleurs du Mali (UNTM).
Mali ratifizierte 1960 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und 1964 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Die Vereinigungsfreiheit wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen. Die Vereinigungsfreiheit wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Das Gesetz untersagt gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung, enthält aber keinen angemessenen Schutz.
Gesetzliche Hindernisse für die Gründung von Organisationen
- Offizielle Zulasung kann willkürlich, unbegründet oder aus nicht eindeutigen Gründen verweigert werden
- Das Arbeitsgesetz enthält keine spezifischen Gründe, aus denen ein Zulassungsantrag abgelehnt werden kann oder akzeptiert werden muss.
Beschränkungen des Rechtes der Beschäftigten auf die Gründung von und den Beitritt zu Organisationen ihrer eigenen Wahl
- Beschränkungen des Rechtes der Beschäftigten auf den Beitritt zu der Gewerkschaft ihrer Wahl
- Beschäftigte derselben Berufsgruppe haben das Recht, Gewerkschaften zu gründen (Arbeitsgesetz, Artikel L.233). Beschäftigte, die ihre Position oder ihren Beruf aufgeben, dürfen ihrer Gewerkschaft noch maximal ein Jahr lang angehören (Arbeitsgesetz, L.237).
Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Organisation ihrer Verwaltung
- Beschränkungen des Rechtes auf die Wahl ihrer Vertreter/innen und auf ungehinderte Selbstverwaltung
- L. 235 des Arbeitsgesetzes besagt, dass für die Verwaltung einer Gewerkschaft verantwortliche Mitglieder Inländer sein müssen und keiner Straftat für schuldig befunden sein dürfen, die zur Aussetzung ihres Stimmrechtes bei Parlamentswahlen geführt hat.
- Beschränkungen des Rechtes auf die ungehinderte Organisation von Aktivitäten und die Formulierung von Programmen
- Der Arbeitsminister bzw. die Arbeitsministerin kann im Falle eines Konfliktes ein Schiedsverfahren anordnen, wenn er/sie der Ansicht ist, dass dadurch 'die normalen Abläufe der Volkswirtschaft beeinträchtigt würden oder ein lebenswichtiger Wirtschaftssektor betroffen ist' (Arbeitsgesetz von 1992, L.229). Dadurch verfügen die staatlichen Behörden über einen extrem breiten Ermessensspielraum.
Gruppen von Beschäftigten, die Gewerkschaften laut Gesetz weder gründen noch beitreten oder ein Gewerkschaftsamt bekleiden dürfen bzw. nur mit Einschränkungen
- Sonstige Beamte oder öffentlich Bedienstete
- Beamte und Richter fallen nicht unter das Arbeitsgesetz. (Artikel 1)
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt, jedoch nicht angemessen begünstigt und gefördert.
Gesetzliche Hindernisse für die Anerkennung von Tarifparteien
- Vorherige Genehmigung oder Billigung der Behörden für Tarifverhandlungen erforderlich
- Branchentarifverträge müssen dem Arbeitsministerium zur Billigung vorgelegt werden. (Arbeitsgesetz, L.78)
- Keine bzw. willkürliche, unklare oder unsinnige Kriterien für die Bestimmung repräsentativer Organisationen
- Der Arbeitsminister bzw. die Arbeitsministerin entscheidet darüber, welche Gewerkschaft bei Tarifverhandlungen auf Branchenebene als repräsentativ anerkannt wird, basierend auf der Zahl der Stimmen, der Erfahrungen der Gewerkschaft, des Umfangs und der Beschaffenheit ihrer Aktivitäten. (Arbeitsgesetz, L.78)
- Fehlen eines unabhängigen Gremiums, das darüber entscheidet, ob eine Organisation tarifverhandlungsberechtigt ist oder nicht
- Es gibt keine Einspruchsmöglichkeiten gegen den Beschluss des Ministers hinsichtlich der Repräsentativität gemäß L.78 des Arbeitsgesetzes.
