Sri Lanka - Schikanierung von Gewerkschaftsaktivisten (2010)

Es gibt zahlreiche Fälle von gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung und Nichtanerkennung von Gewerkschaften. Derartige Verstöße werden von einem Gericht erster Instanz verhandelt. Beschäftigte und Gewerkschaften können sich zudem bei der Menschenrechtskommission beschweren. Es gibt jedoch keine Frist, in der solche Missstände vor Gericht gebracht werden müssen, so dass die Arbeitgeber sie endlos hinauszögern können, in einigen Fällen sogar bis zur Auflösung der Gewerkschaft.
Zur Einhaltung der IAO-Kernarbeitsnormen muss die Regierung von Sri Lanka mit den Sozialpartnern abgestimmte Maßnahmen ergreifen, damit die Verfahren bei gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung beschleunigt werden und angemessener verlaufen. Insbesondere müssen kurze Fristen für die behördliche Untersuchung der Fälle gesetzt werden.

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