Katar

Der IGB hat in Katar keine Mitgliedsorganisation.
Katar hat weder das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) noch das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949) ratifiziert.
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen. Die Vereinigungsfreiheit wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Die Beschäftigten sind vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung nicht ausdrücklich gesetzlich geschützt.
Gesetzliche Hindernisse für die Gründung von Organisationen
- Exzessive Mindestmitgliederzahl für die Gründung einer Gewerkschaft erforderlich
- Die General Union of Workers of Qatar setzt sich aus Allgemeinen Arbeitnehmerausschüssen zusammen, die jeweils mindestens 100 Mitglieder haben müssen.
- Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Gründung von Ortsverbänden, Vereinigungen oder Dachverbänden oder auf den Beitritt zu nationalen oder internationalen Organisationen
- In Artikel 123 des Arbeitsgesetzes Nr. 14 heißt es: "Die Allgemeine Gewerkschaft der Arbeiter von Katar kann nach Genehmigung des Ministeriums allen arabischen oder internationalen Organisationen beitreten, die auf dem Gebiet der Arbeiterorganisationen arbeiten."
Beschränkungen des Rechtes der Beschäftigten auf die Gründung von und den Beitritt zu Organisationen ihrer eigenen Wahl
- Gesetzlich vorgeschriebenes Gewerkschaftsmonopol und/oder ein System, das die Organisierung Organisierung Der auf die Gründung von oder den Beitritt zu einer Gewerkschaft hinauslaufende Prozess bzw. Bemühungen darum, dass andere Beschäftigte eine Gewerkschaft gründen oder einer Gewerkschaft beitreten. auf einer bestimmten Ebene (Betrieb, Branche/Sektor, regional, gebietsbezogen, national) verbietet oder einschränkt
- Das Arbeitsgesetz des Landes lässt lediglich eine Gewerkschaft zu, die General Union of Workers of Qatar, die sich aus Allgemeinen Arbeitnehmerausschüssen aus den verschiedenen Branchen und Industrien zusammensetzt.
- Beschränkungen des Rechtes der Beschäftigten auf den Beitritt zu der Gewerkschaft ihrer Wahl
- Gemäß Artikel 116 des Arbeitsgesetzes Nr. 14 darf "nicht mehr als ein Ausschuss in einem Betrieb gebildet werden. Die Arbeitnehmerausschüsse in den Betrieben, die in einem Gewerbe oder einer Industrie oder ähnlichen oder miteinander verbundenen Gewerben oder Industrien tätig sind, sind berechtigt, aus ihrer Mitte einen allgemeinen Ausschuss zu bilden, der den Namen "Allgemeiner Ausschuss für die Arbeitnehmer des Gewerbes oder der Industrie" trägt. Die allgemeinen Komitees der Arbeiter der verschiedenen Gewerbe und Industrien sind berechtigt, aus ihrer Mitte eine allgemeine Gewerkschaft zu bilden, die den Namen "General Union of the Workers of Qatar" trägt."
Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Organisation ihrer Verwaltung
- Beschränkungen des Rechtes auf die ungehinderte Festlegung ihrer Satzungen und Bestimmungen
- Die Verordnung Nr. 10/2006 sieht vor, dass die Satzungen der Arbeitsorganisationen (Komitees) dem beigefügten Musterstatut entsprechen müssen.
- Beschränkungen des Rechtes auf die Wahl ihrer Vertreter/innen und auf ungehinderte Selbstverwaltung
- Abschnitt 4 der Mustersatzung sieht vor, dass Gewerkschaftsmitglieder Katarer sein müssen und dass nicht-katarische Arbeitnehmer zwar Mitglied werden können, sofern sie im Besitz einer Arbeitserlaubnis sind und mindestens fünf Jahre im Land gearbeitet haben, jedoch nicht das Recht haben, zu wählen, Kandidaten zu nominieren oder an Mitgliederversammlungen teilzunehmen, sondern lediglich einen Vertreter zu wählen, der ihren Standpunkt gegenüber dem Vorstand vertri
- Beschränkungen des Rechtes auf die ungehinderte Organisation von Aktivitäten und die Formulierung von Programmen
- Arbeitnehmerorganisationen sind politische Aktivitäten, die Verteilung von Material, das den Staat oder die Regierung beleidigt, Finanzspekulationen und die Annahme von Geschenken ohne die Genehmigung des Ministeriums untersagt.