Beschränkungen des Grundsatzes ungehinderter und freiwilliger Verhandlungen
- Befugnis der Behörden oder Arbeitgeber, den Inhalt und den Geltungsbereich von Tarifverträgen einseitig aufzuheben, abzuändern oder auszuweiten
- Auf Antrag einer der repräsentativsten Gewerkschaften oder auf den Vorschlag des Arbeitsministers hin kann ein Tarifvertrag auf alle Beschäftigten ausgeweitet werden. (Arbeitsgesetz, L.82)
Beschränkungen des Geltungsbereichs und der Rechtswirksamkeit abgeschlossener Tarifverträge
- Behördliche Billigung freiwillig abgeschlossener Tarifverträge
- Ein vom Arbeitsministerium eingesetzter paritätischer Ausschuss billigt den Abschluss eines Branchentarifvertrages. (Arbeitsgesetz, L. 78)
Bestimmungen, die Tarifverhandlungen und deren Wirksamkeit untergraben
- Arbeitgeber haben das Recht, Verhandlungen mit repräsentativen Gewerkschaften zu verweigern
- Das Arbeitsgesetz legt kein juristisches Verfahren fest, auf das die Gewerkschaften zurückgreifen können, um einen Arbeitgeber zum Beginn von Tarifverhandlungen zu verpflichten.
Einschränkungen oder Verbot von Tarifverhandlungen in bestimmten Sektoren
- Sonstige Beamte und öffentlich Bedienstete
- Beamte und Richter fallen nicht unter das Arbeitsgesetz. (Artikel 1)
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht ist in der Verfassung verankert.
Das Streikrecht wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen.
Gesetzliche Hindernisse für rechtmäßige Streiks
- Obligatorische Schieds- oder langwierige Schlichtungs- und Vermittlungsverfahren vor einem Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik - Um einen rechtmäßigen Streik durchführen zu können, müssen die Konfliktparteien die in Kapitel 2 von Teil V des Arbeitsgesetzes erläuterten Schlichtungs- und Schiedsverfahren ausgeschöpft haben. Um zu verhindern, dass ein Schiedsspruch rechtswirksam wird, muss eine Gewerkschaft nach ihrer Unterrichtung darüber innerhalb von acht Kalendertagen Einspruch erheben.
- Fehlen eines unabhängigen Gremiums, das darüber entscheidet, ob ein Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik legal ist oder nicht
Bestimmungen, die die Streikmöglichkeiten oder die Wirksamkeit eines Streiks untergraben
- Übermäßige zivil- oder strafrechtliche Sanktionen für Beschäftigte oder Gewrkschaften, die sich an nicht genehmigten Streiks beteiligen
- Die Teilnahme an einem rechtswidrigen Streik kann zu Entlassung und zum Verlust anderer Ansprüche führen, ausgenommen Löhne und Urlaub. (Arbeitsgesetz, L.231)
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren
- Willkürliche Festlegung oder übermäßig lange Liste „wesentlicher Dienste“, in denen Streiks untersagt oder stark eingeschränkt sind
- Eine spezifische Liste wesentlicher Dienste liegt nicht vor. In L.229 des Arbeitsgesetzes werden wesentliche Dienste jedoch als Dienste bezeichnet, deren Unterbrechung das Leben, die persönliche Sicherheit oder die Gesundheit von Menschen gefährden, die normalen Abläufe der Volkswirtschaft beeinträchtigen oder einen lebenswichtigen Wirtschaftssektor betreffen würde.
Praxis
Auf einer Pressekonferenz prangerte die Confédération malienne du travail (CMT) die Einmischung der Leitung der malischen Rundfunkanstalt (ORTM) an. Diese verlangte von Youssouf Diakité, einem ihrer Mitarbeiter, seine Mitgliedschaft in der CMT zu erklären. Der Gewerkschaftsbund sieht darin den Wunsch, dass gewerkschaftliche Bildung innerhalb des ORTM behindert werden soll, was ein schwerwiegender Verstoß gegen die Gewerkschaftsfreiheit ist.
Issiaka Traoré, Generalsekretär der Gewerkschaftsvertretung bei der Versicherung NSIA, wurde am 18. Juli 2017 entlassen, weil er eine E-Mail an die stellvertretende Direktorin geschickt hatte, um die Inkraftsetzung der 2016 von der Regierung beschlossenen Senkung der Steuern auf Löhne und Gehälter zu fordern: „Frau Bosso, bitte zollen Sie dem Personal einen gewissen Respekt. Warum sollte das NSIA-Personal leiden, um zu seinem Recht zu kommen?“ Issiaka Traoré zufolge habe die NSIA-Generaldirektion im Anschluss an die Forderung nach einer außerordentlichen Generalversammlung seitens der für Banken und Versicherungen zuständigen Gewerkschaft SYNABEF (Syndicat national des banques, assurances et établissements financiers) sogar vorgehabt, über das Ausscheiden sämtlicher Gewerkschafter/innen bei NSIA zu verhandeln. Obwohl der Schiedsrat dem Gewerkschafter im November recht gegeben und seine Wiedereistellung angeordnet hatte, hat NSIA dies am Jahresende nach wie vor abgelehnt. Die Gewerkschaft SYNABEF hat mehrere Demonstrationen und Streiks organisiert, um Issiaka Traoré zu unterstützen.
