Corea, República de - Regierung versucht weiter, Lehrergewerkschaft zu verbieten

Die koreanische Lehrergewerkschaft KTU schien ihren Kampf mit der Regierung um ihre Rechtsstellung zu verlieren, als das Verfassungsgericht am 28. Mai 2015 entschied, dass das Arbeitsgesetz, dem zufolge entlassenen Bildungsbeschäftigten eine Gewerkschaftsmitgliedschaft untersagt ist, verfassungsmäßig sei. Die KTU hatte seit dem Beschluss des Arbeitsministeriums vom Oktober 2013, die Gewerkschaft zu verbieten, weil sie entlassenen Beschäftigten des Bildungswesens eine Mitgliedschaft ermöglichte, um ihr juristisches Überleben gekämpft, obwohl lediglich neun ihrer 60.000 Mitglieder in die „rechtswidrige“ Kategorie fallen. Die diesbezügliche Bestimmung selbst steht im Widerspruch zu den internationalen Arbeitsnormen, denen zufolge es den Gewerkschaften selbst überlasen sein sollte, wen sie als Mitglieder aufnehmen und in ihre Führungsspitze wählen. Die IAO hatte deutlich gemacht, dass das Verbot, entlassene oder arbeitslose Beschäftigte als Mitglieder oder führende Vertreter/innen zu akzeptieren, einen Verstoß gegen die Prinzipien der Vereinigungsfreiheit darstelle.

Wenn es bei diesem Entscheid bleibt, wäre die KTU nicht mehr zu Tarifverhandlungen mit der Regierung berechtigt, und sämtliche hauptamtlichen KTU-Vertreter/innen müssten ihre Lehrtätigkeit wieder aufnehmen.
Die Regierung hatte schon seit langem keinen Hehl aus ihrer Abneigung gegen die Gewerkschaft gemacht und ihre Einstellung nicht geändert. Zum Weltbildungsforum vom 19. – 22. Mai 2015 in Incheon (Korea) hatte die Regierung die KTU noch nicht einmal eingeladen, obwohl sie eine der beiden größten Lehrergewerkschaften des Landes ist.

Der Kampf war jedoch noch nicht endgültig verloren, da das Verfassungsgericht zwar den Ausschluss von entlassenen Beschäftigten für verfassungsmäßig erklärt, aber auch festgestellt hatte, dass es nicht notwendigerweise rechtmäßig wäre, der KTU ihren Rechtsstatus abzusprechen, da sie einen Zulassungsantrag gestellt habe und in legitimer Weise arbeite. Nach Ansicht des Gerichts müsse der Hohe oder Oberste Gerichtshof beurteilen, ob die Entscheidung des Ministeriums angemessen sei. „Die KTU arbeitet seit ihrer Gründung vor zehn Jahren als legale Gewerkschaft und die Aberkennung ihrer Rechtspersönlichkeit erfolgte erst im Oktober 2013, obwohl sich bereits zuvor entlassene Beschäftigte unter ihren Mitgliedern befanden“, so das Gericht.

Am 16. November hat der Hohe Gerichtshof Seoul den Entscheid des Obersten Gerichtshofs aufgehoben, indem er dem Antrag stattgab, den Entscheid bezüglich des Entzugs der Rechtspersönlichkeit der KTU so lange auszusetzen, „bis ein Berufungsgericht entschieden hat“. Der Kampf um das juristische Überleben der KTU geht weiter.

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