Montenegro

Die Mitgliedsorganisationen des IGB in Montenegro sind der Gewerkschaftsbund SSCG und die Union of Free Trade Unions of Montenegro (UFTUM).
Montenegro ratifizierte 2006 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich geregelt.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Das Gesetz untersagt gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung, enthält aber keinen angemessenen Schutz.
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Gesetzliche Hindernisse für die Anerkennung von Tarifparteien
- Übermäßige Bestimmungen bezüglich der Repräsentativität oder Mindestmitgliederzahl von Gewerkschaften mit Blick auf Tarifverhandlungen
- Nur repräsentative Gewerkschaften, d.h. diejenigen mit den meisten Mitgliedern, kommen als Tarifpartei in Frage.
Beschränkungen des Grundsatzes ungehinderter und freiwilliger Verhandlungen
- Befugnis der Behörden, in die Vorbereitung von Tarifverträgen einzugreifen
- Die Regierung ist an den Verhandlungen über "Gesamtarbeitsverträge", d.h. über Tarifverträge auf nationaler Ebene, beteiligt.
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht ist in der Verfassung verankert.
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren
- Übertriebene Beschränkungen für „Staatsbedienstete“
- Das Gesez ermöglicht zum Schutz des öffentlichen Interesses die Einschränkung des Streikrechts der Beschäftigten bei den Streitkräften, der Polizei, in staatlichen Gremien und im öffentlichen Dienst.
- Unangemessene oder willkürliche Festlegung (d.h. ohne Verhandlungen mit den Sozialpartnern bzw. Fehlen eines unabhängigen Gremiums für Streitfälle) des im Falle von Streiks im öffentlichen Dienst zu garantierenden „Mindestdienstes“
- In einer Reihe von Bereichen ist ein Mindestdienst zu gewährleisten, u.a. bei der Post, bei Rundfunk und Fernsehen, in der Abfallwirtschaft, im Bildungswesen, im kulturellen Bereich, bezüglich sozialer Unterstützungsleistungen und der Kinderbetreuung. Im Jahr 2005 wurde das Streikrecht ergänzt, um dafür zu sorgen, dass das Verfahren für die Festlegung des Mindestdienstes in Rücksprache mit der relevanten Gewerkschaft beschlossen wird. Falls die Verhandlungen scheitern, kann der Arbeitgeber die Mindestdienste weiterhin einseitig festlegen.
Praxis
Der Gewerkschaftsbund USSCG (engl. Union of Free Trade Unions of Montenegro, UFTUM) hat auf das Konkursrecht des Landes aufmerksam gemacht, das bei einem beginnenden Konkursverfahren eine erhebliche Begrenzung der individuellen und kollektiven Rechte der Beschäftigten ermöglicht. Dieses Problem ist in den letzten fünf Jahren besonders akut geworden, da in dieser kurzen Zeit 2.363 montenegrinische Betriebe ein Konkursverfahren begonnen haben.
Die Rechte der Beschäftigten dieser Betriebe werden trotz ihrer explizierten Anerkennung Anerkennung Die Bestimmung einer Gewerkschaft durch die zuständige staatliche Stelle zur Tarifpartei für die Beschäftigten in einer gegebenen Tarifeinheit oder die Akzeptanz der kollektiven Vertretung der Beschäftigten durch eine Gewerkschaft seitens des Arbeitgebers. im Arbeitsrecht und in anderen Bestimmungen untergraben. Die Beschäftigten bankrotter Betriebe scheinen keine andere Wahl zu haben, als im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen diskriminierende Bedingungen zu akzeptieren. An individuellen Rechten wird ihnen beispielsweise das Recht auf Jahresurlaub, auf Lohnfortzahlung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, auf bezahlte Überstunden, auf Arbeitsschutz, auf eine 40-Stunden-Woche und auf arbeitsfreie Wochenenden verweigert. Zudem kommt es zu Lohndiskriminierung, da es das Konkursrecht den Konkursverwaltern ermöglicht, im Falle einer Vollzeitbeschäftigung den Mindestlohn zu zahlen und somit geltende Tarifverträge und andere branchenspezifische Lohnregelungen zu ignorieren. Aber auch kollektive Rechte können im Falle eines Konkursverfahrens beschränkt werden. Eine Gewerkschaft kann beispielsweise keine Organisierungsarbeit verrichten oder in den betroffenen Betrieben aktiv werden, und die Beschäftigten haben kein Vereinigungsrecht.
Die Beschäftigten der bankrotten Bauxitmine in Niksic haben gegen die Nichtzahlung ihrer Löhne protestiert und ihren Unmut darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Geschäftsführung nach drei erfolglosen Angeboten ein Angebot des örtlichen Unternehmens Neksan in Höhe von 4,4 Millionen EUR als nicht ausreichend für die Übernahme abgelehnt hat. Frustriert über den gescheiterten Verkauf, der endlich die Zahlung ihrer Löhne ermöglicht hätte, gingen rund 200 Beschäftigte auf die Straße und machten sich auf den Weg nach Niksic. Als die Polizei eingriff und den Marsch aufhielt, versperrten die Bergarbeiter die Straßen. Ihr Gewerkschaftsvertreter Borisav Bojanovic erklärte, dass die Straßensperren entfernt würden, wenn das Treffen mit der Regierung erfolgreich verlaufe und wenn das Handelsgericht, das den Konkurs der Mine im Jahr 2013 erklärt hatte, dem Verkauf zustimme.