Zwei führende Gewerkschaftsvertreter, der Arzt Loseni Bengali, Mitglied der Gewerkschaft SNS-AS-PF (Syndicat national de la santé, de l’action sociale et de la promotion de la femme), einer Mitgliedsorganisation der UNTM, und Generalsekretär der Gewerkschaftsvertretung im Krankenhaus Gabriel Touré, sowie Youssouf Fofana, ehemaliger Generalsekretär der Polizeigewerkschaft SNP (Syndicat de la police nationale), einer Mitgliedsorganisation der CSTM, standen während des gesamten Jahres 2015 in der Schusslinie ihrer Vorgesetzten. Ersterer war im Jahr 2013 versetzt worden, ein willkürlicher Beschluss, so seine Gewerkschaft, die daraufhin mehrere Streiks organisierte, um seine Wiedereinsetzung an seinem alten Posten zu erwirken. Der zweite Gewerkschafter war 2013 aufgrund seiner Gewerkschaftsaktivitäten ungerechterweise vom Dienst suspendiert und permanent schikaniert worden. Er wurde schließlich entlassen.
Die in Bezug auf Gewerkschaftsrechtsverletzungen extreme Langsamkeit der malischen Justiz, die zum Teil mehrere Jahre braucht, um ein Urteil zu fällen, hat dazu beigetragen, die Beziehungen zwischen den Gewerkschaften und den Behörden zu verschlechtern, wobei sich Letztere ganz einfach auf die Gewaltenteilung berufen, um sich jeglicher Verantwortung zu entziehen. Am meisten von diesen Verzögerungen betroffen ist der Bergbau. Die Gewerkschaften haben den Bergbaugesellschaften, den Vermittlungsagenturen, der zuständigen staatlichen Behörde und der Bergbaukammer erneut vorgeworfen, willkürlich entlassene Beschäftigte, darunter zahlreiche Gewerkschafter, nicht wieder einzustellen und ihnen die ihnen zustehenden Bezüge nicht auszuzahlen.
Manchmal werden auch Urteile erlassen, die die Arbeitgeber dann ungestraft ignorieren, wie etwa im Fall des Unternehmens Analabs-Morila, das im Jahr 1999 zur Zahlung einer Zulage verurteilt worden war und dies bis heute nicht getan hat, und auch eine Überstundenvereinbarung zwischen der Personalvertretung und dem Unternehmen wurde nicht eingehalten.
Die Verletzung der Gewerkschaftsrechte von Beschäftigten der Bergbaugesellschaft LTA-Mali, die im Jahr 2011 gestreikt hatten, wurde bereits vom IGB dokumentiert. Die Stadtverwaltung Kayes hatte die Entlassung von 27 Gewerkschaftern genehmigt, weil sie angeblich übermäßigen Gebrauch von ihrem Streikrecht gemacht hatten und dem Unternehmen offensichtlich schaden wollten. Auch die Unterstützung der Fédération nationale des mines et de l’énergie (FENAME) konnte nicht verhindern, dass 30 weitere Streikende entlassen wurden. Am 25. Oktober 2015 haben diese 57 Beschäftigten, die weiterhin auf Gerechtigkeit warten, ein Sit-in beim Gewerkschaftsbund Confédération syndicale des travailleurs du Mali (CSTM) begonnen, das am Jahresende noch nicht beendet war.
Die Union Nationale des Travailleurs du Mali (UNTM) berichtet, dass nach einem Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
bei Mali Lait im September das Unternehmen die Zahlung der Gewerkschaftsbeiträge trotz einer Vereinbarung über den automatischen Abzug der Beiträge von den Löhnen verweigert habe. Der Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
, der am 5. September begonnen hatte, hatte stattgefunden, um die Entlassung von drei Kollegen aus der Haft zu fordern, darunter ein Gewerkschaftsfunktionär, Dramane Diallo. Der Generalsekretär der Gewerkschaft bei Mali Lait s.a., Karamoko Kane, glaubte, dass die drei Arbeiter aufgrund erfundener Anklagen wegen Diebstahls festgenommen worden waren. Der angebliche Diebstahl hatte in der Nacht stattgefunden. Diallo hatte aber in der Tagesschicht gearbeitet. Er war einer der wenigen gewesen, die sich 2013 gegen das Management aufgelehnt hatten, als sie nicht auf die Forderung nach einer Lohnerhöhung, der Bezahlung von Überstunden und einem Ende der ungerechtfertigten Entlassungen eingegangen waren.