- Behördliche Befugnis, Gewerkschaften im Alleingang aufzulösen, vorübergehend zu verbieten oder deren Zulassung aufzuheben
- Der Minister kann Arbeitnehmerorganisationen auflösen, die laut Arbeitsgesetz verbotene Aktivitäten verrichten.
Gruppen von Beschäftigten, die Gewerkschaften laut Gesetz weder gründen noch beitreten oder ein Gewerkschaftsamt bekleiden dürfen bzw. nur mit Einschränkungen
- Sonstige Berufsgruppen
- Beschäftigte auf See und Gelegenheitsarbeiter haben kein Koalitionsrecht.
- Sonstige Beamte oder öffentlich Bedienstete
- Staatsbedienstete dürfen sich nicht gewerkschaftlich organisieren.
- Ausländische oder Wanderarbeitskräfte
- Mindestlohn Mit dem Gesetz Nr. 17 aus dem Jahr 2020 wurde erstmals ein nicht diskriminierender Mindestlohn in Katar eingeführt. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber zudem dazu, für eine angemessene Unterbringung und Verpflegung der Beschäftigten zu sorgen. Das im März 2021 in Kraft getretene Gesetz gilt für alle Arbeitskräfte, ungeachtet ihrer Nationalität und der Branche, in der sie arbeiten, einschließlich Hausangestellten und anderer Sektoren, die nicht unter das Arbeitsgesetz fallen. In dem begleitenden Ministerialerlass Nr. 25 aus dem Jahr 2020 werden ein Mindestgrundlohn von 1.000 Katar-Riyal (QAR) (275 USD) und Mindestzulagen für Essen und Unterbringung in Höhe von 300 QAR (82 USD) bzw. 500 QAR (137 USD) festgelegt. Das Arbeitsgesetz wurde geändert, um die Haft- bzw. Geldstrafen für lohnbezogene Rechtsverstöße zu erhöhen, von maximal einem Monat Gefängnis auf 12 Monate und von maximal 6.000 QAR (1.650 USD) auf 10.000 QAR (2.750 USD). /// Unterstützungs- und Versicherungsfonds für Arbeitskräfte Im Rahmen des Gesetzes Nr. 17 aus dem Jahr 2018 wurde ein "Unterstützungs- und Versicherungsfonds für Arbeitskräfte" eingerichtet, der darauf abzielt, sie vor den Folgen ausstehender oder nicht gezahlter Löhne zu schützen. Konkret geht es darum, dass die Löhne und Zusatzleistungen, die von den Ausschüssen zur Beilegung von Arbeitskonflikten festgelegt werden, aus dem Fonds gezahlt werden. Diese Ausschüsse haben im März 2018 ihre Arbeit aufgenommen und sind ein beschleunigtes richterliches Verfahren für die Klärung von Arbeitskonflikten, durch das der Zugang arbeitender Menschen zur Justiz verbessert werden soll. /// Abschaffung der Ausreisegenehmigungspflicht Mit dem Ministerialerlass Nr. 95 aus dem Jahr 2019 wurde der Geltungsbereich des Gesetzes Nr. 13 aus dem Jahr 2018 ausgeweitet und Beschäftigten in Ministerien, anderen Regierungs- und öffentlichen Einrichtungen, Hausangestellten, Beschäftigten auf See und in der Landwirtschaft sowie Gelegenheitsarbeitskräften das Recht zugestanden, das Land entweder vorübergehend oder für immer zu verlassen, ohne dass sie dafür die Genehmigung ihres Arbeitgebers benötigen. Ein Ministerialerlass, mit dem die Ausreisegenehmigungspflicht für nicht unter das Arbeitsgesetz fallende Beschäftigte