Portugal

Die Mitgliedsorganisation des IGB in Portugal ist die Uniâo Geral de Trabalhadores (UGT-P).
Portugal ratifizierte 1977 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und 1964 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Die Vereinigungsfreiheit ist arbeitsrechtlich geregelt.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung ist gesetzlich verboten.
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht ist in der Verfassung verankert.
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Gesetzliche Hindernisse für die Anerkennung von Tarifparteien
- Keine bzw. willkürliche, unklare oder unsinnige Kriterien für die Bestimmung repräsentativer Organisationen
- Es gibt keine genau festgelegten Kriterien für die Feststellung der Repräsentativität einer Gewerkschaft. Es wird davon ausgegangen, dass die Sozialpartner, die einen Sitz in der Ständigen Kommission für Sozialpartnerschaft (CPCS) haben, die einzigen repräsentativen Organisationen sind. Die Gewerkschaften, die Mitglied der CPCS und des Wirtschafts- und Sozialrates sind, werden im Gesetz namentlich erwähnt. Die IAO hat darauf hingewiesen, dass das Gesetz geändert werden sollte, um den Ausschluss bestimmter repräsentativer Organisationen von diesen Gremien in Zukunft zu vermeiden.
Beschränkungen des Grundsatzes ungehinderter und freiwilliger Verhandlungen
- Obligatorisches verbindliches Schiedsverfahren im Falle von Konflikten während laufender Verhandlungen in nicht wesentlichen Diensten
- Im Falle von Verhandlungen über einen ersten Tarifvertrag begrenzt das neue Arbeitsgesetz den Spielraum für ein obligatorisches Schiedsverfahren auf Antrag lediglich einer der Parteien auf Situationen, die sich im Einklang mit den Prinzipien der IAO zu befinden scheinen und Folgendes beinhalten: das Nichtzustandekommen einer Einigung im Anschluss an umfassende, jedoch erfolglose Verhandlungen und nach Erschöpfung sämtlicher Vermittlungs- und Schlichtungsverfahren, da eine der Parteien nicht in gutem Glauben verhandelt hat; eine Empfehlung des (dreigliedrigen) Ständigen Ausschusses für den sozialen Dialog; die Einleitung eines Verfahrens durch den Arbeitsminister im Falle wesentlicher Dienste.
Beschränkungen des Geltungsbereichs und der Rechtswirksamkeit abgeschlossener Tarifverträge
- Beschränkungen der Laufzeit, des Anwendungs- oder Geltungsbereichs von Tarifverträgen
- Die Laufzeit eines Tarifvertrages wird von den Tarifparteien festgelegt. Wenn die Laufzeit eines Vetrages nicht angegeben ist, gilt er für ein Jahr und wird dann automatisch verlängert, es sei denn, eine der Parteien kündigt ihn.
Einschränkungen oder Verbot von Tarifverhandlungen in bestimmten Sektoren
- Sonstige Beamte und öffentlich Bedienstete
- Im öffentlichen Dienst dienen Tarifverhandlungen der "Absprache und Diskussion" zwischen Gewerkschaften und der öffentlichen Verwaltung mit Blick auf einen Konsens. Diese Verhandlungen führen nicht zu rechtsverbindlichen Tarifverträgen. Das Gesetz über Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst begrenzt die Verhandlungsthemen auf Lohn- und Gehalts- bzw. auf damit zusammenhängende Fragen, wie etwa verschiedene Sozialleistungen. Das Gesetz schließt Fragen im Zusammenhang mit der Struktur, den zugewiesenen Aufgaben und der Zuständigkeit der öffentlichen Verwaltung ausdrücklich von Tarifverhandlungen aus.
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht ist in der Verfassung verankert.
Das Streikrecht ist arbeitsrechtlich geregelt.
Verbot oder Einschränkungen bestimmter Arten von Streiks
- Beschränkungen hinsichtlich des Streikziels (z.B. Arbeitskonflikte, wirtschaftliche und soziale Fragen, politische, Sympathie- und Solidaritätsstreiks)
- Obwohl keine ausdrückliche gesetzliche Regelung vorhanden ist, sind politische Streiks verboten. Solidaritätsstreiks gelten nur dann als rechtmäßig, wenn die ursprüngliche Aktion legal ist.
