Qatar - Reformvorschläge beinhalten nicht das Recht, Gewerkschaften zu gründen oder beizutreten

Trotz wiederholt zugesagter Reformen zur Verbesserung der Rechte von Wanderarbeitskräften hat sich die Regierung damit weiterhin Zeit gelassen. Im März 2015 hat der Verwaltungsrat der IAO darauf bestanden, dass Katar das Kafala- oder Bürgen-System bis spätestens November 2015 reformiert. Sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebervertreter bei der IAO haben Katar aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um das System abzuschaffen, das die extreme Ausbeutung und Unterdrückung ausländischer Arbeitskräfte ermöglicht. Zudem haben sie grundlegende Arbeitnehmerrechte, einschließlich des Rechtes auf eine Gewerkschaftsmitgliedschaft, gefordert.

Seit der Vergabe der Fußballweltmeisterschaft 2022 an Katar ist das Land wegen der erschreckenden Bedingungen, unter denen ausländische Arbeitskräfte dort leben und arbeiten, immer stärker ins Blickfeld geraten. Die Beschäftigten sind im Rahmen des Kafala-Systems an ihren Arbeitgeber gebunden und können das Land ohne seine Genehmigung nicht verlassen. Sie werden zu langen Arbeitszeiten in extremer Hitze gezwungen, und pro Tag kommt mindestens einer von ihnen ums Leben. Trotz dieser schockierenden Bilanz und der internationalen Empörung über die sklavenähnlichen Bedingungen hat die FIFA kaum etwas unternommen. Lediglich die Unterbringung und das Vergütungssystem wurden leicht verbessert.

Nach wiederholten Verzögerungen hat die Regierung im Oktober 2015 bekannt gegeben, dass ihre Reformen erst Ende 2016 in Kraft treten würden. Diese Reformen werden jedoch nur wenig zur Verbesserung der Situation der Wanderarbeitskräfte beitragen. Mit dem neuen Arbeitsgesetz werden die berüchtigten Ausreisegenehmigungen nicht abgeschafft, und die Beschäftigten benötigen nach wie vor die Erlaubnis ihres Arbeitgebers, um das Land verlassen zu können. Angeblich sollen sie die Möglichkeit haben, sich an das Innenministerium zu wenden, aber die meisten Beschäftigten haben Angst vor diesem Ministerium. Wanderarbeitskräfte haben auch künftig nicht das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten oder sich durch gewählte betriebliche und repräsentative Ausschüsse kollektiv Gehör zu verschaffen. Hausangestellte fallen aus dem Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes vollkommen heraus.

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