abgeschafft wurde, wurde am 16. Januar 2020 vom Innenministerium verfügt. /// Abschaffung der Einverständniserklärungspflicht Im Rahmen des Gesetzes Nr. 19 aus dem Jahr 2020, ergänzt durch den Ministerialerlass Nr. 51 aus dem Jahr 2020, entfällt für alle Wanderarbeitskräfte die Verpflichtung, für den Wechsel des Arbeitsplatzes eine Einverständniserklärung einzuholen, und mit Gesetz Nr. 18 aus dem Jahr 2020 werden neue Kündigungsregelungen eingeführt. Arbeitskräfte, die unter das Arbeitsgesetz fallen, Hausangestellte sowie Beschäftigte auf See und in der Landwirtschaft können ihren Arbeitgeber jetzt nach der Probezeit wechseln, wenn je nach der Dauer ihres Arbeitsverhältnisses eine Kündigungsfrist von ein oder zwei Monaten eingehalten und die Kündigung schriftlich eingereicht wird. /// Einrichtung paritätischer Ausschüsse Der Erlass Nr. 21 aus dem Jahr 2019, der die Bedingungen und Verfahren für die Wahl der Arbeitnehmervertreter in paritätischen Ausschüssen regelt, ermöglicht Beschäftigten in privaten Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit 30 oder mehr Angestellten die Wahl ihrer eigenen Vertreter. Im Rahmen der paritätischen Ausschüsse kommen Vertreter des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer zusammen, um regelmäßig arbeitsbezogene Fragen zu besprechen. Dazu gehören Themen wie Arbeitsorganisation, Möglichkeiten der Steigerung der Produktion und der Intensivierung der Entwicklung, Schulungsprogramme für Beschäftigte, Instrumente zur Risikoprävention und Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen.
- Beschäftigte in der Landwirtschaft
- Beschäftigte in der Landwirtschaft und Beweidung haben kein Koalitionsrecht, abgesehen von Selbstständigen und unbefristet Beschäftigten, die unerlässliche landwirtschaftliche Geräte bedienen oder reparieren.
- Hausangestellte
- Hauspersonal wie Fahrer, Krankenpfleger, Köche, Gärtner und ähnliche Beschäftigte haben kein Koalitionsrecht.
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt, jedoch nicht angemessen begünstigt und gefördert.
Gesetzliche Hindernisse für die Anerkennung von Tarifparteien
- Übertriebene Bestimmungen bezüglich der Struktur, Zusammensetzung und Mitgliedschaft von Gewerkschaften
- Das Arbeitsgesetz des Landes lässt nur eine einzige Gewerkschaft zu: die General Union of Workers of Qatar, die sich aus den Generalausschüssen zusammensetzt, die die Arbeitnehmer in den verschiedenen Gewerken oder Branchen vertreten.
Beschränkungen des Grundsatzes ungehinderter und freiwilliger Verhandlungen
- Ausschluss bestimmter Themen von Tarifverhandlungen (z.B. Löhne, Arbeitszeit)
- Das Gesetz ermöglicht den Gewerkschaften zwar Tarifverhandlungen, aber dieses Recht ist dadurch stark eingeschränkt, dass die Regierung die für die Verhandlungen geltenden Regeln und Verfahren kontrolliert, u.a. durch Beschränkungen des Inhalts, des Geltungsbereichs, der Laufzeit und der Auslegung von Tarifverträgen.