- Beschränkungen hinsichtlich der Art des Streiks (z.B. Streikposten, wilde Streiks, Dienst nach Vorschrift, Sitzstreik, Bummelstreik)
- Obwohl keine ausdrückliche gesetzliche Regelung vorhanden ist, sind wilde Streiks verboten.
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren
- Willkürliche Festlegung oder übermäßig lange Liste „öffentlicher Versorgungsbetriebe“, in denen im Falle eines Streiks die Aufrechterhaltung eines Mindestdienstes gefordert werden kann
- Im Normalfall verständigen sich die Arbeitgeber und die Gewerkschaften auf den zu gewährleistenden Mindestdienst. Falls sie sich nicht einigen können, legt ein Schiedsgremium den Mindestdienst fest. In Fällen, in denen die Situation als ernst genug betrachtet wird, kann die Regierung jedoch für eine Vielzahl von Branchen eine Ministerialverordnung erlassen, darunter: Produktion und Vertrieb von Lebensmitteln, öffentlicher Personenverkehr, Pharmaproduktion, Werften, Banken und die Verteidigungsindustrie, um Streikende an ihren Arbeitsplatz zurückzubeordern.
Praxis
Trotz der Konjunkturerholung und des Wirtschaftswachstums verträten die Arbeitgeber laut Gewerkschaftsbund UGT nach wie vor eine sehr starre Position, wenn es um Verhandlungen über Lohnerhöhungen gehe, und es kursieren Berichte, denen zufolge manche Arbeitgeber weiterhin nicht bereit seien, über wichtige Fragen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder zusätzliche Sozialleistungen zu verhandeln.
Die Zahl der Beschäftigten, die unter neue oder überarbeitete Tarifverträge fallen, nimmt dank der Abschaffung restriktiver Kriterien für Vertragsverlängerungen immer weiter zu, hat aber das Vorkrisenniveau bisher noch nicht wieder erreicht. Im öffentlichen Sektor gibt es nach wie vor Einschränkungen bei Verhandlungen über Themen mit Auswirkungen auf den Haushalt (Beförderungen, Löhne und andere Geldleistungen).
Das Parlament hat im Jahr 2019 ein neues Gesetz (Nr. 93/2019) angenommen, um Maßnahmen Gesetzeskraft zu verleihen, die im Rahmen einer dreigliedrigen Vereinbarung im Juni 2018 vom nationalen Gremium für den sozialen Dialog beschlossen worden waren.
Dieser wichtige Gesetzentwurf zielte auf Änderungen am portugiesischen Arbeitsrecht und an den Sozialversicherungsgesetzen ab, um vor allem prekäre Arbeitsverhältnisse zu bekämpfen und dem Tarifprozess neue Impulse zu geben und somit den im portugiesischen Anpassungsprogramm vorgegebenen Trend umzukehren, Branchentarifverhandlungen zu untergraben und die Befugnisse der Arbeitgeber, individuelle Vereinbarungen abzuschließen, zu stärken.
Es trat noch ein weiteres Gesetz (Nr. 49/2019) in Kraft, mit dem Änderungen am Gesetz zur Regelung der Gewerkschaftsrechte bei der Sicherheitspolizei (PSP) vorgenommen wurden. Dabei ging es um neue Kriterien für die Zeitguthaben führender Gewerkschaftsvertreter*innen und Repräsentativitätskriterien für die Wahrnehmung des Rechtes auf Tarifverhandlungen.
Nur fünf Monate nach dem letzten Streik in der Tankfahrzeugbranche hat die Nationale Gefahrgutfahrer-Gewerkschaft SNMMP vom 7. bis 22. September 2019 erneut zu einer Arbeitsniederlegung aufgerufen, um gegen den Stillstand der Schlichtungsgespräche unter Federführung der Regierung über höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen zu protestieren.
Anacleto Rodrigues, Sprecher der unabhängigen Lkw-Fahrer-Gewerkschaft SIMM, erklärt, dass Tankwagenfahrer gefährlichen und prekären Bedingungen ausgesetzt seien, u.a. 15-Stunden-Schichten, dass ihr Grundlohn lediglich 600 Euro betrage und die Überstundenvergütung nicht für die Sozialversicherungsbeiträge zähle, wofür die Gewerkschaften kämpfen. Francisco Sao Bento, der SNMMP-Vorsitzende, kritisiert, dass “Unternehmen auf den Überstunden dieser Fahrer aufgebaut werden”. Seinen Angaben zufolge hätten viele Fahrer allein in diesem Jahr bis zu 500 Überstunden gemacht.
