Jordania - Neue Gesetzesänderungen schränken die Vereinigungsfreiheit weiter ein

Anfang 2019 hat das jordanische Parlament mehrere Gesetzesänderungen verabschiedet, die das Recht der Gewerkschaften auf die ungehinderte Durchführung ihrer Aktivitäten weiter einschränken. Der gesetzliche Rahmen für die Gewerkschaften ist in Jordanien bereits extrem restriktiv und stellt ein ernsthaftes Hindernis für den Aufbau einer unabhängigen Gewerkschaftsbewegung in dem Land dar.

Gemäß Paragraf 98 des Arbeitsgesetzes liegt es im Ermessen des Arbeitsministers, die Branchen und Wirtschaftsbereiche festzulegen, für die Gewerkschaften gegründet werden können, „so dass es nie mehr als eine Gewerkschaft pro Branche oder Wirtschaftsbereich gibt“. Infolgedessen wurde seit 1976 keine neue Gewerkschaftsgründung mehr zugelassen. Die Begrenzung auf eine Gewerkschaft pro Sektor dient dazu, unabhängige Gewerkschaften auszuschließen. Die Regierung hat die Anerkennung unabhängiger Gewerkschaften wiederholt verweigert.

Der novellierte Paragraf 100 besagt, dass die General Federation of Trade Unions die interne Struktur der Gewerkschaften festlegt und beim für die Zulassung von Gewerkschaften zuständigen Registrator hinterlegt, einschließlich der Ziele, die mit der Gewerkschaftsgründung verfolgt werden, der Voraussetzungen und Verfahren für eine Mitgliedschaft, einen Ausschluss, die Kandidatur für ein Gewerkschaftsamt und die Einrichtung von Gewerkschaftsausschüssen. Dieser Paragraf stellt einen unzulässigen Eingriff in Gewerkschaftsangelegenheiten und eine ernsthafte Beeinträchtigung des Rechtes von Gewerkschaften, ihre eigenen Satzungen und Bestimmungen festzulegen und ihre Vertreter*innen frei zu wählen, dar.

Die Änderungen sehen zudem weiterhin vor, dass eine Gewerkschaft wegen eines Verstoßes gegen das Arbeitsgesetz aufgelöst werden kann, auch wenn es sich dabei um Bestimmungen handelt, die selbst gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und auf Tarifverhandlungen verstoßen. Paragraf 119 schreibt eine Haftstrafe von drei Monaten und/oder eine Geldstrafe von mindestens 500 Dinar und höchstens 1.000 Dinar für jede Person vor, die im Namen einer aufgelösten Gewerkschaft oder ihres Vorstandes Gewerkschaftsaktivitäten verrichtet.

Die für Gewerkschaften in Jordanien geltenden gesetzlichen Bestimmungen stehen eindeutig im Widerspruch zu den Grundsätzen der IAO bezüglich des Rechtes auf Vereinigungsfreiheit.

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