- Obligatorisches verbindliches Schiedsverfahren
Schiedsverfahren
Ein Mittel zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch die Einschaltung einer neutralen dritten Partei, die entweder eine Einzelperson oder ein Schiedsgremium sein kann. Bei einem unverbindlichen Schiedsverfahren steht es den Konfliktparteien frei, die daraus resultierende Empfehlung abzulehnen, während sie sich im Falle eines verbindlichen Verfahrens an den Schiedsspruch halten müssen. Als obligatorisches Schiedsverfahren wird ein Prozess bezeichnet, bei dem sich die Parteien nicht freiwillig dafür entscheiden, sondern bei dem es gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Behörden beschlossen wird.
vgl. Schlichtung, Vermittlung
im Falle von Konflikten während laufender Verhandlungen in nicht wesentlichen Diensten - Artikel 130 des Arbeitsgesetzes, Gesetz Nr. 14 sieht vor, dass "wenn die Vermittlung der Abteilung nicht innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Antwort des Arbeitgebers zur Beilegung der Streitigkeit führt, legt die Abteilung die Streitigkeit einem Schlichtungsausschuss zur Entscheidung darüber vor.[... ]Die Entscheidung des Ausschusses ist für die beiden Streitparteien verbindlich, wenn die Parteien schriftlich zugestimmt haben, den Streitfall vor der Sitzung des Ausschusses zur Entscheidung über den Streitfall an diesen zu verweisen, und wenn es diesbezüglich keine solche Vereinbarung gibt, wird der Streitfall innerhalb von fünfzehn Tagen an einen Schlichtungsausschuss verwiesen, und das Schlichtungsverfahren ist für die beiden Parteien verbindlich."
Beschränkungen des Geltungsbereichs und der Rechtswirksamkeit abgeschlossener Tarifverträge
- Beschränkungen der Laufzeit, des Anwendungs- oder Geltungsbereichs von Tarifverträgen
- Das Gesetz ermöglicht den Gewerkschaften zwar Tarifverhandlungen, aber dieses Recht ist dadurch stark eingeschränkt, dass die Regierung die für die Verhandlungen geltenden Regeln und Verfahren kontrolliert, u.a. durch Beschränkungen des Inhalts, des Geltungsbereichs, der Laufzeit und der Auslegung von Tarifverträgen.
Einschränkungen oder Verbot von Tarifverhandlungen in bestimmten Sektoren
- Sonstige Beamte und öffentlich Bedienstete
- Das Arbeitsgesetz gilt nicht für "die Angestellten und Arbeiter der Ministerien und anderer Regierungsorgane, öffentlicher Einrichtungen, Körperschaften und Unternehmen, die von Qatar Petroleum selbst oder mit anderen gegründet wurden, und die Arbeiter, deren Arbeitsangelegenheiten durch besondere Gesetze geregelt werden" (Art. 3 des Arbeitsgesetzes Nr. 14).
- Sonstige Gruppen
- Das Arbeitsgesetz gilt nicht für Arbeiter, die auf See, in der Landwirtschaft, in Haushalten und als Gelegenheitsarbeiter beschäftigt sind (Art. 3 des Arbeitsgesetzes Nr. 14).
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen.
Gesetzliche Hindernisse für rechtmäßige Streiks
- Vorherige Genehmigung oder Billigung der Behörden für einen rechtmäßgen Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik erforderlich - Das Arbeitsministerium muss in Rücksprache mit dem Innenministerium genehmigen, wann und wo ein Streik stattfinden kann.
- Übertriebene Vorschriften hinsichtlich des erforderlichen Quorums oder der bei einer Streikurabstimmung erforderlichen Mehreheit
- Bevor zu einem Streik aufgerufen werden kann, müssen sich drei Viertel des Allgemeinen Arbeitnehmerausschusses in der betroffenen Branche oder Industriesparte dafür aussprechen.
- Übermäßig lange Ankündigungs- oder Abkühlungsfristen
- Die Arbeitnehmerausschüsse müssen dem Arbeitgeber einen Streik mindestens zwei Wochen im Voraus ankündigen.
