Das Ministerkabinett der Ukraine und das Finanzministerium haben zwei Verordnungen, Nr. 440 und Nr. 553, gebilligt, mit denen strengere Bestimmungen für die Finanzberichterstattung und für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Gewerkschaften eingeführt werden. Die Gewerkschaften sind demnach verpflichtet, den staatlichen Steuerbehörden ausführliche Berichte über ihre Tätigkeiten vorzulegen.
Nach Ansicht des Bundes Freier Gewerkschaften der Ukraine (KVPU) stellen diese Verordnungen einen Verstoß gegen die Prinzipien der gewerkschaftlichen Unabhängigkeit und der Vereinigungsfreiheit dar, die in dem von der Ukraine ratifizierten IAO-Übereinkommen 87 verankert sind. Durch diese übermäßige Kontrolle über die Finanzen und Rechtsstellung der Gewerkschaften hat die Regierung die Möglichkeit, in ihre legitimen Aktivitäten einzugreifen und ihre Unabhängigkeit zu untergraben.