Japón - Novellierung des Gesetzes zur Einwanderungskontrolle und Anerkennung von Flüchtlingen als Gegenmaßnahme zum Missbrauch des Systems der «Ausbildungsvisa» (2012)

Das Vereinigungsrecht wird durch den Missbrauch des Berufsbildungsprogramms und des Praktikantenprogramms, in deren Rahmen ungelernte ausländische Arbeitskräfte ein Dreijahresvisum erhalten, um sich in Japan schulen zu lassen, weiter untergraben. Es sind Arbeitsgenehmigungen erforderlich, und obwohl die Beschäftigten das Recht haben, sich gewerkschaftlich zu organisieren, wird dieses Recht indirekt untergraben, vor allem durch Vereinbarungen zwischen den Auszubildenden und den Vermittlungsagenturen in den Entsendeländern. Obwohl ihnen eine Vermittlung technischer Fertigkeiten versprochen wurde, enden die meisten Beschäftigten in Ausbeuterbetrieben, in denen sie zu langen Arbeitszeiten unter gefährlichen Bedingungen für die Hälfte des Mindestlohns gezwungen werden. Die Regierung hat das Gesetz zur Einwanderungskontrolle und Anerkennung von Flüchtlingen im Juli 2009 novelliert, und mit den im Juli 2010 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen wurden das Berufsbildungs- und das Praktikantenprogramm überarbeitet. Die konkrete Wirkung dieser Änderungen bleibt abzuwarten.

Die Zahl der Betriebe, bei denen Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen festgestellt wurden, hat erheblich zugenommen (von 1.627 im Jahr 2009, Verstoßquote 70,5%, auf 2.328 im Jahr 2010, Verstoßquote 74,0%). Im Gegensatz dazu ist die Zahl der Beschwerden ausländischer Praktikanten/Auszubildender über Regelverstöße im Zusammenhang mit den Arbeitsnormen stark zurückgegangen. Es bleibt jedoch zu prüfen, ob dies auf die Novellierung des Einwanderungsgesetzes zurückgeht.

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