- Obligatorische Schieds- oder langwierige Schlichtungs- und Vermittlungsverfahren vor einem Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik - Bevor ein rechtmäßiger Streik stattfinden kann, ist ein langwieriges Konfliktbeilegungsverfahren zu durchlaufen.
- Sonstige übertriebene, unsinnige oder ungerechtfertigte Auflagen
- Die meisten Beschäftigten des privaten Sektors verfügen zwar über das Streikrecht, aber nur dann, wenn zuvor das Arbeitsressort des Ministeriums für den Staatsdienst über einen Konflikt entschieden hat, so dass Streikaktionen praktisch ihren Sinn verlieren.
Verbot oder Einschränkungen bestimmter Arten von Streiks
- Beschränkungen hinsichtlich des Streikziels (z.B. Arbeitskonflikte, wirtschaftliche und soziale Fragen, politische, Sympathie- und Solidaritätsstreiks)
- Das Ziel eines Streiks ist auf Streitigkeiten zwischen einem Arbeitgeber und seinen Mitarbeitern beschränkt.
Übermäßige Eingriffe der Behörden oder der Arbeitgeber während eines Streiks
- Befugnis der Behörden oder Arbeitgeber, einen Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik zu verhindern oder zu beenden, indem der Konflikt einem Schiedsverfahren Schiedsverfahren Ein Mittel zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch die Einschaltung einer neutralen dritten Partei, die entweder eine Einzelperson oder ein Schiedsgremium sein kann. Bei einem unverbindlichen Schiedsverfahren steht es den Konfliktparteien frei, die daraus resultierende Empfehlung abzulehnen, während sie sich im Falle eines verbindlichen Verfahrens an den Schiedsspruch halten müssen. Als obligatorisches Schiedsverfahren wird ein Prozess bezeichnet, bei dem sich die Parteien nicht freiwillig dafür entscheiden, sondern bei dem es gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Behörden beschlossen wird.
vgl. Schlichtung, Vermittlung
unterzogen wird - Abschnitt 130 des Arbeitsgesetzes Nr. 14 sieht ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vor, bevor ein Streik ausgerufen werden kann.
Bestimmungen, die die Streikmöglichkeiten oder die Wirksamkeit eines Streiks untergraben
- Fehlen spezifischer Schutzmaßnahmen für rechtmäßig streikende Beschäftigte (z.B. Kündigungsschutz)
- Unter denselben Bedingungen wie im Falle von Beschäftigten in der Privatwirtschaft können die Arbeitgeber Aussperrungen oder Entlassungen vornehmen.
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren
- Übertriebene Beschränkungen für „Staatsbedienstete“
- Beamte sind nicht streikberechtigt.
- Willkürliche Festlegung oder übermäßig lange Liste „wesentlicher Dienste“, in denen Streiks untersagt oder stark eingeschränkt sind
- Das Streikverbot gilt für alle Beschäftigten in einer öffentlichen Versorgungseinrichtung, im Gesundheitswesen oder einem sicherheitsrelevanten Dienst, sofern dies der Öffentlichkeit schaden oder einen Sachschaden hervorrufen würde. In diese Kategorie fallen auch die Beschäftigten in der Öl- und Gasindustrie, in Seehäfen und im gesamten Verkehrwesen.
- Sonstige Einschränkungen (z.B. in FEZ Freie Exportzone Ein besonderes Industriegebiet eines Landes, in dem importierte Materialien vor ihrer erneuten Ausfuhr verarbeitet werden; soll vor allem ausländische Investoren anziehen, denen besondere Anreize wie die Ausnahme von bestimmten Handelsbarrieren, Steuern, Regeln und/oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen geboten werden. )
- Hausangestellte sind nicht streikberechtigt.
