Malasia - Schwächung der Gewerkschaften durch vorgeschlagene Gesetzesänderungen

Gopal Kishnam, der Generalsekretär des malaysischen Gewerkschaftsbundes MTUC (Malaysian Trades Union Congress), hat davor gewarnt, dass die im Juni 2015 im Rahmen des „11. Malaysia-Plans“ vorgeschlagenen Gesetzesänderungen die Tarifverhandlungsmöglichkeiten der Industriearbeiter schwächen würden.

Der 11. Plan sieht Änderungen des Beschäftigungsgesetzes von 1955, des Gewerkschaftsgesetzes von 1959 und des Arbeitsbeziehungsgesetzes von 1967 vor. Durch diese Änderungen würden die „derzeitigen starren Kündigungsverfahren korrigiert“ und „die Arbeitszeitregelung sowie die Registrierung von Gewerkschaftsmitgliedern flexibler gestaltet“.

Das mit der Änderung der Gesetze beauftragte Ministerium hat bisher noch keine konkreten Einzelheiten genannt, aber der Arbeitgeberverband Malaysian Employers Federation (MEF) hat seine Vorstellungen dazu, was die Änderungen beinhalten sollten, deutlich gemacht.

Der MTUC hat Besorgnis über mehrere Vorschläge des MEF geäußert, vor allem in Bezug auf die Reklassifizierung von Entlassungen. Im Falle der sogenannten freiwilligen Abfindungsprogramme haben die Beschäftigten beispielsweise die Wahl zwischen zwei wenig schmackhaften Möglichkeiten. Gopal nannte einen Fall, bei dem die Beschäftigten eines Betriebes entweder einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben konnten, ohne die Möglichkeit einer Gewerkschaftsmitgliedschaft, oder das freiwillige betriebliche Abfindungsprogramm akzeptieren mussten. „Bei dem Betrieb zu bleiben, ist sogar noch schlimmer, weil es keinen Tarifvertrag gibt und keine Gewerkschaft, die ihre Interessen schützt.“

Der MTUC vermutet, dass die Unternehmen auf immer zwingendere Programme für ein freiwilliges Ausscheiden oder eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgreifen, um Beschäftigte loszuwerden oder die Lohnkosten zu senken. „Im Gegensatz zu einem Personalabbauprogramm ist es bei diesen beiden Programmen nicht notwendig, das Ministerium zu informieren und die Maßnahme zu begründen. Die Folge derartiger Praktiken ist letztendlich, dass immer mehr Beschäftigte gezwungen sind, auf ihr Koalitionsrecht zu verzichten“, so Gopal. „Das ist pure Gewerkschaftsfeindlichkeit.“

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