Tailandia - Organisierungsarbeit sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Praxis unterbunden

Der Mehrheit der 39 Millionen Beschäftigten des Landes werden ihre Gewerkschaftsrechte per Gesetz verweigert. Organisierungsbeschränkungen machen es sehr schwer für befristet Beschäftigte, einer Gewerkschaft beizutreten, und die Hälfte der Arbeitnehmer/innen in der Industrie haben einen befristeten Vertrag. Auch Leiharbeit ist weit verbreitet, wodurch eine gewerkschaftliche Organisierung stark eingeschränkt wird, und Arbeitskräften aus dem Ausland, rund 10 Prozent aller Beschäftigten, ist eine gewerkschaftliche Organisierung und die Übernahme eines Gewerkschaftsamtes gesetzlich untersagt. Diese Situation und zahlreiche Arbeitnehmerrechtsverletzungen haben die Globale Gewerkschaftsföderation IndustriALL am 7. Oktober 2015, dem Welttag für menschenwürdige Arbeit, dazu veranlasst, Klage bei der IAO gegen die thailändische Regierung wegen Verstoßes gegen die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes zu erheben. IndustriALL weist darauf hin, dass das grundlegende Recht auf Vereinigungsfreiheit und auf Tarifverhandlungen im Falle von 75 Prozent der 39 Millionen Arbeitnehmer/innen nicht gesetzlich geschützt ist. Infolgedessen hat Thailand mit 1,5 Prozent die niedrigste gewerkschaftliche Organisierungsrate in Südostasien.

In der Klage werden 18 Fälle von Verstößen gegen grundlegende Gewerkschaftsrechte aufgelistet, einschließlich zahlreicher Fälle, in denen Beschäftigte nur wegen ihrer Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft entlassen wurden. In einem Fall hat der Arbeitgeber 60 Prozent der Belegschaft entlassen und durch Wanderarbeitskräfte ersetzt, um die Gründung einer Gewerkschaft zu verhindern. Es ist schwierig für die Beschäftigten, zu ihrem Recht zu kommen. Selbst wenn die Gerichte Entlassungen für rechtswidrig erklärt haben, unternehmen die Behörden nur wenig, um die Entscheide in Kraft zu setzen. Die Unternehmen können führende Gewerkschaftsvertreter ungestört weiter ausgrenzen und einschüchtern.

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