Sonstige Beschränkungen
- Sonstige Beschränkungen
- Das Arbeitsgesetz gilt nicht für Arbeiter, die auf See, in der Landwirtschaft, in Haushalten und als Gelegenheitsarbeiter beschäftigt sind (Art. 3 des Arbeitsgesetzes Nr. 14).
Praxis
Katar verweigert vielen ausländischen Arbeitskräften aus Indien, Nepal und Bangladesch nach wie vor die Rückkehr in ihre Heimatländer, obwohl im Dezember 2016 ein neues Gesetz verabschiedet wurde.
Gewerkschafter und Aktivisten haben jedoch die Tatsache verurteilt, dass weiterhin eine Ausreisegenehmigung der Regierung erforderlich ist, um das Land verlassen zu können. Zahlen der staatlichen Qatar News Agency zufolge habe der zur Prüfung der Anträge eingerichtete Ausschuss 213 der bis zum 15. Februar 2017 gestellten 760 Anträge ohne Angabe von Gründen abgelehnt.
Eine weitere Bestätigung dafür, dass sich in dem Golfstaat nichts geändert hat, war der jüngste Fall eines Arbeiters aus Nepal, der von seinem Bruder tot aufgefunden wurde. Sharan Mandal (40) war erkrankt und hatte um die Genehmigung gebeten, in sein Heimatland zurückkehren zu dürfen, um sich dort behandeln und unterstützen zu lassen. Die Genehmigung wurde jedoch nicht erteilt, und am 16. April erlag er seiner Krankheit.
Im Oktober 2016 hat ein Mann aus Bangladesch, der 21-jährige Nadim Shariful, einen Prozess gegen die FIFA angestrengt, weil sie es angeblich versäumt habe, ihren Einfluss geltend zu machen, um beim Bau der Sportstätten für die Fußball-WM 2022 die Achtung grundlegender Arbeitnehmerrechte zu gewährleisten. Das Verfahren wurde mit Unterstützung des größten niederländischen Gewerkschaftsbundes FNV in Zürich, der Heimatstadt der FIFA, angestrengt. Nadim Shariful verlangt eine Entschädigung in Höhe von 11.500 $ für die 4.000 $, die er einem Vermittler für eine Arbeit in Katar gezahlt hat, wo ihm anschließend der Pass abgenommen wurde und er unter unerträglichen Bedingungen 18 Monate lang gearbeitet hat.
Dies ist jedoch leider kein Einzelfall, da auch internationale Organisationen wie Amnesty International Praktiken wie die Konfiszierung der Pässe, die Nichtzahlung der Löhne und Drohungen am Arbeitsplatz verurteilt haben, die in dem Golfstaat bei seinen Vorbereitungen auf die WM auf Kosten ausgebeuteter Wanderarbeitskräfte die Regel sind. Einige von ihnen sind so verzweifelt, dass sie Selbstmord begehen, wie beispielsweise der junge Inder, der sich am 29. September 2016 im Untergeschoss des Kongresszentrums von Doha erhängt hat. Andere sterben infolge von Krankheiten, Müdigkeit und Unterernährung.
Trotz wiederholt zugesagter Reformen zur Verbesserung der Rechte von Wanderarbeitskräften hat sich die Regierung damit weiterhin Zeit gelassen. Im März 2015 hat der Verwaltungsrat der IAO
Internationale Arbeitsorganisation
Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.
vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
darauf bestanden, dass Katar das Kafala- oder Bürgen-System bis spätestens November 2015 reformiert. Sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebervertreter bei der IAO
Internationale Arbeitsorganisation
Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.
vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
haben Katar aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um das System abzuschaffen, das die extreme Ausbeutung und Unterdrückung ausländischer Arbeitskräfte ermöglicht. Zudem haben sie grundlegende Arbeitnehmerrechte, einschließlich des Rechtes auf eine Gewerkschaftsmitgliedschaft, gefordert.