Die Angestelltengewerkschaft im Hotel Laïco El Farouk hatte jahrelang versucht, mit der Geschäftsführung über eine Reihe von grundlegenden Forderungen zu verhandeln. Zur Vereinfachung haben sie ihre Forderungen auf fünf wichtige Punkte reduziert: Arztbesuche, freie Stellen durch interne Beförderungen füllen, Zuschüsse für Nachtarbeit, einen unbefristeten Vertrag für einen ihrer Kollegen und eine neue Arbeitsordnung. Der stellvertretende Geschäftsführer behauptete, er könne nichts tun, weil er „keine Befugnis“ habe. Der Geschäftsführer war während der Ereignisse im Jahr 2012 in seine Heimat Tunesien zurückgekehrt und nicht ersetzt worden. Das Hotelmanagement hat sich jedoch für befugt erachtet, eine neue Arbeitsordnung zu beschließen, den ersten Entwurf als endgültigen Text zu verwenden, ohne Rücksprache mit der Personalgewerkschaft, und alle Anträge auf Änderungen des Entwurfs zu ignorieren. Schließlich verlor die Gewerkschaft die Geduld und rief vom 18. bis 20. Februar 2015 zu einem dreitägigen Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
auf. Das Hotel rächte sich, indem befristete Verträge nicht verlängert wurden.
Vertragsarbeiter im Bergbau streikten am 3. und 4. November 2014 wegen der Haltung der Regierung zu Tarifverhandlungen. Viele der Arbeitnehmer in diesem Sektor werden als Vertragsarbeiter engagiert und forderten besseren sozialen Schutz. Zu ihren Forderungen gehörte auch die Zahlung ausstehender Löhne, da sie zum Zeitpunkt des Streiks fünf Monate lang nicht bezahlt worden waren. Im April hatte das Gewerkschaftskomitee für Bergbau und Industrie (SECNAMI) dem Minister für Bergbau, Boubou Cissé, eine Liste mit Forderungen vorgelegt. Statt sich selbst mit ihnen zu treffen, schickte dieser seinen Kabinettschef, berichtet der Generalsekretär der Gewerkschaft, Cheich Tidiani Fofana. Drei Monate später waren die Arbeiter immer noch nicht bezahlt worden, es wurde keine Lösung gefunden und obwohl sich der Minister schließlich doch mit der Gewerkschaft getroffen hatte, sagte er, er könne nichts tun und müsse das Finanzministerium um finanzielle Unterstützung bitten. Als die Forderungen der Arbeiter bis November immer noch nicht erfüllt worden waren, entschieden sie sich zum Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
. Laut Fofana habe die Finanzministerin, Frau Bouaré Fily Sissoko, gedroht, die Gehälter der Leiharbeiter um 50% zu kürzen und sie zu entlassen und durch andere Arbeiter zu ersetzen, wenn die Situation anhalte.
Die Union Nationale des Travailleurs du Mali (UNTM) hat am 21. August 2014 aus Frustration darüber, dass die Regierung die Verhandlungen nicht ernst nahm, zum Generalstreik aufgerufen. Die Gewerkschaft hatte ihre Forderungen im Mai eingereicht, musste jedoch bis August warten, um sich an den Verhandlungstisch setzen zu können. Nach vier Tagen wurde eine Einigung über einen Teil ihrer Forderungen erzielt, jedoch nicht über die fünf Schlüsselforderungen wie die Höhe des Mindestlohns und der Einkommensteuer. Dem Streikaufruf waren sowohl in Bamako als auch im ganzen Land so viele gefolgt, dass er um einen zweiten Tag verlängert wurde. Der Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
führte dazu, dass die Regierung an den Verhandlungstisch zurückkehrte, und Ende Oktober wurde schließlich eine Vereinbarung erzielt.
Angaben der Confédération Syndicale des Travailleurs du Mali (CSTM) zufolge wurde Mamadou Dionè, ein Sicherheitsbeschäftigter am Flughafen, im März 2014 von der Polizei entführt, weil er sich an einem Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
beteiligt hatte. Die CSTM hat Anzeige erstattet.
Das Büro der Polizeigewerkschaft in Bamako wurde 2013 von staatlichen Behörden gestürmt. Der Generalsekretär der Polizeigewerkschaft, Youssouf Fofana, wurde illegalerweise seines Amtes enthoben, und gegen andere Mitglieder der gewählten Führungsspitze wurden während des Jahres 2014 Strafmaßnahmen wegen ihrer Gewerkschaftsaktivitäten ergriffen.