Am 30. Juni 2015 wurden 126 von insgesamt 392 Beschäftigten der Werft Adriatic Shipyard in Bijela entlassen, nachdem ein Handelsgericht den Beginn eines Konkursverfahrens beschlossen hatte, da zuvor vier Übernahmeangebote erfolglos verlaufen waren. Die Beschäftigten begannen daraufhin einen Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
und forderten u.a. die Zahlung ausstehender Löhne für die Monate März bis Juni. Es wurde ein Treffen von Vertretern der Werft und der Regierung anberaumt, und die Beschäftigten kündigten an, dass sie ihren Protest ausweiten und die Schiffe am Verlassen der Werft bzw.an der Zufahrt hindern würden, wenn das Treffen zu keinem erfolgreichen Ergebnis führe. Der Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
war nur einer von vielen, die während des Jahres 2015 aus Protest gegen die Nichtzahlung der Löhne und die Aushöhlung der Rechte im Anschluss an den Beginn eines Konkursverfahrens stattfanden. Zu weiteren Streiks kam es u.a. bei Metalac, bei der Kommunalverwaltung Kolasin sowie bei der Tobacco Company in Podgorica.
Sandra Obradovic, die Vorsitzende der repräsentativsten Gewerkschaft beim Kombinat Aluminijuma Podgorica (KAP), dem wichtigsten Unternehmen Montenegros für die Produktion und Verarbeitung von Aluminium, wurde aufgrund ihrer aktiven Rolle als Gewerkschafterin ungerechtfertigterweise entlassen. KAP hatte im Mai 2013 nach geschäftlichen Problemen im Anschluss an seine Privatisierung ein Konkursverfahren eingeleitet, um wieder auf die Beine zu kommen. Während der gesamten Zeit, in der das Konkursverfahren lief, durften die Beschäftigten ihr Recht auf Jahresurlaub nicht wahrnehmen. Sandra Obradovic beschwerte sich daraufhin beim Arbeits- und Sozialministerium über das Unternehmen, nachdem die KAP-Geschäftsführung sie ignoriert hatte. Das Ministerium erklärte anschließend, dass die Beschäftigten auch während eines Konkursverfahrens das Recht auf Jahresurlaub hätten, woraufhin sich Sandra Obradovic wieder an die KAP-Geschäftsführung wandte, die sie mit eintägiger Kündigungsfrist mit der Begründung entließ, dass eine weitere Rationalisierung der Produktionskosten und eine Verjüngung der Belegschaft erforderlich sei. Dass dies nicht stimmte, wurde deutlich, als einige Tage später ein Ersatz für sie eingestellt wurde. Als Reaktion auf das gewerkschaftsfeindliche Verhalten des Unternehmens und in Rücksprache mit dem Gewerkschaftsbund USSCG beschloss der Gewerkschaftsvorstand bei KAP, Sandra Obradovic in ihrem Amt als Gewerkschaftsvorsitzende zu bestätigen. Als sie am 30. April 2015 versuchte, in ihrer Rolle als Vorsitzende die Gewerkschaftsräume zu betreten, wurde sie vom privaten Sicherheitsdienst des Unternehmens daran gehindert. Mit seinem eindeutig gewerkschaftsfeindlichen Verhalten hat KAP sowohl gegen den Manteltarifvertrag als auch gegen das Strafgesetzbuch des Landes verstoßen, die den Arbeitgeber beide dazu verpflichten, Räumlichkeiten für Gewerkschaftsaktivitäten zur Verfügung zu stellen.
Beschäftigte des Hotels Otrant von Barkli Montenegro in Ulcinj traten am 4. Mai 2012 in den Ausstand, nachdem sie 17 Monate lang keinen Lohn mehr erhalten hatten. Obwohl der Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
friedlich verlief, wurden vier Gewerkschaftsmitglieder verhaftet, jedoch nach der Intervention eines Gewerkschaftsvorsitzenden wieder auf freien Fuß gesetzt. Die gegen die Gewerkschafter vorgebrachten Anschuldigungen wurden von einem Gericht zurückgewiesen.
Entlassungen, Degradierungen und Diskriminierung aktiver Gewerkschaftsmitglieder sind nicht unüblich. Das Streikrecht ist in der Praxis oft eingeschränkt und Gewerkschafter sind wegen ihrer Aktivitäten Repressalien ausgesetzt und werden mit Entlassung bedroht. Restriktive Gesetze bezüglich Streiks sowie sehr flexible Beschäftigungsbedingungen verschärfen das Problem zusätzlich. Infolgedessen finden die meisten Streiks erst nach monatelanger Nichtzahlung der Löhne statt, zumeist in Betrieben, die vor dem Bankrott stehen.