Seit der Vergabe der Fußballweltmeisterschaft 2022 an Katar ist das Land wegen der erschreckenden Bedingungen, unter denen ausländische Arbeitskräfte dort leben und arbeiten, immer stärker ins Blickfeld geraten. Die Beschäftigten sind im Rahmen des Kafala-Systems an ihren Arbeitgeber gebunden und können das Land ohne seine Genehmigung nicht verlassen. Sie werden zu langen Arbeitszeiten in extremer Hitze gezwungen, und pro Tag kommt mindestens einer von ihnen ums Leben. Trotz dieser schockierenden Bilanz und der internationalen Empörung über die sklavenähnlichen Bedingungen hat die FIFA kaum etwas unternommen. Lediglich die Unterbringung und das Vergütungssystem wurden leicht verbessert.
Nach wiederholten Verzögerungen hat die Regierung im Oktober 2015 bekannt gegeben, dass ihre Reformen erst Ende 2016 in Kraft treten würden. Diese Reformen werden jedoch nur wenig zur Verbesserung der Situation der Wanderarbeitskräfte beitragen. Mit dem neuen Arbeitsgesetz werden die berüchtigten Ausreisegenehmigungen nicht abgeschafft, und die Beschäftigten benötigen nach wie vor die Erlaubnis ihres Arbeitgebers, um das Land verlassen zu können. Angeblich sollen sie die Möglichkeit haben, sich an das Innenministerium zu wenden, aber die meisten Beschäftigten haben Angst vor diesem Ministerium. Wanderarbeitskräfte haben auch künftig nicht das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten oder sich durch gewählte betriebliche und repräsentative Ausschüsse kollektiv Gehör zu verschaffen. Hausangestellte fallen aus dem Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes vollkommen heraus.
Etwa 800 bei zwei Subunternehmen (Qatar Freelance Trading and Contracting und Qatar Middle East Co.) beschäftigte Bauarbeiter legten im November 2014 aus Protest gegen die Missachtung ihrer Arbeitsverträge und Hungerlöhne die Arbeit nieder. Die Arbeiter hatten vor der Abreise aus ihren Heimatländern Verträge unterschrieben, die bei ihrer Ankunft in Katar zerrissen wurden. Darüber hinaus hatte man ihnen ihre Pässe abgenommen. Anschließend wurden sie gezwungen, für Löhne zu arbeiten, die ein Drittel geringer waren als die, die man ihnen versprochen hatte. Augenzeugen haben berichtet, dass ein Aufseher Beschäftigte mit einem Plastikrohr angegriffen habe, als die Polizei mit den Festnahmen begann. Es wird vermutet, dass die Verhafteten in das berüchtigte Haftzentrum von Doha gebracht wurden, wo ausländische Arbeitskräfte vor ihrer Deportation häufig in Isolationshaft festgehalten werden.
Wanderarbeitskräfte machen inzwischen rund 94%, d.h. etwa 1,2 Millionen Beschäftigte, der katarischen Erwerbsbevölkerung aus, und diese Zahl wird im Zuge der Vorbereitungen auf die Fußball-WM 2022 weiter ansteigen, da zahlreiche neue Beschäftigte in das Land geholt werden, größtenteils aus Südasien, um die erforderliche Infrastruktur und die Stadien zu bauen. Wie viele andere Arbeitsmigranten in der Golfregion auch sind sie erheblichen diskriminierenden Maßnahmen und Praktiken ausgesetzt, mit denen ihre grundlegenden Menschen- und Arbeitnehmerrechte verletzt werden, einschließlich des Rechtes auf Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
. Selbst katarische Staatsangehörige verfügen nur über begrenzte diesbezügliche Rechte.
Zahlreiche Beschäftigte sind aufgrund kategorischer gesetzlicher Bestimmungen von der Gründung einer Gewerkschaft und von einem Gewerkschaftsbeitritt ausgenommen. In der Praxis sind mehr als 90% der Gesamtarbeitnehmerschaft des Landes von der Wahrnehmung des Rechtes auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.