Das Sicherheitsunternehmen Securicom hatte zunächst versucht, eine Vollversammlung seiner Beschäftigten zu verhindern und dann eine parallele Vollversammlung mit von der Geschäftsführung ausgewählten Beschäftigten organisiert. Das Unternehmen weigert sich, den der CSTM angehörenden Gewerkschaftsausschuss anzuerkennen.
Während des Jahres 2013 wurden, Moussa Dabo, der Generalsekretär der Bergarbeitergewerkschaft, und mehr als 700 Mitglieder der Gewerkschaft wegen ihrer Beteiligung an einem Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
von den Unternehmen LTA Mali und Semos entlassen. Das Gericht befand die Entlassungen für illegal und wies die Unternehmen an, eine Entschädigung zu zahlen, was diese jedoch bereits seit mehreren Monaten ablehnen.
Angaben der Confédération Syndicale des Travailleurs du Mali (CSTM) zufolge wurde Youssouf Fofana, der Interimsgeneralsekretär der Polizeigewerkschaft, in den Jahren 2013 und 2014 wegen seiner Mitgliedschaft bei der CSTM bedroht und suspendiert. Mitglieder des CSTM-Vorstands wurden aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit versetzt. Das Sicherheitsunternehmen Securicom hat die Gewerkschaft nicht nur daran gehindert, eine Vollversammlung abzuhalten, sondern sich auch geweigert, die CSTM als Tarifpartei anzuerkennen (Februar/März 2014).
In den Jahren 2012 und 2013 haben Bergbaugesellschaften auf Streiks für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen mit ungerechtfertigten Massenentlassungen reagiert. Rund 700 Beschäftigte von LTA Mali SA und SEMOS SA wurden während eines Streiks entlassen und durch andere Beschäftigte ersetzt.
Die malische Bergarbeitervereinigung Fédération nationale des travailleurs des mines et de l’énergie (Fename) hat die zuständigen Behörden über einen geplanten Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
zur Untermauerung von Forderungen nach der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und nach den im Bergbau üblichen Lohnerhöhungen unterrichtet. Der Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
wurde ausgesetzt, nachdem das Bergbauministerium alle Bergbaudirektionen angewiesen hatte, interne Verhandlungen über die strittigen Fragen zu beginnen, was jedoch nicht geschah. Die Beschäftigten legten daraufhin die Arbeit nieder. Im Anschluss an diesen Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
wurden Hunderte gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte und vor allem aktive Mitglieder der Confédération syndicale des travailleurs du Mali (CSTM) suspendiert oder entlassen.
Das Fehlen eines gesetzlichen Schutzes vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung und Einmischung hat das Funktionieren der Gewerkschaften weiterhin behindert. Arbeitgeber konnten es sich erlauben, ohne Angabe von Gründen der Einsetzung von Gewerkschaftsgremien zu widersprechen. Gewerkschaftliche Forderungen nach Wiedereinstellung wegen der Teilnahme an Streiks versetzter oder entlassener Arbeitnehmer fanden kein Gehör, beispielsweise in der Goldmine Morila oder bei der Bergbaugesellschaft BCM-Mali.
Trotz der Zusagen der Regierung monierten die Gewerkschaften den mangelnden sozialen Dialog beziehungsweise zumindest eine Diskriminierung ihnen gegenüber. Desgleichen sind auch der Bereitschaft, auf die im Jahr 2009 oder vorher erfolgten Verletzungen des Streikrechts zu reagieren, keine Taten gefolgt. Zahlreiche Arbeitnehmer, die an Protestaktionen teilgenommen haben, wurden immer noch nicht wiedereingegliedert, und zwar sowohl im privaten Sektor (siehe die Artikel über die Firmen Morilla und Huicoma unter Verletzungen) wie im öffentlichen Dienst. Die Gewerkschaft der Beschäftigten im Gesundheitssektor (SNS-AS) sah sich so gezwungen, aufgrund der Weigerung des Gesundheitsministeriums, auf ihre Forderungen zu antworten, am 21. und 22. Juli einen 48-Stunden-Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
durchzuführen. Die SNS-AS berichtete von Drohungen seitens der Aufsichtsbehörden. Zu den Forderungen der Gewerkschaft gehörte die Wiedereingliederung von Aktivisten, die in der Vergangenheit wegen Streiks versetzt oder entlassen wurden. Zum Jahresende war seitens SNS-AS kein bedeutender Fortschritt verzeichnet worden.