Die Regierung hat als Reaktion auf den Konflikt die Treibstoff-Abgabe an Tankstellen rationiert, um eine landesweite Lähmung zu verhindern, und die Tankwagenfahrer in verschiedenen Teilen des Landes, in denen keine Mindestversorgung gegeben war, zur Arbeit zurückbeordert. Die Anordnung bedeutete, dass Fahrer, die ihr nicht nachkamen, u.U. mit Strafverfolgung und einer bis zu zweijährigen Haftstrafe rechnen mussten.
Umweltminister Joao Pedro Matos Fernandes erklärte, dass 14 Fahrer wegen der Straftat des Ungehorsams angeklagt würden, während anderen Fahrern mit Entlassung gedroht wurde, falls sie die Anordnung nicht befolgten. “Die Regierung hat keine andere Wahl, als auf dieses Mittel zurückzugreifen”, so der Minister.
Die Streikenden reagierten verärgert, nachdem das Verfahren gegen die 14 Fahrer begonnen hatte. Pedro Pardal Henriques, der stellvertretende SNMMP-Vorsitzende, erklärte, dass diese Anordnung einen Angriff auf das Streikrecht darstelle, weil die Fahrer für einen Mindestdienst gesorgt hätten.
Trotz der Konjunkturerholung und des Wirtschaftswachstums ist nach wie vor eine äußerst starre Haltung zu beobachten, wenn es um Verhandlungen über Lohnerhöhungen geht, und laut Gewerkschaftsbund UGT kursieren Berichte, denen zufolge manche Arbeitgeber weiterhin nicht bereit seien, über wichtige Fragen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder zusätzliche Sozialleistungen zu verhandeln.
UGT-Berichten zufolge sieht es im öffentlichen Sektor so aus, dass es trotz Zusagen der Regierung gegenüber den Gewerkschaften mit Blick auf einige prioritäre Themen (eine positive Entwicklung gegenüber Vorjahren seit dem Regierungswechsel Ende 2015), nach wie vor Einschränkungen bei Verhandlungen über sämtliche Themen mit Auswirkungen auf den Haushalt (insbesondere Löhne) gibt.
Im privaten Sektor beklagen sich viele Gewerkschaften über die Weigerung von Arbeitgebern, über Fragen wie Lohnerhöhungen, Arbeitszeit (z.B. Überstunden), Sozialleistungen, Mobbing, Leistungsbewertungen und berufliche Einstufung zu verhandeln.
Im Juli hat die Fluggesellschaft Ryanair streikendem Kabinenpersonal in Portugal mitgeteilt, dass es durch den Streik seine Aufstiegsmöglichkeiten gefährden könnte. Zudem hat ein Ryanair-Vertreter die Mitarbeiter/innen in Portugal schriftlich darüber unterrichtet, dass diejenigen, die sich an der Aktion beteiligt haben, „unentschuldigt von der Arbeit ferngeblieben“ seien und für den fraglichen Tag weder Grundgehalt noch Zulagen, sektorale Bezüge oder eine monatliche Leistungsprämie erhalten würden. Diese Ankündigung erfolgte am ersten von zwei Streiktagen, mit denen das Ryanair-Kabinenpersonal am 25. und 26. Juli in vier Ländern (Italien, Spanien, Portugal und Belgien) eine Verbesserung seiner Arbeitsbedingungen fordern wollte.
Der portugiesische Gewerkschaftsbund União Geral dos Trabalhadores – Portugal (UGT-P) hat während des Jahres 2017 verschiedene Fälle von Diskriminierung gegenüber Gewerkschaftsvertretern auf betrieblicher Ebene festgestellt, denen mit Versetzung gedroht wurde und deren Zeitarbeitskonten in willkürlicher Weise kontrolliert wurden. Zudem habe es Fälle gegeben, in denen der Arbeitgeber Gewerkschaftsvertretern nicht gestattet habe, sich mit den Beschäftigten in Verbindung zu setzen. In der Privatwirtschaft kommt es häufig zu Beschwerden über Schwierigkeiten beim Zutritt zum Betriebsgelände oder mit Blick auf Zusammenkünfte mit der Geschäftsleitung, und auch im Bildungswesen ist dies in der letzten Zeit zum Problem geworden.