Die Gerichtsverfahren sind langwierig, so dass die Beschäftigten monatelang ohne Lohn darauf warten müssen, zu ihrem Recht zu kommen. Sehr wenige Wanderarbeitskräfte, die Rechtsverstößen zum Opfer fallen, verfügen über die erforderlichen finanziellen Mittel, um während dieser Wartezeit überleben zu können, weshalb sie wieder in ihre Heimatländer zurückgehen, ohne gerichtliche Schritte einzuleiten.
In Katar gibt es zudem nur knapp 150 Arbeitsaufsichtsbeamte, und ihre Inspektionen beinhalten keine Gespräche mit den Beschäftigten selbst. Unter diesen Umständen ist es daher nur schwer vorstellbar, wie die Behörden konkret gedenken, für die Einhaltung ihrer Arbeitsgesetze zu sorgen.
In Katar sind rund 132.000 weibliche ausländische Hausangestellte beschäftigt. Sie sind noch weniger vor Ausbeutung geschützt als andere Gruppen von Beschäftigten, da die Arbeit in Privathaushalten ausdrücklich von den Arbeitsgesetzen ausgeschlossen ist.
Wanderarbeitskräfte werden im Rahmen eines Bürgschaftssystems („Kafala“) vermittelt, d.h. sie benötigen einen lokalen Arbeitgeber, der für sie bürgt und für den sie während ihres gesamten Aufenthalts arbeiten müssen, da sie ihren Arbeitsplatz ohne seine Genehmigung nicht wechseln können. Die IAO
Internationale Arbeitsorganisation
Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.
vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
hat festgestellt, dass dieses System zu Zwangsarbeit und sogar Menschenhandel führen könne. 2009 hatten die Behörden erklärt, dass sie Migranten im Falle eines Konfliktes mit ihrem Bürgen befristete Genehmigungen für eine andere Arbeitsstelle erteilen könnten, aber nur wenige Wanderarbeitskräfte sind sich dieser Möglichkeit bewusst.
Sehr oft konfiszieren die Arbeitgeber die Pässe der Migranten, um sicherzugehen, dass sie das Land nicht vor Ablauf ihres Vertrages verlassen, auch im Falle von Verstößen gegen die vertraglichen Bedingungen. Diese Einbehaltung der Pässe ist seit 2009 rechtswidrig, wenn sie länger dauert als die Zeit, die für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist, aber die lokale Presse hat im März die Ergebnisse einer Untersuchung unter asiatischen Wanderarbeitskräften veröffentlicht, denen zufolge 88% von ihnen bestätigt hatten, dass sie ihrem Arbeitgeber ihre Pässe aushändigen mussten.
Im Dezember berichteten die lokalen Medien über die Absicht der Behörden, einen „konstituierenden Arbeitsausschuss" einzurichten, der die erste Phase auf dem Weg zur Gründung eines Gewerkschaftsbundes sein solle und die Aufgabe habe, die Arbeitnehmerrechte zu schützen. Die 50 Mitglieder des Ausschusses sollen die Beschäftigten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor vertreten. Unterdessen deutet nichts darauf hin, dass die Beschäftigten auch nur das geringste Mitspracherecht bei der Ernennung dieser „Vertreter“ haben werden. Vielmehr sieht es so aus, als würde dieser Ausschuss der Kontrolle der Regierung unterstehen.
Im Mai 2009 lehnte die Internationale Journalisten-Förderation (IJF) die Teilnahme an Feierlichkeiten zur Pressefreiheit ab, die von der UNESCO und der katarischen Regierung organisiert wurden. „Diese Feierlichkeiten werden in einem Land organisiert, das ein internationales Zentrum für die Freiheit der Medien unterstützt, sich aber weigert, den örtlichen Journalisten das Recht auf Gründung einer eigenen Organisation oder einer unabhängigen Gewerkschaft zu gewähren“, betonte die IJF.