Tailandia - Nakashima Rubber Company lehnt Wiedereinstellung führender Gewerkschaftsvertreter ab (2013)

Die Nakashima Rubber Company, ein Kautschukhersteller, betreibt ein Werk in einem Industriegebiet in Ayutthaya. Die dortigen Beschäftigten haben 1995 eine Gewerkschaft organisiert. Am 17. Januar 2005 wurden vier führende Gewerkschaftsvertreter, einschließlich des Vorsitzenden, entlassen. Zu dem Zeitpunkt hatte die örtliche Gewerkschaft 1.045 Mitglieder bei einer Gesamtbelegschaft von 1.400. Rund 350 Beschäftigte waren mit Kurzzeitverträgen tätig und über Vermittlungsagenturen eingestellt worden. Unmittelbar nach den Entlassungen verweigerte der Arbeitgeber den führenden Gewerkschaftsvertretern den Zutritt zum Betriebsgelände, um mit ihren Mitgliedern zusammenzutreffen oder sie zu vertreten. Der Betrieb behauptete, dass die vier Gewerkschafter gegen betriebliche Regeln im Zusammenhang mit der «Freistellung für Gewerkschaftsaktivitäten» verstoßen hätten, aber die Gewerkschaft versicherte, dass sie stets die Personalabteilung um Erlaubnis ersucht hätten. Der Betrieb warf ihnen ferner vor, ihre Schichten ohne Unterrichtung oder Genehmigung eines Vorgesetzten geändert zu haben, was die Gewerkschaft bestreitet. Zwei der Gewerkschaftsführer akzeptierten die Abfindung des Betriebes und kündigten. Die anderen beiden setzten ihren Kampf mehr als sieben Jahre lang fort und erwirkten einen Entscheid zu ihren Gunsten beim Arbeitsbeziehungsausschuss und beim zentralen Arbeitsgericht, aber der Arbeitgeber legte immer wieder Berufung ein und weigerte sich, die Gewerkschafter wieder einzustellen. Am 3. September 2012 wies der Oberste Gerichtshof den Betrieb schließlich an, die beiden entlassenen Gewerkschaftsführer wieder einzustellen, was der Arbeitgeber jedoch ablehnte. Die beiden haben jetzt wegen Missachtung der Anweisung des Obersten Gerichtshofes Klage gegen den Betrieb erhoben.

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