Camboya - Mehrere führende Gewerkschaftsvertreter wegen der Organisation von Protesten wegen unbewiesener Gewaltvorwürfe verurteilt

Am 11. Dezember 2018 verurteilte das Amtsgericht von Phnom Penh nach einem von Unregelmäßigkeiten strotzenden Verfahren sechs prominente Gewerkschaftsvertreter trotz mangelnder Beweise zu jeweils zweieinhalb Jahren auf Bewährung.
Alle sechs wurden der Anstiftung zu gewalttätigen Protesten gegen die Regierung in den Jahren 2013 und 2014 für schuldig befunden. Die Proteste begannen Ende 2013 in der Hauptstadt Phnom Penh damit, dass Arbeiter einen monatlichen Mindestlohn von 160 US-Dollar forderten. Es folgten gewalttätige Repressionen durch die Polizei, insbesondere am 3. Januar 2014, als Militärpolizisten das Feuer auf die Demonstranten eröffneten, vier Menschen töteten und weitere 27 verletzten. Das Gericht verurteilte die sechs Gewerkschafter zudem, zwei Polizisten, die während der Proteste angeblich Opfer von Gewalttaten wurden, gemeinsam eine Entschädigung von 35 Millionen Riels (8.750 US-Dollar) zu zahlen.
Die sechs angeklagten Gewerkschaftsführer waren Chea Mony (Free Trade Union of Workers of the Kingdom of Cambodia, FTUWKC), Mom Nhim (National Independent Federation Textile Union of Cambodia, NIFTUC), Pav Sina (Collective Union of Movement of Workers, CUMW), Yang Sophorn (Cambodian Alliance of Trade Unions, CATU), Ath Thorn (Coalition of Cambodian Apparel Workers Democratic Union, CCAWDU) und Rong Chhun (Cambodian Independent Teachers’ Association, CITA).
Nach kambodschanischem Recht bedeutete das Urteil in der Praxis, dass die sechs ihre Gewerkschaften nicht weiter leiten können, da sie strafrechtlich verurteilt wurden.
Es wurden keine Beweise vorgelegt, dass die sechs führenden Gewerkschaftsmitglieder jene Anstiftung zu Straftaten begangen hatten, für die sie verurteilt wurden. Keiner der tatsächlichen Gewalttäter oder Sachbeschädiger wurde zu der Anhörung geladen, und auch namentlich genannt wurden sie nicht. CCAWDU-Präsident Ath Thorn beispielsweise verwies darauf, dass er zum Zeitpunkt der Gewaltausbrüche noch nicht einmal am Ort der Proteste gewesen sei.

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