Japón - Regelung des„Ausbildungsvisums“ für Ausbeutung missbraucht (2010)

Die Arbeitgeber missbrauchen zudem zwei Industrie-Ausbildungsprogramme, in deren Rahmen ungelernte Arbeitskräfte mit einem dreijährigen Visum nach Japan reisen dürfen, um dort ausgebildet und geschult zu werden. Trotz der versprochenen Ausbildung werden viele dieser Zehntausenden ausländischer Arbeitskräfte, die nach Japan kommen, in Ausbeuterbetrieben eingesetzt und zu langen Arbeitszeiten unter gefährlichen Bedingungen für gerade einmal die Hälfte des Mindestlohns gezwungen. Die Arbeitgeber nehmen ihnen die Arbeitsgenehmigung weg und hindern sie daran, ihr Recht auf die Gründung einer Gewerkschaft und auf Tarifverhandlungen wahrzunehmen. In vielen Fällen missbrauchen auch die Agenturen, die ausländische Arbeitskräfte oder Unternehmen aus den Entsendeländern vermitteln, das System und beuten die Beschäftigten durch schlechtere Arbeitsverträge aus. Als Reaktion hierauf wurde das Gesetz über eine teilweise Änderung des „Einwanderungskontroll- und Flüchtlings-Anerkennungsgesetzes und Sondergesetzes über die Einwanderungskontrolle unter anderem derjenigen, die die japanische Staatsbürgerschaft aufgrund des Friedensvertrages mit Japan verloren haben” (im Folgenden genannt „das geänderte Einwanderungskontrollgesetz”) bei der turnusmäßigen Parlamentssitzung 2009 verabschiedet und am 15. Juli 2009 verkündet. Das geänderte Einwanderungskontrollgesetz enthält neue Bestimmungen einschließlich einer Überarbeitung der beiden Schulungsprogramme. Das geänderte Gesetz wird im Juli 2010 in Kraft treten.

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