Obwohl die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, den Gewerkschaften angemessene Einrichtungen für die Verrichtung ihrer Aktivitäten zur Verfügung zu stellen, ist dies in vielen Fällen nicht der Fall, und in einigen Bereichen, wie etwa in Krankenhäusern, ist die Missachtung dieser gesetzlichen Bestimmung inzwischen zur Regel geworden.
Angaben des portugiesischen Gewerkschaftsbundes União Geral dos Trabalhadores – Portugal (UGT-P) zufolge ist es in Portugal nach wie vor an der Tagesordnung, dass sich die Arbeitgeber weigern, über die Arbeitsbedingungen zu verhandeln. Trotz der Konjunkturerholung vertreten die Arbeitgeber bei Verhandlungen über Lohnerhöhungen und in manchen Fällen bei wichtigen Fragen wie der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben oder ergänzenden Sozialleistungen immer noch eine sehr harte Linie.
Während der Finanz- und Wirtschaftskrise waren eine Reihe von Themen im öffentlichen Dienst und in staatlichen Unternehmen aufgrund von Haushaltsbeschränkungen “tabu” (z.B. Löhne, Überstunden, Beförderungen), und seit dem Wirtschaftsaufschwung haben keine neuen Verhandlungen über diese Themen stattgefunden. Beförderungen werden seit Jahren blockiert, und die Gehaltskürzungen für Staatsbedienstete wurden erst im Jahr 2016 beendet. Dank des im Januar 2018 begonnenen erneuten Dialogs zwischen der Regierung und den Gewerkschaften wurde die Beförderungsblockade jetzt teilweise aufgehoben, und im Verlauf des Jahres sind weitere Diskussionen über diese Fragen geplant.
Der portugiesische Gewerkschaftsbund União Geral dos Trabalhadores – Portugal (UGT-P) berichtet, dass viele Beschäftigte ihren Arbeitgeber nicht über ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft unterrichten, um eine Diskriminierung bei Beförderungen und Leistungszulagen zu vermeiden. Die weite Verbreitung prekärer Arbeitsverhältnisse in Portugal (das Land liegt in dieser Hinsicht EU-weit an dritter Stelle) ist nach wie vor ein Hindernis für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft und die Beteiligung an Gewerkschaftsaktivitäten.
Das Regionalsekretariat der Azoren für Bildung und Kultur hat den Tarifvertrag mit der Lehrergewerkschaft einseitig geändert und die Gehälter der Lehrkräfte mit befristeten Verträgen gesenkt, woraufhin ihre Gewerkschaft, die Sindicato Democrático dos Professores dos Açores (SDPA), am 4. März 2016 Beschwerde beim Arbeitsministerium erhoben hat.
Das Lissabonner Transportunternehmen hat Verhandlungen mit der Transportarbeitergewerkschaft Federação dos Sindicatos de Transportes e Comunicações (FECTRANS) über einen neuen Tarifvertrag verweigert. Gleichzeitig wurden die Managergehälter deutlich erhöht, woraufhin die Beschäftigten der U-Bahn, der Straßenbahn und der Fähren in Lissabon und umliegenden Städten am 14. und 15. September 2015 streikten.
Das von der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und dem Internationalen Währungsfonds bekannt gegebene Anpassungsprogramm hat dazu geführt, dass sektorale Tarifverträge nicht mehr automatisch verlängert werden. Jetzt kann ein Vertrag nur noch verlängert werden, wenn die verhandelnde Gewerkschaft mindestens 50 Prozent der Beschäftigten in der Verhandlungseinheit vertritt. Dies hat dazu geführt, dass nun vermehrt Verhandlungen auf Betriebsebene durch die Betriebsräte statt von Gewerkschaftsvertretern geführt werden. Es fallen weniger Arbeitnehmer/innen unter einen Tarifvertrag.
Zudem haben die Uniâo Geral de Trabalhadores (UGT-P) und ihre Mitgliedsorganisation Sindicato dos Bancários do Sul e Ilhas (SBSI) die Verabschiedung des am 6. Februar 2013 ohne vorherige Anhörung der Sozialpartner herausgegebenen Gesetzesdekrets 19/2013 verurteilt. Die Verordnung wurde den Beschäftigten im Bankensektor aufgezwungen, wodurch geltende Tarifverträge außer Kraft gesetzt wurden. Die SBSI hat diesbezüglich Beschwerde beim IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit eingelegt.
REFER (Rede Ferroviária Nacional, EP) hat nur wenige Tage vor dem Generalstreik vom 27. Juni 2013 eine Mindestdienstvorschrift für die SINAFE (Sindicato Nacional Ferroviários do Movimento e Afins) herausgegeben, um den Streik zu untergraben. Arbeitnehmern, die der Sindicato dos Técnicos, Administrativos e Auxiliares de Educação (STAAE) angehören, wurde damit gedroht, dass sich ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft negativ auf ihre Leistungsbewertung und damit auf Beförderungen auswirken werde.
Zudem ist die UGT der Ansicht, dass die portugiesische Flughafengesellschaft Aeroportos do Portugal, SA (ANA) bösgläubig gehandelt hat, als sie während des Generalstreiks vom 27. Juni 2013 eine Mindestdienstleistungsanforderung ausgehandelt hat. Die Geschäftsleitung hat SINDAV-Mitgliedern eine Beteiligung an der Aufrechterhaltung eines Mindestdienstes verweigert.
Im März 2011 wurde ein dreigliedriges Abkommen über Wachstums- und Beschäftigungsmaßnahmen und die Überarbeitung einiger Aspekte des Arbeitsrechts hinsichtlich Abfindungen im Falle von Kündigungen und Entlassungen sowie über Tarifverträge und Entlassungsverfahren unterzeichnet. Allerdings sind diese arbeitsrechtlichen Änderungen bis jetzt nicht umgesetzt, und weitere Reformen des Arbeitsgesetzes sind für das Jahr 2012 als Folge der Absichtserklärung vorgesehen. Ein neuer gesellschaftlicher Dialog wurde eingeleitet, dessen Ziel ein umfassendes dreigliedriges Abkommen (im Bereich Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung) war und bei dem auch die Überarbeitung des Arbeitsgesetzes diskutiert werden sollte. Dies war ein langwieriger Konsultationsprozess, der unterbrochen wurde, nachdem die Regierung eine Verlängerung der Arbeitszeiten angekündigt hatte. Nach dem Generalstreik im November wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen, und im Januar 2012 sollten ein neues, umfassendes dreigliedriges Abkommen über die Bereiche Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung unterzeichnet werden. Das Abkommen beinhaltete auch eine Überarbeitung des Arbeitsgesetzes. Die UGT berichtete, dass sie der einzige Gewerkschaftsverband mit einem Sitz in der ständigen Kommission für soziale Partnerschaft ist, der das Abkommen unterzeichnen konnte, und sie tat dies, um die Einführung noch härterer Maßnahmen gegen Beschäftigte zu verhindern, wie sie im Memorandum der Troika vorgesehen sind.
Die Krise hatte einen erheblichen Einfluss auf die Tarifverhandlungen. Die Zahl der abgeschlossenen Tarifverträge sank von 230 in 2010 auf 170 in 2011, und diese Verträge galten für weniger Beschäftigte (weniger als 170.000).
Portugal hat zusammen mit Spanien und Polen innerhalb der EU den höchsten Grad prekärer Beschäftigungsverhältnisse, besonders unter jungen Arbeitnehmern. Gewerkschaften sehen darin einen der Gründe, warum das Organisieren der Arbeitnehmer und die Gewerkschaftsarbeit immer schwieriger werden.
Faktoren, die die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf Unternehmensebene trüben, sind laut Berichten des Gewerkschaftsverbands UGT-P der massive Druck, der auf die Arbeitnehmer ausgeübt wird, nicht einer Gewerkschaft beizutreten; die beträchtliche Einmischung in die Gewerkschaftsarbeit und eine erbitterte Opposition gegen externe Gewerkschaftsvertreter.